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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188002097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-02
- Tag1880-02-09
- Monat1880-02
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1880
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6. 'Kr U46. u. 6. U. k»U„ ^1. L. » 8. r o. 8 ic.L.p.1,7 7t m.6.p.1,77» rü.lm. 0«p» /p.IjN» kr a 8 kr «. 8 Sricheütt litgUch ftüh 6 V. Uhr. Lköattt», «w Tr-eSNt» JvhwuüSgafle U. -MkchßmiSc» kr iUKMrm «mcmttU»qa iv—l2 lltzr. Nochuntta^S 4—4 Mir. HAI »»« MXftodk rMH-to.Uttn «»-u». Lrcht« «och» kch d,» «utz, »»>d»»dUch. der für di, ailchst. N»onu«r desttnnmr» »» W-chnaätzn, dis A, an Sonn- »U-'/^lUp. z, ka svlatt» fl, 3^.X»»ah«,r Ltt» Lleunu. ÜnwerMrspr. /X. Pani» LSschr. LochattnetZn. 18. p. nur dis »/«8 U»r. per Stück tr.-XL-k. kr.-XLAk k^.-4L40k 8 WpMr.TagMU Anzeiger. OM» für Politik, Localgkschichk, HondclS- «id GrschäMrrkrhr. Auflage tH/XW. »demm»,»«»»rtt» Viertels. 4»/, Mt., nnl. L'rmaerwtm 5 Mk.. tnnt, vx Post bezogen S Mk. Jed« nnzetn« Nuimner 75 Pf. Brlrgexrmplar 10 Pf Gedtüuen für Ürrradeilogeu <ty»e Poflbefördcrang SS Dck. MN Posidridr-erung 4» Mk. Znfrk-tk rgesp. Peützeil« 20 Pf. »rö^klc -clnllcu laut unsne» Prri«verzr«1»,ch — TobeLorNchrr Satz nach hsverem Tarif. »rckimk, a»tn »nu Nc»actt»*«ßrt- bir Spaltzril« 40 Pf. Inserate find stell» an d. LrpeSttt«, -n senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»e«»oin«n>i»ü« ober durch Postvorschuß. . kr.a^MÜ t»2 n. 8 e. ^ «5. Montag den 9. Februar 1880. 74. Jahrgang. o. 2781»» Bekanntmachung. Ruf de« nördlichen Friedhof stier ist der Hauptweg -u macadairustreu und sollen der damit verbundenen Lrsteile» cm einen Unternehmer in Accord verdungen «erden. Li« Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unseren» Bauamt, RalbhauS, Zimmer Nr. 18, auS und können daseidft eingcsesten resp. entnommen werden. Bezüglich« Offenen sind versiegelt und mit der Aufschrift ..Macndnmtflruu« in dem nördlichen Friedtzns detreffend" versehe», ebendaselbst und zwar dis zum 18. Februar d. I., Nachmittags L Uhr. einzureichen. Leiphig, «un 5. Februar 1880. Ter «nt- der Etadt Letpri». l»r Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Der Preis der in hiesiger Gasanstalt producirten Cooks, deren Verkauf Herrn LouiS Meister stier .ommlffionsweis« üsterttagen ist, beträgt vom heutigen Tage an für den v<-klolücr loco Gasanstalt 1 So ^ und einschließlich des Fuhrlohns bis an das Haus l .st »5 Leiv»V, den S. Februar 1880. los Raths Leputatton zur «aSanftalt. Höhere Schule für Mädchen. Die Prüfung der für die Elasten IX—l angcmeldeten Mädchen sinder Sonuahenh, de« 14. Februar, Marne NA O Uhr statt. Außer dem Michaeliszeugnisse lst Papier und Feder mitzubringen. Rn derofelben Tag« Nackmütags zwischen 3 und 4 tlhr bitte ich dt» für d»e X. Elaste angemeldeten Kinder in der Schule vorzustelle». Lriphig, den 4. Februar 1880. De Lg. Nöldeke. Bekanntmachung. Im Mnnat Januar d. I. gingen bei der Armenanstalt ein u. au «ermöchlniffen: 1500 ^ von der am 17. Februar V.J. verstorbenen Frau Johanne Rost»« verw. Krvbitzsch verw. ge», vr. Etoye, geb. Dorn; d. an ««schenken : von Herrn Emil Dreßler, zum Andenken an sein« am 81. November ». I. verstorben« Mutter Frau Caroline verw. Dreßler, für die Leipziger Armen am Sylvester gesammelt im Restaurant „Alte Burg", als Finderlohn für ein Portemonnaie auS dem c»l» v»üo»»t, von einem Ungenannten, Bergleichsobject, durch Herrn Friedensrichter Conrad; e. an der >r«rncaffe gesetzlich znfalendeu «elder«: DriMheil zuerkannter Sttafe, nach g. 17 des Gesetzes vom 88. August 1878, daS Mobiliar- Brandverstcherungswcsen bett., durch den Rath, als Antheil für im Jahre 1870 ausgestellte Jagdkarten, durch die kgl. LmtSdauptmannschaft, die Hälfte von uncrhobenen Zinsen in den Jahren 1870 bis 1878 der Anleihe der vorm. Leipzig-Dresdner Eisenbahn, durch die künigl. Staat-schulden-Caffe, von der hiesigen Schornsteinfeger-Innung auf Grund von tz. 13 X, 8 der Armenordnung. 200 . — 18 . — I - — 10 - — 3 . — S « «7 32 . 4 185 « 25 30 « — 1925 8« 4. Außerdem wurden dem hiesigen Armenbause ca. I Ctr. gestohlene, beim hiesigen königl. Amt-gerichl in Verwahrung befindlich gewesene Kartoffeln überwiesen. Leipzig, den «. Februar >880. Das «rWen-Dlreetarln«. Ludwig Wolf, Bors. Lange. »trawer: P-littscht Urbersicht. veihzi«. 8. Februar. Di« Verhandlungen über den preußischen (5 ultus- rtat ziehen sich mehr in die Länge, als der nahe bevorstehend« Termin der ReichotagSeröffnung eS «stnschenSwerth erscheinen läßt. Es wird schiver« kch aeiingen, die zweite Etatsberathung vor der R«hs1agservffnuna zu beendigen. Gleichwohl wird ein längeres NebeneinanVerlagen von Reichs tag und Landtag als bis etwa zum 20. Februar »nter allen Umständen vermieden werden müssen. Ob «< gelingt, während dieser kurzen Leit noch ha« »»n h«r Eommisfion durchberathcne Gesetz über die Reorganisation der LandeSverwaltuna zu erledigen, muß anch jetzt noch dahingestellt bleiben. Wir hoffe», daß eS sich ermöglichen lasten wird und daß damit daS Projekt einer Nachseffion wegsällt. Man batte früher wohl auch die Möglichkeit inS Auge gefaßt, eine Nachseffion de« La«dtagS könnte dadurch veranlaßt werden, daß eine Revision der Maigefetze in Vorschlag käme. AuS den Verhandlungen der letzten Tag« wird wohl Jedermann die Ueoerzeugung gewonnen habe», daß wir keineswegs so dickt vor dem Zn« staadekommen einer Verständigung stehen, daß die Frage einer Abänderung unserer kirchenpolitischen Gesetzgebung schon jetzt inS Auge gefaßt werden müßte. ES wird daher wohl m etwa vierzehn Tagen diese arbeitsreiche Session geschlossen wer de» können Nachdem daS preußische Abgeordneten haus am Freitag Abend die Gesetzentwürfe be treffend den Erwerb der Rheinischen und der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn und be treffend die Erweiterung der StaatSeisenbahnen und die Betheiligung deS Staates bei mehreren Privateisenbahnunternehmungen nach den Be schlüssen zweiter Lesung in dritter Lesung ange nommen, wurde, wie bereits telegraphisch gemeldet, in der Sonnabend-Sitzung die Berathung des CnituSetatS fortgesetzt. Auf die Klagen de« Abg. d. JagdzewSki über die schroffe Handhabung der Malgesetze antwortete der Cultusministcr mit eiuigen Bemerkungen, die für seine Praxis von bezerchnendcm Interesse sind. Er verneinte, daß jede Amtshandlung eine« Pfarrers in einer benach barten Pfarrei strafbar sei; eS sei dies nur Sann der Fall, wenn die betreffenden Hand lunge« eine mal» L<l«s vorauSsehten. Die Verwaltung habe die Anordnung getroffen, daß alle derartigen Fälle, bevor sie zur gerichd lichen Anznge - gelangten, dem Oberpräsiden t«n vorgelegt werden, der zu entscheiden habe, ob sie sich zur strafrechtlichen Verfolgung eignen. Aba. Reichensperger-Köln meinte, wenn auch die Abschaffung der ganzen Maigcsetzgebung noch nicht ;u erreichen sei, so laste sich ein bessere« verhält- niß zwischen Staat und Kirche auch schon dadurch Herstellen, daß man die betreffenden Gesetze einfaö ruhen laste, wogegen Abg Simon v. Aastrow die Anschauung verfocht, daß Strafgesetz« nnter allen Um ständen zur Ausführung gebracht werden müßten; er halte auch den Minister nicht für befugt zu Anwei- suugeu, strafbare Handlungen nicht zur gerichtlichen Anzeige zu bringen. Dem widersprach der EultuS- ! minister und fand hierbei Unterstützung bei den Abag Windthorft, Köhler, Klotz, Miquel. Abg. ». Schorlemer-Alst befürwortete die Streichuii d«S GehaltSpoftenS für den allkatbolischen Bischo i»d richtete, wie auch sein Parteigenosse Lieber, heftige Angriffe gegen den Allkatbolicißmu«. die >on den Abg. Petri und v. Snbel zurückgewieten a»rden. Der EultuSniinister bestätigte, daß in der Stellung der Regierung zum ÄttkatbolicismuS ffiu« Kenderung eingetreten sei. Abg. Petri hatte die allerhöchste EabinetSordre »erlesen, worin der oltkatholische Bischof anerkannt wird. Während dieser Vorlesung hörte man aus den Reihen de« EentrumS höhnisches Gelächter und als nun Abg. von Shbe' seiner Entrüstung darüber luSdruck gab. entwickelte sich eine Scene, die in unserem parlamentarischen Leben unerhört ist. Da-Centrum antwortete mit lärmender Entrüstung und verlangte einen Ordnungsruf, einen Ord nungsruf für die Eonstatirung einer Thatsache, welche von verschiedenen Selten im Verlaus der Erörterung sogar unter Nennung von Na men erhärtet, von befreundeter Seite ander« zedeute^, also doch als Thatsache zuAV^en wurde. Herr v. Schorlemer, der dieses Ansinnen an den Präsidenten richtet«, hatte dz« Stirn, in demselben Augenblick V«rrn v. Svbel „Lüge" vorzuwerfe». Auf di« stürmisch« Forderung deS Ordnungsrufes hierfür gab Herr v. Benda, der augenblicklich den Präsidentenstuhl einnahm, die recht maßvolle Erklärung ab, der Ausdruck des Herrn v. Schorlemer se, „nicht der Ordnung entsprechend." Zugleich erklärte er die Aeußerung >e- Herrn von Sybel für „nicht zulässig." kS ist unglaublich, aber thatsächlich wahr, daß hieraus Herr Windthorft nochmal« den Ordnungsruf verlangte und zugleich Herrn Sybel „tendenziöse Unwahrheit" vorwarf. Daraus erfolgte eine ähnliche ErklLruna des Prä sidenten wie vorher. Um Allem die Krone auf zusetzen. erhob sich jetzt noch Herr Bachem, um di« vom Präsidenten gerügten Acußerunaen der Herren v. Schorlemer und v. Windthorft Herrn v. Svbel und mit ihm dem von höchster Entrüstung erfüll ten Hause und seinem Präsidenten ins Gesicht zu schleudern. Unter einem furchtbaren Sturm der allgemeinenErreaung nahm derVicepräsident v.Benda für sich das „Reckt"—„Pflicht" donnerte die bis zum höchsten Grade erbitterte Linke dazwischen — in Anspruch, auch da» Benehmen deS Herrn Bachem für nicht der Ordnung gemäß zu erklären. Herr v. Sybel, der bereits vorher in maßvollster Weise seine Aeußerung modificirt und interpretirt hatte, verzichtete angesichts der Sachlage aus jede Er widerung gegenüber den unqualificirbaren Schmä hungen, welche man sich erdreistet hatte, in offenem Parlament gegen ihn zu schleudern. Bei aller Rücksicht aus die Schwierigkeit der Situation, bei aller Anerkennung des besten Willens des Picepriisidenten mutzten Zuhörer und Abgeordnete das HauS mit dem Gefühl verlosten, daß die parlamentarische Geschäfts ordnung und ihre Handhabung diesmal nicht an« gereicht hat. um für einen durch daS Eentrum in uiiqualisicirvarer Weise herbeigesührten unerhörten parlamentarischen Skandal die entsprechende Sühne herbcizusühren. Die Berathung des EultuSetatS wird am Montag fortgesetzt. Wie unterm 7. Januar Abends aus Paris tele graphisch gemeldet wird, wurde in der franzö sischen Deputjrtenkammcr bei der Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Eredite für da« Finanzjahr 1880 dem Anträge der Budgetcommis sion gemäß der vom Marmeminister geforderte Errdit von 800,000 FrcS. für Befestigungsarbeiten in den Eolonien abgelehnt. Wie e« heißt, würde der Marmeminister seine Entlastung nehmen. — Einem Privaltclearamm der „Rat.-Ztg." zufolge jubelt die republikanische Presse über die Nieder lage der Rechten bei der Wahl eines lebensläng lichen Senators. Die Monarchisten sowie Jules Simon und dessen Gesinnungsgenossen sind wüthend und hoffen immer noch auf eme Majorität gegen den Jesuiten-Paragraphcn. Dem Grasen de Samt« Ballier verübelt man cs, daß er. trotz seiner An wesenheit in Paris, nicht im Senate erschien, um für den republikanischen Eandibaten Broca zu stimmen. ES fchemt, alS wolle die Eurie kein Land Europa« mit Angriffen aus die gesetzlich« StaatS- aewalt verschonen. Auch die vier Bischöfe de« Königreichs Böhmen haben an die StaatS- regicrung eine in drohendem Tone gehaltene Ein gabe gerichtet, in welcher sie die Abänderung der österreichischen Schulgesetzgcbuna ver langen und da» Ansuchen stellen, daß den Schulen für die katholische Bevölkerung der konfessionelle Charakter wicdergegcben und der Kirche der ihr gebührende Einfluß aus den Unterricht und die Erriebung der Jugend gesichert werde. Sollte das k. k. Ministerium auch diese Vorstellung der Unter zeichneten Bischöfe unbeantwortet lasten oder keine vesdmmte Aussicht aus eine nahe und gründliche Besserung der Schulverhältniste gewähren — heikt e« darin u. A. — dann würde eS den Unterzeich neten Bischöfen unmöglich sein, bei der Ausführung der Schulgesetze ferner wie bisher mitzuwirken. Dann könnten sie die weitere Betheiligung des Klerus an den Schulbehörden nicht mchr gestatten, und sie müßten die Gläubigen auf die heiligen Pflichten aufmerksam machen, welche ihnen er wachsen, wenn ihre Kinder den Schulen, in welche ie dieselben zu schicken gezwungen sind, nicht mit Beruhigung, sondern vielmehr nicht ohne große Nachtheile anvertraut »verden könnten. Die hier ormulirten Wünsche finden in den Wiener Zeitungen eine nachdrückliche Zurückweisung^ Der Rücktritt de« italienischen KricgS- ministerS, Generals Bonelli, welche der Telegraph auf die ungünstige Haltung der im Senat atzen den Generale gegenüber der proiectirten Aushebung der Mahlfteuer zurückführte, ließe sick nach den, römischen Eorrespondenten des „N. W. Tagebl." auch noch aus andere Weise erklären, und zwar durch das von dem Central-Budgetausschuß in der MilltSrsrage beobachtete Verfahren. Der Corre- spondent glebt zu verstehen, daß von genanntem AuSschuffe mehrere militärische Maßregeln von einsöhneidender Bedeutung ohne Befragung des Ministerium«, speciell deS Kriegsministers, und zwar, wie eS heißt, aus höhere Anregung, getroffen worden seien. Der Pcster Gerichtshof hat bei dem Ober hause um die Auslieferung de« Baron Majthenpiö, gegen weichen wegen des DuellcS mit dem Redacteur Verhovay die «trasuntcrsuckung eingeleitct ist, nachgesucht. DaS Ansuchen ist dem Immunität»« ausschusse überwiesen worden. — Das Oberhaus hat die Vorlage betreffend die Administration Bosniens unverändert angenommen. AuS Nisch wird gemeldet, daß die Skupschtina die Borlage der Rcgterung, durch welche die Prä ventivmaßregeln in Preßangeiegenheitcn aufgehoben werden, angenommen habe. Die Opposition hatte da» Wiedermkrafttreten des PreßgesetzeS von 1875 beantragt. Rach in New-Bork eingetroffenen Nachrichten auS Ehili wäre beabsichtigt, die Fortsetzung der kriegerischen Operationen gegen Peru bi« zum Herbste zu verschieben. Bon der chilenischen Re» aiernna war ein weiterer Betrag do« 4 Millionen Pesos m Papiergeld mit ZwangSeanrS in Umlauf gesetzt worden. Deutsches UeichsznW. * Leipzig 8. Februar. Im Anschlüsse an da« in der letzten Nummer der „R -G -E." mitgetheilte Erkenntniß betreff» der Ausspielungen »heilen wir nachstehend eine ähnliche wichlige Entscheidung des Reichsgericht- mit, welch« geeignet kein dürfte, dem verderblichen Treiben der sogen. LooShändler ein jähe- Ende zu bereiten: 8-6-6. Hülfeleistung zu strafbarem Eigennutz (Veranstaltung von Lotterien) tz. 288 de- R.-Str.»G -B — Erkenntniß de« 1. Strafsenat- vom 5. Januar 1880 wider Mar Seemann au- Budapest. Verwerfung der Revision des Angeklagten — „Eine Lotterie veranstaltet Derjenige, welcher unternimmt, mit mehrnwn Personen in ein BertragSverhältniß der Art zu treten, daß er denselben die Hoffnung auf einen von einem ungewissen Ereignisse abhängigen Ge winn verkauft, »ndcm er sich verpflichtet, derjenige» Person eine Leistung zu verabfolgen, bei welcher die erhoffte Thatsache. für deren Eintritt sic die Einzahlung leistete, eintritt. Im gegenwärtigen Falle hat nun die Borinstanz thatsächlich sestgestellt: 1) daß das Bankhaus Gebr. Hein in Wien Anweisung»- und Partial-Scheink bezüglich der Fünstel-Loose de« österreichischen Prämien-Äulehen« vom Jahre 183« anSgab, nach welchen jeder Abnehmer eine- solchen Scheines gegen Einzahlung von 25 Mark den zwanzigsten Antheil de- Gewinne« eine« bestimmten, nach Serie und Nummer bereichneten FünstellooseS erhalten sollte; — 2) daß hierbei dem Käufer solcher Scheine nicht das Eigenthum zu '/«, an den Originalloosen übertragen und auch nicht da« Recht aus den Bezug der allsallsigen Gewinnst? der OriginaUoose selbst einaeräumt wurde, senden, daß die Abnehmer lediglich gegen das Risico des theilweisen Verlustes ihres Einsatzes einen vom Zufall der staatlichen Ausloosung abhängigen, dem Gewinnste de« Originalloose« entsprechenden, per sönlichen Anspruch gegen Gebrüder He,n erhielten. In diesen thatsachiichen Verhältnissen hat die Borinstanz mit Recht den Begriff der Beranstal- tuug einer Lotterie von Seiten oer Gebrüder Hein im Sinne des ff. 28« de- Reichsstrafgesetzbuchs gefunden, denn hiernach bildete der Kaufpreis der AnweisungS- und Partial - Scheine die Zahlung, weiche von dem Abnehmer für die Hoffnung, daß die in diesem Scheine bezeichnete Nummer des österreichischen Prämienanlehenö mit einem Treffer gezogen werde, geleistet wurde, wogegen Gebrüder Hein sich verpflichteten, den Betrag, welcher dem zwanzigsten Theile de» bezüglichen Treffers ent spirchen werde, demjenigen Inhaber des Scheine» auSzudezahlen, bei welchem die erhoffte Thatsache des Zufallen« eine« Treffers aus da« im Scheine bezeichnet« Originalloos cintreten werde. Die vom öfter« reichischen Staate vorzunehmende Ziehung der aus die OriginaUoose des 1838er Prämienanlehenk lallenden Treffer war also das Ereigniß, von dessen AuSfnll die Gebrüder Hein abhängig machten, ob und welchen der Personen, welche ihnen den Einsatz oder Kaufpreis für die Hoffnung, daß auf da« in ihrem Scheine bezeichnete OriginatlooS rin Treffer entfalle, gezahlt halten, sic persönlich für die Zahlung de« '^.-Betrages des bezüglichen Treffer- Haften. Die Gebrüder Hein versprachen so aus eigene Rechnung die AuSvezahlung dieses Betrage« aw Gewinne« für den Fall des Eintrittes einer gch«fften Thatsache und boten den Kauf dieser Gewmnkoffnung feil. — Hiermit erscheint der B-griff der Veranstaltung einer Lotterie erschöpft In der RcvisionSbegründung wird zwar auS- geftthrt, die Gebr Hein hätten nur ein bestimmtes, nach Serien- und Prämien-Rummern genau be- zeichneteS, in ihrem Berwahr befindliches Loos in aliquote Theile zerlegt und diese den einzelnen Kaus- liebhabern käuflich abgetreten, so daß die einzelnen Theilkäufer nach Maßgabe ihrer Betheiligung Eiaenthttmer des Originallooses wurden, die Gebr Hein aber fortan moclo coastituti possssttorii ltlr den dritten TheilcigenthUmer die Originalloose vesaßen. Allein es ist — abgesehen von der für den m der Borinstanz sestgestcllten Thatbestand de« Lotterieuuternehmrns de« Angeklagten unerheblichen Frage der Sicherheit der Käufer der erwähnten Scheine hinsichtlich de« Besitze« der darin bezeichnete» Originalloose aus Seite der Verkäufer Gebrüder Hein sowie hinsichtlich de- Verkaufs nur der dem Rominalwerlhe solcher Originalloose entsprechenden Zahl von Scheinen — klar daß die Ausführungen der Revisionsbegründung lediglich mit dem Wider
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