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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188003110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800311
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-11
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1880
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«rschetut tSgltch früh 6»/, Uhr. Rrtacllo« »atz LrxcMoii Iohaumsgasir L3. D»«chft»»»r, Irr ttrsecti«»: vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—« Uhr. Wr vtk «ückgabk rin»8andNr Nanu- seri»i« mach« flch d>« Rcdacttin nicht »rrbtndiich. Annahme der für dir nächst- zrade Nummer bestimmte« an Wochentagm dis Nachmittags, an Sonn- «rb Festtagen früh bis V,i> Uhr. L» »r« -Uiatr« für Zas.-^iillahmr-. -Otto Klemm, UniverfitätSstr. 22. Laut- Lösche, «atharincnstr. I8,p. V.3 Uhr. nur dt- M.ugcr.Tagcblalt Anzeiger. OiW für Pelitik, Lvcrlgcschichte, Handels- nnd EcschäMerkehr. Auflage L6.ÜVV. Adm>»nae»t«prei§ viertelt. 4'/ inct. Vringerlohn b ' durch die Pvst bezogen « Mk. Jede einzelne dtummcr 25 Ps. «etegexrmplar 1» Pf. Gebühre» für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung 89 Mk. mit Postbefvrderung 48 Ml. 2»stratr bgesp. Petitzeile 2V Pf. Größere Schriften laut unsere» Preisverzeichniß. —Tabcllanicher Sah nach höherem Tarif. slerlsmc, ««irr »no sledartt««fdtch di« Spaltzeile 40 Pf Inserat« find stet« au d. GepeNHa» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung prnenowsrniula oder durch Postvorschuh. 96. DovuerStag den LI. März 1880. 74. Jahrgang. »1 Wiesmverpachtung. Folgend« der Etadtgemeind« Leipzig gehörige und eingetretener Verhältnisse halber pachtfrei gewordene efeu, nämlich t« der Ltabtflur Leipzig 1. 3 Aeker 184 H)R. — 1 Hektar 96L8 Ar Abtheilung 19 der sogen. Ranstädter Viehweide, einschließlich der ganzen angrenzenden Fluthrinne, tu der Flur Ltnbcna» »8.55 Ar Abtheilung >1 l 89.10 „ „ 3 der Podelwitzwiese, 57.71 „ 3j 58.28 „ Schaafwiefe an der sogen. Gottge, tu der Flur Vonnewttz 10.30 „ Pleißenfiuthrinne Adtheilung X, >>g auf die neun Jahre 188« bis mit 1888 Sonnabend, den 4«. d. M., vormittags 11 Uhr an RathSstelle (Rathbaus, I. Etage, Zimmer Nr. 16) versteigert werden. Die Berpachtungs- und Versteigerungsbedingungen jowie die betreffenden Situationspläne liegen in der Expedition unserer Lekonomie-Jnspeetiov im alten Johannisbospitaie zur Einsichtnahme aus. Leidig, den 8. März 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr Tröndlin. Cerutti. — 1 — 8 «. S 840 sollen zur anderweiten ve Verpachtung. Flächengehali Die an der alten Elster und an der Aregeftratzc gelegene, der Stadtgemeinde gehörige Wiese, Par- oelle Nr. 8098 deS Flurbuchs, soll in 4 Abtheilungen Abtheilung l. von 12.30 Ar — Ack. 67 OR II. 22.40 „ - - „ 121 „ „ IN ., 34.15 „ - „ 185 „ IV. „ 84.42 ., - 1 „ 50 „ , an dre Meistbietenden auf die 1« Jahre 188« bi- mit 188« verpachtet werden und zwar die Abthei lungen I —Ul zur Benutzung als Werk- oder Lagerplätze, die dem Hochwasser auSgesetzte Abtheilung IV zur WIeseunutzuug bez. als Trockenplatz (mit Ausschluß jeder anderen Benutzungsweise), wozu wir Ver- steigerungslermtn an Rathsstelle (Rathhaus, > Etage, Zimmer Nr. 16) aus Freitag, den 1«. d. M. vormittags 11 Uhr «nberaumen. Die Berpachtungs- und Bersteigerungsbedingungen nebst dem Situationsplane liegen auf dem Rath- 'saale, l. Etage, zur Einsichtnahme aus. »ig, den 8. März 1880. Der «ath der Stadt Leipzig vr. Tröndlin. Cerutti. Bekanntmachung. Die von unS am 4. Februar d. I. zum Verkaufe versteigerten Bauplätze Nr. -—13 de- ParceL- rung-plane- für das Bauareal an der alten Elster und au der «ueuftrahe find den Höchstbieter« zn- geschlagen worden und werden daher die übrigen Bieter in Gemäßheit der Versteigerung-bedingungen hiermit ihrer «ebote entlaste«. Leipzig, den 9. März 1880. Der Nath der Stadt Leipzig vr. Tröndlin. Cerutti. Holzauktion. Montag, den 15. März d. I. sollen von Vormittags 9 Uhr ab im vnrganer Forstreviere auf de« Kahlschlage in Abth. 25 b in der sogenannten Leutzscher Gottge ca. 5«« Wurzelhaufen (Nein gemachtes Stockholz) unter den im Termine öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Kahlschlag in der Gottge, an der grünen Linie und dem Leutzscher Pfarrholze. Leipzig, am 2. März 1880. Des NathS Forstdeputation. Bekanntmachung. Herr Hermann FrieS hat als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Freiherrn von Reinsberg-Düringsfeld den Verlust der nachstehend näher bezeichneten, auf den Namen deS Letzteren lautenden zwei Lagerscheine über am Lagerhof lagernde Güter angezeigt, alS: Lagerschein Nr. 10175 — ausgestellt den 10. August 1876 über 9 Kisten und 1 Koffer Bücher und Papier, gewogen brutto 898 Pfund, gezeichnet n fl 1, 3 a, 3, 5, 8, 9, 229, 81. « Lt S. U 176. Lagerschein Nr. 10183 — ausgestellt den 21. August 1876 über 5 Regale, gezeichnet II tl 8, 8, 8, 11, 18. und 1 Kiste Bücher, gezeichnet k ft 6, zusammen gewogen brutto 250 Pfund. Wir fordern die Inhaber der Lagerscheine hierdurch auf, sich mit denselben binnen 3 Monaten und spätestens bis 12 Juni 188« bei Verlust jeglichen Anspruchs an die Lagerhofverwaltung in der Lagerhof-Cxpedition zu melden. Erfolgt keine Meldung, so werden die beiden Lagerscheine unwirksam erklärt und neue Lagerscheine auSgefertigt werden. Leipzig, den 9. März 1880. La«erhof der Stadt Leipzig. G e t h e r. Strafgesetz und Strafvollzug. Eine lebhafte öffentliche Berhandlung hat sich in »euerer Zeit über die heutige Strafgesetze aebutlg und Strafvollziehung erhoben. Die bekannte Schrift deS Oberlandesgerichtsraths vr. Mittelstädt zu Hamburg „Gegen die Frei heitsstrafen" hat unlängst die Angelegenheit in einer Weise behandelt, dte mehr, als sie verdiente, Beifall gefunden, jedenfalls aber auch außerhalb der Fachkreise Interesse für diese hochwichtige Cul- lurfrage hervorgerusen hat. Die Neigung, alle Schäden der Ze»t auf eine verfehlte Gesetzgebung zurückzuführen, ist durch jene Schrift bei Bielen verstärkt und die Schlagwörter der Mittelstädt'schen Beweisführung sind m der conservativen Presse in einer Weise verbreitet worden, die in einer Leit, wo die gesetzliche Regelung des Strafvoll zugs bevorsteht, von bedenklicher praktischer Wir kung werden könnte. Um so dankenSwerther ist eS, wenn ein Mann, dem die reichste praktische und theoretische Sachkenntniß zur Seite steht, dem auch Niemand Befangenheit in liberalen Doctrinen verwerfen wird, zur Widerlegung der gegen daS herrschende Strassystem erhobenen Anklagen das Wort ergreift. Es geschieht dies in einer sehr lehrreichen und überzeugenden Schrift unseres sächsischen Generalstaatsanwalts und freicon- servativen Reichstagsabgeordneten v. Schwarze, „Die Freiheitsstrafe", aus der wir hier einige Grsichl-puncte hcrvorheben wollen. Herr Mittel städt erblickt in der Milde deS herrschenden Straf systems eine der Ursachen, weshalb die Verbrechen m neuester Zeit sich gemehrt haben; er beklagt, daß der Schrecken der Strafe und des Strafvoll zugs ausgehört habe und hiermit auch die Scheu vor der Verübung von Verbrechen; er geißelt die übertriebene Humanität, die schwächliche Sentimen talität ; er will daS Abschreckunasprincip in seiner äußersten Consequenz und verspottet den Besser ungszweck der Strafe. Den Behauptungen Mit- telstädt'S gegenüber weift nunvr. v. Schwarze nach, daß es unbegründet ist, daß der Gedanke, durch die Strafe zu bessern, nicht der modernen Eivilifation der letzten Jahrhunderte angehöre: er ist viel älter. Es ist ferner unbegründet, daß der Besserungszweck jetzt als der ausschließlich maß gebende anerkannt werde; die Zeit, zu welcher diese Ansicht vertreten wurde, ohne jedoch zur un bestrittenen Herrschaft zu gelangen, ist überwunden. S- ist weiter historisch« Thatsach«, daß die Ab schreckungstheorie schon in den ersten Jahrzehnten diese- Jahrhunderts von der Praxis als unhalt bar anerkannt worden ist, da die taytägliche Er fahrung ihre Unbrauchbarkeit nachgewiesen. Gegen die landläufig gewordene Behauptung, daß die Vermehrung der Verbrechen durch die Humanität der neuen Strafgesetzgebung und durch die Uber, mäßig« Milde de« Strafvollzug- mit herbei- gesührt worden sei. erwidert Schwarze, daß mit der Einführung des deutschen Gesetzbuchs in den meisten deutschen Staaten eine Verschärfung der Strafen eingetreten ist, und daß noch Nie mand auch nur eine bestimmte Modalität deS gegenwärtigen Strafvollzug- auzugeben vermocht hat, in welcher sich eine übermäßige oder über haupt ungerechtfertigte Milde kundgiebt. Als Heil- mittel für seine Beschwerden schlägt Mittelstädt weder eine Vermehrung der mit Todesstrafe be drohten Verbreche», noch eine Verlängerung der Freiheitsstrafen vor, sondern die stärkste Steige rung der Arbeit in der Strafanstalt, die Anwen dung der Prügelstrafe bei bestimmten Vergehen, die von besonderer Rohheit und Niederträchtigkeit deS Thäters Zeugniß geben, die Amvcndung von Hungerstrafen in der Strafanstalt, die Erhöhung der Ehrenstrasen und die Vermehrung von Geld strafen, die Anheftung deS Namens des ThäterS am Schandpsahlc und die Anbahnung der Depor tation. Schwarze weist dem gegenüber im Ein zelnen nach, daß diese Vorschläge, selbst wenn man ihnen unbedingt beipflichten wollte, durchaus nicht« an dem Systeme des Strafvollzuges, wie er gegen wärtig üblich und herkömmlich ist, ändern würden, oder tatsächlich unmöglich auszusiihren sind. Die Scheu vor der Strafe und der Strafanstalt, sagt der Verfasser, hat sich allerdings, aber deshalb verringert, weil die Scheu vor den, Verbrechen und die Furcht vor der Schande des Verbrechens sich gemindert hat. Die Zahl der Verbrechen wird weder durch dasStrafurtheu,noch durch dieStrafvollziehung erheblich vermindert werden. In den seltensten Fällen nimmt der Thäter an, daß er entdeckt und zur Strafe werde gezogen werden; — Ausnahmen kommen vor, sind jedoch in jeder Beziehung nicht erheblich. Die Vermehrung der Eriminalität wird durch Ursachen, die aus anderen Gebieten als aus dem des Strafrechts und deS Strafvollzugs liegen, herbeigesührt. Als die schwersten Strafen in Deutschland bestanden und der Strafvollzug in der härtesten Weise erfolgte, als der Scharfrichter mit allen möglichen TodeSstrafarten, mit Pranger und Brandmarken, mit Auspeitschung tagtäglich die Strafurlheile vollzog, wurden die schwersten Verbrechen so häufig und in so entsetzlicher Weise begangen, daß die damaligen Bericbte in den bittersten Klagen über die überhandnehmcndc Eriminalität sich ergingen und die damaligen Criminalgerichte durch Hunderte von Todesurtheilen die steigende Verwilderung der öffentlichen Moral zu bannen nicht vermochten. Sind denn alle diese Erfahrungen, die bis in dieses Jahrhundert hinein reichen. keine beachtlichen Zeugnisse in unserer Frage? Der Strafvollzug bedarf allerdings einer Reform, aber nicht in der von vr. Mittelstädt vertretenen Richtung und mit den von ihm vorgeschlagenen Mitteln. Er bedarf der Reform, um die Nachtheile abzuwenden, die gegenwärtig für da« Gemeinwesen auS der Gemeinschaft der Ver brecher in der Strafanstalt, wie andererseits au« der Erschwerung des Wiedereintritts des Bestraf ten in die bürgerliche Gesellschaft entstehen, und die in der sich steigernden Zahl der Rückfälle ihren handgreiflichen Ausdruck finden. In diesen beiden Puncten muß die Reform begonnen werden. In der Begründung dieser Behauptungen können wir dem Verfasser hier nicht im Einzelnen folgen, es muß auf daS Studium der kleinen, an die gebil deten Laien gerichteten Schrift verwiesen werden. Nur da- Wort, mit welchem der Verfasser dem landläufigen Pessimismus über unsere sittlichen Zustände gegenübertritt, sei hier noch hcrvorge- hoben: „Der Kern des Volks ist gut geblieb.n; er ist angekränkelt, aber der ausmerflame Beob achter kann Nicht zweifeln, daß der Bodeu empfäng lich geblieben ist, um auf ihm zu bauen und in ihm die Elemente der Besserung zu finden. Und selbst in den Classen de« Volks, aus denen die meisten Verbrechen hervorgehen, in den ärmeren Schichten des Volks finden wir oft eine tüchtige sittliche Kraft, welche, ergeben in die Nothwendig- keit von Entbehrungen aller Art in den jetzigen Erwcrbsverhältnissen, immer noch festhält an dem Glauben an Got. wie an Treue und Ehrfurcht für die Gebote des Rechts, der Sitte und der Ehre." Ein schönes und wahres Wort, wie wir memen! politische Uebersicht. Leipzig. 10. März. Die Miiitai rcommission des Reichs tags hat am Dienötag ihre Arbeiten begonnen und zwei Lesungen der Vorlage beschlossen. Die mehr als fünfstündige Sitzung wurde mit der Debatte über Lj. 1 auöaefüllt, durch welchen die FriedenSpräsenzzisfer aus sieben Jahre mit l Procent der gegenwärtigen Bevölkerung festgesetzt wird. Die Berathung nahm indeß mehr oder weniger den Charakter einer allgemeinen Debatte über das ganze Gesetz an. lieber die Stellung der verschiedenen Fraktionen zur Vor lage hatte die erste Lesung im Plenum bereits Aufschluß gegeben; in dieser Beziehung brachte der gestrige Tag nur Bekanntes. Bon Interesse dagegen waren die näheren Angaben, welche seitens der Militairverwaltung zur Beleuch tung der Bedürsnißsrage aemacht wurden. ES wurde hingcwiesen aus die Thatsache, daß im Feld zuge von 1870 ein wesentliches Moment unsere numerische Ueberlegenheit gewesen. Die Fran zosen hatten damals nur 260,000 Combattanten. Seitdem sind wir von Frankreich an Zahl über flügelt. Der Ersatz beträgt in beiden Armeen gleichmäßig 143,000 Mann. Bei den Franzosen kommt aber für die Kriegsstärke hinzu der 13. und 14. Jahrgang, und so ergiebt sich auf ihrer Seite eine Ueberlegenheit von mindestens 200,000 Mann. Dazu kommen aus Frankreichs Seite ge wisse günstigere Verhältnisse für die Besatzung der Festungen, so daß sich für da« Schlachtfeld eine lhatsächliche Differenz von 250,000 Mann zu Un gunsten Deutschlands herausstcllt. Bei dieser Vergleichung ist aus Rußland und die Mög lichkeit einer russisch-französischen Allianz noch gar nicht Rücksicht genommen. ES wurde u. A. aus die Ueberlegenheit der russischen Truppen im Ertragen von Strapazen Hingeiviesen. Gegenüber dem Einwande, daß keine ernste Gefahr vorhanden sei, wurde bemerkt, daß man anderer seits doch zu weit gehe, wenn man die gegenwär tige Lage Europas als eine vollkommen normale bezeichne. Im Uebriaen beruhe die gewaltige Ver stärkung der Wehrkraft unserer Nachbarn au, dauernder Organisation und müsse unsererseits ohne Rücksicht aus die größere oder geringere Gefahr des Augenblicks ebenfalls durch organi satorische Maßregeln nach Möglichkeit aus geglichen werden. Die geforderte Erhöhung der Präsenz bedeute eine Vermehrung der Kriegsstärke um 100,000 Mann, die Heranziehung der Ersatz- Reserve ebenfalls l 00,000 Mann, desgleichen die Verlegung des Termins der Entlassung zur Land wehr, so daß sich gegen die bisherige Kriegsstärke für daS Winterhalbjahr ein PluS von 300,000, für das Sommerhalbjahr ein Plus von 250,000 Mann ergeben werde. Dies sei das geringste Maß neuer Belastung, welches angesichts der euro päischen Verhältnisse unserem Volke auserlegt »erden müsse. — Der Abg. Richter kam aus eine bereits auS dem Plenum bekannten Ans tellungen zurück, durch welche die heute that- äcblich vorhandene Ueberlegenheit der franzö- ischen Armee widerlegt werden sollten. Dem gegen über wurde seitens der Regierungsvertreter nach gewiesen, daß die Etatsstärke sowohl wie die Efsectivstärke der französischen Armee im Frieden um 30,000 Mann höher ist als die unscrige Was die Kriegstiichtigkcit anlangt, so wurde darauf aufmerksam gemacht, daß unser Landsturm nicht entfernt mit der Territorial-Armec, deren Wichtig keit von Richter sehr unterschätzt werde, verglichen werden könne. — Aus der Beantwortung einer Reihe von Einzelsragen seitens des Kriegs Ministers ist hervorzuhcben, daß man beabsichtigt, von der jährlichen Ouote der Ersatzreserve 12,000 Mann zu Uebungen hcranzuziehen, was infolge der mehrfachen Hebungen fürs Jahr 48,000 Mann erqievt, mit einem Kostenaufwand« von 2,300,000 Mk. (ÄuSbrücklich zu bemerken ist, daß die 48,000 Mann nicht etwa als Bestandthcil der in tz. 1 festgesetzten Präsenzziffer aufzusasien sind.) Die Uebungen sollen in den April und Mai fallen. Die Aus wahl der zu den Uebungen heranzuziehenden Mann- trcflen. ES i)t möglich, daß in Bezug aus diese Dinge auS der Mitte der Commission noch bestimmte gesetzliche Vorschriften beantragt werden. Die Frage, aus welche Dauer die Präsenz ziffer zu bewilligen sei, erfuhr, waS ihre prin- cipielle Seite antangt, keine neue Beleuchtung Thatsächlich ist zu erwähnen, daß der Abg. Rickert statt der 7 Jahre der Regierungsvorlage 5 Jahre bcantrafite, eine Differenz, die sicherlich nicht als eine Principiensrage, sondern nur als eine Zwcck- mäßigkeitSsrage aufgesaßt werden kann. Die Ul tramontanen, welche übrigens vorher ihre schlecht weg ablehnende Haltung erklärt hatten, beantrag ten zwei Jabre. Eine Motivirung wurde nicht gegeben; vielleicht hat ihnen schon die zweijährige Etatsperiode vorgeschwcbt. Die Abstimmung über tz. 1 wird erst nach Schluß der DiScussion über ijß. 2 und 3 vorgenommcn werden. Die nächste Sitzung findet am Freitag statt. Jede, auch die kleinste Parteiverschiebung zu Gunsten des Liberalismus) pflegt daS Gerücht von einer „Ministercanditatur" Bennigsen'S im GefolAc zu haben. So ist der verehrte Mann auch jetzt wieder der Gegenstand einer Reihe von
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