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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188003127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-03
- Tag1880-03-12
- Monat1880-03
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1880
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Erscheint täglich früh 6»/. Uhr. Ltd«1i„ Le»e»tll«» Johavai-gaff« SS. Rnrcht»»lr, tzn Ar»«ttt«»r vormittag- 10—12 Uhr. ««»mittag» 4—« Uhr. Mr Vir NRL>a»» »tnG^andtrr firwu «Lchl ft» d,k Re»»cU°, n»ch, Xrdtndtutz. «««ahme der für die nächst- solarnde Nummer bestimmten Smerate «n Wochentagen dis o Uhr Nachmittags, an Dann- «ad Festtagen früh dis '/,S Uhr. Hn »c> Filtate« str Zas.-7tn»ahm«: Otto Klemm, Universttätsstr. 22, LontS Lösche. Katharinenstr. 18,p> nur bis V.8 Uhr. Austage 16.000 2U>»imkmn,t«prr«» viertelt. 4V.NL, incl. Vringerlohn b Mt., durch die Post bezogen 6 Ml. Jede einjtlne Nummer 2L Pst Belegexemplar ttt M. Sedüdrcn für Extrabeilagen ohne Postbeiörderung St» SL mit Postdesvrderung 48 Mst Zastrate Sgesp. Petitzeile 2» Pst Größere Schriften laut unsere» Prei-verzeichmb — Tabcllanlcher Satz nach höherem Larist Lectawk» «utrr dem vrdactloaoßrlch Vit Spaltzeile iS Ps Inserate find stet« an d. Lrpedtft»» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«vuw«r»»S» oder durch Poftvoffchuß- 87. Freitag den 12. März 1880. 74. Jahrgang. Vermiethung von Geschästslocalen. Folgend« zwei in den nachbezeichneten, der Stadtgemeinde gehörigen HauSgrundstücken befindliche «iethsreie Lokalitäten: 1. die auS einem 4fenstrigen und eine« Sfenstrigeu Zimmer nach der Straße heraus sowie einer zmeisenftrtgen Hofftude nebst Zubehör bestehenden GefchöftSloealttSte« in der 1. Etage des Hauses «rtmmatsche Straste «r. 87. und L. die auS einem Zfenstrige» und einem lfenstrigcn Zimmer mit Erker nach der Grimmaischen Sttaße heraus und auS 3 Hosztmmern bestehenden dergleichen Lokalitäten in der 1. Etage -eü Hauses Tellers Hos, sollen vom 1. April dss. IS. oder nach Befinden von einem zu vereinbarenden späteren Zeitpunkte an auf drei Jahre Montag, den 22 dss. MIS., vormittags II Uhr an Rathsstelle an die Meistbietenden anderweit vermiethet werden. Die Miethobjecte werden nach einander in vorstehender Reihenfolge ausgeboten und wird die Ver steigerung bezüglich eines jeden derselben geschlossen werden, sobald darauf nach dreimaligem Ausrufe ein wetiereS Gebot nicht mehr erfolgt. Die Versteigerungs- und Vermiethunasbedingungen nebst Jnventarium der »u vermietenden Lokalitäten liegen schon vor dem Termine auf dem Rathhaussaale, 1. Etage zur Einsichtnahme aus. Wegen Besichtigung der Localiäten wolle man sich an unseren Mielh-Jnspector Herrn Rentsch, Nasch markt Nr. 1, 2. Etage, wenden. Leipzig, den 8. März 1880. »er «attz der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Stöß. Nutzbolzauction. Mittwoch, den 17. März 188V sollen von Vormittags S Uhr ab im Forstrevier« SraSdars auf de» diesjährigen Gehau im Staditz « eichene, 10 buchene, 1 ahorner, 1 rüsterner, 6 lindene und 13 ellernr Nnchttötzr. ferner 7 Rmtr. eickeneS, 5 Rmtr. buchenes, 1 Rmlr. ahorne- und lo Rmtr. lindenes Scheitholz, sowie ca. «o Stück Wurzelhausen unter den im Termine öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ott und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem diesjährigen Gehau im Staditz. Leipzig, am ll. März 1880. LeS NathS Korftdeputatto». Oetfvnlliokv üunlleslolnanstalt. Oie ^mneläuiig äeejenigen lleiullunxslekrlin^e, welche k. Ostern io Sie LvstrUllUsadtKeUunx eiatreten »ollen, erbittet «ick cter Oulerreickoete in Ser 2eit vom 8. kl« mit 12. Llürr, Vormittag« 11—12'/, lldr, womügliek unter periünlicker Vorstellung öer Xurunielüenäen üurcb ikre llerren Orincipnle. ^Vatirenö öer geüsckten 2eit vveräen »uek Xiimeltlungen für üen «lnjilkrlxen kaoKwl««oa»eK»ttUvI>«» Üur8ll8 enlgegengenommen, sn velebem «leb llsnälungslebrlinge betkeiligen können, Sie im ttesiMe «ies 2e«g oisses über öle vissensebsstlieke veksbiguog rum emjökrig kreiwilligeoäienst «inä. Loterrickt 10 8i«uuteo wöckeo'.lick, 8cbulgel«l 90 storl Volkiram, Vlrvetor» Zur Reform des Gewerbes. ** Berlin, 10. Marz. Unsere Conservaliven haben ihren aus den letzten Jahren bekannten An trag aus Abänderung der Gewerbeordnung auch jetzt wieder eingedrückt. Der Schwerpunkt diese- Antrags fällt m die Forderungen, welche in Betreff des Jnnungswesenü gestellt werden. Der beklagenswerthe Rückgang des deutschen Hand werks hat in den letzten Jahren den Gedanken einer Wiederbelebung der Innungen weithin Boden fasten lasten. Dabei wird aber nurzu leicht übersehen, daß dieser Gedanke keineswegs neu ist. Jene Agi tation. welche dem Volke die neuere Gesetzgebung als die Quelle alles Unheils bezeichnet, hat auch von der Gewerbeordnung von 1869 die Vor stellung zu erwecken sich bemüht, als ob die selbe sich zur Innung schlechterdings feindselig verhalte. Die Wahrheit ist bekanntlich, daß die neue Gewerbeordnung den Innungen zwar Das jenige, was der ungeheuren Mehrheit der öffent lichen Meinung als überlebt oder als unberechtigt galt, genommen, daß sie dieselben aber in ihrer wesentlichen Zweckbestimmung fortbeftehen und den Boden für die Bildung neuer Innungen frei ge lasten hat. Wenn zahlreiche alte Innungen mehr Werth auf die Form als auf den Inhalt gelegt und infolge dessen Hum Fortleben entweder nicht die Lust oder nicht den Muth gehabt haben, so ist das nicht Schuldner neuen Gewerbeordnung. Welch fruchtbarer Boden für die Neubelebung des Innungs- Wesens vielmehr in der letzteren gegeben sei, Dies gezeigt zu haben ist das Verdienst des bekannten, zuerst in Osnabrück eingeführten Miquel'schen Statuts. Man erinnert sich, daß in Anlehnung an dasselbe der preußische Handelsminister zu An fang des vorigen Jahres eine amtliche Anregung zur Wiederbelebung der Innungen gegeben und über den Erfolg derselben von den Behörden Be richt eingefordert hat. Noch ehe über diesen Er folg etwas verlautet hat, haben die Conservaliven rm vorigen wie in diesem Jahre einen Antrag eiugebracht, welcher von der Nothwendigkeit einer grundsätzlichen Aenderung des betreffenden Ab schnitt« der Gewerbeordnung auSgeht. Das begreift sich; denn die Antragsteller sind stets grundsätzliche Gegner des neuen Gesetzgebungswerks gewesen, sie haben also ein Interesse daran, den Glauben an die Möglichkeit einer ersprießlichen Entwickelung des Kleingewerbes auf dem Boden der Gewerbe ordnung gar nicht aufkommen zu lasten. Für den Reichstag im Allgemeinen aber wird es doch zu nächst darauf ankommen, die Ergebniste der von dem preußischen Minister Maybach^ gegebenen An regung kennen zu lernen. Die Forderungen der Conservaliven enthalten eine Reihe von Dingen, welche der bestehenden Gewerbeordnung nicht wider sprechen, aus dem Boden derselben also durch Statut einaesührt werden können. Eine Nöthigung, dieselben ausdrücklich in die Gewerbeordnung hineinzuschreiben, liegt demnach nickt vor. Andere Vorschläge aber laufen dem Geiste der bestehenden Gesetzgebung gerade zuwider. Die Innung allein soll d»e berufene Vertreterin de- betreffenden Ge werbe- sein; ihr allein soll die Wahl für die Schiedsgerichte und etwaige höhere gewerbliche BertretungSkörper zustehen. Nur Mitglieder der Innungen sollen Lehrlinge zur Ausbildung an nehmen dürfen. Der Innung allein soll die Auf fickt über die Fachschulen, die Abnahme von G« feilen- und Meisterprüfungen und Ausstellung der deSfallsigen Zeugnisse, die Aussicht über das Lehr lings- und Gesellenwesen zustehen Nach alledem kann der in dem Anträge ausdrücklich ausgesprochene Satz „Ein Zwang rum Eintritt in die Innung findet nicht statt"" kaum anders als wie Ironie klingen. Der Handwerker, welcher außerhalb der Innung bliebe, würde nicht nur gewissermaßen rechtlos dastehen, e- würden ihm sogar die Existenz bedingungen genommen sein. Man denke sich nur einen Handwerker, der keinen Lehrling Hallen darf! Der Endzweck des in Rede stehenden Antrags kann demnach nur die Rückkehr zum Jnnungszwange, d. h. die Aushebung ver Gewerbesreihei t sein. Im vorigen Jahre ist der Antrag im Plenum nicht zur Erledigung gekommen. Eine für ihn eingesetzte Commission Halle eine Resolution vorgeschlagen, in welcher, unter Ausschließung des Jnnungözwangö, „bestimmte gewerberechtliche Befugnisse" für die Innungen verlangt wurden. Ein schriftlicher Bericht war leider nicht beigegeben und so mußte der Nichteingeweihte aus die Ent- räthlelung des dunkeln Sinnes der Rede ver zichten. Es ist zu wünschen, daß die JnnungS- srage in der gegenwärtigen Session endlich einmal mit aller Gründlichkeit und Klarheit zum Auötrag gebracht wird. , P.Mischr Ilrbersicht. «cl»,«,. II. MS» Der Reichstag ist nach einer Reihe aufregen der Debatten von großer politischer Wichtigkeit gegenwärtig auf die stillere Arbeit in den Com missionen angewiesen. So schreibt man unS aus Berlin vom Mittwoch: „Die Budget- commission genehmigte in ihrer heutigen Sitzung die aus Antrag Richter (Hagen) ihr überwiesene Position des Militairetats, betreffend die Errichtung von Officier-Speiseanstalten unv eines Casino für die Cadettcnanstalt in Lichter- setde, da eine Zusammenlegung der Speiseanstalt der letzteren mit dem Casino der Gardeschützen- cascrne in Steglitz vollständig unmöglich sei. Aus den weiteren Beralhungen der Commission, die sich zunächst mit dem Postetat beschäftigte, ist her- vorzuhttien, daß bei den meisten Positionen eine Herabsetzung erfolgte. So wurden u. A. für den Neubau eines PostgebäudeS in Posen statt der gefor derten 389,600 Mk. nur 350,000 Mk. bewilligt und diecrsteRate von80,000 aus60,000Mk. herabgesetzt. Für den Umbau des Leipziger PostgebäudeS verlangte die Postverwaltung im Ganzen 500,000 Mark und als erste Rate 100,000 Mark. Da die letztere gestrichen wurde, so ist, trotz der Annahme der Gefammtsumme, die Position als abgelehnt zu betrachten. (Bereits gestern telegraphisch mitge- theilt. D. R.) Für Neubauten in Neu-Ruppin und Thorn sind an ersterem Orte 148,25V, an letzterem 174,000 Mark angesetzt, die indessen gleich falls auf je 120,000 resp. 140,000 Mark ermäßigt wurden. — Die Budgetcommission hat vor einigen Tagen die Erhöhung des jährlichen Zu schußes des Reichs für die zoologische Station in Neapel auf 30,000 Mark genehmigt und zweifelsohne wird das Plenum des Reichstages diesem Beschlüsse beitrcten. Leider erfährt man aus dem ReichShauShaltsetat oder den Anlagen zu demselben so gut wie Nichts über die Verhältnisse dieser vortrefflichen An stalt. Man ,st auf gelegentliche Berichte von deutschen Forschern, die in Neapel einige Zeit ver weilt, angewiesen. Bekanntlich ist die Anstalt eine Privatschöpsung deS vr. Anton Dobrn, eines Bruders de» bekannten Stettiner Abgeordneten, der sein aanzes Vermögen im Betrage von etwa 270.000 Mark als Anlagekapital dann aufgehen ließ; davon hat er bis jetzt keinen Pfennig weder an Zinsen noch sonstwie zurückerhalten; ebenso wenig hat er eine Bezahlung für die unsägliche Mühe bezogen, welch« er der Anstalt unablässig gewidmet. Die laufenden jährlichen Ausgaben für die Erhaltung der Station betragen in runder Summe etwa 80,000 Mark. — Wenn man auS einer Verfügung de« bayerischen Minsters de« Innern, welche derselbe unter dem 29. Februar e. erlassen hat, auf die Absichten der Reichsregierung schließen darf, so steht dem Reichstage vielleicht noch in dieser Session eine Vorlage, betreffend Revision der Gewerbeordnung m Bezug auf daS Baugewerbe bevor. Jene Verfügung weist nämlich darauf hin, daß in Folge von zahlreichen, an den Reichstag sowohl wie an den Bundesrath gerichteten Petitionen die bayerische StaatSregie- rung demnächst veranlaßt sein dürste, zu der Frage Stellung zu nehmen, vd für die Bau gewerbe ein Prüfungörwang eingefübrt, d. h. ob die Befugniß zur selbstständigen Ausführung von Bauten vom Besitz eines durch eine Prü fung zu erlangenden BefähigungüzeugnisscS ab hängig gemacht werden solle. Es ivird nach den Erfahrungen, welche seit der durch die Gewerbe ordnung vom 30. Januar 1868 erfolgten Freigabe deS Baugewerbes gesammelt sind, eine Aenderung der einschlägigen Bestimmungen nach der fraglichen Richtung hm als geboten bezeichnet, da häufige Ungtückssälle bei Bauten sich gerade ausjmange nde Fachkenntniß der Bauleiter zurücksützcen laßen. Angesichts der fast einstimmigen Forderung nach Ausdehnung deö H a f t p f l i ch t g e s e tz eS auf das Baugewerbe fragt es sich aber dock), ob die Regierung wohl daran thut, den Revisionsweg beschienen zu wollen, und ob es nicht geralhcner wäre, eben durch jene Erweiterung der Haftpflicht unfähige Elemente von dem schwierigen und ver antwortlichen Baugewerbe auszuschließen. UebrigenS setzt die Verordnung des bayerischen Ministers stir die von den Baucommlssionen einzureichenden Gutachten den überraschend kurzen Termin von 8 Tagen an, ein Beweis, daß die beregten Fragen bereits den Standpunkt der rein theoretischen Er wägungen verlassen haben". Die Reichsregierung scheint mit dem Gange der Berathungen über die Milit airvortage wohl zufrieden zu sein. So schreibt (in einer be reit« gestern telegraphisch skizzirlen Note) die amt liche „Provinzialcorrespondenz" wie folgt: „Der Verlauf der ersten Berathung ist nach mehr als Einer Seite ein befriedigender gewesen und läßt das Gelingen der vorliegenden Ausgabe mit Sicher heit hoffen. Der Eindruck der ersten Berathung ist vor Allem ein patrwtstchcr gewesen. Wenn so angesehene Mit glieder des ReichSlages, wie Herr von Bennigsen, Herr von Trestsckrke, 1»r. Gneist NamenS der Nativ natliberalen, Graf Frankenberg Namens der Reichs Parte,, von Maltzahn Gültz Namens der Eonservati- ven für den Gesetzentwurf mit der Entschiedenbeit ihrer ganzen Ueberzeugung sofort eintreten und für denselben geirichtlge Gründe auS der bestehenden Lage zu entnehmen wissen, so gewähtt die- die er freuliche Wahrnehmung, wie viel mehr man sich der Anforderungen, welche die Lage Deutschlands dem Pflichtgefühl der Reichsvertrelung stellt, bewußt ge worden ist, als noch vor sechs Jahren. Der zweite nicht minder bedeutungsvolle Eindruck der Berathung war aber ein durchaus friedlicher. AuS den Reden des KriegsminifterS von Kamecke und des General-FeldmarschallS von Moltke hat das Ausland entnehmen können und sich auch, wie all seitig wahrzunehmen ist, der Erkenntniß nicht ver schlossen, daß Deutschland nicht auf Angriff auSgeht, »aß es lediglich für den Zweck der EelbsterhaUung seine Strettmittel einem Maße nähert, daS es von anderen Mächten bei Weitem überschritten findet. Ein einmülhiger Entschluß, so wetthuoll er bei einem Gegenstand wie der vorliegende wäre, ist nach der Natur der Parteiverhältniffe kaum in irgend einem Fall in Aussicht zu nehmen. Auf der anderen Seite aber läßt dl« Berathung keinen Zweifel, daß der Reichstag die Vorlage der verbündeten Regie rungen zur Sicherstellung der Vnftheidtgnna d«S Vaterlandes im Wesentlichen mit bedeutender Mehr- best annehmen wird."" Wie uns telegraphisch gemeldet wird, ettheilte der Bundesräth, dem Gutachten des berichten den Ausschusses für Handel und Verkehr ent sprechend, dem zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaischeu Inseln abgeschlossenen Freundschaft«-, Handels-, Schiff fahrt«- unv Consutarvertrag, ck. Berlin, de» 25. März 1879 und Honolulu, den IS. September 1879, nebst zugehöriger Declaration vom 10. Februar 1880 die Zustimmung, auch erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß über den Abschluß eines Freundschaft--, Handels. Schissfahrts- und ConsularvertrageS zwischen dem Reich und Madagaskar mit der Hova-Re- gieruna in Verhandlung getreten werde. Es schien, als sei in Baden in Bezug auf den ogen. Exam enst reit zwischen Regierung unv iämmer ein Ausgleich herbeigesührt. Ein Tele gramm von gestern meldete unö dagegen, daß diese Frage nun dock eine Ministcrkrisiö herbeigesührt >abe. Der Hergang ist nach dem erwähnten Be richt folgender: Der Abg. Kiefer beantragte ein Mißtrauensvotum gegen Herrn Minister v. Stvsser. Letzterer vertbeibigte sich unter Hinweis aus die Einheit des Ministeriums und erklärte, er habe keinen Anlaß zu der Lösung der Harmonie zwischen der Regierung »nd der Kammer gegeben, im Uebriacn werde er die Folgen de« Antrages für seine Person ziehen. Der Minister präsident Turban richtete die Bitte an daS HauS, von dem Mißtrauensvotum abzusteken, da ein vlches unbegründet und eine Systemändcrnng nach dem allerhöchsten Willen nicht beabsichtigt sei. Nach langer Debatte, in welcher die Ullramontanen, Demokraten und Conservativcn die Ablehnung des Antrages Kiefer befürworteten, wurde der Antrag mit 29 gegen 19 Stimmen angenommen. 6 Mitglieder enthielten sich der Abstimmung. — Nach der Erklärung deS Herrn von Stösier wird ein EntlasiungSgesuch desselben doch wohl aus dein Fuße folgen. Es wird sich dann fragen, wie der Großherzog sich zu diesem Gesuche stellt. Die Lage ist anscheinend eine schwierige, und cS ist nur zu hoffen, daß die nationaltiberate Partei nicht anders, als nach sorgfältiger Prüfung und im vollen Bewußtsein der Folgen ihres Votums sich zu demselben entschlossen hat. «- * * ES scheint, als solle sich die dieSseit wie jenseit der italienisch-österreichischen Grenze herr schende Aufregung so bald noch nicht legen Ohne Zweifel steht fest, daß, trotz aller gegentheiligen Versicherungen, von den beiden Nachbarn Vor kehrungen für alle Fälle getroffen werden. Vor Kurzem hatte die in Verona erscheinende „Arena"" Alarmnachrichten von einem Massenaufgebote in Oesterreich, wo alle waffenfähigen Männer im Alter von l8—45 Jahren einberufen worden seien, er halten und verbreitet, dabei auch die italienische Re gierung aufgcsordert, solchen Rüstungen gegenüber nicht gar so sorglos zu sein, damit nicht Verona Uber Nacht verloren gehe. Diese Nachrichten wur den unter mehr oder weniger scharfem Vorbehalte auch von anderen italienischen Blättern nachge druckt. Der officiöse „Diritto" tritt denselben entgegen, indem er die Lärmmacher belehrt, daß das ganze Massenaufgebot lediglich eine Einberu fung der Reservisten m Tirol zu einer l3tägigen Vafsenübung sei. Er schreibt zur Beruhigung der Leute in Italien, die da« noch nicht wissen: „Die österreichisch-ungarischen Unterthanen sind zu einem dreijährigen Militairdienste unter Waffen und zu einem steb-niähngen in unbestimmter Beurlaubung verpflichtet. Während dieser sieben Jahre müssen die selben drei Mal zu Uebungen einberusen werden, deren Dauer di« Frist von vier Wochen nicht überschreiten darf. Eine kaiserliche Verordnung vom 10. Februar d. I., die selbstverständlich.auch in Tirol publicirt ward, berief die Refervemänner der Elasten 1875,1873 und 1871 mit den entsprechenden den Einiäbrig-Freiwilligen entnommenen Officieren unter die Waffen zu einer Hebung für die Dauer von nur l3 Tagen, d. h. für eine kuriere Dauer, alS eS gewöhnlich der Fall ist. Diese Mannschaft wird am Orte ihres ErgänzungS- bezirkeS einberusen; daher vielleicht die Meinung, es bandle sich um einen Landsturm llev« in m,««,). Solche Uebungen werden jedes Jahr durchgefübrl, wobei zwei oder drei Elasten auf ein Mal einoerufen werden; einst wurden sie nur zur Herbftzeit aemachl; aber in Folge einer Verordnung vom 16. Mai 1875 werden sie ictzi i» Frühling? und im Herbst« aus- -efühtt."
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