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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188004110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler nach S. 2212
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-04
- Tag1880-04-11
- Monat1880-04
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1880
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Erweist tilgltch früh 6V. Uhr. UrGttti, »»d <rPkdtti»« JoharmiSgasir SS. >»rrchß»»tc, »rr tzeNittto»: vormittag« 10—12 Uhr. Nochmittags 4—6 Uhr. »k »tr «ückgatx ringeiandrer «amt» pr»u »achr filtz die RedacU»» nicht derbindltch. »mmhmr der für die nächst- '»lamdr Nummer bestimmten Merate »n Wochentagen dis I Ähr Nachmittags, an Zonn- »d Seittagen früh bis '/,S Uhr. 1» N» FUtatr» fiir Z,s. Aaoahme: vtt» Klemm. UniverfitLtSstr. 22. S«ltS Lösche, Katharinenstr. 18, p. «nr dt« '/.ll Uhr. .i» irr. Anzeiger. Organ für Politik, öocalgcschichtc, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Sonntag den 11. April 1880. Auflage 16,200. Ld»»«»e,t*Prri» viertelt-4*/, Dtt, tucl. vrinzerlodn «Ms, durch die Post bezogen « tltt. Jede einzelne Nummer 25 Pf. Belegexemplar 10 Pf »«bühreu für «xttadeilag«» ohne PostbefSrdrrung S» DL mit Postbesbrderuag 48 Mk. Inserate Sgesp. Petttzeil« 20 Pf. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichmß — Tadellanlchrr Satz »ach höherem Tarif. Urclamr» »«er dem »röacttoachttch die Spaltzeile 40 Pf Inserat« sind stets an d. Gepröltto» zu fendtu. — Rabatt wird mcbt gegeben Zahlung pr»«inuvsr»aaa oder durch Postvorfchuh. 74. Jahrgang Bekanntmachung. In Gemäßheit A 8l^ 3 der Ersatz-Ordnung mache ich hierdurch bekannt, daß die bevorstehende Mnste- NM> >m AuShebungSbezrrke Leipzig-Stadt den 38. 37. 38. 39. unv !iO. April, 1. 8. 4 5. 7. 8. 10. 11. 13. 13. 14. 15. 18. 19. und 30. Mai d. I., die Loosung der sämmliichen militairpflichtigen Mannschaften den SS. Mat o. I. an jedem Tage, früh von '/§ 8 Ubr in der 1. Etage der Restauration zum Eldorado, Pfaffendorfer Straße Nr 28 allhier ftattfindet. Alle in diesem Jahre zur Gestellung verpflichteten Mannschaften werden hierdurch aufgefordert, sich pünktlich in dem Musterungslermine nach Maaßgabe der ihnen noch auszuhändigenden Ordres bei Vermei dung der in 8 24, 7 der Ersatz Ordnung bemerkten Strafen und Nachtbeile persönlich zu gcstellen. Dagegen ist den Militairpflichtigen daS persönliche Erscheinen im LovsungStermtne freigestellt und wird für diejenigen Mannschaften, welche im Locale nicht anwesend sind, durch ein Mitglied der königlichen Ersatz-Commission das Loos gezogen werden. Zugleich wird noch auf folgendes besonders aufmerksam gemacht: Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, einige Zeit vor der Musterung und spitcslenS im Musterungstermine unter Vorlegung von Urkunden, Stellung von Zeugen und Sachverstän digen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen und werden die darauf cr- theilten Entscheidungen der Ersatz-Commission am dritten Tage darauf Mittags 13 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Antragsteller zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden bat. Recurse gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 1-1 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, wo die Entscheidung nach Obigem für bekannt gemacht anzusehen ist, und zwar biS Nachmittag- 5 Uhr deS 14. Tages im Büreau der Ersatz-Commission, Roßplatz Nr. 11, parterre I,»kS, unter Beibringung der nölhigen Bescheinigungen angebracht werden. Anträge auf Zurückstellung bez Befreiung von der Aushebung, welche später angebracht werden, sind, dasern die Veranlassung zur Reclamatton nicht erst nach beendigtem Ersatzgeschäft entstanden sein sollte, ohne Weiteres zurückzuweisen. Die Entscheidung der königlichen Ober-Ersatz-Commission, welche nach ß 72, 2 der Ersatz-Ordnung so gleich zu ertheilen und in die Listen einzulragen sind, gelten von und mit dem Tage dieser Eintragung als eröffnet. Berufungen auf die Entscheidung der königlichen Ober-Rekrutinlugsbehörde oder sonstige Vorstellungen muffen binnen 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung der Entscheidung an, bei der zuständigen Ersatz tommission eingereichl werden. Spätere Anbrinaen sind nicht zu berücksichtigen, wie denn auch gegen die Entscheidung der königlichen Lber-RokrutirungSbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Schließlich werden die Militairpflichtigen noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie nur da durch, daß sie sich im 1. Militairpflichtjahre und zwar spätestens vor dem Loosungs- bez. Aushebungstermine »Mer Vorlegung der nach tz 83. 3 der Ersatz-Ordnung erforderlichen Ausweise zu einem 3jährigen (bei der Kavallerie zu einem 4jährigen) freiwilligen Dienst melden, die Berechtigung erlangen, die Waffengattung und den Truppentbeil, bei welchem sie eingestellt zu sein wünschen, sich zu wählen — ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt — daß dagegen später eingehenden Gesuchen zum Diensteinlritte als Freiwillige nach 8 83, 4 der Ersatz-Ordnung nicht entsprochen werden kann. Mannschaften der Eavallerie, welche sich freiwillig zu einer sjährigen Dienstzeit verpflichten, haben in der Landwehr nur 3 Jahre zu dienen und werden in Friedenszeiten in der Regel nicht zu Reserveübun gen einberufen. Leipzig, den 5. April 1880. Ser rtpil-vorfitzende der königlichen Ersatz-Ikommtssion des «ushebungsbezirks Lcipzig-Stadt. Wittgenstein, Regierungsrath. Scbdt. Bekanntmachung. DaS S. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen ist bei uns eingegangen und wird dtS zum LZ. April d. I. auf dem Rathyaussaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Laffrlbe enthält: Nr. 18. Gesetz, daS Statut für die Universität Leipzig betreffend; vom 15. März 1880. - 17. Bekanntmachung, das Statut für die Universität Leipzig betreffend; vom 15. März 1880. - 18. Gesetz, daS Dienstverhältniß der Richter betreffend; vom 20. März 1880. - 19. Gesetz, daS Amtskleid der Rechtsanwälte betreffend; vom 23. März 1880. - 20. Ge etz, die Tagegelder und Reisekosten der Civilstaatsdiener betreffend; vom 15. März 1880. - 3l. Gesetz, die Abänderung einer Bestimmung der Revidirten Städteordnung und Landgemeinde ordnung, sowie die weitere Besteuerung des WanderlagerbetricbeS betreffend; vom 33. März 1880, Leipzig, den io. April 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. ^ vr. Georgs. Stöß. Gewcrbekammcr Leipzig. Mittwoch den 14. dS. Nachmitagü 4 Uhr öffentliche Plenarsitzung im Kammerlocale PrterSstratze SO, Treppe N, II. Etage. Tagesordnung: 1. Registrande. 3. AuSschußgutachten über eine Vorlage deS hiesigen Stadtraths, die Pfandleihgrschäste betrsid. 3. Berichte deS Finanz-Ausscbuffes s. über die Jahresrechnung von 1879, b. über eine Mini- sterial-Verordnung, die Erhebung der Steuerzuschläge betreffend. 4. Präsidial-Antrag: eine Vorstellung an das königl. Ministerium, die den Innungen verwei gerte Theilnahme an allgemeinen verbänden betreffend. 5. Wahl der Ausschüsse. W. Hackel» Vors. Herzog, Secr. Fürst Grloff und Fürst Lismarck. Die Kanzlerkrisis hat das Ihrige dazu bei- zetraaen, die auswärtigen Beziehungen des Deutschen Reiche- wieder in den Vordergrund teS politischen Interesses treten zu lasten. Die Presse wird sich daher der Aufgabe nicht entziehen können , besonders unter dem Eindrücke der rusten- sieundltchen Haltung des zukünftigen liberalen LabinetS in England, ihre Aufmerksamkeit wieder nach St. Petersburg hin zu richten, von wo aus trotz aller Ableugnungen das alte Nänkespiel gegen Deutschland fortgesetzt wird .. ! Freilich: „Fürst Orloff hat mit Fürst BiSmarck conscrirt! Zwischen Berlin und St. Petersburg ist auch nicht die Spur von einem Wölkchen zu entdecken!" In diesem Tone Huberte sich die Regierungspresse, als vor Kurzem ter bisherige russische Botschafter in Paris, der, ärgerlich Uber seinen Mißerfolg in der Hartmann'- ichen Angelegenheit, Frankreich den Rücken ge kehrt hat, eme Reibe von Besprechungen mit dem deutschen Reichskanzler in Berlin abhielt. Sofort erschien denn auch die alte See schlange wieder, die Nachricht von der Wahrschein lichkeit einer rusüsch-deulsch-österreichischen Triple all,anz. Der Friede mit Rußland ist wieder ein mal „gesichert", und Gortschakoff hat sich ebenso eer diplomatischen Suprematie des deutschen Kanzlers unterworfen wie weiland Andrasty in Wien! Man wird gut thun, Versicherungen dieser Art eine strenge Kritik der wirklichen Lage gegen über zu stellen, um daS rechte Matz von Ver trauen in die friedlichen Beziehungen der Mächte ausfindig zu machen und sich vor Nebcrschätzungen einzelner diplomatischer Acte zu schützen. Um in den Geist der Zeitgeschichte cindringen zu können, ist eS nothwendlg, so weit die Möglich keit eS erlaubt, sich an Thatsachen zul halten. Fest steht Folgende«: die Monarchen Rußlands und Deutschlands, Kaiser Alexander und Kaiser Wilhelm, hegen zu einander aufrichtig freundschaft liche Gesinnungen. Indessen der Selbstherrscher aller Reußen ist bei der Stärke der nationalen Strömung gezwungen, seine Räthe nur gar zu oft in antideutschem Geiste verfahren zu lasten. Die Folge dieses Verhältnisses ist eine Annäherung Rußlands an Frankreich. Die Beziehungen zwischen St. Petersburg und Paris indessen sind durch die Hartmann-Affaire zur Stunde ge trübt: ob für die Dauer, sieht dahin! Kein Zweifel, der russische Botschafter bei der franzö sischen Republik, Fiirst Orloff, hat in dieser heiklen Angelegenheit eine empfindliche Nieder lage erlitten, die ihn nicht allein an der Seine, sondern auch an der Newa schwer discreditirt hat. Es ist daher nur gar zu natürlich, daß der russische Diplomat einerseits gegen die französische Regierung einen bitteren Groll empfindet und andererseits sein Dichten und Trachten darauf richten muß, den Ezaren zu versöhnen, um bei Seiner Majestät den Glauben an die eigneTllchtigkeit wieder herzustellen. Orloff findet sich in der glück lichen Lage, beides mit einemGriffe erreichen zu können. Gelingt es ihm nämlich, Deutschland mit Rußland Zu genauer Nachachtung bringen wir hierdurch die Vorschriften: daß jeder ankommende Fremde, welcher hier übernachtet, am Tage seiner Ankunft, und wenn diese erst in den Abendstunden erfolgt, am andern Tage Vormittag- von seinem Wirthe bei unserem Fremden-Bureau anzumelden ist, diejenigen Fremden aber, welche länger alS drei Tage hier sich aufhalten, Anmeldeschein zu lösen haben, in Erinnerung und bemerken, daß Vernachlässigungen derselben mit einer Geldbuße von 15 Mark oder ver- hältnißmäßiger Haftstrafe geahndet werden würden. Leipzig, 3. April 1880. Das Poltzetamt der Stadt Leipzig. De. Rüder. Daegner, 8. Oeffentlichc Bekanntmachung. Gestern Vormittag 6 Uhr ist ein an der hiesigen Nonnenmühle angeschwemmter, mit den nachstehend verzeichnten Effecten bekleideter Leichnam eines Knaben im Alter von etwa 14—16 Jahren aufgefunden worden Wir bitten, etwaige Mittheilungen über die Persönlichkeit deS Ertrunkenen ander gelangen zu lassen. Leipzig, am 9. April 1880. DaS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. Göring. Effectenverzeichnitz: ein schwarzer Tuchrock, eine dunkle Stoffhose, eine schwarze Tuchweste, ein blau- weiß gestreiftes Hemd, em weiße« Vorhemd, ein weißes Taschentuch, ein Paar schwarzroth gewürfelte Hosen träger, eine blaue Respirator-Mütze, ein Paar rindslederne Stiefeln, ein Taschenmesser, ein Taschenkalender. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die geringe Breite der Eolonnadenstraste in der Strecke von dem Dorotheenplatze biS zur Alexanderstraße und zur Beseitigung der daselbst häufig vorgekommenen Verkehrsstockungen verord nen wir hiermit, daß nur in einer Richtung und zwar in der Richtung vom DorotheenplaNe nach der Ale xanderstraße die dazwischenliegende Strecke der Colonnadenstraße von bespanntem Fuhrwerke aller Art befahren werden darf und daß alle nach jenem Tbeile der Colonnadenstraße bestimmten Fuhrwerke nur vom Doro- theenvlatze auS einzusahrcn und nach der Alexanderstraße oder dem Wcstpltzc auszufabrrn haben. Zuwiderhandelnde haben Geldstrafe bis zu 60 oder entsprchende Haft zu gewärtigen Leipzig, den l. April 1880. Ter Nath der Stadt Leipzig. I»r. Georgi. Richter. Bekanntmachung. Im hiesigen Johannishospitale soll vom l. Mai d I. ab eine Unterwärterin gegen einen Wochenlohn von 7 Mark, freie Wohnung, Verpflegung und Beleuchtung und ein jährliches FeuerungSdeputat von 1,6 Meter Holz und 10 Centner Braunkohle anaestelll werden. Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre Gesuche längstens bis zum 17. April d. I. unter Beifügung ihrer Zeugnisse bei unS einzureichen. Von dem Nachweise der bestandenen Prüfung als Krankenwärterin wird abgesehen Leipzig, den 7. April 1880. Oe. Tröndlin. Richter. iekauntmachnna. Am Montag, den 12. April d. I. Vormittags IN Uhr, sollen vom Unterzeichneten im AuctionSlocal des hiesigen Königlichen Amtsgerichts mehrere MöbelS, Bücher, l Pianino rc. öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung verkauft werden. Leipzig, den 23. Mürz 1880. Der Gcrtchtsvvllziehcr des Königlichen Amtsgerichts. Brock. Bekanntmachung. Im Monat März d. I. gingen bei der Armenanstalt ein a. an Legalen: 15 von einem Verstorbenen, besten Name verschwiegen bleiben soll; h. an Geschenken: 1 > — « als Sühne von L. A. > 6 - — « - « - Frau M. ^ durch den Friedensrichter Herrn Wünschmann, 4 - — » « - in Sachen Fräul S. Wilh. S.I 18 - — - aus einem Proteste, durch Herrn Hofrath ltt. Lohse, 386 . 93 - als halber Ertrag des am 4. März d. I. zum Besten der Armen stattgefundenen Gewand- Haus-Concertes, 50 - — - von einem Ungenannten, durch die Post, 3 - 5 - aus der 1. Knabenclasse der lV. Bürgerschule, lOO - -- » von Herrn lft. Albe« Müller; o. an der Armcncaffe gesetzlich zusallenden Geldern: 2 > 50 » alS Strafe wegen SonntagSentheiligung, durch den Nath, 230 - 90 - für Musikerlaubniß, durch denselben. 717 ./e 38 Leipzig, den 7. April 1880. zu versöhnen, so wäre Frankreich isolirt und der innigste Herzenswunsch deö Kaiser« Alexander, mit seinem kaiserlichen Verwandten in Freundschaft und Frieden leben zu können, erfüllt. Fürst Orloff aber wäre der Held der Situation am Peters burger Hofe. So weit hätten die Vermuthungen über die Tragweite der Unterredungen Orlosf'S mit dem Fürsten Bismarck thatsächtiche Begründung. Allein, wie schon angedeutet, gegenüber diesen tbatsächlichcn Verhältnissen sind doch die politischen Bestrebungen, die auS der ganzen Natur deS russischen Reiches bervorgehcn und die in höherem Grade als die persönlichen Gefühle des Monarchen die Beziehungen zum Ausland bestimmen, nicht zu unterschätzen. Waö diese edle Gesinnung betrifft, so ist sie sterblich mit dem Kaiser selbst. Der russische Thronfolger hegt, wie man allgemein weiß, nicht die gleichsreundliche Gesinnung gegen Deutschland, und wenn daS persönliche Wohlwollen der Herr scher jetzt auch auf die Erhaltung des Friedens wirken könnte, so würde die Situation doch sofort eine andere werden, sobald sich ein Thronwechsel in Petersburg vollzieht. Wichtiger aber, wie ge- agt, alS die Beziehungen der Herrscher ist das wlitische Interesse der beiden Länder, und bei der An- chauung, die man in Rußland Uber deS Czaren- reicbeS Aufgabe und Ziele hat, ist dieses Interesse eben nicht äerade friedenverbürgcnd. Der Russe ist alö Politiker kein Träumer, wie eS der deutsche Michel bi« zum Begräbnisse des weiland deutschen ^Bundestages gewesen ist. Sein Blut wird durch starke nationale Impulse Das Armen-rtrectortu«. Ludwig-Wolf. Lange. rn Bewegung gesetzt und die Freude an Erobe rungen ist chm zur anderen Natur geworden. Mag das Testament Petcr's deS Großen echt oder mag eS apokryph, d. h. von Napoleon dem Ersten erfunden und untergeschoben sein, so viel steht aber fest: diese Staatsschrift bezeichnet mit genialer Sicherheit die Ziele, die sich der russische Ehrgeiz stellen muß, und die er, wie der Laus der Ereignisse seitdem bewiesen hat, auch that- sächlich anstrebt. Inmitten zweier Erdtheile ge legen, will daS russische Reich beide beherrschen und so recht ei« Reich der Mitte sein. Um in Asien und Europa gleichermaßen befehlen zu können, dazu bedarf Rußland derWafserstraßezwischen Asien und Europa, de« Bosporus, und der Brückenköpfe diesseits und jenseits desselben, der europäischen Türkei und de« türkischen KlcinasicnS. „Erst wenn die heilige russische Fahne vom Thurme der heiligen Sophien kirche zu Stambul weht, erst wenn die russischen Rosse auS den Fluchen deS Bosporus trinken werden", wird Rußland daS nächste Ziel, nach dem eS mit List und Gewalt hinstrcbt, erreicht haben. Mit einem solchen Programm vermag kein russi scher Staatsmann Europa den Frieden zu geben, mit solchen Plänen im Herzen setzt man sich mit Leichtigkeit über Verträge hinweg und seien sie auch mit hundert Eiden beschworen. Fürst BiSmarck müßte nicht er selbst sein, wenn diese Natur der russischen Politik und ihre Deutschlands Machtstellung bedrohende Tendenz für ihn ein Buch mit sieben Siegeln wäre. Er hätte sonst in keinem Falle die deutsch-
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