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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188004166
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800416
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-04
- Tag1880-04-16
- Monat1880-04
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1880
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Erscheint täglich früh 6'/. Uhr. RtkuK«, ,»tz «r,r»ttis, Johamrisgafle SS. >P«chsi»»t> »er Lttactlo»! vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag« 4—6 Uhr. I Mr »N MM,»», ein,e1a»»t»r N»mr» jmöt« »»chl ftch die «cdacrun »ich« »erdlndluh. »«nähme der für dir nächst- Zwende Nummer bestimmte« ffwrrace «n Gochrntagcn dto ß Ahr Nachmittags. a» Soun- «td Festtage« früh bis V»9 Uhr. H» de« Miete» fir Z»s.-Auuah»r: Ott« Klemm. UniversitätSstr. 22. 2o«ts Lösche. Katharinenstr. 18,p> nur bis Uhr. UchMr LaMait Anzeiger. Organ für Politik, Loralgcschichtc, Handels- »nd Geschäftsverkehr. 132. Freitag den 16. April. 1880. Auflage 16.2ÜV. 1U>,»armk,t,»rrt, viertelt. 4'L ML, incl. Brinoerlohn b ML, durch di« Post bezogen k ML Jede einzelne Stummer rr Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» ohne PostbefVrderung 3» ML mit PostbefVrderung 48 ML Inserate ügesp. Petttzeil« 20 Pf. Größere Schriften laut unserem Preisverzeichnis. —Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Leclmoe» unter Lem Redaettoa^irtch die Spaltzeile 40 Pf Inserate sind stets an d. «epebttto» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung peaoovmsraml» oder durch Postvorschuß. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. In Gemäßheit 8 61, 2 der Ersatz-Ordnung mache ich hierdurch bekannt, daß die bevorstehende Muste rn»« im Bushebunasbezirke Leipzig-Stadt den 2«. 27. 28. 28. und 30. April, 1. 3. 4 5. 7. 8. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 18. 18. und 20. Mai d> I., die voosung der sämmtlichen militairpflichtigen Mannschaften den SS. Mat -. I. an jedem Tage, früh von 8 Uhr in der 1. Etage der Restauration zum Eldorado, Pfaffendorfer Straße Nr. S6 allhier stattfindet. Alle in dtesem Jahre zur Gestellung verpflichteten Mannschaften werden hierdurch aufgefordert, sich pünktlich in dem Musterungstermine nach Maaßgabe der ihnen noch auSzuhändigenden Ordres bei Vermei dung der in 8 24, 7 der Ersatz-Ordnung bemerkten Strafen und Nachthelle persönlich zu gestellen. Dagegen ist den Militairpflichtigen daS persönliche Erscheinen im LoosungStermtne sreigeftellt und wird für diejenigen Mannschaften, welche im Locale nicht anwesend sind, durch ein Mitglied der königlichen Ersatz-Commission das Loos gezogen werden. Zugleich wird noch auf folgende- besonders aufmerksam gemacht: Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, einige Zeit vor der Musterung und spätestens im Musterungstermine unter Vorlegung von Urkunden, Stellung von Zeugen und Sachverstän digen Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen und werden die darauf er- rheilten Entscheidungen der Ersatz-Commisston am dritten Tage darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Antragsteller zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. Recurse gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 14 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, wo die Entscheidung nach Obigem für bekannt gemacht anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 14. TageS im Büreau der Ersatz-Commission, Roßplatz Nr. 11, parterre links, unter Beibringung der nöthigen Bescheinigungen angebracht werden. Anträge auf Zurückstellung der. Befreiung von der Aushebung, welche später angebracht werden, sind, dafern die Veranlassung zur Reklamation nicht erst nach beendigtem Ersatzgeschäft entstanden sein sollte, ohne Weiteres zurückzuweisen. Die Entscheidung der königlichen Ober-Ersatz-Commission, welche nach H 72, 2 der Ersatz-Ordnung so gleich zu ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage dieser Eintragung als eröffnet. Berufungen auf die Entscheidung der königlichen Ober-Rekrutirungsbehörde oder sonstige Vorstellungen muffen binnen 14 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung der Entscheidung an, bei der zuständigen Ersatz- Lommission eingereicht werden. Spätere Anvringen sind nicht zu berücksichtigen, wie denn auch gegen die Entscheidung der königlichen Ober-Rekrutirungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. Schließlich werden die Militairpflichtigen noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie nur da durch, daß sie sich im 1. Militairpflichtjahre und zwar spätestens vor dem Loosungs- brz. AuSheoungstermine unter Vorlegung der nach H 83. 2 der Ersatz-Ordnung erforderlichen Ausweise zu einem 3jährigen (bei der Cawülerie zu einem 4jähr,gen) freiwilligen Dienst melden, die Berechtigung erlangen, die Waffengattung und den Truppentheil, bei welchem sie eingestellt zu sein wünschen, sich zu wählen — ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt — daß dagegen später eingehenden Gesuchen zum Diensteintritte als Freiwillig« nach A 8S, 4 der Ersatz Ordnung nicht entsprochen werden kan«. ^ . Mannfchafte» de, SadallerM welch« sich sreiwllUg zu ein« -jöß-igD» NmL-nt oerp-fchwn, Wb« in der Landwehr nur 8 Jahre zu bienen und werden m Friedenszeiten in der Ritzel nicht zv Reserveübnn- g«n einberusen. Leipzig, den 5. April 1860. Ser Ltvil-Borfitzende der königlichen Ersatz Lommissto» de» «»-hedung-AqSgrs Leipzig-Staöt. Wittgenstein, Regierungsralh. Schdt. Wohnungs-Vermiethung. In dem der Etadtgemeinde gehörigen HauSgrundstücke EetzterS Hof. Srir Straße Nr. 36 .. ich« Rr. 55 soll die auS 3 Stuben, Küche, Bodenkammer, Keller und sonstigem Zubehör bestehonde, mit Wasserleitung versehene und seither für 300 jährlichen MiethzinS vermietete Hofwotznung im L. Stockwerk des vrchken SettengedSnde» (Treppe v) »om 1. Juli d. I. an gegen etnvterteljä-rliche Kündigung an den Neislbietenden anderweit Vermiethel werden. Wir beraumen hierzu BerfteigerungStermin an Rathsftelle auf Montag, de« Sst dieses Monat», «armtttags 11 Uhr an, in welchem Miethlustige sich einftnden und ihre Miethgebat« thun wollen. Die Versteigerung-- und BermiethungSbedingungen nebst Invenlariu« der zu vermietenden Wohnung liegen schon vor dem Termine auf dem RatbbauSsaale, 1. Etage, zur Emflchlnahme aus. Lerpzig, den 10. April 1880. Der Nach der Stadt Leipzig. , , vr. Georg». Stöß. Bekanntmachung. Die Geschäftsräume der Unterzeichneten Bezirks-Steuer-Einnahme bleiben wegen Reinigung derselben Montag, den 19. dtefe» M»«ats geschloffen. Leipzig, den 14. Avril 1880. »üntgttche vezirU-Gt«»er-Ei«nahme daselbst. Gras Loris-Melikoff. Alle Nachrichten auS St. Petersburg stimmen darin überein, daß die russische Gesellschaft, soweit sie nicht von der nihilistischen Revolution inficirt ist. die vom Kaiser getroffenen AuSnahmemaß- regeln mit Vertrauen entgegennimmt. ES scheint, als sei in der Tbat die allerhöchste Wahl auf den rechten Mann gefallen, denn Graf LoriS-Melikoff erweist sich immer mehr als ein einsichtiger, schnei diger und, wenn es am Platze ist, der Milde nicht unzugänglicher Beamter. Die Bedeutung dieser Diktatur bat eine doppelte Richtung, denn wäh rend der Dictator von St. Petersburg ein rasches und energisches Eingreifen der Verwaltung gegen die Gewaltakte der mit dämonischer Kunst ope- rirenden Revolution«!« herbeifüyren soll, hat er andererseits die Aufgabe erhalten, diejenigen gesetz lichen Veränderungen vorzubereiten und herbe,- zustihren, von denen er sich verspricht, daß sie den Quell der revolutionairen Aufregung verschließen Wir haben schon früher ausführlich vargelegt, daß die notorisch« Willkür und Unredlichkeit der Vermah lung der Hauptgrund der Unzufriedenheit i» rus sischen Volke ist, welch« den Nihilisten RRckhakl gewährt und stets neue Kräfte zuführt. Andrer seits ist ziemlich häufig die Bemerkung laut ge worden und diese Ansicht hat Bestätigung gefunden dnrch die Untersuchungen, welche auf Anordnung de« Grasen stattgesunden haben, daß daS ganze russisch« Erziehung-- und BildmmSshst«« besondere d>« Organifotion der höheren ! aastalten, die nihilistische Propaganda sicher fte Es soll daher im Plane de- Dictator- liegen, die Verwaltung umzugestalten und eine Art von con- stetitioneller Belastung, eine Eontrole der Re- lgierung durch Bolksdelegirte zu schaffen. E« wird zweiter behauptet, daß eine Abänderung der Sta tuten der Universitäten und Gymnasien beab sichtigt sei, daß fernerhin die Ausschließung einzel ner Studirender ihren Lebensgang nicht mehr wie bisher vollkommen zerstören solle. Man hat hierbei zu bedenken, daß ein von einer Lehranstalt ver wiesener Student jetzt an keinen, anderen Institut im russischen Reiche mehr Aufnahme findet, so daß ihn, die revolutionäre Gesinnung durch die Ver nichtung seiner Existenz förmlich aufgezwungen wird. D,e Mehrzahl der bestraften und verhaf teten Nihilisten sind in der That auch relegrrte Studirende, Gymnasiasten und andere unreife Kövfe. Der erste Theil de- dem Dictator zugeschriebe nen Programms befindet sich im auffallenden Einklänge mit einem offenen Briese, den der Führer der russischen revolutionairen Emigration, der jetzt in der Schweiz lebende Professor Drago- maooff, an den Grafen LoriS-Melikoff gerichtet Hab« soll. In diesem „Manifeste" werben die Bedingungen angegeben, unter denen die Nihilisten bereit se,e», «K der Regierung Frieden zu schlie ße». D«gW»»«»off fordert d» Beseitigung der Diktatur, die Aufhebung aller Ausnahmemaßregeln, bie Einführung de- aem einen Rechte- und der Eivil-Gerrchte «Ny M politische Proceffe, die Amnestirung derjenigen Personen, welche ihrer Aemter in Folge willkürlicher L»-nahmemaßregeln beraubt worden sind, die Abschaffung der baagch- tigten .^ritten Abtheiluna" «g» damit di»-An der lütgutuWurkekt der Person. Der «erlauGt miß« Preßfreiheit, freies Ber- uutz Vereinsrecht und endlich die Ein einer Volksvertretung an- Delegirten der Provinzial- und Bezirk-Versammlungen. Diese letzteren sind zusammengesetzt aus dem Adel, den Abgeordneten des bäuerlichen Grundbesitzes und der städtisch-kommunalen Körperschaften. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die hierunter beigedruckte Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. December 1864 fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte Jahressteuer ohne Verzug an die in der 1. Etage der alten Rathswaage, Katharinenstraße Nr. 28, befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. In die angedrohte Strafe des dreifachen Betrage- der Steuer verfallen Diejenigen, welche biS »um 1. Mai dieses Jahres nicht die Steuer abgeführt haben. Leipzig, am 5. April 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. De. Tröndlin. Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betreffend, vom 1. Lecember 1864. Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgende- verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom I. Ma» 1865 an eine jährliche, der Armenkasse seines Wohnortes zufließende Abgabe von 4 Thaler und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zu entrichten. Die Sprosser, d. h. dte großen sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachtschläger) sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. Üeber die erfolgte Abentrichtung der gedachten Jahressteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathe auszusertigende, auf dem Platten Lande eme von dem Armencaffeneinnehmer des betreffenden OrteS unter Beidrückung des Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des Steuerlegers zu verlauten hat. Geht innerhalb des vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April laufenden Steuerjahres eine auf das letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf daS bis zum nächsten 30. April noch lausende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich dem Armencaffen-Einnehmer auf ihren Namen übertragenen Quittung über die seitens deS vorigen Besitzers der Nachtigall auf das laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während des laufenden Steuerjahres eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen der Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der Ortsarmencafse zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden. Seiten- der in dieser Angelegenheit kompetenten Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit eS sich nicht um Contraventionen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expediren. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadträthe sowie die GerichtsLmter und Gememdevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Dresden, den 1. December 1864. Ministerium des Innern. Frhr. v. Brust. Lehmann. , , > Bekanntmachung. 8m 3. Srwan d. i Donnerstag den IS. Mai d. I'., als am Tode-tage deS Herrn Schatze FrSnkcl, soll die Hälfte der Zinsen der Schatze und Sara Aränkel-Sttstung an einen würdigen, nicht durch eigene Schuld bedürftig gewordenen, in Leipzig wohnhaften älteren, womöglich über SO Jahre alten Mann, ohne Unterschied der Eonfossion, des Berufs u. s. w, vergeben werden. Wir fordern geeignete Bewerber hierdurch auf, ihre Gesuche bis zum 1. Mat o. bei unS einzureichen. Lechgig, am 14. April 1880. Der «attz der Stad» Leipzig. — ^ > vr. Georgi. Richter. Schuppenvermiethmig. Für den tztz. September d. I. wird in dem der hiesigen Stadtgemeinde gehörigen HauSgrundstücke Münzg«»» Mn 19 et« Schuppen miethfrei und soll von da ab gegen einhaldjährltche Kündigung anderwest pen»tottzet werden. Miethlustige wollen ihre Miethgebote bis zum 19. dieses Monats an RaihSitelle (RathhauS, 1. Etage, Zimmer Nr. 4b) anbringen, woselbst auch die Vermiethungsbedingungen und das Jnventarium des zu vermiethenden Schuppens eingesehen werden können. Leipzig, dm IO. April 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Stöß. Bekanntmachung. Die Lieferung von 309 zweisitzigen Schulpänke» soll mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietern an den Mmdestiordernden vergeben werden. Anschlagsformulare und Bedingungen find auf der Schul- expeditivn zu erhalten. Die Gebote find versiegelt unv mit der Aufschrift „Schulbänke" versehen auf der Echulexpedition einzureichen. Leipzig, den 14. April 1880. bis zmu S». «prtl d. I. Man ersieht hieraus einerseits, daß Graf LoriS- Melikoff die Ursache der nihilistischen Bewegung bester erfaßt hat, als Diejenigen, welche darin nur kommunistische Kräfte wittern, und zweitens, daß eine Beseitigung der Revolution durch politische Reformen wohl angänglich ist. Man darf sogar annehmen, daß, wemi dem Dictator nicht hindeimd in den Weg getreten wird, derselbe vielleicht im Stande wäre, Rußland den Frieden zu schaffen, da der unverbesserlich kommunistische Theil der Nihilisten eine verschwindende Minderheit der Partei bildet, der alle Kraft einbüßt, sobald nur erst die Forderungen der größeren Mehrzahl be friedigt sind, welche nichts weiter wünschen als unbiegsameS Reckt und Antheilnahme de« Bolkes an der Gesetzgebung und an der Controle der Verwaltung. Wenn zu alledem noch die Pläne Melikoff'S, die Beseitigung der Schwächen de- russischen Erziehung-- und BildmZgSwesens betreffeud, zur Ausführung ge langten, so würde in absehbarer Zeit di« gesätzp- tiche Gährung beschwichtigt werden rönnen. Lei aber liegen schon heute Nachrichten vor, wonach feindlichen Kräfte, welche an dem herrsch«» System der Willkür und der Corruption der waltung interessirt find, gegen da« Programm de- Diktator- die Oberhand gewinnen. Der macht- unv ränkesüchtige Hofadel und die um ihre eiMrägNchen Aemter bongen Staatsbeamten unter wühlen bereit- die Stellung des Grafen, dessen armenische Abstammung ihnen ohnehin ein Dorn im Auge ist. So wird denn voraussichtlich die Reform beweg«,«, welch« die Diktatur ein- leitcte. mit dem Dictator ein klägliches E»tze nehmen, und die Sittenverderbniß der herrschend» Kreise in Rußland wird die weitere Ausdehnung der nihilistischen Revolution unfehlbar im Gefolge haben. Ser Schulauüschuk der Stadt Leipzig. vr. Panitz. Vorberathung -es Wuchergesehes. * Berlin, l4. April. Unter Betheiligung deS Herrn StaatSsecretairS Schelling und der Herren Geh. Räthe I)r. Hägens und Hanau er als Regierungscommiffare hielt heute d,e Com mission zur Berathung des Gesetzentwurfs be treffend Bestrafung des Wuchers ihre erste Sitzung ab. Eingegangen waren Abänderungs anträge der Abgg. Graf Bismarck. Reichensperger- Olpe, Bernards, vr. Dreyer. Das Amendement deS Grasen Bismarck bezweckt die Einführung eines gchetzlichen ZinSmarimum — 8 Proc. bei Hypo theken. 15 Proc. in sonstigen Fällen —, bei dessen Ueberschreitung in jedem Falle - ohne weitere Momente — eine Bestrafung wegen Wuchers ein- treten soll. Zugleich verlangt er Erhöhung der Zusatzstrase blS zu 10.000 Mark. Der Antrag steller macht zur Begründung seines Antrags geltend, daß d»e Definition de- Wucher- im Re- gierungSentwurf viel zu dehnbar sei, um nicht ru den größten Bedenken Veranlassung zu geben. Der Gläubiger müsse wißen, wie viel Procent er verlangen könne, ohne sich der Gefahr strafrecht licher Verfolgung auSzusetzen. Die Gefahr liege , daß in einzelnen LandeStheilen die Gerichte »eng, in anderen zu milde verfahren, eine ein- tliche Judicatur nicht erzielt werden würde, lesen Ausführungen gegenüber wird hervorge- hoben, daß, wenn jede» Mitglied der Commission sich getrau«, einen Wucherer als solchen zu erken nen, man dem Richter diese Fähigkeit noch weit eher zutrauen könnedaß daS Strafgesetzbuch auch schon viele andere sti ßende dehnbare Defini tionen enthalte und daß man auch hier dem Richter voll vertrauen dürfe. daß er da- Gesetz richtig handhaben werde. Der Wucher sei stets »ach den individuellen Berhältniffen und den sonsti-
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