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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188005055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800505
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-05
- Tag1880-05-05
- Monat1880-05
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1880
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. RtD<k1I» EiPtNllM Jvhauuisgafle SS. S»rrchst»»tr» tzrr »rweN«»: vmanittagS 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. Wk dt« NtUlgadr «tn««ja»dt«r i«»t« «acht stch dt« Xrdäcti U» Mcht t stch dt« dcritndltch. Umrahme der für die nächst- folgende Nummer bestimmteu »u,eratr an Wochentagen dis I Ihr Nachmittags, an Lonn- »ns Festtage« früh bis '/,9 Uhr. H» »r« FUtate» fiir Z»s. Tmuchme: Ott» Klemm. Univerfitätsstr. 22, Aonts Lische.Katharmenstr. 18.P. nur bis '/*! Uhr. Anzeiger. Olga« fir Politik, Localgeschichtc, HandrlS- wd GkschästSMkthr. Auflage 16,000. tt««»r»r,»»»rtt» viertelt. 4'/, ML, incl. Bnngerlohu b ML, durch di« Post bezog« 8 «L Jede «nzelnr Stummer 2b Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrsvrdrrung »9 ML mit Postbesvrderuug 48 Mk. Zaferate bgesp. Petttzetle 2v Pf- Größere Schriften laut unser«» PreiSverzeichniß —Tabellarisch«*, Satz nach höherem Tarif. Xeclaae« »Irr »ea »rbattteneßrtch die Spaltzeile 40 Pf Inserate find stets au d.LnxttNo, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praaaameeanSo oder durch Postvorschuß. 1L1. Mittwoch den 5. Mai 1880. 74. Jahrgang. GM- Zur gesUigen Veachtimg. -W» Unsere Expedition ist morgen Donnerstag den 6. Mai nur Vormittags bis '^9 Uhr geöffnet. Bekanntmachung. Behufs Förderung der geologischen Aufnahme von Leipzig und Umgegend durch Herrn Prof. De. Lred- ner ist es sehr erwünscht, rechtzeitig zu erfahren, wann und wo Bohrungen, Brunnenausschachtungen, Aus grabungen u. s. w.. welche sich in den gewachsenen Boden hinein erstrecken, vorgenommen werden sollen. Wir ersuchen deshalb alle diejenigen Privaten, welche dergleichen Arbeiten auszuführen gesonnen sind, von dem Beginn derselben unserer Stadtwasserkunst, Rathhaus, ll Etage, schriftlich oder mündlich eine kurze Mittheilang rechtzeitig zukommen zu lassen Leipzig, am 15. April 1880 Der Nath der Stadt Letpzt,. vr. Georgi. vr. Wangemann Bekanntmachung. Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, 1) daß alle in Leipzig wohnhaften Knaben, welche Ostern 1879 und Ostern 1880 auS einer der hiesigen Volksschulen entlasten worden oder von einer höheren Schule abgegangen sind, ohne daS 15. Lebensjahr vollendet zu haben, zu dem Besuche der Fortbildungsschule für Knaben verpflichtet sind; 2) daß die Anmeldung derselben, wenn sie im Bezirk der l. Fortbildungsschule wohnhaft sind, bei Herrn Director vr. Bräutigam, dafern sie sich aber im Bezirk der II. Fortbildungsschule auf- haltcn, bei Herrn Director vr. Stör! zu erfolgen hat; 3) datz auch diejenigen Knaben anzumelben sind, welche aus irgend einem Grunde von dem Besuche der städtischen Fortbildungsschule entbunden zu sein glauben ; 4) daß hier einnehende Knaben, welche Ostern 1878, 1879 und 1880 auS einer auswärtigen Bolks- schule entlasten worden sind, ebenfalls zum Besuch der Fortbildungsschule verpflichtet und so fort, spätestens aber binnen drei Tagen nach dem Einzüge bei dem Director der Fort bildungsschule ihres Bezirkes anzumelden sind: 5) daß Ellern, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mark, die im Falle der Richterlegung in Haft umzuwandeln ist, die schulpflichtigen Knaben zu dieser Anmeldung anzuhalten oder letztere selbst vorzunehmen haben. Leipzig, am 29. April 1880. Der Nath der Stadt Leipzig vr. Georgi. Lehnert. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Vorschriften des NetchSimpfgeseizeS vom 8. April 1874 und nach Maßgabe der hierzu erlassenen Königlich Sächsischen Ausführungsverordnung vom 20. März 1875 machen wir hierdurch Folgendes bekannt: 1. Die Stadt Leipzig bildet einen selbstständigen Impfdezirk, für welchen der Stadtwundarzt Herr vr. mvä. Wilhelm Conrad vlatz als Impfarzt und Herr vr. m«>1. Schellenberg als besten Assistent verpflichtet worden sind. 2. Das Jmpflocal befindet sich in dem alten ThomaSschulgcbäude auf dem Thomaskirchhose ^Eingang mittelste Thüre). 8. Daselbst.finden die Ssfentlichen Impfungen von hier aufhältlichen Kindern in der Zeit vom 5 Mat bis tnel. 14. Juli und vom 18. August vis >?nse Septemdcr and zwar bis auf Wettere» «u ledem Mittwoch von '/,rt bi» 5 tthr Nachmittags unentgeltlich statt. Daselbst sind auch die Impflinge je an dem darauf folgenden Mittwoch zur Revision vorzustellen. 4. I« Laufe dieses Iahrco sind der Impfung zu unterziehen: I. diejenigen Kinder, ». welche im Jahre 1879 geboren worden, d. welche in den Jahren 1874. 1875, 1876, 1877 oder 1878 geboren find und im Jahre 1879 der Jmpfpflicht nicht vollständig genügt haben (erfolglos geimpft oder wegen Krankheit nicht geimpft), U. diejenigen Zöglinge öffentlicher Lehranstalten und Privatschulen, s. welche im Jahre 1868 geboren sind, d. welche in den Jahren 1863, 1864, 1865, 1866 oder 1867 geboren sind und im Jahre 1879 der Jmpfpflicht nickt vollständig genügt haben (erfolglos wiedergeimpft oder wegen Krankheit nickt wieder geimpft). k». Alle hiesigen Einwohner sind berechtigt, ihre, wie zu 4 unter ls und b bemerkt, tmpfpflichtigen Sinder dort unentgeltlich impfen zu lasten. Ebenso wird unbemittelten, hier wohnhaften Personen, deren Kinder vor dem Jahre 1874 geboren, aber noch nickt oder nicht mit Erfolg geimpft sind, die unentgeltliche Impfung dieser Kinder in den vorerwähnten Impfterminen hiermit angeboten. 6. Für jedes Kind, welches zur Impfung gekrackt wird, ist gleichzeitig ein Zettel zu übergeben, auf welchem Name, Geburtsjahr und Geburtstag des «indes, sowie Name, Stand und Wohnung des Vaters. Pflegevaters oder Vormundes, beziehentlich der Mutter oder Pflegemutter deutlich ver zeichnet ist. 7. Die Eltern der im laufenden Jahre tmpfpflichtigen Kinder werden daher hierdurch unter ausdrück licher Verwarnung vor den im 8 14 Absatz 2 des Jmpsgesetzes angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen behufs der Impfung und ihrer Controls zu erscheinen, oder die Befreiung von der Jmpfpflicht durch ärztliche Zeugnisse hier nachzuweisen. 8. Wegen der Anberaumung der Impf- und Revisionstermine zur Wiederimpfung beziehentlich Con- trole der oben unter II s und d gedachten impfpfllchtigen Zöglinge wird an die Schulvorstehcr besondere Weisung gehen. 5. Diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder aber, welche ihre im Jahre 1880 impfpflichtigen, beziehentlich wieder impfpflichtigen Kinder und Pflegebefohlenen, wie ihnen freigesielll ist, durch Privatärzte der Impfung unterziehen lasten wollen, werden hierdurch aufgefordert, bis längstens zum 80. September 1880 die erferderlichen Impfungen ausführen zu lassen, sowie jedenfalls längstens am 7. Januar 1881 die vorgeschriebenen Bescheinigungen darüber, daß die Impfung, beziehentlich Wiederimpfung erfolgt oder auS einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, auf dem Nathhause I. Etage, Zimmer Nr. 4d vorzu- leaen, widrigenfalls sie Geldstrafe bis zu .'»0 Mark oder Hast dis zu 8 Tagen zu gewärtigen haben würden. Leidig, am 30. April 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Uhlmann. Bekanntmachung. Die zum Umbau der Pontatowsktzdrüike in der Lessingstraße hier erforderlichen EisenconftruetionS- «rdetteu sollen an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen bei unserer Tiefbauverwaltung, RathhauS ll. Etage Zimmer Nr. 18 auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Gisenconstrncttonsardetten der Poniatowsktzdrücke betr." versehen, ebendaselbst und zwar viS zum 20. Mai d. I. Nachmittags 5 Uhr einzureichen Leipzig, am 29. April 1880. Des Naths vaudeputatto«. In dknMonattnMn und April IM find vom SMrath angestellt worden: alS Expedienten bei der Etadtsteuer-Vrrwaltung: Robert Eisen traut und Ernst Robert Ren ker; als Bote bei der Schulgelder-Einnahme: Friedrich Carl Sandig; als Ecbulaufwätter: Hermann Franz Rosch; alS Castengehülfe bei der Stadtcaste: Friedrich Richard Dittmar; als RathSdiener: Friedrich Carl Hollbach. Bekanntmachung. ES ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß die städtischen Leichenfrauen häufig, namentlich in Fällen, wo dritte Personen mit der Bermittelung dieser Bestellung beauftragt worden sind, erst am zweiten oder dritten Taae nach stattgefundenem Todesfall zur Wartung ihres AmteS bestellt worden sind. Da sich hieraus mannigfastiae Unzuträglichkeiten ergeben haben, verordnen wir hierdurch, daß bei jedem Todesfall die betreffende Leichenfrau direct durch die Hinterlaffenen selbst oder die bei diesen unmittelbar bediensteten Personen und t« Lause der erste» 24 Stunden nach eingetretenem Tode zur Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten zu bestellen ist. Zuwiderhandlungen dagegen werden mit Geldstrafe bis zu 150 .4t bez. im ttnvermögensfalle mit ent sprechender Haftstrafe geahndet werden. Nachstehend fügen wir noch die Namen der hier verpflichteten Leichenfrauen unter Bezeichnung ihrer Wohnungen und der Distrikte bei, in welchen sie ihre Functionen auszuüben haben: I. Distrikt (Innere Stadt): Frau Concordia verw. Friedrich, Neukirckhof Nr. 12, II. II. Distrtct tNordvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfurter Straße und Lindenaner Chaussee einerseits und durch die Blücher- und Berliner Straße andererseits: Frau Lse. Stetefeld, Tbomasgäßchen Nr. 7, Hof l. IH. Distrikt (Westvorstadt), begrenzt durch den Ranstädter Steinweg, die Frankfurter Straße und die Lindenaner Chaussee einerseits und durch den von der Nonnenmühle hinter der Weststraße hinsührenden Abflußgraben, sowie den Johanna park, diesen mit umfassend, andererseits: Frau Johanne Pettag, Neukirckhof Nr. 10, IV. IV. Distrikt (Südvorstadt). begrenzt durch den vorgedachten Mühlabflußgraben und den Johannapark einerseits und durch den KönigS- platz, die Windmühlenstraße und den Dösener Weg andererseits: Frau Adelheid Greschner, Hohe Straße Nr. 10, I. V. Distrikt (Südöstliche Vorstadt. einschltetzUch des St. IohanntSstiftS), begrenzt durch den KünigSplatz, die Windmüblenstraße und den Dösener Weg einerseits und durch die Johannesgasse und Dresdner Straße andererseits Frau Frledenke Leonhardt. Nürnberger Straße Nr. 4—5, IV. VI. Distrikt (Nordöstliche Vorstadt), begrenzt durch die Johannesgaste und Dresdner Straße einerseits und die Blücher- und Berliner Straße andererseits: Frau Johanna Ritter, Friedrichsstraße Nr. 40, II. Armen.Leichenfrau: Frau Pauline oerehel. Schramm, Magazmgaste Nr. 8, lll. Leipzig, am 24. April 1830. Her Nath per Stadt Leipzt, vr Georgi. Kretschmer. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Eutritzscher Straße auf dem Iracte von dem Gerberthor ab biS zur Porkstraße neu pflastern zu lasten und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichnten Straßentract berüh rende Arbeiten an den Pnvat-GaS- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auSzuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eine- guten StraßenpflasterS dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr zugelasten werden Nickt minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Jan. 1877 und vom 29. Mai 1879 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 .4t oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen angcdrohlen Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig und spätestens bts zum 20. Mai d. I. zu bewirken. Leipzig, am 26. April 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. Os. Georgi. vr Wangemann. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Moltkestraße östlich der Südstraße auf dem ehemaligen Areal der Jmmobillengesellschaft zu Leipzig neu pflastern zu lassen und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzen den Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichnelen Straßentract berührende Arbeiten an den Privat-, Gas- und Wasserleitungen und Beischleußen ungesäumt und ledenfalls vor der Neupflastcrung auszuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten Straßen pflasterS dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in her Regel nicht mehr zugelasten werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Jan. 1877 und vom 29 März 1879 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe biS zu 60 oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen angedrohten Nachtbeile die Unterführung der Dachtraufen mittelst be sonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig und spätestens biS zum 20. Mai d. I. zu bewirken. Leipzig, am 26. April 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Wegen Vornahme deS Schleußenbaues auf der Nürnberger Strafte wird dieselbe auf der Strecke zwischen -er Königsstratze und der vtndenftratze von Montag, den 3. Mat d. I. bis zur Fettigstellung der Arbeiten für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, den 1. Mai 1880. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Wegen Reinigung der Räume bleiben die Stadtcaste und die StiftungSbuchhalterei für S Mat d I^ geschloffen. Leipzig, den 1. Mai 1880. Des NathS Finanz-Deputati»«. Dir St. Pauli-Frage. Die vom Reichskanzler gegen die Freihasen stellung Hamburg» gerichteten Antrübe beschäs. tigen andauernd alle politischen Kreise. Nach ofncttsen Mittheilungen ist nun auch die mehrfach erwähnt« Verwahrung deS Hamburger Senats gegen den Antrag PreußenS in Form eines An trages beim Bundesrath eingeaangen. ES wird dann beton*, paß gegen alle bisherige Ge wohnheit. ohne jede »«roängige Verständigung mit Hamburg, eine in die ^.teresten de« h'amburgi- schen Gemeinwesen- auf daS Tiefste einschneidende Aenderung angestrebt werde. Hamburg besitze in seiner Freihafenstellung nach Artikel 31 der Reichsverfastung ein Reservatrecht, welches die nationale Bedeutung deS hanseatischen HandelS- und Schifffahrtsverkehr« auch im neuen Reiche sichern sollte. Der Senat vermag den Artikel 31 nicht als eine vorübergehende Bestimmung aus zufasten. Die Bestimmung deS ZeitpunctcS zur Aufhebung der Freihasenstellung sei den Städten anheunaestellt; der Senat erachtet den Zeitpunct nicht für geeignet, um den im Art. 34 ihm vordehaltenen Antrag auf Einschluß in die Zollgrenze, sei e« mit Bezug aus die ganze Stadt, sei es mit Bezug aus die Vorstadt, zu stellen, dersn Einverleibung der Senat nach Art. 34 gleichfalls abhängig von der Einwilligung Ham burgs erachtet. Äs folgt nun eine nähere Aus führung deS Nachweises, daß St. Pauli zu Ham burg gehöre und davon untrennbar sei. Die pro- jectirte Zolllinie sei, wenn überhaupt ausführbar, schwerlich auf die Dauer haltbar. Bei Festsetzung der Zollerclavcn in Gemäßheit deS Art 31 habe vor 12 Jahren Niemand die Möglichkeit einer Trennung St. Pauli» von der Stadt auch nur angedeutet, wie denn auch bei dem Zuschlag zum Aversum für die städtische Bevölkerung von einer Trennung der Vorstadt St. Pauli nicht die Rede war. Der Senat halte den Antrag Preußen« für unvereinbar mit dem Art. 34 der Reichsverfastung und ruft den Schutz der Bundesregierungen für die verfassungsmäßig gewährleisteten Rcservatrechte besonder« an. Schließ, lich wird beantragt, daß die Einverleibung eines Theile« der hamburgischcn Vorstadt Dt. Pauli in daS Zollgebiet ohne Zustimmung deS Senat- der
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