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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188005212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-05
- Tag1880-05-21
- Monat1880-05
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1880
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DrstheAst tLgltch früh 6'/. Uhr. Attulsti, »d «medstto» JohamriSgaff« »»- Idle nächst- destturmt» »^WRs H» de» FUiatr» fdr Z«ck.-A»»otz»e: vtt» Kl e««. UnwersttätSstr. rr, A»tFLsfche.statLari»m-r. 18^ »»r dis lltzr. Anzeige» 5. OrM für Politik, l Socilgkschichlt, Haube! IS- und TtschLMrckehr. Auflage 16M>. Ad»»»r»e,t,»rri> viertckj. iact. Brmaertohn b Ml., durch di« Post bezogen » VN. Jede euizelur Nummer 24 Pf. Belegexemplar 10 M. »edühren für Lxttabellag» N)ue Postbrfürderuug »9 VS. mit Postdefdrderuug 48 VS. Z»str«te Saesp. Pettt-eiU N) Pf. »rbhere Schriften laut uofere» PreiSverze'chnist. — Dabrlla^che- Satz nach höhere» Dottf. »eclmoe, mUa da» »edocttmmßttch die Svaltreile 40 Pf Inserat« siudftÄ an V.2td«» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»aonn»«e»nck» »der durch Poftvorschuß. 187. Freitag dm 21. Mai 1880. 74. Jahrgang. «« 18. ds». Mit. verschied Herr Stadtältester vr. mecl Lud»tg Lipper1-Däh»e, Ritter rc. In Ihm verliert unsere Etadt einen Bürger, der mit rastlosem Eifer und seltener Hingebung in dem Zeitraum von 1848 bi- 1872 in unserem Collegium an der Arbeit für unsere Stadt theilgenommen, und Sich dabei, sowie auf vielfachen anderen Gebieten hervorragende Verdienste erworben bat. Diese sowohl, aK die vonüglichen Eigenschaften Seine- Herzen- und Charakter- sichern Ihm ein bleibende- ehrenvolle- Andenken bei un- wie bei Seinen Mitbürgern. Leipzig, den 20. Mai 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harnvitz. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Plato- und Dolz-Straße sowie den Täubchenweg vom Gerichts wege ab bi- zur Westgrenze der Schulen im großen Johannisgarten neu pflastern zu lasten, und ergeht »e--alb an d,e Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichnten Straßentract berührende Arbeiten an den Privat - Gas- und Wasser leitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflafterung auSzufübren, da mit Rücksicht auf d,e Erhaltung eines guten Straßenpflasters dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr zugelasten werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Januar 1877, vom 22. März 1879 und 3. Mai 1880 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen anaedrohten Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig bewirken zu lasten, und dies spätestens bis zum 15. August d. I. bei uns zu beantragen. Leidig, am 14. Mai 1880. »er «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Die Fahrbahn der Eutritzscher Striche zwischen der Gerberbrücke und der Horkftrcche, sowie der Ver längerung der Porkstraße zwischen der Eutritzscher und Blücherstraße soll mit bosfirten Sternen gepflastert und diese Arbeit an einen Unternehmer in Accord vergeben werden. Die Bedingungen für diese Arbeit liegen im RathhauS, ll. Etage, Zimmer -kr 18 aus und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezüglich« Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „Pflasterung der Eutritzscher Straße betreffend" »ersehen ebendaselbst und zwar bil zum 26. Mai d. I. Nachmittag- 5 Uhr einzureichen. Leipzig, am 12. Mai 1880. La» ««-tzd »er Stadt Leip»ig Stratze«da»»ep»tatt-n. Hamburg »ab Altona. Oeffentliche Bekanntmachung. Die königlich sächsische Armenordnung vom 22. October 1840 enthält in den Kg. 103 und 104 folgende Verbote: st. 18L. Die Sammlung von kollerten zu wohlthätigen Zwecken ist nur erlaubt nach vorher ei«- geholter und nach Befinden schriftlich auSgefertigter Genehmigung entweder der OrtSobrigkeit. oder der betreffenden KreiSdirectton, oder de- Ministerium- de- Innern, je nachdem die Sammlung nur an einem einzelnen Orte, oder in einem größeren Bezirke, oder im ganzen Lande stattfinden soll Ohne NachwerS dieser Erlaubniß sind herumgehende Collectanten in Verantwortung und Strafe zu ziehen. st 1»4. Ausrufe zu Sammlungen für Ealamitosen in Folge von Feuer-brünsten, Wasterfluthen, oder anderer derartiger Ereignisse, oder für einzelne Unglückliche, sind in dre öffentllchen Blätter nicht anders als gegen beigebrachte Genehmigung der AmtShauptmannschaft desjenigen Bezirk-, in welchem sich dte zur Unterstützung Empfohlenen befinden (in Dresden und Leipzig der dasigen städtischen Behörden), und wenn e- Ausländer find, des Ministern deS Innern «mimehmen. Durch mehrfache Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote sehen wir unS veranlaßt, für jede künftige Uebertretung der letzteren hiermit innerhalb deS Polizeibezirks der Stadt Leipzig eine Geldstrafe bis zur Höhe von fünfzig Mark, bez. eine entsprechende Haftstrafe anzudrohen. Leipzig, den 19. Mai 1880. Las Polizei-Amt -er Stadt Leipzig. vr. Rüder. Herwig. Bekanntmachung. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit der am 22. und 23. d. M. stattfinden- den Rennen haben wir für nöthig erachtet, folgende Anordnungen zu treffen: 1) An diesen Tagen find Nachmittags von 12—8 Uhr der Scheibenweg vom Schleußiger Weg« bi- zum Johannapark und von der Brandbrücke ab bi- zum Kirschwehr für den öffentlichen Fahr- und Reitverkehr, ingleichen der Schelbenweg vom Schleußiger Wege ab bi- zum Scheibengehölz auch für den Fußverkehr gesperrt. 2» Wagen, die in die Rennbahn gelangen wollen, haben den Hinweg durch die Münzgaffe, den Flotzplatz nach dem Schleußiger Wege, den Rückweg durch da- Scheibengehölz und den Johannapark zu nehmen. 3) Diejenigen Wagen, welche nur brS an den Eingang zur Rennbahn bei der Einmündung des ScheibenwegS in den Schleußiger Weg fahren, haben den Rückweg durch die Söruerstrasze zu nehmen. 4) Auf dem Hinwege haben alle Wagen recht- zu fahren und sich streng in der Reihenfolge zu halten. 5) Auf dem Schleußiger Wege darf kein Wagen halten. Wir bringen diese Anordnungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß unsere Organe angewiesen sind, die Beobachtung derselben auf da- Strengste zu überwachen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi- zu 30 oder Haft bestraft. Leidig, am 20. Mai 1880. Ger R«th und dt» Poltzetamt »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Rüder. Dägner, E. A.-V. 6. Berlin, IS. Mai. Die Commiffarien de» BundesrathS, welche die Ruhe derPfinast- feiertage haben opfern müssen, um eme praktikable Zollgrenze zwischen Hamburg und Altona zu ermitteln, find gestern hieher zurückaekehrt. Die für gestern in Aussicht genommene Sitzung der vetheiliaten Bundesrathsausschüffe hat indeß erst heute stattgesundcn. Soviel man über daS Eraebniß der Ermittelungen an Ort und Stelle erfährt, ist eS allerding- gelungen, eine Zoll grenze zu projectiren, welche der Hauptsache nach mit der Gebietsgrenze von Altona zusammm- sällt, immerhin aber kleinere Stücke von St. Pauli einschließt. Zu ihrer Herstellung wird eS der Niederlegung verschiedener Grundstücke und anderer kostspieliger Einrichtungen bedürfen, so daß dabei der Kostenpunkt als ein sehr wesent liche- Moment in Frage kommt. Der Pallisadenwcg, welchen der Officiöse der „Nordd. Allg. Ztg." entdeckt haben wollte, bat sich also keineswegs als der Retter in der Noth bewährt, für den er auS- gegebcn wurde. Mit der Herstellung einer Zoll grenze zwischen Altona und Hamburg ist es indeß allein nicht abgethan. Denn ohne eine schwere Schädigung de- Handels von Altona — dre Ein schließung Altonas in das Zollgebiet soll ja zu Gunsten seiner durch die Verbindung mit dem Freihasengebiet bisher schwer beeinträchtigten In teressen erfolgen — kann diese Stadt einen Frei hafen und daran stoßende mit au-reichenden Lagerräumen versehene zollfreie Niederlage-Einrich tungen nicht entbehren. Auch hierauf werden namhafte Geldmittel zu verwenden sein; e- ent steht daher die Frage, wer dieselben zu tragen haben wird. Die Stadt Altona doch wohl nicht? Oder die Altonaer Kaufmannschaft? Oder Preußen, Oder da- Reich ? Mau sieht, so glatt und einfach, wie der Zoll- auschluß AltonaS von der Regierung nahestehen der Seite dargestellt wurde, liegt derselbe in der That nickt. Noch weniger kann die Auffassung Recht behalten, nach welcher die Verlegung der Zolllinie aus der Elbe unterhalb Hamburg- ohne Weitere- durch einen Erlaß de- Bnnde-rathS in» Werk zu setzen wäre. Rechtlich steht einem solche» Schritt die verfassungsmäßig garantirte Kreihafeustelluua Hamburg- und die vom Reichstag adoptirte Ansicht, daß die jetzige Zoll- liute oberhalb Hamburg- aus Lande-gesrtz beruh«, eutgegev, praktisch nicht blos etwa der Parti- cutarismu- einer Minorität Hamburger Groß- ändler oder die Gvmpathim der reich-feindlichen fieihändler für seine Freihafenftellung, sondern ir schwerwiegende reale Interessen de- Hambur- scheu Staat-. Mit einem particularistischen Widerstande Hamburg- brauchen wir nicht zu rechnen; er ist auch nicht im Staude, da- in Art. 34 der Verfassung gewährte Sonderrecht unter Benachtheiligung der Nationalwohlfahrt aufrecht zu erhalten. Etwas Andere- ist eS dagegen, die Zeit und die Modalitäten für die Aufgabe de« Reservat recht- so zu regeln, daß die LebenS- interessen eine- Bunde-staate- nicht allzu schwer verletzt werden. Ob hinterher die Gesammtheit der Hamburger besser fährt bei dem Zollanschluß alS jetzt, da- ist eine Frage, die u priori schwer, zu entscheiden sein möchte, daß aber ein Zollanschluß ohne gehörige Vorbereitung für die Welthandels- stellung Hamburg« leicht verhängnißvoll werden kann, wird zuzugebrn lein. Mau mag den Hamburgern darau- viel leicht einen gerechten Vorwurf machen, daß sie da- Provisorische ihrer Ausnahmestellung nicht ernst genug im Auge behalten und eS versäumt hätten, sich, soweit eS in ihren Kräften lag, aus daS Aufgeben derselben vorzubereiten. Aber ab gesehen davon, daß von dorther behauptet wird, derartige Vorbereitungen wären längst im Gange, fällt den Bundesregierungen bezw. dem Reichs kanzler eine gleiche Unterlassung zur Last. Seine Sache wäre eS gewesen, Hamburg, wenn es ver geßlich und lässig war, energisch zu erinnern, die Umwandlung von langer Hand her vorzubereit», umsomehr, al» eS dem Leiter der wirthschaftlichen Politik deS Reiche- nicht entgehen konnte, daß der im vorigen Jahre vollzogene Uebergang zu einem verstärkten Schutzzollsystem die Schwierigkeiten de- Zollanschluffe- außerordentlich steigern mußte. WaS sonach von beiden Seiten versäumt ist, darf billigerweise nicht Hamburg allein entgelten. Erst im vorigen Jahre ist der Anfang damit ge macht, Hamburg und Bremen ihre Freihan delsstellung gründlich zu verleiden und ihnen da« Aufgeden derselben nahe zu legen, indem eine be trächtliche Erhöhung des Zuschlages zu den Zoll aversen in die Wege geleitet wurde. Die durch Verhandlung bewirkte Verständigung ermäßigte die ursprüngliche wesentlich höhere Forderung di- auf L Mark pro Kopf; für daS laufende Etat-« jahr haben Hamburg und Bremen einen um 2 Mk. pro Kopf erhöhten Zuschlag zu zahlen; die Aversen betragen beziehungsweise 4.136.990 Mk. und 1,408,020 Mark. Diese etwa 5>/, Millionen würden der ReiGscaffe »it dem Zollanschluß von Hamburg und B»mm verloren gehen, während die Budget- beider Staaten eine gleichmäßige Er leichterung erfahre». E- liegt ja sehr nahe, mit dem Hinweis «ich diefos Berhältniß die finanziellen Schwierigkeit», welche einer Herstellung zollfreier Lösch« und Lagerplätze m kürzester Frist und in ge nügender Ausdehnung mtgeaensteh». für abgethan zu erklären. Inwieweit Die- wirklich zutrifft, läßt sich indeß noch gar »ickt übersehen Jeden falls wäre es sehr viel erflnkteßlicher, in eine gründ- liche Erörterung aller i« Krage kommenden sach lichen Momente einzutreten, anstatt mit Zwangs mitteln auf Umwegen vorzugehen. Politische Ilebersicht. Leipzig, 20. Mai. Die taktlosen Angriffe der Berliner Re gierungspresse gegen den ehemaligen ReichS- kanzleramtS-Präsidenten und nunmehrigen Oppo sitionsabgeordneten vr. Delbrück erhalten in auswärtigen Blättern eine wunderliche Färbung, indem behauptet wird, daß nach dem Rücktritt de« Reichskanzlers Herr Delbrück zu seinem Nach folger bestimmt sei. Es hieße die bei unS stehenden patriarchalischen Traditionen verkenn», wenn man den konstitutionellen Gebrauch an derer Länder auf unsere parlamentarischen Sitten und Gebräuche übertragen wollte. Es wieder holt sich jetzt dasselbe officiöse Spiel, wie mit Falk, als er nach seinem Abgänge den bekannt» Brief über Fürst BiSmarck'S Stellung zuni Kultur kampf schrieb. Ohne Zweifel werden sich diese Angriffe erneuern, wenn der frühere preußische Cultusminister sein und des Reichskanzler- Werk, die Maigesetze, gegm daS Gesetz über die discretionairm Gewalten zu vertheidigen haben wird. Beide verdimte Männer werden indeß die Verdächtigung», denen sie nicht bloS von der ofsiciösen. sondern auch von der Partei- Presse ausgesetzt sind, mit Gleichmuth zu ertragen wissen, und zwar um so eher, je übertriebener dieselben sind. Die von unS bereits nach Verdienst gewürdigte DortmunderKatholikenversammlungmit ihrem Rattenkönig von Resolutionen, in denen ein bisher unerreichtes Gemisch ultramontaner, particularistischer, radicaler und reaktionärer For derungen in bunter Reih« zusammengestellt ist, hat sich der besonder» Anerkennung de« Berliner JesmtenblatteS „Germania" zu erfreu». Da leitende Organ der EmtrumSpartei kommt wieder holt auf diese Kundgebung zurück, in welcher sie mit Wohlgefallen die Denkweise de« katholischen Volke« der Rheinlande treu widergespiegelt findet. Die volle Zustimmung zu der bisherig» Haltung der EentrumSfraction im Reichstage wie im preußisch» Landtage und da« feste Vertrau» auf der» fernere unerschütterliche Vertheidigung d:r wahr» Freiheit de- „katholischen Volkes", wie eS in einer der Resolution» zum Ausdruck gelangt ist, bietm der „Germania" die Gewähr dafür, daß die Krieg-erkUstmng deS Reichskanzler« aegm da- Centrum an dem einmüthigen Widerstünde der Katholiken wirkungslos verhallen wird. Besonders hervorgehob» wird ferner die stricte Verwerfung der von dem preußisch» Landtage verlangt» Bost- macht zur di-cretumärm Handhabung der Mai gesetze. Darin ist ja wol das Eentrum einig, daß zu einer derartigen indjrect» Anerkennung der Maigesetze, zu einer derartig» Eoncefsiou an den Absolutismus kein Mit^kd der LandtagS- fraction die Hand bietm w». Wie aber, wenn dennoch, obschou mit EinschrsukmaG», eine Land tagSmehrheit jene Vollmacht ausstellt und e- auf die sem Wege wirklich gelingt, eine Verständigung mit dem päpstlichen Stuhle herberzuführ»? Die unbedingte Unterwerfung unter die unfehlbar» Entschließung» deS heil. VaterS ist doch wohl auch jetzt noch oberster Glaubenssatz der deutsch» Katholiken, päpstlicher als der Papst kann auch daS Centrum nicht sein wollen. Gleichwohl ist die Besorgniß, welche eine Zeitlang die Reihen deS (Zentrums beunruhigte, e« könnte Uber ihre Köpfe hinweg der Friede unt dem Papste geschloffen werden, gänzlich verschwunden. Oder ist die zur Schau getragene Sicherheit nur Verstellung? Ueber die formelle Behandlung deS Gesetzent wurfes, die Handhabung der preußischen Mai- gesetze betreffend, wird der „M. F." vom Mitt woch aus Berlin wie folgt geschrieben: Wie eS heißt, hätte der Känia beute dem CultuS- minifter die Ermächtigung erlheilt, dem Landtage die vielerwähnte politische Kirchenvorlage vorzu- legen. Wie weit dieS richtig ist, wird sich bald zu zeigen haben; vielleicht verdankt die Angabe der allerdings be gründeten Thatsache ihren Ursprung, daß Se. Maieftät der Kaiser und König beute Mittag den CultuSmimster v. Puttkamer empfing und längere Zeit mit ihm conferirte. Dem Abgeordnetenhause war bi- heute Mittag eine Vorlage nicht zugegangen und e- erhält sich die Annahme, daß der betreffende Ent wurf, wce die- bei wichtigen Vorlagen geschieht, durch den Minister unter einleitender Bearündunz überreicht werden möchte, klebrigen- find die Mitglieder de- Eentrum- bereit- zahlreich in Berlin eingetroffen. Man hört von denselben, daß die Fraktion, nach Allem, was bisher darüber bekannt geworden sei, geschloffen gegen jede Vorlage stimmen werde, welche ein« di-crctionaire Anwendung der Maigesetze in die Hand der Regierung lege. Die CentrumSmitglieder wollen dabei der Unterstützung der polnischen Fraktion, der gesammten Fortschritts partei und sogar eine- TheileS der Conservativen sicher sein und daher schon j»t die Ablehnung der Vorlage Vorhersagen. Jedenfalls scheint diese Zuver sicht zu weit zu gehen, namentlich ehe man die Vor lage und ihre Tendenz kennt. Die neue Geschäfts-Ordnung für de» v»ude»rath zerfällt in folgende Abschnitte: 1) Vertretung der Staat» im vunde-rathe; 2) Gegenstände der Berathungen und geschäftlich« Behandlung: 8) Ordnung de- Geschäft-gange- i» den Sitzungen; 4) Au-schüffe, und 5) Protokoll- führung, Veröffentlichung der Verhandlungen und vollplg. In Bezug aus die Vertretung wird be stimmt: SieÜLerwetvna rm Fall der Verhinderung iß Die Vertretung mehrerer Staat» durch ein» Bevollmächtigt» ist nur auf Grund von Vollmachten zulässig, welch« von den Regierung» auf bestimmte Personen au-gestellt sind. Jeder üimmsübrknde Bevollmächtigte kann m Verbinde rung-fällen den Bevollmächtigten eine- ander» Staat«- subftituiren. Die Substitution gilt jedoch nie länger, al- für «ine Sitzung. In oer nächst folgend» Sitzung kann nur em Bevollmächtigter der Regierung ditselvt vertreten. Von der Substitution wird dem Reichskanzler unverzüglich Mittheilung ge- macht. Stellvertretend« Bevollmächtigte, welch« nicht
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