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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188006048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-06
- Tag1880-06-04
- Monat1880-06
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1880
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Grschebtt tistlich früh S»/, Uhr. ReSartt«, mW HiPeditto» JohamaSgass« 33. BormittagS 1»—12 Uhr. Nachmittag« 4—« Nhr. ANr dir »Mtgad« eta-»1«»»t«r M««- scrt»tt «achl sich dt» Mr»acU»i, nicht »erit«01»ch. Auaahm« »er für »te nächst- fvtarnde Nummer »estlmmirn Zcyeratr « Socheutageu bis 8 Uhr N«chmitla--. «o Loau- «L-eftt«v» frühes'/.« Uhr. I» »kB FMatt» fiir z>s. Lamch»,: Ott» Klemm, Uuwerfitütöstr. 22. Louis Löfche.Latyarinenstr. 1ü,p. um dt« '/.8 Uhr. MMr Jageblaü Auzeiger. Orza« fir P»M, Bcalgrschichte, Hantckk- md SeschäMerkehr. >«<»m«»iPrrt» vterzrst.4^/»Mf. tucl. Briuäerwha 4 AL, -wch die Post be-o-m g » Jede eiozelll« Nummer »» Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühre» für Lxtrabeilage» otzue VastdMrderu», »» Md mtl Pichbrstrdenmg 4» Ml »»»«»te Lach». PetttzetleMM Größere Schriften lmtt uustnia PreiSverzrichniß —radellmÄche Satz »ach höhere» LarU. Rellameu »Mer dem RedattlOmHMch die Spaltzetl« 40 Pf. Juserat« find stä-a»d.LemdVt-. pl senden. — Rabatt wird »Ich» Gegeben. Aahluua prmmumem» oder durch Po stvorfchutz. 181. Ar-it-n den 4. Jnni 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. DaS 10. Stück deS diesjährigen ReichSgesetzblatteS ist bei un- emgegangen und wird bt- t»» -4. ». M. auf de« RathhauSsaale ,ur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 1875. Gesetz, betreffend den Wucher vom 84. Mai 188». - 1878. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Sätze der badischen Uebergang-ab-abe und Steuer- rückveraütuna für Branntwein. Vom 20. Mai 1880. Leipzig, den 8. Juni 1880. Der Rath »er «ta»t Letpzt». vr. Georgi. btöß. Bekanntmachung. In einigen Straßen d«S südwestlichen Bebauung-plane- sollen (und zwar im Ganzen ca. 1340 lausende Meter) Schleuß«» III. Eiaffe gebaut und die damit verbundenen Maurer- uud Erdarbetten an einen Unter nehmer in Nccord verdungen werden. Die Bedingungen für dies« Arbeiten liegen im RathhauS, ll. Etage, Zimmer Nr. 18 a»S und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: „Schleuste» 1« südwestliche« Beba»u«g-Pla«e" versehen ebendaselbst und zwar bi- zum 16. Juni d. I. Nachmittag- 5 Uhr einzureichen Leipzig, am 81. Mai 1880. De« «»th- »er St«»t Leipzig Strahe»da»-Dep»latt»u. Bekanntmachung. Die «n 88. vorigen MonatS zum Besten deS hiesigen Theater-LH»r-Penst»nS-Fond- ftattgefundene Vor stellung hat eine Einnahme von L55 Mark 7S Pfeuniaen ergeben. WaS wir mit aufrichtigem Dank für daS unserer Anstatt bewiesene Wohlw»ken hierdurch zur öffent lichen Kenntniß brinaen. Leipzig, den 1. Juni 1880. Der verwaltuugS-Ru-fchutz »e» Ltz»r-Pe«ss»n-'Ko«»- de« Stadtthntter-. Bekanntmachung. Nach den Messungen de- Herrn Geheimen Rath Professor vr. Kolb« betrug die Leuchtkraft de- städti scheu Leuchtgase- im Monat Mai d«S 15fache von der der NormalwachSkerze bei 0.458 specifischem Gewicht. Leipzig, den 3. Juni 1880. De» «aths Deputatto« zur G»-«»st«lt. Verhandlungen -er Lircheugeseh- Commission. Die Kirchengesetzcommission hat am Mittwoch ihre Arbeiten in Anwesenheit de- CultuSministerS, de« Ministerialdirektor« LucanuS und der Geh. Räthe Hübler und von Zastrow begonnen. Bon einer GeueraldiScussion wurde abgesehen, jedoch eine zweifache Lefuna Vorbehalten. Die Commission trat sofort in die Berathuvg von Art. 1. ein, den wir zur Erleichterung de- Verständnisse« hier folgen lasten. Er lautet: Da« Staat-Ministerium ist ermächtigt, mit königl Genehmigung 1. die Grundsätze festzustellen, nach welchen der Minister der geistlichen Angelegenheiten mm den Erfordernissen der 88 4 und 11 im Gesetz vom 11. Mai 187S di-pensiren, auch ausländischen Geistlichen die Bornahme von geistlichen Amtshand lungen oder die Ausübung eine« der in 8 10 erwähn ten Aemter gestatten kann: 2. den nach den 88 4, 0 «nd 87 im Gesetz vom 11. Mai 1878 erforderlichen Nachweis wissenschaftlicher Vorbildung, soweit derselbe gegenwärtig durch Ablegung einer wistenschaftllchen Staat-Prüfung zu führen ist, anderweitig zu regeln; auch 3. zu bestimmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Personen, welche ausländische Bil- dungSanstalten besucht haben, von den in den 88 1 und 10 deS Gesetze- vom 11. Mai 1873 erwähnten Remtern fern zu halten find. Hiezu beantragte Aba. BrUel, indem er zu den Adrigen Artikeln de« Entwurf« noch weitere An träge in Aussicht stellte, den Artikel unter Streichung der Nr. 2 und 3 zu fasten wie folgt: Da» für Bekleidung eine- geistlichen Amts im Ge setze vom 11. Mai 1873 88- 4 und 8 vorgeschriebene Erforderniß der Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufgehoben. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, von d übrigen Erfordernissen deS 8- 4 und von dem ^ forderniffe deS 8. 11 im gedachten Gesetze zu diSpen- firrn, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme vow geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der nn 8- 10 erwähnten Aemter zu gestatten. Die Grundsätze, nach welchen Die« zu geschehen hat, find vom Staatsministerium mit königlicher Geneh migung sestzustellen. Abg. Sch midt-Sagan beantragte, in der 1. Num mer de« Art. 1 bei den Worten „auch ausländi schen Geistlichen" einzuschalten: „in den in der Nähe der Grenze beleaenen Distrikten". Abg v. Zedlitz beantragte, m der 1. Zeile deS Art. 1 nach dem Worte „ermächtigt" einruschalten: „Zum Zwecke der Besetzung eine« geistlichen Amte« in der römisch-katholisch« Kirche, dessen Uebertraaun; i» Gemäßheit deS tz. 15 de- Gesetze« vom 11. Ma 1873 bi« zum 1. December 1881 angemeldet wer den wird". Seitens de« Cultu-ministerium« wurde eine Statistik der in den einzelnen Provinzen er ledigten Pfründen und derjenigen Personen, welche für die Wiederbesetzung in Betracht kommen kön nen, «itaetheilt. Der CultuSmiuister v. Puttkamer leitete die Debatte damit ein, daß er den Antrag Brüel, der da- Gesetz seine« Zwecke« völlig entkleide und demselben eine andere Tendenz substituire, bekämpfte und die Nr. 3 der Regierungsvorlage al- noth- weudige Einschränkung zu derjenigen Bestimmung st» der ersten Nummer, wonach auch ausländi sche» Geistliche» die Bormchme von geistlichen Amt-Haudlunge« oder die Ausübung eine- Amte« gestattet werde» könne, erklärte. Ebenso bekämpfte « de» Antrag Schmidt, weil da« Bedürfniß mcht Klo« i» den Grenzdistricte» vorhanden sei. Auch der Antrag v. Zedlitz sei keine Verbesserung der Vorlage. Aba. Schmidt-Sagau zog darauf seinen An trag für die erste Lesung zurück, unter Vorbehalt der Wiedereinbringung eme- ähnlichen Aatrage- iu zweiter Lesung. Aba vrüel hielt die Nr. 2 der Negierung-vorlage für tbeil- unnvthia, theil- gefährllch: uuuöthig, weil ;a schon nach Nr. t dt-veusirt werde« kau», gefährlich, weil ja denkbar wäre, daß da- Gtaat-ministerium etwa da- Eulturexameu dahiu regelte, daß uoch ueue Di-cipliuen gefordert werden. Nr 3 sei «»r eine Erschwerung »nd könne nicht zugestanden werden; man könne vollständig bei Nr. 1 stehen bleiben. Abg. Franz (Centrum) wendet sich gegen Nr. 3 al« eine höchst bedenkliche Verschärfung der Mai gesetze. Der Cultusminister erklärte, e« lei aller- ring« richtig, daß diese Nr. 3 eine Verschärfung ser bisherigen Bestimmungen enthalte; allein eine solche Verschärfung werde auch wirklich jetzt nvthig angesichts der in Nr. 1 vorgesehenen Zulassung im AuSlande gebildeter Geistlicher. Diese Nr. 3 sei eine Ergänzung zu dem Iesuitengesetz. Ein Beispiel von eurer solchen Anstalt bilde da« von >en Jesuiten geleitete lüollogiam Osrnuuüeum in Rom. Abg. v. Bennigsen fügte diesen Be merkungen de« Minister« noch hinzu, daß man auch im früheren Königreich Hannover e« für gefähr lich gehalten habe, die im LoUegiam Oermumeum vorgebrldeten Personen zu geistliche» Aemtern zu- Mssen. Wa« Nr. 2 betreffe, so verlange der- elbe eine Ermächtigung für da- Staatsministerium, m Wege der Verordnung ein Gesetz abzuändern. Sei denn, wenn einmal eine Verständigung be wirkt sei und statt der jetzigen Einrichtung eine andere wünschenSwerther erscheine, irgend eine Schwierigkeit vorhanden, alSdann diese Äenderung auf gesetzlichem Wege einzuführen? Abg. Windthorst erklärte ebenfalls die Nr. 3 für eure Erweiterung und Verschärfung der Mai esetze von allerschwerster Art. Der CuituSminister ,abe diese Nr. für eine nothwendige Ergänzung de- Jesuitengesetze- erklärt, eS sei ja aber Hofsi nung auf Beseitigung de- Jesuitengesetzes vorhan den, da ein hochstehender Mann gesagt habe, die Jesuiten seien lange nicht so schlimm wie die Frei maurer. Aba. Franz fügte hinzu, durch An nahme der Nr. 3 würde den katholischen Staats bürgern ein bisherige- wesentliche- Recht geraubt werden, nämlich da« Recht, ihre Ausbildung zu suchen wo sie wollen: da- 6ollegium iZermLniomn sei au- deutschen Stiftungen entstanden. Die mangelhafte Fürsorge der preußischen Regierung für die katholisck-theologischen Fakultäten habe schon früher vielfach junge katholische Theologen avaetneben, ihre Ausbildung im AuSlande zu suchen. Auch Abg. v. Schorlemer vertheidiate die auswärtigen Bildungsanstalten; er selbst sei von einem Geistlichen erzogen, der auf dem 6ol- legium OermLnieam au-gebildet worden. Abg. v. Rauchhaupt erklärte, er und seine Freund« würden in erster Lesung für den Art. 1 stimmen. Abg. Windthorst erklärte sich bereit, auf die Zulassung ausländischer Geistlicher zu verzichten, wenn die Nr. 3, die vom Minister als daS Gegen gewicht für jene Zulassung bezeichnet worden, fallen gelassen werde; me einheimischen Anstalten halte er durchaus nicht für geeignet für die Aus bildung katholischer Theologen. Bei der Abstimmung wurden die Amendement« Brüel und v. Zedlitz abgelehnt, Nr. 1 von Art. 1 durch die Stimmen der Conservativen, Freicon- servativen und de- CentrumS gegen die Liberalen augenommen; Nr. 2 deS Art. 1 durch Liberale und Centrum gegen die Conservativen abgelehnt, Nr. 3 de- Art. 1 durch Liberale und (konservative gegen Eeutrum anaenommen, der ganze Artikel, der dem Centriu» durch Nr. 3 unannehmbar geworden, wurde al-dam» durch die Stimmen de- Centrum-, der Natioualliberalev und der Fortschritt-Partei ver worfen. — E- läßt sich schon au- diesen erst« Ab stimmungen erkennen, wie außerordentlich verwickelt die Comomatiouen der verschiedenen Parteien bei jeder einzelnen Bestimmung sich gestalten werden. Bald bilde» Eeutrum »nd Conservative, bald Cen trum »ud Liberale, bald Liberale und Conser- vative die Majorität, und diese wechselnden Ma joritäten werden jedenfalls, wenigsten- bei der erst« Lesung, sich stet- wiederholen, so daß der Gesetzentwurf voraussichtlich in et»er seltsam zer zausten und verstümmelten Gestalt au- der Be- rathuug hervorgebt. Ob bei der zweiten Lesung au- diesem Gäv»rr sich eine festere Majorität bilden wird, muß dahingestellt bleiben. Polnische Uedrrsicht. Leipzig, 3. Juni. Conservative und andere Blätter, welchc mit Hochdruck auf die möglichst bedingungslose Annahme der kirchenpolitischen Vorlage hm arbeiten, gefallen sich, der national liberalen Fraktion ln dieser Sache Unentschiedenheit, Schwanken, Zer fahrenheit vorzuwerfen, oder auch daß Niemand wisse waS er wolle, daß die Absicht der Gneist'schen Rede (vgl. die vor. Nr.) schwer zu errathen sei u s.w. Schon dre ersten Commission-Verhandlungen (s. oben) beweisen da« stricte Gegentheil. Jedenfalls sollte man sich doch darüber keine Täuschungen machen, daß die Gncist'sche Rede die äußerste Grenze be zeichnet, bi- zu welcher wahrscheinlich nur wenige seiner FractionSgenossen mitgehen würden; aber selbst diese Rede geht auf die Vorlage nur unter der Bedingung einer so gründlichen Umarbeitung ein, daß Herr von Puttkamer schwerlich sein eigene- Kind wieder erkennen würde. Darin aber hat die nationalliberale Fraktion keine» Augenblick ge schwankt, und e- weiß e- auch Jeder, der will, daß sie die Vorlage, wie sie ist und aller Voraus sicht nach bleiben wird, nicht annehmeu kann und wird. Die „BreSlauer Leitung" hebt bei Besprechung der kirchenpolitischeu Vorlage einen Punkt hervor, welcher unsere« Wissen« bisher nicht in solcher Weise zur Sprache gebracht worden ist. Sie sagt: Gesetzt den Fall, man sehne sich überall nach der Besetzung der Pfarrstellen, und zwar mit Genehmigung der Bischöfe, nicht aber des Staates, und e« müßten, damit Kirche und Staat nicht untergehen, die kirchlichen Bedürfnisse der Seelsorge befriedigt werden, eS müßte, mit Einem Worte, der Culturkampf beendigt werden; glaubt man diesen Zweck durch diese Kirchenvorlage zu erreichen? Äa, der Culturkampf wird vielleicht beendigt, aber an seine Stelle treten hundert, ja tausend Culturkämpfe oder Conflrcte zwischen Kirche und Staat. Bleiben wir bei einem concreten Beispiele stehen. Zu den Bischöfen, die in erster Linie zurückaerusen werden, gehört ganz unleugbar der frühere Fürstbischof von BreSlau, vr. Förster. Er gehört zu den gemäßigtsten unter den ver- urtheilten Bischöfen; er ist m den schwierigsten Lagen, in welche ihn seine Stellung al« preußisch- österreichischer Bischof gebracht, allen seinen Pflichten al- hoher Kirchen- und Staatsbeamter in ehren- werthester Weise nachgekomme»; man weiß, daß er lange den Forderungen de- letzten ConcilS widerstrebt hat; er war stet« bei Hofe höchst be liebt; kurz, wenn Einer zurückgerusea wird, ist er es. Glaubt man denn aber, daß vr. Förster, wenn er als Fürstbischof von BreSlau zurückkehrt, i» einem und demselben Capitel mit de« Kanoni kus vr. KUnzer wirken wird, mit de« Manne, der zwar vollständig denselben Glauben mit ihm theilt und sich eben so wie er dem E»ucile untergeordnet, aber da« Verbrechen begangen hat, während de- ganzen CulturkamvfeS aus Serien de- Staate« gestanden z» haben? Glaubt man denn, daß vr. Förster auch nur Einen der Staat-- Pfarrer, die gerade in Schlesien zahlreicher ab» in anderen Diöcesen sind, obwohl sie seine« Glauben vollständig therle» und sich in allen Punkten dem Concile unterworfen haben, auf seinem Posten lasse» wird? Sann andererseits der Staat dieseMänner, die seinen Versprechungen gefolgt si»d, seine« Ge setzen gehorcht »nd ihm ein vertrauen wie selten gezeigt haben, im Stiche lassen und umgekehrt ieneu Männern Belohnungen erlheile», die ihm sieben Jahre hindurch den schärfsten Widerstand geleistet haben? Haben wir zu viel gesagt, wenn wir behaupten, daß die Annahme dieser Vorlage, gleich- viä ob verändert oder mcht, tausend und abertau send Eonflicte zwischen Staat und Kirche hervor ruft? Wa« wir an diesem einen Beispiel, au diesem gemäßigtsten aller Bischöfe gezeigt haben, Da- gilt von allen Bischöfen uud vo» diesen noch mehr al- vou vr. Förster. Meint mau denn, daß auch nur Ein deutscher Bischof ander- hau- »eln wird, als ihm von Rom au« zu handeln ge boten wird? Daß auch nur Einer den Befehlen de- Papste- zu widerstreben sich erlauben wird? Da täuscht man sich außerordentlich über die Macht der Hierarchie, wie sie sick gerade in diesem Culturkämpfe gezeigt hat. Mit der An nahme der Vorlage hört vielleicht der große Kampf auf — denn die weit auögestreckte Hand der Frie densliebe der preußischen Regierung wird jetzt amb der schroffste Fanatiker nicht mehr leugnen — aber der kleine und tausendfältige Kampf wirkt gefähr licher al- jener, welcher nur von den allgemeinste« und größte» Gesichtspunkten richtig beurtheilt werden und von diesen Gesichtspunkten au- zu einem wahren und nachhaltigen Frieden zwischen dev beiden Gebieten führen konnte. Ein preußischer Staatsbürger und Land- wchrofficier, der im russischen Gouvernement Su- walki, wenige Kilometer von Kowno, ein Gut be sitzt, mußte kürzlich von dort an eine heimische Behörde ein Schriftstück einsenden, unter welchem seine Unterschrift amtlich beglaubigt fein soll. Er geht zum deutschen Consul nach Kowno, wird aber von Diesem abgewiesen, da er im Gouvernement Suwalki wohne und sich vom deutschen General konsul in Warschau seine Unterschrift beglaubigen lassen müsse. Warschau ist 50 Meilen entfernt, die preußische Grenze nur 13. Der Gutsbesitzer zieht also vor, in Preuße» die Legalisirung seiner Unter schrift vollziehen zu lassen. Könnte aber nicht da« Deutsche Reich Fürsorge tragen, daß seinen Ange hörigen im AuSlande nicht in dieser Weise un- uöthlger Zeit- und Kostenaufwand entsteht ? Hin- zugesüat wird, daß der Beschwerdeführer dem deut schen Consul in Kowno persönlich bekannt war. also absolut kein Grund vorlieaen konnte, ihm seine Unterschrift nicht z» beglaubigen. Unsere Nachbarn in Magdeburg feiern den 4. Juni als einen hohen Festtag. CS sind an diesem Tage gerade 200 Jahre verflossen, seit da- alte Erzstrst Magdeburg sammt ferner Haupt stadt an die Kurfürsten von Brandenburg gefallen, nachdem e« denselben bereit« im Westfälischen Frieden von 1848 zugesprochen worden war. Der Kaiser selbst beehrt die Stadt Magdeburg an diesem Juveltage mit seinem Besuche. Daß die Reise de- Kaiser- von Oester reich nach Böhmen nickt blo« einen militairi- schen, sondern auch einen politischen Charakter hat, wrrd von ossiciösen Organen ausdrücklich bervor- gehoben. Es wird betont, daß Böhmen seit dem Jahre 1866 nicht da- Glück gehabt habe, sich eine« so langen kaiserlichen Besuche- zu erfreuen, und daran wird die Bemerkung geknüpft: die Kaiser reise stimme mit dem bisherigen Verlaufe der RegierungS-Politik Überein nnd sei ein harmo nische- Capitel in der Behandlung der inneren Fragen. „Unter dem Eindrücke der dynastischen Gefühle und ihrer bedächtigen Pflege sollen politische Differenzen geglättet werden, an deren Austragung sich Regierungen und Verfassung»- formen seit Jahren fruchtlos abnützen." Dieser Commentar bestätigt die Auffassung der „N. Fr. Pr." über die politische Bedeutung der Kaiser reise, die sich iu den Satz zusammenfaßt: „Das Ministerium Taaffe bedarf bringend de- Glanze« uud de- Ansehen« der Krone, um damit die dunk len Partien seiner eigenen Wirksamkeit zu vergol den." Der Minister Taaffe wird zwar nicht ven Kaiser »ach Prag begleiten, aber dort an der Spitze de» „historischen Adel«" seine Aufwartung machen. Der „Osservatore Romano" veröffentlicht jetzt al« Antwort auf da-Schreiben Bi-marck'S die nachfolgenden Bemerkungen, welche jedenfalls au« offic »eller Quelle herrühreu. Die Sprache, sagt der „Osservatore". welche der berühmte Kanzler in seinem Briefe führt, stelle die Frage vou selbst auf ein Gebiet, da- wir al- zweideutig zu bezeichnen un« begnügen, weil sie daraus ab zielt, glauben zu machen, daß der Heilige Stuhl t» die wegen Herstellung de- religiösen Frieden« io Deutschland geführten Verhandlungen mit
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