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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188006084
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800608
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-06
- Tag1880-06-08
- Monat1880-06
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.06.1880
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«rschrtxt tii-lich früh 6»/, Uhr. RrXutt», »«tz <«»«»«»» JoharmlSgass« 33. >Pe»chß»»ze» der Sedorlt«»: BormittagS IS-12 Uhr. «ochmittag« 4—L Uhr. Mr Xe «Lei»»»« r1nge1<u>dtrr «an»- macht sich dx «eüaelwu nicht »rrbtndlich. hme dcr für dir nächft- »e Nummer drsiimmlrn »Ir >u Wschnttsgn, dt« Rachmittazs, au Lonn- »d Krftragr« früh dt« '/> ützr. 1» de» FUtote» säe Z»^ ^»»atMr: Ott» Klemm. UaiverMtsstr. 22, Mnt« Lösche, Latdariacnstr. t 8, p. nur dt« '/L Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Locrlgkschichtk, Handels- md GeschistSdnkehr. inct. , durch die Jede Auflage 1-.150. ckohuLMt , . Nuumaer 2« Ps. vclegexrmplor 10 Pf. Gebühren für Exnabetlaqeo »h»e Postbesdrderung »9 >8. n»t Postbesörderuog 4« ML Iisnotr igesp. Petit-eil« 10 Pf- Grvtzere Schrift« ' ' Rat«, »t« de» »rd«lt»«ßUch di« Svaltzeil« 4« Pf. Jnfoate find stet« au b. Gq»r»ttto» zu fevdeu. — Rabatt wir» nicht gegeben Zahlung xr»smuo«»o«ta e durch Pe' " " »d«r »ostvorschuß. ^ 185. Dienstag den 8. Juni 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung, -revifio» der LaadtagtzwahUtstea betreffe»d. In Gemäßheit K LI de« Wahlgesetzes vom 3. December 1868 sind dm Liften der bei den Landtag-- Wahlen stimmberechtigten Personen alljährlich im Juni zu revidiren, auch nach 8 11 der Ausführungsver ordnung die Stimmberechtigten auf diese Revision und ihr Befugniß zur Einsichtnahme der Wahllisten öffent lich aufmerksam zu machen Wir benachrichtigen daher die Betheiligten hierdurch, daß die Wahllisten für die drei Wahlkreise der Stadt Leipzig auf dem Rathhause, II. Stock, Zimmer Nr. 18. am 1.—5. 7. und 8. Juni laufenden Jahre- BormittagS von 8—1L Uhr und Nachmittags von 3—6 Uhr ausliegen, indem wir die Stimmberechtigten auffordern, die Wahllisten «inzusehen, zugleich aber darauf Hinweisen, daß den Anträgen behufs Aufnahme in die Wahlliste oder Ausscheidung solcher, denen das Wahlrecht nicht zusteht, die Nachweise der Wahlfähig keit beziehentlich deS Mangels der Wahlberechtigung beizufügen sind. Leipzig, am 25. Mai 1860. Der Math »er St«dt Leipzig. vr. Georgi. Nihsche. Bekanntmachung. ES wird beabsichtigt, in nächster Zeit 11 di« Vrandvorwerkstraße von der Mahlmannstraße bis zur Kronprinzstrabe, 2) die Arndt- und die Moltkestraße auf den Strecken von der Kaiser-Wilhelm-Straße bi- zum Pleißenmühlgraben und S) die Fichtestraße von der Koch- biS zur Südstraße umzupflaftern und ergeht deshalb an die Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, die bezeichnet«» Straßentracte berührende Arbeiten an den Privat-Gas- »nd Wasserleitungen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auszuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten Slraßenpflafters dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von 5 Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr zugelafsen werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Jan. 1877, vom 29. März 1879 und vom 3. Mai 1880 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis »u 60 oder der sonst in der gedachten Bekanntmachung angedrohten Nachtheile, dte Einführung der Beischleußen sowie die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig und spätestens bis zum 20. Juni d. I. bewirken zu lasten. Leipzig, am 24. Mai 1880. Der Rath »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann Bekanntmachung. Der diesjährige Leipziger Wollmarkt wird am 16. und 17. Jum abgebalten; eS kann jedoch die Anfuhre und Auslegung der Wolle in hergebrachter Weise bereits am 15. Juni erfolgen. Bestellungen auf Plätze unter der großen Wollbude, welche in diesem Jahre auf dem Fleischerplatze errichtet wird, sind biS zum 14. Juni NachnnttaaS 5 Uhr bei unserer Stadtcafse unter Einsendung von 3 anzubringen, welche beim Standgelds in Anrechnung gebracht werden. Die Besteller haben sich beim Ein treffen durch Postschein zu legitimiren. Maschinen und GerLthe, welche Beziehung zur Landwirthschaft und zur Wollenproduction haben, können während deS WollmarkteS auf dem Fleischerplatze aufgestellt werden. Leipzig, den 7. April 1880. Der «ath »er Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Richter. Bekanntmachung, daS Fahre» der Wage» ««Herhalb der Fahrbahne« betreffend. Da- längst bestehende verbot »cs Kahrens »er Wagen autzerhald »er Fahrbahnen ist neuerdings insofern wiederholt überschritten worden, als insbesondere bet Neubauten die Wagen über die Kutzwege hinweg in die Baustellen etngefahren sind. Wir bringen daher daS gedachte Verbot hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung, daß wir Zuwider handlungen gegen dasselbe rmt Geldstrafe bis zn 6V Mark oder mit Haft bis zu 14 TÄgen unnach- sichtlich ahnden werden. Leipzig, am 31. Mai 1880. Der «ath »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung, daS «»befugte Abwerfen vo« Schutt, Asche re. betreffend. Ungeachtet unserer Bekanntmachung vom 3. März 1876, nach welcher daS unbefugte vbladen von Schutt, Asche rc. namentlich auf neuen, beziehentlich im Bau begriffenen Straßentheilen verboten ist, sind neuerdings vielfache Zuwiderhandlungen gegen diese- Verbot wahrzunehmen gewesen. Wir sehen unS daher veranlaßt, unter wiederholtem Hinweis auf jene Vorschrift, »aS «ndefngte Ab- werfe« Von Schutt. Asche «n» anderem dergleichen Abraum an allen hierzu nicht besonders be stimmte« Orten hierdurch auf daS Strengste zu untersagen. Zu Straßenschüttungen und zur Auffüllung von Bauareal wird nur Erde, Bauschutt auS Stein, Sand, Kalkmörtel und Erde bestehend, Sand, KieS und Steinknack zugelassen, dagegen dürfen zu dielen Zwecken insbesondere Kehricht, Scherben, Blechstücke, Blechwaaren, GvpSstücke, Stroh oder Strohgeflechte, Mist, Holz, Papier, Asche, Kohlenstaub, Schlamm, Ruß, Glas und dergleichen nicht verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden sowohl an Denjenigen, welche den Abraum abgeworfen, als auch an Den jenigen, welche hierzu Auftrag ertheilt haben, mit Geldstrafe biS zu tzv Mark oder mit Haft biS zu 14 Tagen unnachsichtlich geahndet werden. Leipzig, den 29. Mai 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. An unserer Realschule I. v- »ft zum 1. Oktober d. I. eine Hülsslehrerstele mit dem JahroSgehalt von 1801 zu besetzen. - Akademisch gebildete Bewerber, welch« zur UnterrichtSertheilung in der Geschichte, der deutschen und lateinischen Sprache geeignet sind, wollen ihre Gesuche nebst den Zeugnissen und einem kurzen LebenSlauf biS spätestens den Lv Juni d. I. bei unS einreichen. Leidig, den 2. Juni 1880. Ser «ath der Stadt Leipzig. ve. Georgü Misch, Aff. Bekanntmachung. DaS 11. Stück de- diesjährigen ReichSgesetzblatteS ist bei unS eingegange« und wird »iS zu« LS. ». M. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 1377. Verordnung, betr. nähere Festsetzungen über die Gewährung von Tagegeldern, Fuhrkoften und Umzugskosten an die Beamten der Militair- und Marincverwaltung. Vom20. Mai 1880. Leipzig, den 3. Juni 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr Georg». E»öß^ Bekanntmachung. Herr A. W. G. Götz, in Firma Götz ^ Nestmann, Inhaber einer Eisengießerei, Kesselschmiede und Maschinenbauanstalt, hat in seinem am Dösener Weg unter Nr. 21 gelegenen Grundstücke Nr. 2462 deS Flurbuches und Fol. 11 k' deS Grund- und HvpothekenbucheS für die Stadt Leipzig einen Lampshammer errichtet und jetzt um die dazu nothwendige besondere Genehmigung nachgesucht. Wir bringen dieses Unternehmen hiermit »ur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Ein wendungen dagegen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen bei unS anzubringen. Einwendungen, welche auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind, ohne daß von der Er ledigung derselben die Genehmigung der Anlage abhängig gemacht werden wird, zur nchterlichen Ent scheidung zu verweisen. Leipzig, am 4. Juni 1880. Ler «ath der Stadt Leipzig. vr Georg» Uhlman«. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit die Plato- und Dolz-Straße sowie den Täubchenweg vom Gerichts wege ab bis zur Westgrenze der Schulen im großen JohanmSgarten neu pflastern zu lassen, und ergeht deshalb an dte Besitzer der angrenzenden Grundstücke und bez. an die Anwohner hierdurch die Aufforderung, etwa beabsichtigte, den bezeichneten Straßentract berührende Arbeiten an den Privat-Gas- und Wasser leitungen und Beischleußen ungesäumt und jedenfalls vor der Neupflasterung auSzuführen, da mit Rücksicht auf die Erhaltung eines guten StraßenpflasterS dergleichen Arbeiten während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach beendeter Neupflasterung in der Regel nicht mehr »»gelassen werden. Nicht minder werden die Erstgenannten unter Verweisung auf unsere Bekanntmachungen vom 2. Januar 1877, vom 29. März 1879 und 3. Mai 1880 aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 oder der sonst in den gedachten Bekanntmachungen angedrohten Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen unter den Fußwegen hindurch in die Hauptschleuße der Straße rechtzeitig bewirken zu lassen, und dies spätestens biS zum 15. August d. I. bei uns zu beantragen. Leipzig, am 14. Mai 1880. Ler «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Der Fährverkehr in der «eichSstratze wird wegen der dort in der Ausführung begriffenen Straßen- herstellungSarbeiten auf der Strecke von dem Goldhahn- und Böttchergäßchen bis nun Salz- und Schub- machergäßchen biS mit 19. Juni laufenden Jahres gesperrt bleiben, und auf der Strecke vom Salz- und Schuhmachergäßchen biS zur Grimmaischen Straße vom 21. Juni biS 3. Jul» laufenden Jahres gesperrt werden, was zur Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 10. v. M hierdurch bekannt gegeben wird. Leipzig, den 2. Jum 1880. Ler Raib »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz Bekanntmachung. Die Strecke zwischen dem vr. Friederici'schen Hause, an der Pleiße Nr. 8, und der Dorothecnbrücke wird der dort vorzunehmenden Pflafferarbeiten wegen vom 14. d. M. an auf einige Tage, wahrscheinlich bis zum 19. d. M., für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 5. Juni 1880. «er «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Brennholz-Auktion. Mittwoch, den 9. ' ' " " " ' ° ^ Mittelwaldschlägen in Ar ca. 800 Haufen klein gemachtes hartes Stockholz unter den öffentlich auSgehangcnen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle verstei gert werden. Zusammenkunft: auf dem Holzschlage in der Nonne, unweit der sogen. Nassen Wiese am Nonnenwege. Leipzig, am 24. Mai 1880. LeS «athS Forstdeputatio«. Juni s. «. sollen von Nachmittags 3 Uhr ab im Forstreviere Connewitz auf den lbth. 41, und 42, Auktion. Künftigen Sonnabend, den 12. Juni. Mittags 12 Uhr gelangen in Lindenau, in der an der Angerstraße gelegenen Ziegelei: 1 zweispänniger Lastwagen, 1 Kippwagen, « Kipplowrie», 1 Trottoirplattenpresse, 1 Presse für Dach« und Mauersteine, Trottoirplatten rc. (neuester Konstruktion), ca. 100 Hl Meter Trottoirplatten und „ 1000 Stück Dachziegel durch den Unterzeichneten öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Leipzig, am 7. Juni 1880. Ler volftreßknugSdeamt« dei der »Sntgltche» «eztrkSstener-Gtnnahme daseldst. Brückner. Bekanntmachung, ein in dem ExpeditionSlocale der Sparkasse liegen gebltedeneS Sparkassenbuch betr. Am 8. Oktober 1o76 sind in dem ExpeditionSlocale der hiesigen Sparkasse seitens einer dem Expedi tionspersonale unbekannten Frau zwei vorher gekündigte Sparkassenbücher behufS Empfangnahme der darin enthaltenen Guthaben vorgelegt worden, und eS hat auch die genannte Frau den Betrag des einen dieser ^ beiden Sparkassenbücher in Empfang genommen, wogegen sie sich, während der Vorbereitung zur Auszah lung des Saldo und während der dazu nöthigen Cassation deS zweiten Buches, noch ehe die Auszahlung deS in diesem verzeichnet gewesenen Guthaben- bewirkt werden konnte, aus dem Expedittonslocale ent- > fernt hat Da eingehende Erörterungen in Betreff der Feststellung jener Person biS jetzt ohne allen Erfolg ge- blieben sind, so fordern wir nunmehr den zur Abhebung deS Guthabens Berechtigten hierdurch öffentlich auf, sich ehebaldigft bei der hiesigen Sparkasse zu melden und über das Guthaben gegen Berichtigung der durch diese Bekanntmachung entstandenen Kosten Verfügung zu treffen, wobei wir bemerken, daß die Ein lage zur Vermeidung weiteren Zinsenverlustes inzwischen auf ein andere- Sparkassenbuch wieder angelegt worden ist, und daß sich der Empfangsberechtigte durch Namhaftmachung deS Namen- sowie der Nummer, auf welche daS frühere, liegen gebliebene Sparkassenbuch lautete, sowie nach Befinden sonst weiter au-zu- weisen haben w»rd. Leipzig, den 3. Juni 1880. Ler «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Harrwitz. Lin «ückdlick. Die erste Woche de, Verhandlungen der Kirchengesetz-Commission hat dieBerathung der Vorlage bis zu Art. 9 gefördert. E» sind also noch drei Artikel rückständig und die Commission wird zur Erledigung der Vorlage, zur »wetten Lesung derselben und zur Feststellung d«S Bericht- Wohl »och die nächste Woche nöthig haben, so daß vor dem 14. Juni an die Wiederanberaumung einer Plenarsitzung nicht zu denken sein wird. lieber den endlichen Verlauf der Angelegenheit läßt sich nach den bisherigen Leistungen der Com mission ein unumstößliches Urtheil noch nicht fällen; man ist noch zu sehr auf Eindrücke, Em pfindungen »nd Muthmaßungen angewiesen; die Entscheidung, soweit sie der Commission zufällt, wird in der zweiten Lesung liegen. AuS der ersten Lesung wird da- Gesetz in einer ganz un- »usammenhängeuden und unbrauchbaren Gestalt yervorgehen. Wa» bis jetzt angenommen ist, besteht darin, daß die Berufung an die Staatsbehörde gegen Entscheidungen der kirchlichen Behörden nur dem Oberpräsidenten zustehen soll, daß bei Kirchen dienern fortan nicht mehr aus Amtsentsetzung, sondern auf Unfähigkeit zur Bekleidung ihre« Amtes zu erkennen ist und daß auch bei den be reits rechtskräftig gewordenen Erkenntnissen auf AmtSentlasiung die rechtlichen Folgen aus diellnfähig- keit zur Ausübung de- Amte- beschränkt werden. Der letztere Artikel ist der sog. Bischofsartikel, und die praktische Bedeutung de- Unterschiede- »wischen AmtSentsetzung und Absprechung der Fähig keit zur Amtsbekleidung besteht darin, daß die letztere einfach durch einen königl. Gnadenact auf gehoben werden kann, die Amtsentsetzung aber ein förmliche- neue- Verfahren zur Wiederbesetzung de- vacanten Posten- nöthig macht. Die Regierungsvorlage schlug vor, daß die Wirkung deS Erkenntnisses auf AmtSentsetzung gegen Bischöfe durch königl. Gnade aufgehoben werden, der abgesetzte Bischof die staatliche Aner kennung wieder erhalten könne; aber wenn auch in Zukunft nicht mehr auf Amtsentsetzung, son dern nur noch auf Unfähigkeit zur Bekleidung deS AmtS erkannt werden solle, jo sollten doch dw be reits rechtskräftigen Erkenntnisse auf AmtSeutsetzung bestehen bleiben, außer wenn ein königl. Gnadenact für eine bestimmte Person vollzogen wird. Der von der Commission unter Widerspruch der Re gierung angenommene Antrag von Rauchhaupt will die bereits vollzogenen bischöflichen Ab- setzungSerkenntniffe inSgesammt in Er kenntnisse aus Unfähigkeit zur Amtsbekleidung verwandeln, die Regierungsvorlage will diese Um wandlung nur in bestimmten, der königlichen Gnade vorbehaltenen Fällen aussprechen. Der Rauchhaupt'sche Antrag geht also unverkennbar noch weiter als die Bortage und ist darum auch
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