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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188006140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-06
- Tag1880-06-14
- Monat1880-06
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1880
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tLgltch /.Uhr. »er »k»«O«k 1»—» Uhr. ,s 4—6 Uhr. rtng»tandt« Utam»- «»ch> sich d»r «»»«»««, »tchi »«««Ntch. , der fttr die »ächft- Runnuer vestlmmtrn «n Wochnnagen dis chmitta»». au ronv- gen früh di«'/.V Uhr. Z> »r> «tltale, f»r r»s.-L,»ah«: vtt» Stemm. UuiversttätSpr. 22. L»>t< Liffche.Latharinenstr. tv,p. «er di- Uhr. Auflage 16.150. Ld«»»k»e»tmrt1» viertelj. 4'/,ML. mcT Prinaerlobn L Mi., durch di« Post bezogen « Mi. Jede eiazetne Nummer 2S Ps. Beltgexrmplar 10 Pf. Gebühren für Hstradnlage» Stzue Pvstdrfvrderuiig LS Ml. uut Postbtfbrderuiig 48 Mi. Zaferalr Sgesp Petrtzeile 2v Pf. «Ardßere Schriften laut unserem PreiSverzerchniß. — Tabellarischer Satz uach höherem Tarif. stertawr» metrr dem 8k»artio«ßrich die Spaltzeile 40 Pf. Iufrrate find stet» an d. Lepedttttn zu sende». — Rabatt wird nicht gegeben. Aahluna xraaaamanmü, oder durch Postvorfchuß. as isi. Monte^tz den 14. Juni 1880. 74. Jahrgang. Berlin, de« 11. Juni 1880 Auf die für da- Jabr 1880 feftzusetzende Dividende der Reich-bankanthelle wird vom Id. d M. ab eine erste halbiährige Abschlagszahlung von zwei und ein Viertel Procent oder «7 Mark SO Pfennige für den Dividendenschein Nr. 18 bei der Reich-bankhauptcaffe zu Berit«, bei den Reich-hankhauptstellen in Breme«. Breslau. LSln. Danzig, Dortmund. Frankfurt a. M>. Hamburg. H«uu,»er. K-nt^> her« t. Pr., veihzta, Magdeburg. Mannheim. München, Posen, Stettin, Stratzdnrg t. E. und Stuttgart, bei den Reich-bankftellen in «achen, «ugSburg, Bielefeld, «rauufchweia, vromberg. Eaßel. Ltzemnttz. «oblenz. «reseld, Dresden. Düfieldorf, Elberfeld, Elbing, «mden, Erfurt. Esten. Men«, bnrg. Frankfurt a. v., «era, «leiwttz, «logau, Görlitz, Graubenz. Haie a. E. Karlsruhe. Siel, Laubsbcrg a. «.. Liegnitz. Lüde«. Mainz, Memel, Metz. Minden. Mülhanfr« t. E.. «ÜNGrr. Narbhaufen, Nürnberg, LSnabrück, Etegeu. Ttol-, Stralsund, Dhorn, DUfit und bei den Reich»- bank-Eommandüen in Eösliu und Insterburg erfolgen. Der « e t ch s k a « z 1 er. v. BiSmarck. Bekanntmachung. Dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht ist bekannt geworden, daß bei vorkommenden Todesfällen den für den Bezirk der Stadt Leipzig in Pflicht stehenden Localgerichtspersonen bei Ausübung ihre- Amtes im Sterbehaus« Seiten der Hinterlaffenen vielfach Schwierigkeiten bereitet werden, welche auf Unkenntniß der getroffenen Einrichtungen zu beruhen scheinen. Zu thunlichster Vermeidung fernerer Störungen wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis« gebracht, daß von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht mehrere Bürger der Stadt Leipzig als .Localrichter" in Pflicht genommen worden find, und daß ein jeder derselben angewiesen worden ist, sobald ihm da- Ableben einer innerhalb seine- Bezirke- wohnhaften Person durch die Leichenfrau oder sonst auf glaubhaft« Weise angezeigt worden ist, sich persönlich und ohne Verzug in das Eterbehaus zu begeben, daselbst über die per sönlichen Verhältnisse deS Verstorbenen, besten nächste gesetzliche Erben, deren Alter und Aufenthalt und über die Verhältnisse de- Nachlasses sorgfältige Erkundigung einzuziehen, eventuell die zur Sicherstellung d«S Nachlasse- in geeigneten Hallen nothwendig werdenden Maaßregeln zu verfügen und hierüber Anzeige anher zu erstatten. Die Namen bei. Wohnungen der hier in Pflicht stehenden LocalgerichtSpersonen find beste 31 der ..zweiten Abtheilung" deS diesjährigen Leipziger Adreßbuches verzeichnet. Leipzig, am 7. Juni 1880. Königliche» Amtsgericht daselbst, «hthetlung T. MannSfeld. l>r. Winkler. Vermikthung. Wir haben den Zuschlag der am 84. Mai d. I. zur anderwesten Vermischung versteigerten, gegenwärtig an Herrn Meubleur Zimmermann vermietheten Lokalitäten in dem der Stadtgemeinde gehörigen Hause Galzgästchr* Nr 1, bestehend aus einem BeMßlüe recht» de- HauSeinaangeS nebst Sckreibst»de und Nteberlaae, sowie einer Stutze nebst Kammer in dem rechten Smtengebiud« im Hofe 1 Treppe hoch, für die daraus gethanen Gebote atzjakeHnra beschloffen und entlasten daher »n Gemäßhest der Versteigerung»' bedingungen hiermit die Bieter ihrer Betzote. Gleichzeitig beraumen wir zu der vom 1. vetober ds». IS au gegen etuhalbjährkiche Kündigung zu erfolgenden Vermiethung der gedachte« Loealttäten einen ander- w«ten BersteigerungStermin auf Freitag de« S5 dfs. Monats vormittags 1L Uhr an, pl welchem Miethlustige au RathSstelle sich einfinden und ihre Gebote thun wollen. Die Versteigerung-- und Vermiethungsbedingungen liegen auf dem RathhauSsaale, I. Etage, schon vor de« Termine zur Einsichtnabme auS. Leipzig, den 8. Juni 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Etöß. Bekanntmachung, Sa» t«ter»«t1»»alr» Hbrodnctenmarkt betreffend. Der diesiährig« tnlrruatieuale Prabnetenmgrtt in Leipzig wird Montag, de» S. August b. in den Räumen de- alten Schützenhause- hier abgehalten. Leipzig, den 3. Juni 188«. Der Rath der Stadt Leipzig. 0r. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Im Monat Mat d. I. gingen bei der Armenanstalt ein: ». an Geschenken: KOO in einem dreiproc. königl. sächs. Rentenscheine, von Herrn balomon Jolle-, au- dem Nachlasse seiner Eltern, von Herrn Anthony RocSlein in St LouiS, durch C. Z., al- Sühne in Sachen H. G., durch den Friedensrichter Herrn Jauck von Herrn Hermann Sachse, alS zuviel erhobene- Hahrgeld, durch daS Polizeiamt, als nicht zur Auszahlung gelangtes Hahrgeld, durch dasselbe, al» Sühne in Sachen G. D. - - - - W. W., - - » - W. :i: H, - - - - F. und M.B., d. an der «rmeneaste gesetzlich zusallenden Gelber«: ftir Musikerlaubniß, durch den Rath, für Erlaubniß von Schaustellungen während der Ostermeffe, durch denselben, Strafen wegen SonntagSentheiligung, durch denselben. 3 3 8 35 k 31 k 164 1048 88 68 80 7b durch den Friedensrichter Herrn Eonrad: 60 87 1846 ./t 74 4 Leipzig, den 7. Juni 1880. Das «rmen-Dtrectortnm. Ludwig-Wolf, Stadtrath. Lange. Berkauf auf Abbruch. DaS in der Liebigftraße stehende AnftaltSgebäude deS früheren Taubstummen-JnstitutS. nebst einem kleinen SewächShause und einem Schuppen, soll unter den bei Herrn Baurath Müler, Querstraße 81—83, zur Einsicht ausliegenden Bedingungen auf Abbruch verkauft werden. Geehrte Reflectanten werden hierdurch ersucht, ihre Offerten mit der Aufschrift „Des alte« raubstummen-Instituts Abbruch" versehen bi- spätesten- den 86. Juni d. I. bei Herrn Baurath Müler versiegelt abzugeben. Die Gebäude können Donner-tag den 17., Freitag den 18., Sonnabend den 18, Montag den 81., DienStag den 83. und Mittwoch den «3. Juni, Vormittags zwischen 11—18 Uhr besichtigt werden. Dieienigen, welche Gebote gethan haben, ble:ben an teuere so lange gebunden, bi- sie durch die öffent lich« Bekanntmachung im Leipziger Tageblatte davon befreit werden. Leipzig, am 12. Juni 1880 Das Direktorium der Augenhetlaustalt. 8Itr«i>8 äes Srrtlledv» Kvrtrli8verel»8 äer 81M I^lprlx Vouuvratag, 4«n 17. 4 aut, 4d«uä« S vbr, tm 8a»l« ä«r Lrstva Vlrxvravkulo. Tszzesoränong: 1) kerickt lies Ltsnäessrissetnisse» über Vorseklsge ltr. liord s ooci vr. ItleäinG » derügl. äer lnrsliäenessse zkek. vr. k. INeiss»er). — 8) veseblasssassluig über eine »t»lut»ri«eke kestimmnax detr. ^enäernvg äer Orsebiklsorllnuog (lief. vr. keintisrä). — 3) vie VerüllenUtedung von Iskreideriebtev über 6»s 8»nil»«s^esen äee 8t»6t Teipriss (ktek. krok. keclsn»). vr. kloa». Politische Uebersicht» Leipzig, 13. Juni. Im Schooße der unlängst wiederum versam melten Eisenacher Kirchenconferenz. de- einzigen gemeinsamen Organ- der evangelischen Landeskirchen Deutschlands, sind zwei Erscheinun gen besonders deutlich zu Tage getreten. Erstens ein au-geprägter particularistischer Zug, insofern die kleineren Kirchenregierungen Nichts geflissentlicher zurückweisen als jeden Anspruch der preußischen auf Leitung und Herrschaft. Lediglich auS diesem Grunde ist statt eine» preußischen Mitgliedes das braunschweigische, Abt Ernesti aus Wolfenbüttel, früher schon zum Präsidenten erkoren worden. Die neueste Wendung in Berlin, welche bezeichnet wird durch eine streng rechtgläubige Generalsynode, die Verpflanzung zweier ähnlich gesinnter Hofprediger in den Oberkirchenrath und die Ersetzung Falk's durch Puttkamer, hat die heilige Scheu der SUd- «nd Mitteldeutschen vor preußischem Kirchenregi- weut «och namhaft erhöht. Mithin findet der die Gemeinschaft ablehnende bekannte Beschluß der uaffauischen Lande»synode volle Würdigung und Sympathie. Daneben aber erscheint zweiten- be- merkenswerth, wie fast alle Kirchenregierungen heute übereinstimmend eine mißbilligende abweh- reade Front nach recht- hin kehren. Nicht der Protestantenverein macht ihnen Sorge, sondern da« wüste Drängen der Eiferer im konservativen Lager, lieber Herrn Stöcker'- Wühlereien bat m»n in Eisenach von den ihre Verantwortlichkeit empfindenden und ernst nehmenden Vertretern der evangelischen Kirchenregierungen, kaum eine aus genommen, ganz so herbe Urtheile vernehmen kvuneu wie m der liberalen Ta^Spresse, und e« scheint sogar, daß au- diesem Kreise demnächst noch ei» Nachdrückliche- Gutachten gegen solche- setbstverliehene Apostolat hervorgehen soll. Eine soeben bekannt gewordene Ansprache des Aba. v. Euny an seine Wähler im Landtag»- Wahlkreis Solingen Lennep darf als eine Kund« aebuna aus deu Kreisen der na tioual libera le» Mitglieder der Kirchengesetz-Commission im gegenwärtigen Augenblick hohe- Interesse be anspruchen. Der genannte Abgeordnete schreibt a« seine Wähler u. A. Folgendes: Die Vorbedingung für jede Verständigung mit der StaatSregieruna ist, daß die EtaatSregierunq den Ar tikel 4 der Vorlage fallen läßt Dieser Artikel 4 will bekanntlich ermöglichen, daß Bischöfe, welche durch gerichtliche» Uriheil au» ihrem Amte entlasten wor den sind, wieder al» Bischöfe ihrer früheren Diöcese anerkannt werden. DaS können wir Nationallibe ralen nicht bewilligen: denn die Rückkehr eine- von Staat- wegen abgesetzten Bischof- in seine frühere Diöcese würde in den Augen der Bevölkerung eine schwere Niederlage des Staate- sein; Jedermann würde sagen: Seht, die Kirche ist doch mächtiger alS der König: der König hat nachgeben muffen, der Blschof kehrt zurück. W«r Nationalliberalen können und wollen tue Verantwortlichkeit dafür nicht über nehmen, daß der Staat eine solche Niederlage erleidet. ES ist unrichtig, wenn behauptet wird, Artikel 4 sei der einzige Weg, um in den betreffenden Diöcesen eine geordnete BiSthumSverwaltung wiederherzustellen. Es giebt noch zwei anoere Wege; beide sind »n früheren Zeiten (noch in diesem Jahrhundert) von Päpsten wirklich brschritten worden. Der eine Weg ist der, daß der Papst einen BisthumSverweser ernennt. DaS kann der Papst thun, auch wenn er seinerseits an der Behauptung festhält, der vom Staate abgesetzte Bischof sei noch immer wirklicher Bischof. Die Kölner Wirren, vor 40 Jahren, sind dadurch geschlichtet wor den, daß der Papst dem Erzbischof Droste zu Vische- ring einen Coadjutor und Administrator ernannte. WaS der Papst der damaligen preußischen Re gierung bewilligte, sollte er da- der jetzigen mcht bewilligen können? Der andere Weg ist der, daß der Papst die abgesetzten Bischöfe bestimmt, auf ihre bis herigen Sitze zu verzichten. Auch Das ist möglich, denn eS »ft schon früher geschehen. In dem Con cordate, welches Papst Pius VII. 1801 mit Napoleon Bonaparte, damaligem ersten Eonsul der französischen Republik, schloß, verpflichtete sich der Papst, die bis herigen Bischöfe zu ermahnen, daß sie dem Frieden zwischen Kirche und Staat da- Opfer bringen möchten, auf ihre Sitze zu verzichten. Einige jener alten Bi schöfe weigerten sich; gleichwohl find die betreffenden Bischofssitz« neu besetzt worden. Um die jetzigen Schwierigkeiten zu beseitigen, würde der Papst lange nicht »o weit zu gehen brauchen, wie PiuS VIl. da mal» gegangen ist. Der Artikel 4 ist also nicht nöthig, und er gefährdet da- Ansehen deS Staate». Dl« Nationalliberalen werden ihn daher nicht annehmen. Im Hinblick auf die kirchenpolitische Vortage sagt die „Köln. Ztg.": Ein Angelpunkt de- Streite» ist offenbar die Anzeigepslicht, und darüber können wir eine intereffanto und verbürgte Mit theilung machen. Zur Zeit, al- die deutschen Bischöfe in Fulda tagten, um sich über ihre Haltung gegenüber den Maigesetzen zu einigen, wurde die Frage auch unter den Mitgliedern des Centrum» eifrig besprochen, und namhafte Führer fanden damals die Anzeigepflicht sür unbe denklich. Die Ansicht drang aber nicht durch, da von der anderen Seite entgegnet wurde, Isei e- nöthig, die Anzeige zu verweigern, um Iden Streit in die Massen z» werfen. Mit vollem Bewußtsein also haben die Ultramontanen selbst ihre Kirche geschädigt, um über Verfolgung klaren zu können. AlS ganz verfehlt sind alle Spitzfindigkeiten der ultramon tanen Presse anzusehen, einen Unterschied zwischen der Anzeige in Preußen und in so manchen anderen Staaten nachzuweisen. Namentlich ist eS falsch, daß in anderen Staaten die Anzeigepflicht immer aus einem förmlichen Abkommen zwischen ihnen und der römischen Curie beruhe. In Oldenburg r. B. hat die Regierung als selbstverständlich die Anzeige der zu lernennenden Geistlichen verlangt, und der LandeSbischof hat sich einfach diesem billi gen Verlangen gefügt Nicht- hindert die preußi schen Bischöfe, es ebenso zu machen. ES ist doch wahrlich ein seltsame- Schauspiel» daß unser Kaiser in Elsaß-Lothringen die Ernennung jede- katholischen Geistlichen erst bestätigen muß, wenn sie gültig sein soll, und in Preußen sich die Bischöfe weigern, die Ernennung auch nur zur Anzeige zu bringen. Die Verbin dung zwischen dem Cenlrum deS Landtage- und Rom scheint augenblicklich viel lockerer, als man denken sollte. So sind unsere ultramontanen Ab geordneten noch in Ungewißheit, ob der Papst wirklich seine Bereitwilligkeit zu neuen Verhand lungen mit Preußen erklärt habe oder nicht. Kurz vor Eröffnung de» Landtage- war der Ab geordnete Majunke nach Rom gereist und verkehrte dort im Vatican; aber er war auf eigene Hand gereist und hatte einen Auftrag von Mitgliedern de- CentrumS nicht erhalten. Die Führer de» Centrum- siud keineswegs einverstanden «it der heftigen und leidenschaftlichen Weise, mit welcher dieser Publieist die Sache der Kirche zu ver- theidlgen pflegt. Das preußische Abgeordnetenhaus wird, wie jetzt seststeht, die zweit« Berathu^ de- Kir - Freitag den 18. ^ ssion die ganze ^ «na d, chengesetze» am Freitag den 18. ginnen. Da die Commission die abgelehnt hat, so wird der Berathung He rungSvorlage zu Grunde gelegt werden Man glaubt, die zweite Berathung werde vier Tage in Anspruch nehmen; vielleicht läßt sich diese Z«1, nachdem die Commission alle Fragen in gründlichster Weise erörtert hat, noch etwas ab kürzen. Ein weiterer Gegenstand der Verhandlung wird die Interpellation Birchow über die Zo l l- frage sein. Jedenfalls wird da- Ende de« Mo nats nahe herankommen, ehe der Landtag ge schloffen werden kann. — Im Herren hau sc steht aus der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gesetzentwurf über die Verwendung der Reichs« Überschüsse. Die Budgetcommission hat beantragt, daS Gesetz in der vom Abgeordnetenhause beschlos senen Faffung anzunehmen. Man darf daher er warten, daß wenigstens dieser dürftige Erfolg der Reichssteuerreform jetzt in Sicherheit gebracht wird. Bekanntlich liegt eS in der Absicht de« BundeS- ratheS, Vorschriften zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren sür Leben und Gesundheit zu er laffen, zuvor aber alle betheiligten Kreise mit ihren Gutachten zu hören, zu welchem Zwecke ein darauf bezüglicher ausführlicher Entwurf auSge- arbeitet worben ist. Damit aber vor dem noch etwas weit aussehenden Erscheinen jener ReichS- anordnungcn schon jetzt in Preußen ein solcher Schutz vorläufig eintrete, haben die Minister sür Handel und des Innern eine Circularverfügung an sämmtliche Bezirksregierungen erlassen, damit diese vie Polizeibehörden anweisen, bet jedem in gewerblichen Anlagen vorkommenden UnglUckSfalle unverweilt die erforderliche Anzeige zu machen, damit man auS den Unfällen selbst die zum Schutze der Arbeiter anzuwendenden Mittel gehörig er fahre und feststelle. So müßten denn auch die klemeren Verletzungen unbedingt zur Anzeige ge bracht werden, weil e- oft b«t derselben Einrich tung auSschließlicb Zufallssache ist, ob ein Arbeiter eine schwerere oder leichtere Verletzung erleide. Bermuthlich haben oder werden auch andere Bundesregierungen ähnliche Verfügungen erlaffeu, um daran und daraus schätzbares Material zu gewinnen. Aus Kiel, 11. Juni, wird gemeldet: Die Uebuugen de- Panzergeschwader- nehmen ihren regelmäßigen Verlauf, erstrecken sich einst weilen jedoch nur noch auf den allernächst gelege nen Theil der Ostsee; während dieser ersten Zeit kehren die Schiffe gewöhnlich schon nach 8 — S draußen in See verbrachten Tagen wieder aus «fttige Tage in unseren Hafen zurück, bi» nach und nach die Ausflüge läng«« Dauer gewinnen und schtteßlich du» Uebung-feld ganz nach dem östlichen Theile der Ostsee verlegt wird. Die „Sachsen" nahm an den Geschwadersahrten und Erercitien bislang noch keinen Theil, dampfte vielmehr, wenn sie da- schon wiederholt ausgesuchte Dock verlassen, auf eigene Faust zum Hafen hinau-; der Koloß scheint in seinen Beweaungen noch immer nicht die erwünschte Gclenktgketl zu zeigen. Die
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