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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188006132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800613
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800613
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-06
- Tag1880-06-13
- Monat1880-06
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1880
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Grschekt täglich früh 6V, Uhr. Le»«N», ,»t Lkpetttt»« JvhanniSgasie SS. >prrchß»o>r» Srr tteZacti»»: vormittags 10—12 Uhr. Nachmittag« 4—8 Uhr. Pa» bk Nitckgad« rtngttandcrr »«na» 4ctt»lk «acht sich dir Sleüauw» inchk »«kitndltch. hmr der für dir nächst- de Nummer bestimmte» . »te an Wochentagen bis Nachmittags, an Sonn- And Festtagen früh bis '/,S Uhr. Z» ScnFUialr» für Z»s. T«ah«r: Otto klemm, Universttätsstr. 22. LauiS Lösche, Latharinenstr. 1 S,p. «ur bis '/^ Uhr. UripMer.TagcblaN Anzeiger. vtW flr Politik, Localzeschichtc, Hmdclk- wd Geschäftsverkehr. «»fl»,- lr.ls«. Lvommanttspeei» viettelj. 4 '/.ML, incl. Bnngerlohn d Mt!, durch die Post bezogen 8 »ck. Jede einzelne Nummer 2L Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ahne Postbefbrdrrung 89 Mk. «tt Postbefördrrung 48 Mt. Zuferate Sgesp. Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut unserem PrriSverz«ichn,ß — Tabellarischer Satz uach höberem Tarif. Serlame» mler »e« »e»arti«a«-rtch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Trprdttt», zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung prseaoiusramt« oder durch Postvorschuß. ^ 19V. Sormtag den 13. Juni 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung. Dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht ist bekannt geworden, daß bei vorkommenden Todesfällen den für den Bezirk der Stadt Leipzig in Pflicht flehenden Localgerichtspersonen bei Ausübung ihres Amtes Im Sterbehause Seiten der Hinterlafsenen vielfach Schwierigkeiten bereitet werden, welche auf Unkenntniß der getroffenen Einrichtungen zu beruhen scheinen. Zu thunlichfter Vermeidung fernerer Störungen wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht mehrere Bürger der Stadt Leidig alS „Localrichter" in Pflicht genommen worden find, und daß ein jeder derselben angewiesen worden ist, sobald ihm daS Ableben einer innerhalb seine- Bezirke- wohnhaften Person durch di« Leichenfrau oder sonst auf glaubhafte Weise angezeigt worden iS, sich persönlich und ohne Verzug in daS SterbehauS zu begeben, daselbst über die per sönlichen Verhältnisse de- verstorbenen, dessen nächste gesetzliche Erben, deren Alter und Aufenthalt und Über die Verhältnisse de- Nachlasses sorgfältige Erkundigung einzuziehen, eventuell die zur Sicherstellung de- Nachlasse- in geeigneten Fällen nothwendig werdenden Maaßregeln zu verfügen und hierüber Anzeige anher zu erstatten. Dt« Namen bei. Wohnungen der hier in Pflicht stehenden Localgerichtspersonen sind Seite LI der „zweiten Abtheilung d«S diesjährigen Leipziger Adreßbuches verzeichnet. Leipzig, am 7. Juni 1880. t»ö«t,ltcheS Amtsgericht daselbst, «bttzetlnn» V. MannSfeld. vr. Winkler. Bekanntmachung Wegen der vorzunehmenden Umpflafterung der Sntrttzscher Etratze wird dieselbe auf der Strecke von der Gerderbrücke bi- zur Einmündung der Blücherstraße von Donnerstag, den 17. Juni laufenden Jahre- ' - - ' ab bis aus Weitere- für den Fährverkehr gesperrt. Leidig, den 18. Juni 1880. Der «ath »er Eta»t Leist-i». vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Die Lieferung und Verlegung der Sranit-Trottoir-Platten sowie der Granitschwellen an der Volks schule in der Sebastian Vach-Straße ist vergeben, und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Sub mittenten hiervon in Kenntniß gesetzt. Leipzig, am 11. Juni 1880. Der Math »er Eta»t Letpri«. vr. Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Di« bei dem Umbau der PoniatowSkyblücke erforderlichen Erd-, Maurer- und Sleinmetzarbeiten find vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herren Bewerber hiervon in Kenntniß gesetzt. Leidig, am 11. Juni 1880. Der Math »er Eta»t Leipzia. vr. Georgi. vr. Wangemann. Bekanntmachung. Mit Genehmigung de- König!. Finanzministerium- soll den Abnehmern größerer vre«utzsl»qua»titite» dem hiesigen flScalischen HolzverkaufSplatze am Baierischen Bahnh«fe eme PreiSermätzisuug von o°/, »et »e« Bezüge von MeuigsteuS L0 Kubikmeter, 1V*/, - - » » , 1KO . grwährt werde« ES wird die- hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Holzverkaufspreise zur Zeit auf 11 für 1 Kubikmeter weiche Scheite und 8 « — « - 1 - - Kl»z> festgestellt sind. von 8 « — » - 1 b«t,ltche »auberwalterei Leipzig, am 8. Juni 1880. »»»et S ch u r i g. Neugestaltung -er Neichsregieruuß. 6. DaS im Frühjahr 1878 geschaffene Gesetz „betreffend die Stellvertretung de- Reichs kanzlers" ist fast in Vergessenheit gerathen. Da mals, al- eS berathen wurde, erblickten Biele in ihm den Boden, auf welchem eine gesunde Orga nisation der Reichsverwaltung nach einzelnen Mi nisterien mit selbstständiger Verantwortlichkeit erwachsen könne. Die Weise indeß, wie der Reichs kanzler unmittelbar darauf auf allen Gebieten allein teilend und schaffend zugleich hervortrat, zeigte, daß die auf Grund jene- Gesetze» erfolgte Ernennung von Stellvertretern fast lediglich die Bedeutung einer bloßen Formalität habe. Um so intereffanter ist der Htnwet» auf da» Gesetz, welcher sich m den von der „Köln. Zeitung" wiedergegebeneu Aus lassungen de» Fürsten BiSmarck findet. Der Kanzler erblickt in den Verhältnissen die Nöthvgung, „sich von den Geschäften so weit zurückzuhalten, wie ihm Die» durch da» Stell vertretungsgesetz gestattet sei." Und weiterhin er klärt er. „er werde sich in Ankunft auf die Ar beiten beschränken, welche die auswärtigen Be ziehungen mit sich brächten." Danach würde also die Leitung der inneren Angelegenheiten des Reich» von den einzelnen AbtherlungS-Vorständen unter selbstständiger Verantwortlichkeit auszullben sein. Sieht man ab einerseits von der aus der rrüben Auffassung de» Kanzler» vom Parlamen tarismus hergenommenen Begründung, anderer seits von der Frage, ob Fürst BiSmarck, nachdem er sich in die innern „Reformen" so tief einge lassen, aus dieser Stellung überhaupt noch zurück könne, so wird man vom Standpunkte Derjenigen au», welche die Ausbildung und Befestigung de» Reich» im Wege verfassungsmäßiger Staatsein richtungen erstreben, den oben wiedergegebenen Gedanken nur mit Genuathuung begrüßen können. Je mehr sich der Reichskanzler von den Sitz ungen de- Reichstages fern hält, um so dringender macht sich die Nothwendigkeit fühlbar, daß die Volksvertretung sich Ministern gegenübersehe, die mit ihr über dte Dinge selbstständig und in binden der Weise verhandeln können. Gegenwärtig ist da» Verhältniß so, daß die im Parlament erschei nenden Vertreter der Reichsregierung möglichst kurze, möglichst diplomatisch abgefaßte, vom Reichs kanzler ausdrücklich autgeheißene Erklärungen ab« geben, im Uebrigrn aber lieber hartnäckig schwei ßen, als daß sie ihre eigene Meinung au-sprächen. So ist eine unmittelbare, eine im wahren Sinne de» Worte« lebendige Verhandlung de» Reichstag» mit der ReichSregierung kaum noch möglich. Kein Wunder da, wenn ganze Sessionen mit einer Un- fruchtbarkeit geschlagen sind, wie sie Fürst BiSmarck gerade in Beziehung auf den letzten Reichstag de klagt. Nur eine wirkliche Neugestaltung der Reich«: rearrrung, wie sie durch die vom Kanzler iu Aus sicht gestellte Selbstbeschränkung ermöglicht würde, könnt« hier Wandel schaffen. So leicht freilich, wie die Bildung eine« con- stitntionellen RcickSministeriumS vor Jahren ge wesen wäre, würoe tie Ausgabe heute nicht mehr sein. In der FractionSzerfahrenheit de» gegen wärtigen Reichstags würde sich kaum die ent- sprechend« Stütze für ein solche- Ministerium finden. Immerhin aber würde die zunächst erforderlich« Klärung erreicht werden. Führte Fürst BiSmarck seinen Plan wirklich au», ständen dem Reichstage nn nächsten Winter die einzelnen Ministerial-Vor- stände al» selbstständige, vollauf verantwort liche Minister gegenüber, so würde zum Min desten da» Ergebnttz erzielt werden, daß für die im nächsten Jahre flattfindeudea Neuwahlen klare Bahn geschaffen würde. Für die weiteren Folgen brauchte man nicht eben viel zu fürchten. Lediglich die gewaltige Energie, mit welcher der ruhmvolle WievcrherflellerDeutschlandS seine Jvcen über innere Politik de! den letzten Wahlen in den Vordergrund gedrängt, lediglich die schonungslose Femdselrgkeit, mit welcher er um dieser Ideen willen die liberale Partei bekämpft hat, ist schuld gewesen, daß jene Elemente, mit welchen in erster Reihe der Kanz ler die parlamentarische Aufrichtung des neuen Reichs vollzogen hat, ihre maßgebende Stellung im Reichstage einbüßten. Will Fürst Bismarck sich für die nächsten Wahlen wirklich von solcher Bekämpfung offen und entschieden zurückhalten, o zweifeln wir nicht, es wird sich bald genug ene» alte .parlamentarische Deutschland" wieder- inden, mn welche« er in früheren Jahren so ange und so erfolgreich zusammengewirkt hat. PotMschr «rbersicht. Leipzig, 18. Juni. In der am 10. d. M. unter dem Borsitze des Staat-Ministers Hofman» abgehaltenen Plenar sitzung deSBundeSrathS gelangte der im ReichS- Ecsenbahnamte au-gearbeitete Entwurf einer Aende- rung und Ergänzung der auf die Bahnhof-Absckluß- signale bezüglichen Bestimmungen im Abschnitt II. d. der Signalordnung für die Eisen bahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875 zur Berathung. Bon der königlich sächsischen Regierung war ein von dem Entwurf abweichendes System !n Vorschlag gebracht. Den Bericht er stattete der hanseatische Ministerresident vr. Krüger Namen» der Ausschüsse für Landheer und Festungen, für daS Seewesen und für Handel und Berkehr. Auf den Antrag de» stellvertretenden Vorsitzenden de» ReichS-Eisenbahnamt-, Geheimen Ober-Regie- rungSrathS Körte, wurde der Entwurf mit einer dem sächsischen Vorschlag sich annähernden Ab änderung festgestellt. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Dctober d. I. in Kraft treten. So dann genehmigte die Versammlung auf den Vor trag de- großherzoalich hessische« Bevollmächtigten StaatSrathS vr. Neidhardt, dem Anträge der zu ständigen Ausschüsse entsprechend, den Entwurf einer Verordnung, betreffend die anderwette Classen- eintheilung rer Militairbeamteu de» Reich-Heere» und der Marine. Die „Franks Ztg." wirft wieder einmal die nunmehr doch längst erledigte Frage auf, wer eigentlich den Kampf »wischen Staat und Kirche iu Deutschland begonnen habe, und be antwortet dieselbe ohne Umstände dahin, daß Die ven dem Reichskanzler mit de« Jesuitengesetze, dem Kanzelparagraphen rc. geschehen sei. Die Annahme, die Organe de» Staates und nicht die Ultramontaneu hätten seiner Zeit den Kampf be gonnen, ist schon so oft mit apodiktischer Gewiß heit ausgesprochen worden, daß deren Widerlegung denn doch nothwendig erscheint. Die eigentliche Kriegserklärung de» deutschen UltramontaniSmuS an das protestantische Preußen erfolgte am 12. Oktober 1870, also zu einer Zeit, m welcher man in Berlin zweifellos an andere Dinge dachte als an einen vom Zaune zu brechenden Streck mit den Katholiken NorddeutsLlands. An dem ge nannten Tage war «S, wo der in Fulda versammelte katholische Adel der Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen, Schlesien rc. gerade dem preußi schen Staate den Fehdehandschuh hinroars, indem Bürgern beschuldigte und die Ultramontaneu io einer maßlosen Sprache gegen die Regierung aus- reizte. An demselben Lage war e» anch, wo die ultramontanen Führer die Errichtung einer be- sondern katholischen Fraction im Reichstage und Landtage beschlossen und alle die Mittel zur Er reichung dieses Zweckes vorbereiteten, zu deren Bekämpfung der Kanzelparagraph, das Schulauf- sichtSgesetz:c. später unvermeidlich wurden. So und nicht anders liegt die Sache. Der preußische Cultusminister hat an die Provinrial-Schulcollegien eine Verfügung betreffend die Schülerverbindungen erlassen. Da-Un wesen derselben habe mit seinem Umsichgreifen wiederholt zur Verhängung schwerster Schulfirafen geführt, welchen eine bedauernde Kritik i« den Organen der Oeffentlichkeit nicht erspart worden sei. Von dieser Seite wären dte Verbindungen al- eine natürliche Reaktion gegen die Strenge der Schulordnung entschuldigt oder als Nachäffung studentischen Treibens charakterisirt worden, welche» man der eigenen Lächerlichkeit überlassen könne. Aber so leicht dürfe man die Sache nicht nehmen. Die Verbindungen gewöhnten an übermäßigen Genuß geistiger Getränke und schädigten dadurch die Gesundheit de» Körper» wie de« Geiste». Auch würde den Mitgliedern der Verbindungen die Lüge gegenüber der Schule zur Pflicht gemacht u. f. w. Der Minister verkennt zwar nicht, daß die Lehrer und Aufsichtsbehörden ihrer Pflicht nach- nachgekommen wären, man müsse aber dem Gegen stände eine andauernde Sorgsamkeit widmen. ES sei Pflicht der Lehrer, nicht vlo» durch den Unter richt, sondern auch durch eigene- Beispiel sittlichen Einfluß zu üben. Man müsse den Symptomen de- eintretenden UebelS die größte Achtsam keit widmen und mit Entschiedenheit gegen da» thatsächliche Eintreten desselben einschreiten. Wenn das Vorhandensein einer verbotenen Ver bindung constatrrt sei — und verboten sind alle, welchen nicht eine ausdrückliche Genehmigung des Direktors zu Theil geworden —, so sei gegen alle Theilnehmer mit den härtesten Strafen: Carcer und 6on»i1mm »bouncki, vorzugehen und in die Abgangszeugnisse der Schüler der Grund der Ent lassung ausdrücklich einzutragen. Bei der Wahl einer anderen Schule sei d!e Genehmigung de» SchulcollegiumS einzuholen, welche- übrigens die Ausschließung der bestraften Schüler von allen höheren Schulen einer Provinz anwenden könne Soll die Ausschließung sich aus die höheren Schul- anstallen niedrerer Provinzen, oder auf alle Schulen der Monarchie erstrecken, so behält sich der Minister die Entscheidung vor. Derselbe spricht die Ueberzeugung auS, daß die Unterstützung der öffentlichen Behörden den Bemühungen der Schulbehörde nicht fehlen werde, und in d-esem Falle dürfe vorausgesetzt werden, daß mindesten» in den kleinen Städten — wenn die städtischen Behörden e» an dieser Unterstützung nicht fehlen ließen — daS Leben der Schüler nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen könne. Sollten städtische Behörden in dieser Beziehung den Anordnungen der Schulbehörden in den Weg treten, so würde der Minister in solchem Falle die Verlegung oder Schließung der Schule in Erwägung nehmen. Bei der am Freitag im fünften Berliner ReichstogSwahlkreise stattgehabten Ersatzwahl für den verstorbenen Abgeordneten vr. Zimmerman« wurde der Candivat der Fortschritt-Partei, Rechts anwalt Albert Träger auS Nordhausen zum Abgeordneten gewählt. Träger erhielt nach dem a»S 42 Wahlbezirken bekannt gewordenen Resultat 3875 Stimmen, der Socialvemokrat Most, für den die Anarchisten und Communisten unter den Social demokralen sttmmlen, erhielt etwa 200 Stimmen, außerdem fielen noch etwa 30 auf andere Candi- daten. AuS 6 Wahlbezirken stand da» Resultat noch au«. Die Wahldetheiligung war sehr schwach Die in nahen Beziehungen zur belgischen Regie- ruug stehende „Etocke Belge" erklärt, die Auf. Hebung der belgischen Gesandtschaft lei der römischen Curie sei in diesem Augenblicke al» eine vollzogene Thatsacke anzusehen. Dieser energische Schritt der belgischen Regierung war bereck» vor einiger Zeit in sichere Aussicht gestellt, al» in untrüglicher Weise festgestellt wurde, daß Papss Leo XIII., den Gewohnheiten der römischen Curte entsprechend, ein doppelte» Spiel trieb, indem er der belgischen Regierung versichern ließ, er würde den Hetzereien de» Episkopat» anläßlich der neuen Schulaesetzgebung ein Ende bereiten, wäh rend er andererseits da» schroffe Vorgehen der bel gischen Bischöfe durchaus billigte. Da-„erbauliche" Schauspiel, welche* gegenwärtig der in aller Oeffent lichkeit sich abspielende Streit zwischen den, Bischof Dümont und den übrigen Kirchenfllrsten Belgien» darbietet, mußte gleichfalls die Regierung anspor nen, den Anmaßungen der Klerikalen gegenüber Front zu mache«. Andererseits hat da» liberale Ministerium durch den Ausfall der jüngsten Wahlen für die Abgeordnetenkammer eine bedeutsame mo- ralische Stütze gewounen, so daß e» sich versichert halten darf, bei der Fortführung des CulturkampfeS über eine geschloffene Mehrheit der Volksvertreter zu verfügen. Norwegen ist eines der freiesten und glück lichsten Länder der Welt. Die Norweger hatten sich kurz vorher, ehe ihr Land mit Schweden ver einigt wurde, am 17. Mai 1814, eine sehr frei sinnige Verfassung gegeben, welche der König von Schweden am 4. November annahm. ES siebt im Grunde nur Eine Kammer, da- Storthing, obgleich dieses au» seiner Mitte ein Viertel seiner Mitglieder auswählt, welche daS Lagthing heißt, während die übrigen Dreiviertel daS OdelSthing, gewissermaßen die Zwecke Kammer bilden. Die Reckte des Storthing« sind sehr ausgedehnt, unv namentlich ist eS bekannt, daß der König nur ein suspensives Veto auSÜbt, d. h. der König kann nur dreimal gegen einen Beschluß de» Stor- things sein Veto einlegen; wenn diese» zum vierten Mal den gleichen Beschluß saßt, ist derselbe Gesetz auch ohne die königliche Sanction. Karl XIV. Johann machte dem Storthing wiederholt den Vorschlag, daß absolute königliche Veto einzu- führen, aber dieses verwarf alle verartigen Anträge. Man wird daher in Europa vielfach überrascht sein, daß jetzt die Regierung in Norwegen gegen die Stände em absolute« Veto in Anspruch nimmt. Das Storthing hatte nämlich in drei verschiedenen Legislaturen den Beschluß gefaßt, der die Staats« rälbe (Minister) verpflichtet, den Sitzungen der Volksvertreter beizuwohnen. Der König ver weigerte die Genehmigung, da er behauptet, in Verfassungsangelegenheiten ein absolute» Beto zu besitzen. Nun wird nach den allgemeinen Grund sätzen, wie sie in monarchischen konstitutionellen Staaten herrschen, die beschworene Verfassung an gesehen wie ein feierlicher Vertrag, den König und Volk mit einander abgeschlossen haben. TS kann unmöglich einem der beiden Theile zustehen, eigen mächtig in der Verfassung Aenderungen vorzu nehmen. wie jetzt da» Storthing e» für sich in Anspruch nimmt. Indessen die Norweger sind ein steifnackige» Bauernvolk, und König Oskar II. wird alle feine Weisheit und Mäßigung nöthig haben, um diesen Streit beizulegeu. Der theilweise, aber bedeutsame Minister- Wechsel in Konstantinopel läßt die Spötte reien, welche die Mission Goschen von einigen Seiten veranlaßt hatte, al» verfrüht erscheinen. Man hatte ein solche» Ereigniß infolge jener Ten- düng vor einiger Zeit als wahrscheinlich vorher sehen woüen, und der Reform-Hat de» Sultan» ist ein weiteres Symptom, daß die Pforte da» Vorgehen der Mächte nicht leicht nimmt. Die Form der gleick- bedeutenden Note io Konstantinopel beweist anderer-
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