Vorwort. ährend die Bestimmungen über die Besoldung der > Beamten in Sachsen vor dem 1. April 1920 in knappster Form gehalten waren und der Entschließung der ausführenden Behörden einen verhältnismäßig weiten Spiel- raum ließen, hat die neuere Entwicklung, bei der das freie Ermessen der Behörden in weitestem Umfange durch feste, mit den Beamtengewerkschaften vereinbarte Regelungen abgelöst wird, den Umfang der Bestimmungen über die Besoldung der öffent lichen Beamten so anschwellen lassen, daß eine handliche, über sichtlich geordnete und mit Sachregister versehene Ausgabe zum Bedürfnis geworden ist. Dieses Bedürfnis ist verstärkt worden dadurch, daß die für die Reichsbeamten und Staatsbeamten getroffenen Besoldungsbestimmungen auch für die Beamten der Gemeinden und der öffentlichen Körperschaften sowie für die Lehrer aller Gattungen gelten und daher der Kreis derer, die sich amtlich oder persönlich mit diesen Bestimmungen befassen müssen, erheblich größer geworden ist. Nachdem die gesetzgeberische und verordnungsmäßige Regelung des Stoffes wenigstens im wesentlichen vorläufig zu einem gewissen Abschlüsse gekommen ist, hat sich der Verlag zur Herausgabe dieses Werkes entschlossen. Trotz möglichster Beschränkung ist der Umfang über das ursprünglich ins Auge gefaßte Maß hinausgewachsen. Das war unvermeidlich, wenn die Ausgabe ihren Zweck, auch weniger eingearbeiteten Lesern das Verständnis der oft recht verwickelten Bestimmungen zu erleichtern, erfüllen sollte. Die während des Druckes durch geführte Änderung der Grundgehälter vom 1. April 1922 an konnte im Texte leider nicht mehr berücksichtigt werden; das Abänderungsgesetz ist aber im Anhänge ausgenommen worden. Der zweite Teil ist unter vorwiegender Mitwirkung des Herrn Direktors Schubert, von dem die Anregung zur Herausgabe des Buches ausgegangen ist, der dritte Teil ausschließlich von Herrn Regierungsamtmann Roth bearbeitet worden. Beiden Herren bin ich für ihre wertvolle Mitarbeit