IV besonderen Dank schuldig. Ferner haben sich die Herren Oberregierungsrat Häntzschel, Regierungsamtmann Hartz sch und Regierungsrat Weid au er um das Werk bemüht; auch ihnen sei an dieser Stelle bestens gedankt. AusführungenvonallgemeinerBedeutung finden sich über das Besoldungssystem Seite 86 und 184 (Grundgehalt), Seite 150 (Ortszuschlag), Seite 169, 170 und 177 (Kinderbeihilfen), Seite 181 (Ausgleichszuschlag), ferner über das nichtplanmäßige Beamtenverhältnis Seite 208, 210 und 230, über den Begriff „wohlerworbene Rechte" Seite 264 und 332, über das Besoldungssperrgesetz Seite 487, endlich über die Angleichung der sächsischen Pensions bestimmungen an die des Reiches Seite 393. Das Besoldungssystem von 1920 wendet sich in zahlreichen wesentlichen Punkten von dem bisherigen System bewußt ab und versucht, neue Wege zu gehen. Diese Wege kritisch zu betrachten, ist nicht Aufgabe dieses Buches gewesen, obwohl Verfasser die Unzulänglichkeiten und Mängel der Reform Wohl am besten zu übersehen vermag. Die Ausgabe sollte vielmehr lediglich die Anwendung der neuen Gesetze erleichtern helfen. Immerhin werden auch die grundsätzlichen Bemerkungen zu zahlreichen Bestimmungen allen, die an der sachgemäßen Fort entwicklung der Besoldungsgesetzgebüng im Interesse des Beamten tums interessiert sind, Anhaltspunkte für erfolgreiche Mitarbeit bieten können. Möge das Werk nach beiden Richtungen hin eine freundliche Aufnahme finden! Hellerau b. Dresden, im März 1922. Georg Schulze.