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Dresdner Nachrichten : 26.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190611263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19061126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19061126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-26
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 26.11.1906
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Briefkasten. ''' »»* Stammtisch Stadt Metz. „Wir bitten Sie kiermt. einen gelegentlich eine» Frühschoppens entstandenen Streit zu schlichten. A behauptet, »n Halle eines MordcS. welchen «in Angehöriaer römisch-katholischen Glaubens begeht und den er seinem Beichtvater beichtet, sei letzterer nicht vcr. pflichtet, hierüber der Strafbehörde Mitteilung zu machen, da ihn das Kirchenaesetz hiervon entbinde. B. behauptet dagegen, der katholische Geistliche habe die gesetzliche Pflicht, hiervon der Behörde Anzeige zu machen. ES werbe ihm für den moiiien- tanen Bruch deS Gelübdes nachträglich vom Papste Absolution erteilt. Was ist das Richtige'?" — Das Beichlsieget (Beicht- gebeimniSl. das ist die pslichtmähige Verschwiegenheit des Geist- lichen in bezug aus alles. waS rym in der Beichte anoertraut wird.,ward von jeher in der Kirche anerkannt und im kano nischen Recht unbedingt behauptet. Eine Berletzung des Beicht. siegelS wird mit Absetzung und lebenslänglichem Klosteraesäna» ins bestraft. Ter evangelische Geistliche hat zwar kein Beicht- liege! im strengen Sinne, aber eine nicht weniger ernste Pflicht der Amtsverschwiegenheit zu beobachten. Sowohl im Zivil- alS Strafprozeß sind Geistliche bezüglich dessen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anoertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt und in Oesterreich dürfen sie hierüber überhaupt nicht vernommen werden. Dagegen besteht auch für Geistliche die Anzeiaepslicht. wenn sie von dein Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrecheiis. Mordes, Rauhes oder eines gemeingejährlichen Verbrechens glaubhafte Kenntnis erhallen und solches durch rechtzeitige Anzeige der- hindern können. — Emaillegeschirr. Unter Bezugnahme auf eine im vorigen Briefkasten einer „ängstlichen Haussrau" gegebenen Ant wort geben »nS folgende Auslassungen zu: I. Aller Ab. H. B.: „Im Briefkasten von voriger Woche bringen Sie unter der Aus kunft an eine ängstliche Hausfrau wegen Schädlichkeit der Koch geschirre aus Kupfer, Messing und ähnlichen Kompositionen auch de» anten Rat, sich nur g u te m a i l l i e rte r Kochgeschirre zu bedienen, gleich dabintrr findet sich aber der wenig angebrachte Passus, daß „nach einer neuerdings i» Aerztekreiien aufgetauchten Ansicht Splitter von Emaillrgesrbirren leicht Blinddarm-Entzün dungen Hervorrufen können!" Dieselbe Meinung sprach larrt Referat t» Ihrem geschätzten Blatte vor einigen Tagen in einem Vorträge eines Naturkeilvereins auch ein hiesiger Arzt aus. Und doch ist dieselbe durchaus unbegründet und unerwiese», da aus eine Anfrage der Handelskammer in Düsseldorf an die bedeu tendsten Chirurgen Deutschlands, a» Universitäten und Kranken- Häuser sämtliche Antworten, die sich auf viele Tausende von Blinddarm-Operationen beziehen, dann übereinstimmen, „daß man noch niemals einen Emaillesplitter im Blinddarm gesunden oder als Erreger der Entzündung desselben erkannt hat". Die Entstrtnmg dieser Gerüchte, die immer wieder nuftauchrn. sind unschwer aus den Neid mißgünstiger anderweitiger Industriell ziirnckznfnhren und baben i» Süd- und Westdeutschland auch bereits zu schweren Bestrafungen der Urheber geführt. (?) Als ganz selbstverständlich kann aber trotz alledem der gutgemeinte Rat de« Briefkastenonkels nicht oft genug wiederholt werben, nur gute Geschirre zu kaufen und schadhaft gewordene abzusetzen. Bei der anerkannten Billigkeit der Emaille-Fabrikate bedeutet deren Erneuerung kein großes Opfer!" 2. V. E- W., A.-G. „Im Briefkasten der Nummer vom 19. d. M. Ihrer geschätzten Zeitung finden wir unter dem Kennworte „Acngstliche HcmSstan" eine Bemerkung Ihres „Brieikaitenoiikels" über Emaillesplitter. welche, mit den Speisen verschluckt, Blinddarm-Entzündungen Hervorrufen sollen. Wenn Sic sagen, daß schlecht cmarl- lierteS oder sonst schadhaftes Emaillegelchirr nicht unge fährlich ist, io können wir als eine nur das denkbar beste Emaillegeschirr herstellende Firma eine derartige, jeder Begründung entbehrende Verdächtigung der Emaillegeschirrc im Interesse unserer Fabrikation <?!> und auch im Interesse unserer weitverbreiteten Kundschaft nicht ruhig hingehen lassen. Ihre Kritik über Emaillegeschirre. welche Sie in Ihrem weit- grlelenen Blatte ausgesprochen haben, ist tatsächlich nur mit „Märchen" zu bezeichnen und können wir uns aus die Gutachten hervorragender ärztlicher Autoritäten bezm. Universitätskliniken berufe», welche besagen, daß noch nicht ein Fall konstatiert werden konnte, in dem Emaillesplitter die Ursache von Blinddarm- Entzündungen gewesen sind. Aus Grund des Preßgeletzes dürfen wir Sie gewiß bitten, daß Sie an passender Stelle Ihre der „ängstlichen Hausfrau" gegebene Erklärung berichtigen." — Wir sind fest überzeugt, daß die Befürchtungen der „ängstlichen Haus frau" durchaus unbegründet sind, wenn sie sich der Emaillegeschirre aus Ihrer Fabrik bedient: aber „ängstlich" kann die Fassung der von Ihnen verlangten Richtigstellung — auch noch auf Grund drs PreßgesetzeS! — machen. Da Sie „nur das denkbar beste Emaillegelchirr" Herstellen, werden Sie von den Aeußerungen des Brieikastenonkels über -schlecht emailliertes oder sonst schadhaftes Emaillegeschirr" gar nicht berührt. Daß man in ärztlichen Kretien angesichts der überhandnehmenden Fälle von Blinddarm-Entzün dung drn Ursachen dieser auffallenden Erscheinung nachspürt und dabei aus de» Gedanken gekommen ist. daß möglicherweise auch die Svlitter von schlecht emailliertem oder schadhaft gewordenem Emaillegeschirr als gefährlich in Frage kommen könnten, ist durch aus nicht io verwunderlich, wenn man berücksichtig' *mß schon seit geraumer Zeit baS Verschlucken von Kirschkernen. Alyrrlplinten, abgedissenen Schnurrbarthaarrn rc. als mögliche Ursache von Blinddarm-Entzündungen angesehen worden ist. Wenn mau aber >chon diese Möglichkeit zugrdrn will, dann liegt doch selbst für den Laten der Gedanke sehr nabe, daß ein so scharfkantiger Gegen stand, wie Ihn jeder Emaillesplitter darsteüt. erst recht nicht unge fährlich sein kann. Zum Mindesten kann man sich nicht gut vor- stellen, daß ein Mensch, der einen solchen Splitter zufällig in seinem Esten entdeckt, diesen unbedenklich mit verschluckt. AuS alledem folgt aber doch unabtveisbar der Schluß, wie es in der fraglichen Briefkastennotiz auch ansgedrückt mar: „Man verwende nur gut emailliertes Kochgeschirr!" *** Alter Albo » nenl. .Mein Cohn, der gegenwärtig rach Gymnasiast illTertianer) ist. will von der Schule abgehen und sich dem Bankjache widmen in der ausgösprochenen Absicht, sich 'pater um Anstellung in der Ncichsdank zu bewerben. Kannst Du mir mitteilen, ob hierzu Aussicht ist und unter weichen Bedingungen ein junger Mann, wenn er ausgelernt hat. an der Rcickisvank ankomincn kann'? Wie sind die GebaltS- vcchältnissc?" — Ei» junger Mann, der einmal Anstellung bei der RcichsbanE finden will. Vars vor allem nicht als Tertianer von, Gtnnnasium abgehcii. denn zu den Bedingungen für den Eintritt in die Reichsbank gähört auch die. daß der Bowerber die Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrcalschule durch den Besuch einer solchen Lehranstalt erlangt «lm'bcii oder eine dem entsprechende Schulbildung durch das Abgangszeugnis einer anderen höheren Lehranstalt Nachweise» muß. Der Bewerber davs nicht über 26 Ialhrc alt und nicht verheiratet sein: er muß körperlich gesund, srei von auiffallcndcn Bi'ldnngsschlern und militärsrei sein, bez. feiner Militärpflicht aenügt habe». Weiter wird verlangt, daß er in einem Bankgeschäft oder in einem andere» namhaften Handlun-gshause die .Handlung ord nungsmäßig erlernt hat und dann noch einige Zeit in einem solchen als Handlungsgehilfe lziffain>men mindestens 3 ff-, Jahres tätig gewest» ist. sich über seine gute Führung auszuweise» vermag und keine Schulden hat. Das Anstcllungsgc-juch ist an den Präsidenten des Rciclisbankdirektoriums zu richten unter Beifügung der erforderlichen Schul-, Militär- und kaus- lnänistschen Zeugnisse, sowie eines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslaufes. Die faste Anstellung mit Pensionsberechtigung erfolg» erst mach längerer Probezeit und nach dem Bestehen einer Prüfung mit 1809 Mark Gehalt und Nohnung4geMu>chuß. Das Einkommen steigt bis gegen 4000 Mark *** O. W Ammonftraße. „Es ist ein Streit zwischen uns. Ter eine sagt, wie ihn sein Lehrer gelehrt hat. „lebt der Frosch speziell nur i» Teichen, Sümpfen und Bächen, wie es ja auch so in jcder Naturgeschichte stahl: B. meint, er sei auch j>m Flusse, z. B- in der Elbe, zu finden, was «rstercr bestreitet. Wer hat recht?" — Es aidt Teichfröscke. See frösche. Gras- oder «Bachsrösche. Feld- oder Moorsrö-ch-s und Laubfrösche. Im der Elbe kommen während der Badezeit bloß Nackirölsche vor. *** Ungenannt. sSOlWg.s .Bitte, teilen Sie mir doch mnt, was Wutichleimentzündung für eine Krankheit ist, ob sie gefährlich ist und was man dagegen a»wenden konnte." — Das Wort „Alutschleimentzündung steht nicht in meinem KranSbcits- vegzeichniS: ich kann mir daher keinen Bers daraus machen, was Ionen fehlen Sonnte, obm« genaue Angabe der Krankhetts- «Ach«»nvnv» *** Abon ii e n l seit 1 87 2. (80 Psg.l „Welches Ver jähren ist beim Korken von Weinflaschen mehr z» empfehlen: den Kork ohne zu brühen pressen, mit der Flüssigkeit, die abgezogen wird, beseuchten und dann zur Flasche bringen, oder den Kork brühen und nach sofortigem Pressen die Flaschest »er- korken'? Sollte Ihnen ein noch anderes bewährtes 'Verfahren zur Verfügung stehen, wäre ich für freundliche Mitteilung sehr dankbar." — Die Korke werden in einem Glase desielbcn Weineö, welchen man adsüllt, abgespült, in die Korkmnschine geworfen, mit einem halben Schlage gepreßt, dann die Flasche unter das Mundstück der Maschine gebracht und mit einem Vollschlage der Kork hincingetricbeii. Bei Handpressen wird der Kort erst gepreßt, dann im Weine abgespült und mit dem Korkholze in die Flasche getrieben. *** H. R. „Bitte ui» gefällige Angabe der besten Werke über 1. Geflügelzucht und 2, Kaninchenzucht." — Die „Geflügel- zucht" von W. Freund, mit vielen Abbildungen, enthaltend eine ausführliche Darstellung der gesamten Geflügelzucht, speziell Hühner, Taube». Einen, Gänse, Truthühner nsw., unter Berücksichtigung der Krankheiten, deren Verhütung und Hei- luirg: 5. Auflage, Preis 8,50 Maris. Ein praktischer Ratgeber für Geflügelzüchter ist auch von Iah. Borchart, „Die rationelle Geflügelzucht", eine Beschreibung der Aufzucht. Wartung und Psteae des laiMvirischaisiffchen Nutz- und ZiergeflügelS, sowie der Rassen und Krankheiten derselben. Preis 1,80 Atari. Für Kaninchenzucht sind zu empfehle»: A. Tagmaii». der illustrier!« ,,Kaninchensrcund", eine prakistchc Aulen»»» zur Zuchi in ihrem ganzen Um lange, ini! bconderer Berück,sickugiing der Schiackil- und Rasscnkaninchen: 3. Auflage, mit 11 Abbildungen. 1,60 Mark, oder .Was muß ma» von der Kcimnchenzncht wissen?" von E. Wendt. Preis 1 Mark, *** Nesse S cki. M. E. „Lieber Briekkasienonkel! Kannst Du mir die genaue Adresse der Fürstin Tatitzchsss in Rußland verschaffen? Soviel ich weiß, ist sie eine geborene Meyerhoss oder Mayerhosfe und ehemals Schauspielerin gewesen." — Die direkt aus Rußland bezogene Antwort auf diese schwierige Frage lautet: F ü r st e n Tatst'chtschew kennt der russische Adels- almanach überhaupt nicht. Es gibt nur Grasen Tatischlschew und dann noch Tatischlschew kurzweg. Ei» solcher Tatiscklschew. damals Ossizier in einem Garderegiment, bat vor etwa dreißig Jahren eine Schauspielerin des 'Namens Mayerhosf geheiratet. Dieser Offizier ist schon seit Jahren nicht mehr am Leben. Ob seine Witwe noch am Leben ist, habe ich bei den Leuten, die cs wissen könnten, nicht in Erfahrung bringen können. Ein Bekannter, zu dessen Kundschaft diese Tatischtzchews gehörten, meinte sogar, daß die Frau früher gestorben sei als der Mann. Eidlich wollte «r diese Aussage aber nicht bekräftigen. *** Neffe Hans. „Nachdem ich am II. Nov. abends im „Bibliothekar" von so vielen Onkels gehört hatte, dachte ich auf dem Heimwege an Dich, ob Tu nicht zwei offenbaren Uebelständcn in unserem Neuslädter Hoftheatcr abhelsen könn test. Es handelt sich um das Aufbehaltcn der Hüte einzelner Damen im ersten Range, die anscheinend in einem. Borstadt- theoter oder Variät» zu sitzen meinen, und um die Besetzung der jugendlichen Rollen, die mit einer einzigen Ausnahme recht viel zu wünschen übrig lassen." — Ja, lieber Hans, wenn die Damen im Theater partout nicht „unbehntel" sein wollen, so werden sie dazu wohl ihre Gründe haben, und Schnörke kann s beim besten Willen nicht ändern. Was Dein zweites Monitum betrifft, so wende Dich mit Deinen Klagen und Wünschen nur an die Theaterleitung selbst. *** Ungena ii n I. „Ein schöner Zug weiblicher Kamerad schaft. Eine in der Neuslädter Marnballe Obst scilhaltende Händlerin feierte dieser Tage das Fest der silbernen Hochzeit. Ihre Kolleginnen überbrachten derselben als Beweis ihrer An hänglichkeit und Verehrung «in schönes, mit Girlanden ge- Ichmücktes, dreiteiliges Sofa. Das war doch nett!" — Gewiß. Dreiteilige Sofas, wenn gut gepolstert, sind immer nett. *** O. R. „Darf ein Kollekteur der Königl. Sächsischen LandeÄotterie die in der 5. Klasse nicht verkauften Lo>e auf seine eigene Rechnung spielen, oder muß er die Lose zurück- senden?" — Die nicht verkauften Lose auf seine eigene Rech nung zu spielen, ist dem Kollekteur nicht verwehrt. *** O. S. 109. M Pfg.) „Am 1. Oktober lief mein früherer Mietvertrag ab. Ich bin ober bereits am 18. Anguit auSgerogeii und babe im voraus die Miete bis Ende September bezahlt. Mitte September wurde die Wohnung ohne mein Wissen wieder bezogen und mit Ach und Krach erhielt ich. da ein ent- sprechender Vorbehalt gemacht war. den Teil der Miete zurück. Heute tritt nun der Vermieter an mich mit verschiedenen Forde rungen heran. Da soll von einem Fensterbrett ein Stück nbgesägt gewesen lein, an einer Tür soll ein Stück derVerbleiidleiste gefehlt baben usw. Alles Ausstellungen, die nur böswillig erfunden sein können. Eine einzige Forderung wegen einer Türscheibe will ich sa als gerechtfertigt anerkennen. Der Mann bat bis zum Ablauf des Vertrags, ohne mir ein Wort zu sagen, angeblich all die Sachen aus meine Kosten machen lassen. Tie Wohnung bat nach meinem Auszug fast einen vollen Monat leer gestanden, ohne datz der Vermieter etwas erinnert hätte. Ich füge hinzu, daß beim Auszug meine Frau allerdings den Schlüssel m der Wohnung des Vermieters abgegeben hat. Ich bitte nun um Beantwortung fol gender Fragen: l. Hat der Vermieter unter den obwaltenden Um ständen beute überhaupt noch das Recht, derartige Forderungen zu stellen? 2. Wer muß im bejahenden Falle den Nachweis führen, daß die Sachen alle beschädigt waren ? 3. Muß mir der Mann die Rechnungen vorlegen ?" — Nach 8 518 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Mieter nur solche Veränderungen und Ver schlechterungen der vermieteten Sache, die durch den vertrags mäßigen Gebrauch herbeigefuhrt werden, nicht zu vertreten. Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß der Hauswirt Sie und zwar mit Erfolg für die jetzt in Frage stehenden Verschlechterungen der Mietwohnung verantwortlich machen kann, wenn diese während der Dauer Ihres MietvcrhältnisseS eingetreten sind Jedenfalls ist er seines Rechtes auf Erlatz nicht ohne weiteres dadurch ver lustig gegangen, daß er die Schäden hat Herstellen lassen, ohne Sie vorher von deren Vorhandensein zu verständigen. Was die Beweislast anlangt, so ist grundsätzlich der Vermieter dafür beweis- pflichtig. daß die Mängel, für die Ersatz gefordert wird, beim Auszug des Mieters vorhanden waren, daß sie aber andererseits beim Einzüge noch nicht da waren Bezüglich des letzteren Punktes verkehrt sich aber möglicherweise die Bcweislait durch den Mietvertrag. Denn durch vorbehaltlose Unterschrift desselben werven Sie jedenfalls unter andeiei» auch anerkannt haben, daß die Wohnung Ihnen in gutem brauchbaren Zustande übergeben worden ist. Demgegenüber würde nm» Sie dann unter Um ständen für beweispflichtia erachten können oder gar müssen, wenn Sie jetzt das Gegenteil behaupten. Wenn Sie die Höhe der durch die Reparatur erwachsenen Kosten bestreiten, muß der Ver mieter diese beweisen. Er kann Ihnen zu diesen! Zwecke die Rechnungen vvrlcgen oder, wenn Ihnen auch Vas nicht genügt, die betreuenden Handwerker als Zeuge» benennen. *** F. B- Darmstadt. „Wie heißen alle diejenigen Körperschaften in Sachsen, welchen die Pflege der Laiidivirlschaft obliegt: sind dieselben staatlich oder privatlich und welche solcher Körperschaften stellen Beamte an und waS für Vorbildung wird eventuell von diesen Beamten verlangt ?" — Es komme» der Landcskulturrat und die fünf landwttlschaftlickjen Kreisvereine in Betracht: außerdem bestehen Verbände von L-pezialverei»en zur Förderung des Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, sowie der Sächsische Fischereiverein, Des LandeskultnrraleS Ausgabe ist die Vertretung. Förderung und Fortbildung der Land- und Forst- wirr,chaft. sowie des Gartenbaues. Ter LandeSkultnrrat hat durch Gesetz von, 30. April d. I., das am I. Januar 1907 in Kraft treten wird, eine neue Organisation erhalten. Jedem landwirt schaftliche» Kreisverein liegt die Vertretung und Förderung der gesamte» Landwirtschaft innerhalb seines Bezirkes ob. Die gcschäflssükrendc» Beamten des LandeSknlturrates und der lcind- wirtschastlichen Kreisvercine sind akademisch gebildete Landwirte, welche auch praktisch tätig gewelen sind. Von den übrigen Beamte» wird laiidwirtschasilichr Vorbildung nicht gefordert. 31 jähriger Abonne » ent. (20 Psg.l „Im Jahre 1902 verkaufte ich «in Haiisgruiidstück, in welches ich » a. auch «ine neue Drebmangel sowie verschiedene große Waren- und Kastei,regale geschasst hatte. Bei der Rekognition ließ ich vor sichtshalber die Klausel mit in das Hypothekenbuch eintragen, daß diese Gegenstände ohne mein Vorwitzen weder veräußert »och ver pfändet werden dürfen Mein Nachfolger, dein ich auch noch ein größeres Hand - Darlehn gegeben habe, ist nun in ungünslige Vermögensverhältnisse geraten und ich will, um das Tarleh» zu sichern, die vorerwähnten Gegenstände obpfänden lassen. Nun wurde «lr von einem Freund gesagt, seit dem Jahre 1900 hätten die übrigen Hnpothrkengläubiger dasselbe Recht an diesen Gegen stände». Bei dem Verkauf war aber nur ein Hypotbekengläubiger vor mir »nk diele Gegenstände hatte ich mir »nsdrücklich vo> behalte». Ich habe meinen Nachfolger mehiere Male gefragt, ob er hinter meiner Hypolhel etwa noch ein« weitere eintragen lasse, woraus er solches stets verneinte. Als ich aber wegen des Dar- lebnS eine Sicheiheits-Hypolhek eintragen lassen wollte, crfuh» ich daß mein Rachsolger noch vier Hypotheken blnter der meinigen hatte rintrage» lasse», so daß ich von dem Einträgen des Dar lehns cibsah. Kann ich diesen Mann wegen falscher Vorspiegelung zur Anzeige bringen?" — Soweit die von ihnen bezeichneten Gegenstände als Zabehörstucke nnzuseben sind, was zun, mindesten litnsichllick der Tiehmangel außer Zwctsel sein dürste, erstreckt sich die Hypothek nach 8 >120 deL Bürgerlichen Gesetzbuches aus sie, da das Eigentum daran sa aus den GrnndstückScigeittümer ubcr- gegangen tzt. Ties gilt auch zu gnnslen derjenige», die erst »ach Ihnen Huvothekeiiglaubiger geworden sind. Dessen nngeachlcl, wird es sich enipsehien. wenn Sie wegen Ihrer nicht durch Hypothek am Grundstück gesicherten Darlehnssoiderung Schuld titel erwerben und ans Grund desselben die Tiehmnugel und die Regale usw. Pfänden lassen. Erst wenn von seiten der übrigen Hypothekenglälibiger Widerspruch erhoben würde, müßten Sie eventuell freigeben oder wciiigsleiis daretn willige», daß der Ver steigeriliigserlös aus Ihre Hypothekensordenmg bezw. dafür rück ständige Ziiiie» verrechnet würden. Da Sie aber auch in diese», Falle bei eventueller Verwirkung der kassatorische» Klausel in de, Lage wären, das Grundstück znni Nachteile der nachstehenden Hypothekengläubiger zur Versteigerung zrr bringen. so würden Sie wohl auf deren Entgegenkommen rechnen können. Eine bloße vertragsmäßige Verpfändung der Gegenstände, die Ihrer Sachdarstellung »ach beabsichtigt zu sein icheint, würde ohne dauernde Neberlassnng des Besitzes der Sachen unwirksam sein. ES würde sich deshalb mehr empfehle», einen Sichernngskanj vertrag mit Eigentnnisttbertragimg und Rückkaussrecht abznichlie ßen. Ader auch in diesem Falle wäre cs zur zweckciitzprechcuden Wahrnehmung Ihrer Interessen notwendig, daß die Gegenstände aus dem Grundstücke entfernt würden. Nesse Walther. (25 Psg.) „Ich habe einen Sohn, welcher jetzt die diesige Bürgerschule besucht, zu Osler» 1907 ton firmiert wird und Oekonoinieinspcktor weiden will Bille mir zu lagen : l. Wie ist der Verlaus der Ausbildung bis zum Inspektor? 2. Wie hoch belaufen sich die Kosten derselben? 8. Welcher Gehali wird als Scholar, als Verwalter und als Inspektor nngcfähr gewährt?" — Zu 1. Mindestens 2 bis 8 Jahre Lehizeil: sodan» eine Reihe von Jahren Verwalter unter Leitung des Piiiiupalc-, als weitere Stufe die wohl von Dir gemeinte Inspcktorstelluiig. Nach Ablaus der Lehrzeit Besuch einer landwirtschaftlichen Schale, später bei entsprechender, auch allgemeiner Vorbildung Besuch einer landwirtschaftlichen Hochschule. Zn 2, Je »ach dem Bildungsgang sehr verschieden. Zu 3. Jüngere Verwalter 4'to bis 700 Man nebst freier Station. Aeltere Beamte se nach dem Grade der Selbständigkeit, der Tüchtigkeit und der Vertrauens Würdigkeit mehr. *** Ein alter, längs übriger Abonnent. „Ich habe ein Parterre^n Geschnslszwecken und eine Wohnung in erster Etage gemietet, soeit einiger Zeit mm hat ein Fleischer in einen, Hanse der Nebenstraße, dessen Hintere Seite mit der Hinteren Wand des Hauses, in welchem ick wohne, zusannnenslößt, einen Motor ausgestellt, welcher täglich von früh 7 bis abends 9 Uhr, auch Sonntags früh bis 9 Uhr. in Betrieb ist und in meinen Lokalitäten einen solche» Skandal verursacht, daß inan davonlausen möchte. Ich würde ja gern die Miellvkale dieserhalb aiifgcbeii, wen» ich mich dadurch wegen meiner Kundschaft nicht selbst schädigen würde. Auch habe ich längeren Mietvertrag. Kann ich Abstellung dieses Motors verlangen und an wen muß ich mich da weilben, an Polizei oder Gericht?" — Nach der Miiiisterial- verordnung vom 11. September 1891 ist zur Ausstellung von Petroleum-, Benzin- und Gasmotoren, mögen sie znm Gewerbe betrieb bestimmt sein oder nicht, die Genehmigung der Polizei behörde (Amtshanptinannschast bezw. in größeren Städten der Stndtrat) erforderlich und hat sich die die Genehmigung erteilende Behörde wegen Begutachtung der Genehii'ignngsgesucke mit der Gcwerbeinspeklioir ins Einvernehmen zu sehe», da solche Anlagen durch ihre örtliche Lage oder durch die Beschaffenheit der Betriebs stätte für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grund stücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachteile, Ge fahren oder Belästigungen berbeisühren können. Vor Gcneh- miaimgserteistmg ist das Unternehmen mittels ciiiinaligcr Ein rückung in das zu den amtlichen Bekanntmachungen der Behörde bestimmte Blatt zur öffentlichen Kenntiris zu bringe» mit der Aufforderung, etwaige Einwcirbmigen gegen die neue Anlage binnen ll Tagen aiizubrlngcn. Dieser Zeitpunkt dürfte verstrichen sein, doch würde es sich empfehlen, wegen näherer Aufklärung sich an die zuständige Stadthezilksinspektton (Wohlfahrtspollzei) zu wenden. *** Lanyj ühriger Ab. in Dobritz. (50 Psg.) „Ist der Titel „Königlicher Hoflieferant" bei Geschästsverkaus ohne weiteres sofort oder erst nach einer gewissen Zeit auf den 'Nach folger übertragbar, eventuell unter w:lcheu Bedingungen?" — Der Titel „Königl. Hoflieferant" ruht aus der Person und kann weder durch Erbe noch Kauf aus einen anderen übergehen. *** R. R. in W. (1 Mark) „Für einen alten, an einem unheilbaren Nervenleiden erkrankten Herrn, dessen Pflege in seiner Wohnung schwierig wird, sucht man dauerndes Unteikoinmen in einem staatlichen Siechenhaus mit erster Verpflegrmgsklassc. Mittel sind ausreichend vorhanden. Der Kranke wohnt zurzeit ans dem Lande und will auch durchaus nicht in die Großstadt. Ein großstädtisches Siechenhaus ist also ausgeschlossen, ebenso eine Privatanstalt. In das Landeshospikal Hubertusbura will Patient nicht. Wo gibt es für diesen Fall eine Staatsanstalt?" — Die Landesanstalt Großschweidnitz der Bautzen und das Siechenhaus Lenden bez. Bezirksanilalt Lcuben bei Dresden dürsten geeignete Anstalten sein zur Unterbringung deS betreffenden Kranken *** C. G. (30 Psg.) „Tu' mir den einzigen Gefallen und gib mir such einmal eine vernünitigc Austkuntt. Nachdem nun oie langen Abende losgegangen sind und weil ich bloß zweimal in der Woche den Hausschlüssel kriege, wo freilich Doppclkopy bis zur Bewußtlosigkeit gespielt wird, da fehlt cS an der Unter haltung. Ich ^cse nun viel und gern abends.... da liegt der Hase im Pfeffer kommst Du in die Leihbibliothek, da kricgstc alles, nur das nicht, was man erhofft Halle. Ich lest' gern geschichtliche Romane, wobei man ein Stück Wcllgc'chichre milcrlcbt, und ich bin der Ansicht, daß man nicht genug ui die dunkle Vergangenheit zurückdlicken kann, nm das heule Er rungene verstehen und schätzen zu können. Wenn ich aber nun zu meinem Bibüocheks-Fräulciir komme und cttvas Derartiges verlange, da wird sie allemal ängstlich, weil sic eben ihre Schätze (ich meine natürlich die Bücher,chntze) nickt kennt. So habe ich setzt Anna Bolcyn gelesen: wie ich nun fragte, ob sic nicht auch weiteres über das englische Königshaus habe, da kommen wir aus den Punkt, wo ich nehmen muß, was ich kriege. Bitte, nenne mir doch einige hiihsche Sachen (Englands, Frankreichs Könige, Revolution, Befreiungskriege usw. nsw,)" — Wenn cs sich in» rein geschichilichc Werke handelt, so findest Du in der Gchcstistniig. Kleine Brüdcrgaffc 21. l. »Verleihung iincntgettlichl, eine ganze Reibe Deinem Geichmack entsprechende Werke, die allerdings in Lcihh>bliotl>cken nicht immer zu haben sein werden, z. B. Frankreich: Mangars (Der Hcr'vg oon Lauzuii und die intimen Hoskreisc Ludwig XV.?: Eorvin »Geschichte der großen französischen Revolution): Keisenbcra (Memoiren der Baronesse Eecile de Eourioi, >lan»> cknioue der Fürstin von Lamballe): Kirchciscir (Bibliographie Napo Icons): Lamartine (Geschichte der Febrnar-Rcoolulivn in Frau! reich) nsw. England: Dahlmann (Geschichlc der englischen Re volution, 1 Bdc.): Michael (Eromwell, 2 Bde.). Denffchland (Zeitgeschichte aus allen Jahrhunderten: Die Höfe und Kabinette Europas im 18. Jahrhundert: Geschichte der Deutschen: Fürstcr Biographien und Biographien von Staatsmännern des Deut schen Reiches und von Sachsen) »uv. Wenn cs sich aber um Romane handelt, so seien für französische Geschichte hie Sachen von Dumas empfohlen: HiltI: Die Damen von Ranzig schlägt auch in die sranziffffchc Geschichte, wie das Roggenhaus-Kom vlott des gleichen Autors eine englische Episode behandelt. An sonstigen guten deutschen Romanciers für Werke inil histo rischem Hintergründe sind zu nennen: Earl Berkow (Fürst und Vasall, Winicrwnne, Die mobile Gustav Walas): A. E Brach vogel (T«r deutsche Michel, Beaumarchais. Des großen Fried richs Adjutant!: Earion (König August und sein Goldschmied. Maria Theresia und ihre Zeit); A. oon der Elbe (Souverän), Tl>. Fontane »Vor dem -Sturm, 1812-1813): R v Gottlchall (Verschollene Größen): Gutzkow (Die Paumgärtner von Hohen schwangau): Georg Hescliel (Eine brandenburgischc Hoffungfler,: *2
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