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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186701319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-01
- Tag1867-01-31
- Monat1867-01
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1867
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np.»M. Anzeiger. AmIMM ki KiW>. BtjirllgmW md des Mhs kr StM 8tWz. K 3l. Donnerstag dm 31. Januar. 1867. Bekanntmachung, DaS 1. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatts, enthaltend: Nr. 1. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Hartenstein, vom 17. December 1860; - 2. Bekanntmachung, dem Spar- und Vorschußvereine zu Mittweida, so wie dem DarlehnSoereine zu Arnberg bewilligte Stempelbefreiungen betreffend, vom 21. December 1866; - 3. Verordnung, LeichentranSporte betreffend, vom 2. Januar 1867; - 4. Decret wegen Bestätigung eines Nachtrags sammt Beilage zu der Sparcaffenordnung der Stadt Leipzig, vom . 3. Januar 1867; - 5. Bekanntmachung, den siebenten Nachtrag zur fünften Auflage der Arzneievtoxe betreffend, vom 7. Januar 1867; - 6. Verordnung, die Gewerbelegitimationskarten für Handelsreisende betreffend, vom 7. Januar 1867; - 7. Bekanntmachung, die Anleihe der zur Parochie Falkeustein gehörigen Gemeinden betreffend, vom 9. Januar 1867; - 8. Bekanntmachung, die Eröffnung der BetriebStelegraphenstatiou Borna für die allgemeine telegraphische Corre- - . spondenz betreffend, vom 15. Januar 1867; - 9. Decret wegen Bestätigung der revidirten Statuten deS Zwickauer SteinkohlenbauvereinS, vom 10. Januar 1867 ; - 10. Decret wegen Bestätigung der Statuten deS ActienbadvereinS zu Sayda, vom 15. Januar 1867; - 11. Verordnung, die Wahlen zum Reichstage deS Norddeutschen Bundes betreffend, vom 19. Januar 1867, ist bei uns eingegangen und wird bis zum LS. Februar d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich au-hängen. — Leipzig den 30. Januar 1867. Der Math der Stadt Leipzig. —— vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. Die Herstellung von Privatabzweigungen auS der Wasserleitung in den öffentlichen Straßen bis vier Ellen in die Grundstücke soll auf dem Wege der Concurrenz an zwei Techniker, welche zu Ausführungen von Wafferanlagen und deren Rohrleitungen berech tigt sind, vergeben werden. Indem wir die betreffenden Herren Techniker auffordern, sich bei dieser Concurrenz zu betheiligen, be merken wir, daß die näheren Bedingungen nebst AnfchlagSformular und Muster in dem Bureau der St-dt-Wafferkunst von heute an einzusehen sind. Die Kostenanschläge sind versiegelt mit der Aufschrift „Anbohrung der Wasserleitung betreffend" bis 5. Februar Abends 6 Uhr bei unserem Bauamte emzureichen. . Leipzig, am 29. Januar 1867. DeS Raths Deputation zur Wasserleitung. Berichtigung. In der Bekanntmachung im Tageblatt vom 30. Januar a. o. ist irrthümlich aufgesührt, daß die Arbeiten an vier Techniker vergeben werden sollen. Bekanntmachung. Eine Anzahl Rehe soll Donnerstag den 31. Januar von 2 Uhr Nachmittags an im Hofe des ehemaligen Marstall- Müdes gegen Baarzahlung an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 29. Januar 1867. DeS Raths Forst-Deputation. Holz-Auktion. Freitag, den 1. Februar 1867, sollen in Kuhthurnrer Revier an der s. g nasse« Wiese Mittags von 1 Uhr an 1101/4 eichene, 14 buchene, 16 rüsterne, 7 erlene^ 2*/, aSpene und 2 lindene Scheit-laftern gegen übliche Anzahlung und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 23. Januar 1867. Des RatheS Forst »Deputation. Liy Proceß nach der neuesten Mode. Am 23. Januar fand in Paris vor dem Civil--Tribunal ein Prvcrß statt, der in doppelter Hinsicht interessant ist, da eineStheilS die vor die Schranken deS Gerichtshofes Geladene die Herzogin von Perstanh war und andererseits so zu sagen officiell constatirt wird, welche ungeheuren Summen Geldes die Ballkleider der Pariser eleganten Damenwelt verschlingen. Solche Kleider, die bekanntlich nur einmal getragen werden „können", kosten mindesten- 700—30 00 Fr. und darüber. Man darf daher wohl fragen, wie e» unsere eleganten Damen, deren Männer oft nicht viel mehr als das Gehalt haben, da- sie vom Staate eS anfangen, um sich die für die vierzig Soireen, die sie ungefähr jeden Winter besuchen müssen, nothwendige Toilette anzuschaffen. Dazu kommt natürlich noch die Stadt- und Sommer-Toilette, sowie der obli gate Schmuck, der, wenn er selbst falsch ist, wie eS sehr häufig varkommt, doch jährlich Tausende von Franken in Anspruch nimmt. Da- von Marcelm dirigirte illustrirte Wochenblatt: „H rie parisienve", jedenfalls jetzt eine- der geistreichsten Blätter der französische« Hauptstadt, erzählte vor einigen Wochen, wie eine Dame der fashionablen Welt, die, Dank eine- BalconS, die intime Bekanntschaft eine- „ Komme än blonäo" machte, in einer süßen Vchäferstunde einen indischen Cachemirshawl sich zu erküssen ver suchte, und wie eine bekannte Schneideri« sich nicht scheute, zu einer hochgestellten Dame, die nicht wußte, wie sie ihre Rechnung bezahlen sollte, ganz treuherzig zu sagen: „Wenn man so schön ist wie Sie, Frau Gräfin, so sollte man nie in Verlegenheit ge- rathen." Jedenfalls hat die Herzogin von Persigny, die am Ende reich genug ist, um allen ihrenLauuen stöhnen zu können, vielen ihrer Kolleginnen einen argen Streich gespielt, denn da gewiß alle Männer nicht absichtlich blind sind, so müssen wohl manchem der selben die Augen geöffnet werden, so oft er einen Blick auf die Schneider-Rechnung wirst, wegen welcher die Herzogin vor Gericht geladen ist. Doch Mancher wird auch nichts Neue- erfahren, da die Einen nicht- sehen wollen, weil sie ihrem Fortkommen nr schaden fürchten, und die Anderen sich ganz wohl dabei befinden, daß man ihrem Haushalte Hülsteich unter die Arme greift. DaS weibliche Geschlecht kann am Ende nicht allein der Vorwurf treffen; eS ist fast zum Luxus gezwungen, denn eS ist so Mode geworden, daß die Frauen immer von denen gedrängt werden, unter denen ihre Männer stehen. Diese- gilt aber nicht allein von den hohen und höchsten Kreisen, sondern m den unteren Classen macht sich da- nämliche System breit, und wenn die schöne Frau eine- Beamten nicht den Muth hat, ihren Mann Chicanen oder sich noch Schlimmerem auszusetzen, so nürß die Arbeiterin be fürchte«, mit ihrer Familie in Noch und Elend zu gerathen. Doch kommen wir zur Schneider-Rechnung der Frau Herzogin zurück. Der Kläger ist der bekannte Damenschneider MaugaS, der sich
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