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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar, Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-01
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.04.1867
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. m 91. Montag den 1. April. 1867.^!-^ Bekanntmachung, die Bezahlung dee Jmmoblliar-Brandeaffeu-Deitrage betreffend. Den 1. April d. I. sind die für den 1. halbjährigen Termin laufenden IahreS fälligen BrandverffcherungSbeiträge nach §. 49. deS Gesetzes vom 23. August 1862 mit 2 Pfennigen von der Beitragseinheit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stellvertreter hierdurch aufgefordert, ihre Beitrage von diesem Tage ab spatrffenS binnen L4 Tagen bei der Brandcaffengelder-Linnahme allhier (RathhauS II. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 30. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. -n. Ro< vr. E. Stephani. cothe. Bekanntmachung. Auf Grund sachverständigen Gutachtens wird die DeSinfection der Aborte in allen öffentlichen Gebäuden, Gasthöfen, Restau rationen, Eifenbahnhöfen und denjenigen Grundstücken, welche sich bei der vorjährigen Choleraepidemie als besonders gefährliche Krankheitsheerde gezeigt haben, vom 1. April d. I. . hiermit angeordnet. Die DeSinfection ist nach Maßgabe deS am Schluffe dieser Bekanntmachung unter D angefügten RecepteS und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag jeder Woche bis zur Wiederaufhebung dieser Anordnung regelmäßig vorzunehmen. Wir werden die Durchführung der vorstehend ungeordneten Maßregeln durch unsere Controlebeawten und sonst Beauftragten, denen der Zutritt in die Grundstücke und insbesondere zu den Gruben und Aborten unweigerlich zu gestatten ist, überwachen lassen. Widersetzlichkeit, Säumigkeit und Fahrlässigkeit in der Ausführung der DeSinfection, sowie jede andere Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieser, sowie die der diesfalls noch zu erlassenden Vorschriften aber mir Geld- oder Gefängmßstrafe auf das Strengste abuden. Im Anschluß hieran empfehlen wir zugleich allen Grundstücksbesitzern und Miethbewohnern auf das Angelegentlichste, im An schluß an die von unS getroffenen Maßregeln auch ihrerseits mit der DeSinfection in der vorgeschriebeuen Weise sofort zu beginnen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß der Erfolg der DeSinfection ganz wesentlich mit abhängt von einer vorpängigen Räumung der Privetgruben, und eS erhalten daher die Grundstücksbesitzer hiermit Anweisung, die Gruben ihrer Häuser, sofern dteS nicht erst ganz neuerdmgS geschehen, sobald als möglich gründlich räumen zu lassen. Leipzig, den 21. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. Der StadtbezirkSarzt. vr. E. Stephani. vr. H. Sonnenkalb. Ritscher, Act. D Ein Centner Eisenvitriol ist zu lösen in 300 Dresdner Kannen heißen WafferS. Bon dieser Lösung ist in die Aborte der Etagen am Montag, Mittwoch und Freitag einer jeden Woche einzugießm und zwar so, daß an jedem dieser Tage */, Kanne der Lösung gerechnet wird auf 1 Person. Bekanntmachung. Die Weffffraße wird auf dem Tracte zwischen der Frankfurter und MendelSsohnflraße für alle- durchpassirende Fuhrwerk vom Montage den 1. April d. I. an bis zur Vollendung de- dort auszuführenden SchleußenbaueS gesperrt. Leipzig, am 29. März 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schlerßner. Holz-Auktion. Freitag den S. April d. I. sollen Nachmittag- von 2 Uhr an in Connetvltzer Revier, und zwar in der Nähe de- Brückenbaues an der Zwenkauer Straße, ca. 200 Stockholzhaufe« gegen Anzahlung von 15 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigen an Ort und Stelle im Termine öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 30. März 1867. DeS RathS Forff-Deputation. Die Waisenhauserpedition befindet sich von heute an bis auf Weitere- in der ThomaSmühle, Dordergebä'ude rechts, in. Etage. - Leipzig, den 1. April 1867. Die Waisenverwaltung. Oeffentliche Sitzung -er Handels- und Gewerbekammer. — l. Leipzig, 27. März. Heute Vormittag fand aus dem Rathhause eine öffentliche Plenar-Sitzung der HandelS- ^nnd Gewerbekammer und Nachmittags eme öffentliche ^Sitzung der HandelSkammer-Abtheilung statt. Die Tagesordnung beider war eine sehr reichhaltige. Wir heben 1) au- den Mitteilungen, mit welchen der Präsident, Herr Becker, die Plenarsitzung eröffnete, Folgende- als von all- pmeinerem Interesse hervor. Bei Begutachtung de- EntwwfS riner EoncurSordnung hatte die Kammer da- Verlangen nach einem gemeinsamen deutschen ConcurSgesetz an die Spitze gestellt; die infolge dessen von der Regierung am Bundestag getanen Schritte waren jedoch ohne Erfolg geblieben. Gegenwärtig gehört di; ConcurSgrfttzgrbung zur Comprtrnz d:S Norddeutschen Bundes; der revidirte Entwurf der Particular-EoncurSordnung ist deshalb von dem betr. Ausschüsse zurückgelegt worden. — Der hiesige Stadt- rath hat die auf Grund von §. 119 de- GewerlegrsetzeS beantragte Gewährung eine- eigenen Bureaus, wie solches den Kammern zu Dresden und Chemnitz von den dortigen städtischen Behörden eingeräumt ist, abgelehnt. Ohne die Auffassung deS Ersteren, welche auch mit der Ansicht de- Ministerium« de- Innern in Widerspruch steht, tbeilen zu können, hat das Präsidium die Er- miethung geeigneter Localitäten (ReichSstraße 3, II.) verfügt, welche H HL »
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