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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-17
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1867
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Anzeiger. , Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Nathß der Stadt Leipzig. M M7. Mittwoch dm 17. April' 186^ Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Immatrikulation- - Commission macht hierdurch bekannt, daß die akademischen Vorlesungen im bevorstehenden Sommer-Semester am 24t April 1867 beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse der angekündigten'Vorlesungen sind in der Canzlei de- Universität--Gericht- und in der Universität--Buchhandlung, Querstraße Nr. 30, zu erlangen. Leipzig. den 12. Avril 1867. Die Immatrikulation--Eommifsion. von BurgSdorff, vr. KahniS, vr. Böttger, K. Reg. Bevollmächttgter. d. Z. Exrector. in Stellvertretung de- Universität- - Richter-. Bekanntmachung. Folgende zeither mit dem Gute Pfasfeudors verpachtete städtische Wiesen sollen auf die sechs Jahre 1867 bis mit 1872 anderweit an die Meistbietende« verpachtet werden: Die Skosenthalwtese nebst den zugehörigen Waldalleen in 8 einzelnen Parzellen, nämlich: 1 zu 3 Acker IIS mR., einschließlich 125 mR. neue Cuttur, 1) Abtheil. 2) - 3) - 4) - 5) - 6) - 7) - 8) - 2 4 5 6 7 8 9 1 2 2 8 6 6 7 165 114 1 241 200 259 36 207 mR. Waldalleen, 183 - 3 Acker 93 mR. Waldalleen, 115 mR. Waldalleen, 9) 10) 11) 1 Acker 21 mR. Parthenwiese hinter dem Ber 1 3 71 289 In Petzfcher rliner Bahnhöfe, 12) 4 - 273 Mark: Parzelle Nr. 2778 de- Flurbuch-, dergl. ebendaselbst an der Verbindungsbahn, Parzelle Nr. 2783 de- Flurbuch-, Hutung am Güterfahrwege der Berlin-Anhaller Eisenbahn, Parzelle Nr. 2786 des Flurbuch-, I« Gohliser Flur: Gohliser Bauerwiese an der Thüringer Eisenbahn unterhalb der Parzelle Nr. 453 de- Flurbuchs. Die Versteigerung findet Donnerstag de« 18. d. M. von DormittagS 16 Uhr an auf dem Rathhause in der vormaligen Richterfiube statt und wird dem Rathe die Au-wahl unter den Bietern sowie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Versteigerung-- und Pachtbedingunge« sowie ein Plan der Rosenthalwiese liegen an RathSfielle zur Einsicht auS. Leipzig, den 11. April 1S67. Des Rath- der Stadt Leipzig Oeionomie-Deputation. vr. von Wächters Wirksamkeit im Reichstage. IV. Im Fortgange der Debatte über den Entwurf der Bundes verfassung wurden am 6. und 8. April wiederum von den Cou- servativen Versuche gemacht, eine Fixirung der Friedensstärke de- Heere- auf 1 o/o. auch über da- Jahr 1871 hinaus durchzusetze». Allein da- Hau- blieb fest bei dem Beschlossenen und wahrte auch zu den Artikeln 65 fig. sein Budgetrecht. Dagegen fielen am 9. April die zu Art. 69 flg. gemachten Anträge aus ein BuudeS- aericht. Für den Antrag, den vr. v. Wächter in nachstehender Rede vertheidigte, stimmte der größte Thell der Nationalliberalen, dagegen aber waren die Conservativev, die Meisten au- der Frak tion de- Centrums und Einige der Linken. Die Regierung hatte sich auf da- Entschiedenste gegen ein Bunde-gericht erklärt. vr. v. Wächter- Rede Über da- Bunde-gericht lautet nach der stenographischen Mittheiluvg folgendermaßen: „Ich werde, meine Herren, gleich auf die Sache eingehen und auf die praktischen Momente derselben und mich lediglich an diese Hallen, und möchte einige Worte zur Begründung und zur Er klärung der Anträge mir erlauben, die ich mit einigen Freunden in Bezug auf die betreffenden Artikel gemacht habe. Wenn Sie diese Artikel, namentlich die Art. 69 und 70, näher lesen und sie erwogen haben, werden Sie auf ein paar Unauf löslichkeiten und auf eine große Lücke gestoßen sein. Die eine Unauflöslichkett oder wenigsten- sHr große Unklar heit liegt in dem Art. 69. Ich finde e- sehr natürlich und ganz nothwendig, daß Handlungen, welche, gegen einen einzelnen Staat begangen, einen Hoch- oder Lande-verrath bilden würden, wen» sie gegen den Norddeutschen Bund begavaen werden, ebenfalls al- Hochverrath und als BnndeSverrath bestraft werden. In dieser msicht bestimmt nun der Art. 69 al- Spruchbehörde da- Ober- rpellationSgericht zu Lübeck. ES hat diese Bestimmung etwa» überau» Bestechliche-, denn da- wird man wohl sage» könne«, ohne Gefahr zu lause» irgend wie widerlegt zu «erde«, daß e» kein unparteiischere-, selbstständigere- und intelligentere- Gericht giebt, als das Ober-Appellation-gericht zu Lüb.ck, und ihm könn ten wir unsere wichtigsten Sacken, soweit ein Gericht darüber zu sprechen hat, mit dem größten Vertrauen anvertrauen. Aber, m. H., al- Spruchbehörde, wenn wir da- Wort genau nehmen, — ich weiß in der Lhat nicht, wie ich den Art. 69 anders ver stehen soll — aber wenn wir eS genau nehmen, so machen wir durch diesen Artikel einen ganz ungeheuren Rückschritt in ein Ver fahren, da- jetzt durch die allgemeine Stimme der Sachverstän digen und der Nichtfachverständigen verworfen wird. Eine Spruch behörde ist eine Behörde, die bloß ein Urtheil zu fällen hat, aber nicht eine Behörde, vor der verfahren und verhandelt wird. E- müßten also in den einzelnen Ländern in dem mög lichst schlechten Proeeßverfahren, in dem geheimen schriftlichen, die wichtigsten Anklagen, die Über Hochverrat und LandeSoerrath ver handelt werden; dann würden diese Acten nach Lübeck gesendet und da- Ober - Appellationsgericht daselbst hätte dann seinen Spruch zu hatten. Da- kann doch unmöglich gemeint sein! In allen unseren Staaten haben wir im Criminalprocrß, wenn auch nicht in allen Geschwornengerichte, aber doch öffentliche- und münd liche- Verfahren, und diese- Verfahren werden Sie doch nicht in diesen Fällen ausschließen wollen. Ist aber gemeint, daß eine Verhandlung vor dem Ober-Appellation-gericht in Lübeck statlfin- den soll: ja, dann ist dieser Artckel vorerst undurchführbar, weil dazu nothwendig eia da- Verfahren näher bestimmendes Gesetz nöthig ist. Und dann wäre eS noch sehr bedenklich, da- Ober- AppellattouSgericht in Lübeck, da- an der äußersten Grenze de- Norden- liegt, gerade für diese Verbrechen zu dem entscheidenden Gericht zu wählen ; wenn also z B. wegen eine- HochverrathS- proceffe-, der einem Frankfurter oder Wiesbadener etwa gemacht wird, er mit allen Zeugen und Gegenzeugen nach Lübeck gebracht und dort über die Sache verhandelt werden sollte. Ich glaube, wenn Sie überhaupt auf den Gedanken eine- Bunde-gericht» ein- geheu, der ganz nothwendig auch auS anderen Gründen nach meiner Ueberzeugung realifirt werden muß, daß Sie dann am -
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