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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-22
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1867
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt LeWg. W HA Montag dm 22. April. 1867. Bekanntmachung. Nach Maßgabe einer Verordnung des Königlichen Ministern de- Innern vom 26. März d. I. fordern wir die Herren Bau unternehmer hierdurch auf, bei Annahme eine- jeden Gehülfen diesen zum Beitritt zur „Kranke« - ««d Begräbnißcaffe der Maurergehülfen" zir verpflichten, und ber 5 Thaler Strafe für den Unterlassungsfall jeden neu angenommenen Gehülfen in den ersten 3 Tagen de- Monate- nach feinem Arbeitsantritt bei dem jedesmaligen Cafienvorstand schriftlich anzumeldev, nicht minder in derselben Weise abzumelden, wenn ein solcher Gehülfe au- der Arbeit getreten. Leipzig, am 17. April 1867. Der Math der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani, vr. Günther. Bekanntmachung/ den Wochenmarkt betreffend. Der Wochenmarkt wird wegen des Aufbaues der Meßbuden und der bevorstehenden Messe von und mit Dienstag de» 23. April d. I. bis auf Weitere- auf den Fleischerplatz verlegt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 18. April 1867. vr. Koch. Schlechner. Bekanntmachung. Der im Durchgangshofe de- Burgkellers neu eingerichtete Verkaufsstand soll sofort gegen einvierteljährliche Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige auf. Dienstag den 23. dies. Mo«. DornrittagS 11 Nhr an Rathsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu thun. ' Die Auswahl unter den Bietern so wie jede sonstige Entschließung bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die LicitatiouS- und Miethbedingungen können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, den 16 April 1867. DeS Raths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Der Abschlag de- PleißenflusseS macht zwei Fangdämme erforderlich und soll die Herstellung derselben in Accord vergeben werden. Diejenigen Ammermeifier, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Zeichnungen und Bedingungen hierüber im Rath--Bauamle einzusehen und ihre PrerSforderung bi- Donnerstag den 28. d. M. Abends v Nhr daselbst versiegelt abzugeben. — Leipzig, den 16. April 1867. DeS RathS Bau-Deputatton. vr. von Wächters Wirksamkeit im Reichstage. v. Bei der Schlußberathung de- Entwurf- handelte eS sich am ersten Tage — 15. April — hauptsächlich um zwei Fragen: da- verantwortliche BundeSministerium und die Diäten. Ueber die elftere hatte die Linke den Antrag eingebracht, hinter Art. 11 einen Artikel nachfolgenden Inhalt- einzuschieben: „Da- BundeS-Prästdium übt die vollziehende Gewalt in BundeS-Ange- legenheite« nach Maßgabe dieser Verfassung durch verantwortliche Minister auS. Alle RegierungS-Akte de- BundeS-Prästdium- be dürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung mindesten- eine- MinisterS, welcher dadurch die Verantwortung für den betreffen den Akt dem BundeS-Rathe und dem Reichstage gegenüber Über nimmt." Dieser Antrag wurde aber kaum beachtet; die Wenigsten stimmten dafür, unter ihnen auch vr. v. Wächter. Auf die Diätenfrage legte bekanntlich Graf BiSmarck da- Hauptgewicht, er erklärte sie für eine CabinetSfrage. Die Natio- nalliberalen waren bereit, um da- Ganze zu retten, in dieser Frage nach zugeben. In diesem Sinne sprach namentlich Ben nigsen. Auch Graf Schwerin erklärte sich in gleicher Weise, wie- aber dabei zugleich darauf hin, daß die Verweigerung der Diäten zu einer bedenklichen Zusammensetzung de- Parlammte- führen werde. So erhielt die Verwerfung der Diäten und der Entschädigung endlich eine große Majorität, vr. v. Wächter schreibt über diesen Punkt: „Ich ging bei meinem Verhalten von folgender Erwägung auS: Einer Verfassung-Urkunde kann man, wen« fie auch im Einzelnen Bedenkliche- enthält oder bedenkliche Lücken hat. doch im Ganzen dann im Nothfalle beistimmen, wenn sie noch Keime möglicher freiheitlicher Entwickelung hat und wenn ihr der nackte Absolutismus gegenüber steht. Dre Bedingung jener Keime ist aber nach meiner Ansicht da- Budgetrecht; dieses muß im Wesentlichen ungewivdert dem Parlamente verbleiben. Dagegen kann ich zu einer Verschlechterung der projectirten Verfassung meine Stimme nicht geben, also nicht für Verwerfung der Diäte» rc. stimmen. Von der andern Sette aber glaubte ich nicht dazu bettragen zu sollen, durch diese Frage da- Ganze fallen zu machen, und so entschloß ich mich, der Abstimmung darüber mich ganz zu enthalten. Da- Gleiche that mit mir Minister Windthorst und Twesten, und von dm Sachsen Günther. Haberkorn und Oehmichen stimmten gegen da- die Diäten ver werfende Amendement." Am zweiten Tage — den 16. April — handelte eS sich zu nächst hauptsächlich von der Frage de- Militäretat-, dH. ob mit Ablauf de- Jahre- 1871 auch in Betreff de- Militär- da- volle Etat-recht de- Parlament- wieder eintreten oder ob die Bewilligung von 300000 Mann und 67*/, Millionen Thlr. für dieselben so lange fortgelten soll, al- die Centralgewalt will, also nur durch ein neue- Gesetz, somit nur mit Zustimmung der Centralgewalt soll geändert werden können. Auf da- letztere trugen wieder die Conservativen in zwei Amendement- an, welche eigentlich nur eine Wiederherstellung de- abgeworfeuen Moltke- schen Amendement- (dessen in unserem dritten Bericht gedacht ward) enthielten. Sie blieben aber verdientermaßen in der Min derheit, auch bei namentlicher Abstimmung (von dm Sachsen stimmten nur wmige dafür). ES kam nun ganz auf da- Amen dement Bennigsen - Ujest an. Dasselbe ging vahm, dem Art. 61 der Verfassungs-Beschlüsse folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Rach dem Sl. Dezember 1871 müssen diese Beträge von dm einzeln« Staat« de- Bunde- zur Bundes kaffe fortgezahlt werde». Zur Berechnung derselben wird die im Artikel 60 interimistisch festge stellte Frieden-Präsenzstärke so lange festgehalten, bis fie durch ein Bundesgesetz abgeändert ist. Die Verausgabung dieser Summe für da- gesammte Bundesheer und dessen Einrichtung wird durch da- EtatSgesetz festgestellt. Bei der Feststellung de- Militär-AuS- gabe-Etat- wird dre auf Grundlage dieser Versaffuvg gesetzlich feststehende Organisation de- BuvdeSheereS zu Grund« gelegt." vr. v. Wächter schreibt über diese- Amendement: „ES ist sehr auf Schrauben gestellt; bei genauerer Erwägung aber mußte ich mich überzeug«, daß auch diese- viel zu wett ging und ein« bedenklich« versteckt« Sinn hat. Nach ihm soll« der Central- geweckt auch nach dem Jahre 1871 stet- die Mittel zur Friee i
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