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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712279
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-27
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.12.1867
- Autor
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W,ch» - - ,, ,»>>« >>>».> » TaamM Anzeiger. Amt«Ä d« WM. BqiMgmchlS md d-s «B irr SIM Sch» W SKI. Greitag den 27. December. »887. Leipziger Tageblatt. (Auslage 7400 Exemplare.) Das „Leipziger Tageblatt", Amtsblatt deS Königl. Bezirksgerichts, und in Verbindung mit dem „Leipziger Anzeiger" Amtsblatt sür den Aath der Stadt Leipzig, beginnt mit oem 1. Januar 1868 ein neues Quartal und eS werden Bestellungen in- Unterzeichneter Expedition (Johannisgaffe Nr. 4 u. 5) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deshglb an das ihnen zunächst gelegene Postamt wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich l Thlr. pränumerando, für Auswärtige mit Postzuschlag 1H Thlr. Ankündigungen aller Art werden eine breite oder zwei Epaltzeilkn in Borgisschrift zu 24 Ngr., in größerer Schrift nach Verhältniß berechnet, für solche Inserate aber, welche auf Verlangen gleich nach dem Terte, unter dem Redactionsstriche, Platz finden sollen, ist pro Spaltzeile 2 Ngr. zu bezahlen. Jede Beleg-Nummer kostet L4 Rgr. Anzeigen werden angenommen in der Expedition (JohanniSgaffe Nr. 4 u. 5), so wie in den Wochentagen auch in der Buchhandlung von Otto Klemm (Universitätsstraße im Fürstenhaus), bei Herrn Otto Wagenknecht in der Centralhalle und im Local-Comptoir Hainstraße Nr. 2l. Für eine Extrabeilage sind 7 Thaler Beilegegebühren zu vergüten. Das Tageblatt wird früh 64 Uhr ausgegeben und enthält die bis zum vorhergehenden Abend eingelaufenen wichtigste« politischen und Börfen-Machrichten in telegraphischen Original - Depesche«. Leipzig, im December 1867. Die Expedition des Leipziger Tageblattes. Als im Anfänge des Jahres 1861 ein Handelsmann aus Berlin sich über unangemessene Behand lung, welche ihm von einem Beamten des hies. Bezirksgerichtes widerfahren war, öffentlich beschwerte, fand sich das Unterzeichnete Direktorium bewogen, in diesen Blattern den Wunsch auszusprechen, dass dergleichen unliebsame öffentliche Beschwerden, welche oft für die Beschwerdeführer selbst unangenehme Folgen nach sich ziehen könnten, jedenfalls aber, so begründet sie auch sein möchten, wenigstens eine weiter gehende Absicht, als die Abstellung des zur Beschwerde gezr^zenen Uebelstandes verriethen, unter lassen und dagegen vorgekommene Uuaebührniffe und Unzutraglichkeiten sofort zur Kenntniss des Direk toriums gebracht werden möchten. Bis jetzt ist diesem Wunsche allseitig entsprochen worden, man findet sich aber nun zu dessen Wiederholung veranlasst und fügt die Versicherung hinzu, dass auch fernerhin, wie bisher, das Direktorium alle bei ihm angebrachte Beschwerden, soweit es in seiner Macht steht, pflichtmassig und unverzüglich zu erledigen sich angelegen sein lassen wird. «eipzig, den 26. December 1867. Das Direktorium deS Königl. Bezirksgerichtes. LueiuS. Bekanntmachung. Die Marken für Hunde auf das künftige Jahr sind gegen Erlegung von 3 Thalern für die Marke, als dem jährlichen Betrage der Steuer, bis Ende dieses Monats zu entnehmen, was wir hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß vom 2. Januar k. I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken eiufaugen wird. Leipzig, am 7. December 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Postwesen des Norddeutschen Sundes. 1 Umtausch der bisherigen Freimarke» und CouvertS gegen die neuen. — v. Provision für den Zeitrmgödebit. >v. Leipzig, 26. December. Nach einer Bekanntmachung des Generalpostamtes zu Berlin ä. ä. 24. d. im Preußischen Staals- anzeiger beginnt der Verkauf norddeutscher Postfreimarken für die verschiedenen Nennwerthe des Stempels, so wie norddeutscher Francocouverts mit dem Werthstempel von 1 Sgr., welche letztere für 1*/rr Sgr. das Stück verkauft werden. Dienstag den 317d. M., Mittwoch den 1. Januar treten sie als einzige zulässige Fran- kirungswerthzeichen in Kraft. Der Umtausch der alten Marken und FrancocouvertS gegen baareS Geld oder neue Couverts und Marken kann vom Dienstag dem 31. d. M. ab bis ultimo März nächsten Jahres bewirkt wer den. Man hat also ein ganzes Vierteljahr Zeit dazu. Die Einlösung und der Umtausch finden jedoch je nach der Währung, auf welche die Werthzeichen der Marken und Couverts lauten, nur bei den Postanstalten desjenigen Gebietes statt, in welchem die Ausgabe der Marken und Couverts erfolgt ist. Man kann also sächsische Marken nur bei sächsischen Postanstalten Um tauschen oder emlösen lasten. 8. Die Provision der Postanstalten für den Zeitungs debit anlangend, sind wir in der Lage verschiedene Zweifel zu lösen, welche die Fassung des betreffenden Paragraphen (§. 1V) des Bundespofttaxgesetzes vom 4. November hervorgerufen hat. Die Post beansprucht hinfüro nur 25X vom Einkaufspreis der Blätter und sogar nur 12*/, L bei selten erscheinenden Zeit schriften. Was versteht die Post unter „Einkaufspreis"? hat man ge fragt. Soll dieses der Abonnementspreis oder der Nettoeinkaufs preis, welcher vom Verleger gewährt wird, sein? Die „Instruction für die Postanftalten deS Norddeutschen PoftgebieteS, das Zeitungswesen betreffend, Extract aus dem
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