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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-10
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1870
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I Italiener ; Ital. 780.— ; G r82 99; l —. ); Ital. it-mob.» ^ Prior. -Oblig. ngarische l-Actien e 54.35; ib. Prio- b.-Actien b.-Actie« zscourse: » L20»/i; ^Anleihe 114V4; Vawnw., - ; Mehl ar?t.) iddl. Or> Middl. Fair V». Fair 2'/,. — rßbericht). Mittel- lsätze sehr n: 14er loco —; G.; pr. . d. Mt. lmi 42 Früh:, -uni-Juli . K. —. pr. Früh- fest.- Anzeiger. -mMM de? Knigl. BqirkkzmchtS md dkS RaW dn Stadl Schjij. W 4>. Donnerstag den 10., Februar. 187«. Aufforderung Kammer l. — Die gesetz mit er Lehrer- em Hause von 99 »/4 -n-Anleihe reiche An- igung des Minister- entgegen- betreffend Z, wurden n Sitzung uenSvotum igem Wege )n Turno- x" meldet: mdres ver- Ernftere Boulevard ndelt. rsLV. nittagS und 54 au die Versender, von der undeelarirten Verpackung von Geld in Briefe re. Abstand zu nehmen. Zur Uedermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung deS declarirten Wertbbetrages in Briefen und Packeten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post-Anweisung dar. — Bei der Versendung von Geld m Briefen oder Packeten, unter Angabe des Werthbetrages, wird, außer dem tarif mäßigen, nach Entfernungsstufen und re8p. nach dem Gewichte zu berechnenden Fahrpost-Porto eine Assecuranz-Gebühr für den declarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, sowie nach Süd- deutschland oder Oesterreich gerichtet sind, unter und bis 50 Thlr. — Uber 50 bis 100 Thlr. für Entfernnngen bis 15 Meilen */z Sgr. 1 Sgr. für Entfernungen über 15 bis 50 Meilen . . 1 - 2 -- für größere Entfernungen 2- 3 - Zum Zwecke der Uebermtttelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vorzugsweise zu empfehlen. Dasselbe ist gegenwärtig innerhalb des Gesammtgebietes des Norddeutschen Postbezirks, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Brlgien, Dänemark, den Niederlanden, Nor wegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anweisung nach Orten, welche im Norddeutschen Postbezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind, beträgt: bis 25 Thlr. überhaupt 2 Sgr. über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt . . 4 - Beim Gebrauche einer Post-Anweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Cou verts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können. Um so mehr darf die Postbehörde an die Versender die erneuete Aufforderung richten, sich einer undeelarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter Werthsangabe oder von dem Verfahren der Post-Anweisung Gebrauch zu machen. Der Ober-Pofi-Director Letz. Aufforderung. Sämmtliche Mannschaften der Ersatz-Reserve I. Claffe, welche noch nicht angemeldet, haben die Anmeldung im Melde- burea« deS Landwehr-Bezirks-Commando unverzüglich, und zwar spätestens bis 1. März zu bewirken. Leipzig, den 8. Februar 1870. Königliches Landwehr-BezirkS-Commarrdo. von Süßmilch-Hörnig, Major. Bekanntmachung. In Gemäßheit der tztz. 19 und 45 der akademischen Gesetze, nach welchen die Wohnungskarten der Studirenden allhier jährlich einmal gegen ^ ^ . ... - - - " " ^ Paragraphen in der Expedition Hierbei wird zugleich bekannt gemacht, daß vom Fünfzehnten Februar d. J an die bisher ausgestellten WohnungS karten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig, den 25. Januar 1870. DaS Universitäts-Gericht. Heßler. Bekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß dem hiesigen Bürger und Kaufmann Herrn Georg Theodor Lindner, nachdem er der ihm verliehenen Concession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Auswanderern nach Überseeischen Häfen und Ab schließung darauf bezüglicher Verträge im Aufträge des Schiffsexpedienten Herrn Carl Chr. Beyer in Bremen freiwillig entsagt hat, von unS am heutigen Tage eine Concession gleichen Inhalts für Vollmacht der Herren Karesch L Stotzky in Bremen ertheilt worden ist. — Leipzig, am 2. Februar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Jerusalem. -Auktion. Freitag de« 18. d. M. sollen Vormittags von 8 Uhr an in Connewitzer Revier, und zwar in der s. g. Gautzscher Spitze an der Pegauer Straße ungefähr 101 eichene (namentlich für Stellmacher geeignet), 3 buchene, 2 ahorne, 2 rüfterne, 43 erlene, 3 lindene und 2 kirschbaumene Rutzklötze, 133 Stück meistens eichene Schirrhölzer, Vi Schock eschene Schirr- skauge«, 1 Schock birkene Leiterbäume und »/, Schock Hebebäume gegen übliche Anzahlung und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 8. Februar 1870. DeS RathS Forft-Deputation. Für eine Feuerwache wird ein Local, bestehend auS zwei heizbaren Räumen und zwei dergleichen ohne HeizungLanlage, zu ermiethen gesucht. Anmeldungen sind zu bewirken im Rathhause, 2. Etage bei Herrn Brandmeister Schindler. Leipzig, den 7. Februar 1870. DeS RathS Deputation zum Feuerlöschwesen.
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