Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-10
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.02.1870
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Holz - Auktion. z-uthmi Montag am 14. d. Mts. sollen Vormittags von 8 Uhr an in Connewitzer Revier und zwar in der sogenanntes ^ Gautscher Spitze an der Peaauer Straße ungefähr 3 Klaftern eichene Nutzschette, 60 Klaftern eichene, 1 Klafter erlen!^'^ Breunholzscheite, 8 Schock RetfMbe, 85 Abraumhaufen und 70 Schock harte Neißiabunde gegen übliche Anzahlunk,„^;! und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden^.- Leipzig, am 2. Februar 1870. DeS Raths Forst-Deputation. ft""-.«! Holz-Auktion. ^ Mittwoch, am Itt. d. M., sollen Vormittags von U Uhr an in Burgauer Revier, und zwar auf dem diesjäh- Dü rigen Gehau an der Leutsch-Wahrener Brücke in der Nähe der s. g. großen Eiche mehrere Hundert Lang- und Abraumhaufe« über di gegen Anzahlung von 1 Thlr. für jeden Haufen und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagener Einthei Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. batte < Leipzig, am 1. Februar 1870. Des RathS Forst-Deputation. batte Schickst Kamm abgeleh die Au genom die Sl wird i „2 ständi; von 5 in Or jahrli. Kmde D Landtag. Dresden, 7. Februar. Zweite Kammer. vr. Panitz erstattet Bericht über die vom Cultusministerium vorgelegte Novelle zum Schulgesetz. Die Deputation war nur in dem einen Puncte einig, daß die -Vorlage eines neuen Schulgesetzes dringend nöthig sei; von der vorgelegten Novelle fand sich Niemand be friedigt. Kultusminister von Falkenstein erklärte: Das Ministerium habe nach vielfachen Erwägungen sich zur Vorlage der jetzigen Novelle entschlossen. Daß nicht allen Wünschen entsprochen würbe, wisse er, aber dennoch sei Vieles darin enthalten, was einen wesentlichen Fortschritt bedeute. Der erste Abschnitt der Novelle strebe die Hebung des Schulwesens im Allgemeinen an. Im zweiten Abschnitt sei die Aufnahme geregelt. Der dritte Absatz regle die Bedingungen, unter welchen Directoren angestellt werden. Abschnitt fünf behandele die Kündigung der Lehrer u. s. w. Er könne also nicht zugeben, daß in der Novelle Nicht- geboten werde, und bedauere, daß ein Theil der Deputation sich ablehnend ver halte. Er bitte deshalb die Novelle mit den von der Majorität angebrachten Modificationen anzunehmen. Sodann wendet sich der Minister gegen die Forderung konfessionsloser Schulen, welche direct zur Religionslosigkeit führten. Damit werde man in Sachsen Niemand dienen. Ref. vr. Panitz: Wenn die Behauptung des Ministers wahr wäre, dann müßte es um unsere Realschulen und Gymnasien schlecht stehen, denn diese seien confessionslos. Niemand werde es einfallen, dieselben als religionslos zu bezeichnen. Eultusminister v. Falkenftein: Schon die bevorstehende Reorganisation der Behörden mache eS unmöglich, dem nächsten Landtage ein neues Schulgesetz vor zulegen. Abg. Prof. Biedermann erinnert an die früheren Ver sprechen der Regierung wegen Vorlage eines neuen Schulgesetzes, statt dessen habe sie die vorliegende Novelle gebracht, die nach allen Seiten hin Täuschung hervorgerufen. Redner Unterwirft nun Punct für Punct der Vorlage einer Kritik, um nachzuweisen, daß durchaus kein Fortschritt für das Schulwesen mit Annahme derselben erreicht werde. Schon vor 22 Jahren habe man in Sachsen die Nothwendigkeit einer Reform der Schulgesetzgebung erkannt, und immer wieder sollten nur Abschlagszahlungen gewährt werden. Wolle Sachsen denn hinter Ungarn und anderen Län dern noch länger zurückstehen? Nach dreierlei Richtungen müsse vorgegangen werden: erstens Auseinandersetzung der Schule mit der Kirche, engere Verbindung der Schule mit der Gemeinde und Familie; zweitens andere Beaufsichtigung der Lehrer und Schulen und drittens Aufstellung eines zeitgemäßen Lehrplanes. Betrachte man nach diesen Anforderungen die Novelle, dann werde man ihre Annahme nicht befürworten können, auch nicht als Abschlags zahlung, da zu befürchten stehe, daß man die volle Summe damit verliere. Auch die Berufung auf die Behörden - Reorganisation lasse er nicht gelten, da beide Gesetze gleichzeitig entworfen werden können. Dresden i 8. Februar. (Fortsetzung der gestrigen Verhand lung.) Abg. Schreck: Wenn ein Volk seine Wünsche ausspreche, ohne damit Gehör zu finden, so sei dies eine Mißachtung des Volkes selbst. Schon am vorigen Landtage sei dem Minister be wußt geworden, daß man eine Organisation für die Schule wünsche. Statt eines umfassenden Gesetzes komme nun eine No velle, die nichts Neues, nichts den Forderungen Entsprechendes bringe. Die Novelle lasse sich in folgende Fassung bringen: „H. 1. Außer einigen Gehaltserhöhungen bleibt eS im Schulwesen beim Alten und daS Ministerium des Cultus ist beauftragt, dieses Alte weiter fortzuführen." — Er bedauere, daß Sachsen selbst hinter Oesterreich zuHickbleibe. Er ergreife Überhaupt die Gelegenheit, sich über das CultuSministerium auszusprechen. Wenn früher Thalsachen für die Behauptung-gefordert, daß daS Ministerium die Orthodoxie begünstige, so wolle er einige geben. Zunächst das Kirchen- und Schulblatt mit seiner orthdoxen Richtung, welches zu halten die Gemeinden verpflichtet sind. Ferner citirt Redner eine Verordnung, in welcher der CultuSminister die Schriften von sprech als 4 wen nern 15M beschc messe zurec weit, »> oder Aeqr lich zu r men der insp bedi so, für Dinter und Tischer aufs Bestimmteste verbietet und dafür Haus Postillen auS dem I. 1651 von Uhle — nicht vom Abg. Uhle — (Heiterkeit) und Rieger rc. empfiehlt. Warum sind dem Minister die Conventikel in einem Dresdner Seminar unbekannt? Er glaube nicht, daß mit diesem Ministerium ein neues Gesetz zu vereinbaren sei, denn es sei nicht nur orthodox, sondern auch uncon- stitutionell, indem es die Paragraphen der Verfassung, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit garantieren, verletze. Wenn jetzt das Ministerium sich immer auf die Synode berufe, so bleibe doch unumstößlich fest, daß das Ministerium immer der Landes vertretung verantwortlich bleibe. Aber zwischen der Kammer und dem Ministerium gebe es keinen anderen Weg als: entweder die Kammer geht, oder das Cultusministerium nimmt seinen Rücktritt. (Bravo.) Der Minister schlage orthodoxe Orgeltöne an, um in das Concert zu Rom mit einzustimmen, aber die gesunde Reli-! ^ givsität des sächsischen Volkes wolle von diesen Bestrebungen nichts ^ wisse». (Bravo.) """ Eultusminister v. Falkenstein: Er habe erst in jüngster Zeit die Behauptung widerlegt, als ob das Ministerium der Or thodoxie huldige, und komme darauf nicht wieder zurück. Mit dem Kirchen- und Schulblatt stehe das Ministeriuum nicht in Ver bindung. Was ferner die citirte Verordnung betrifft, welche von 1854 her datire, so sei dieselbe entstanden, weil vielfache Klagen über die Bücher von Dinter und Tischer damals laut geworden. Er habe die Bedeutung Dinter's fürs Schulwesen nie unter schätzt, das beweise aber nicht, daß sein Lehrbuch ein gutes sei. Ueber den Vorwurf des Unconstitutionalismus gehe er hinweg; glaube Schreck, daß der Minister unconstitutionell handele, dann wolle er die weiteren Schrttte Schreck's abwarten. Der Minister geht nun nochmals auf eine Verteidigung der Novelle über, wo bei er sich großenteils auf seine gestrigen Erklärungen bezieht. Wenn man die Novelle als eine halbe Maßregel bezeichne, so möge man sie immerhin als solche annehmen, denn sie werde Lehrern und Schulen zu Gute kommen. Abg. Prof. Biedermann: Nach der gestrigen Debatte hätte man heute eine Erklärung des Ministers über die Grundzüge des neuen Schulgesetzes erwarten müssen. Dies sei nicht geschehen, sondern man hätte nur wieder ganz allgemeine Andeutungen hin nehmen müssen, unter welchen die Bildung einer Oberschulbehörde durchblicke. — Dies könne — er erinnere an den Oberkirchenrath in Preußen — unter Umständen sogar gefährlich werden, wenn nicht ein neues Gesetz da sei. Wer immer und immer wartet, von dem sei es zweifelhaft, ob er überhaupt Lust hat, etwas zu geben. Die Bezugnahme auf die Synode lasse dies um so mehr fürchten, als der Minister in der Ersten Kammer erklärt, daß sie möglicherweise erst nach dem nächsten Landtage zusammentrete. Entweder fehle es dem Minister an Bereitwilligkeit oder am Ver- ständniß der Zeit. Es fallen einzelne Tropfen — der Landmann nennt's Kummerregen — aber der befruchtende Regen fehlt. Und so lange dieser nicht eintritt, wird keine Befriedigung im Lande Platz greifen. (Allg. Bravo.) Abg. Schreck: Wenn der Eultusminister geäußert, ob man verantworten wolle, daß' die Lehrer länger dem Schulvorstande nicht angehören, so frage er, wie dies der Minister schon seit Jahrzehnten habe thun können. Sodann: ist es constitutionell, wenn der Eultusminister auf seinem Platze bleibt, obgleich beide Kammern sich gegen sein Regime erklärt ? Schluß der allgemeinen Debatte. Eultusminister v. Falkenstein: Der Wunsch, daß Lehrer, stimmberechtigte Mitglieder des Schulvorstandes werden wollen, sei erst in neuerer Zeit aufgetaucht. — Die Synode soll so bald als möglich berufen werden. — Dem Aba. Biedermann erwidere er, daß der Himmel immer zur rechten Zeit regnen lasse. Jetzt sei die Zeit noch nicht fürs neue Schulgesetz gekommen. (Oho! und Heiterkeit.) Erst müsse die Verwaltungßorganisation abge wartet werden. Abg. Prof. Biedermann bedauert, daß der Minister nach Schluß der Debatte daS Wort ergreift, er ihm also nicht mehr eingehend antworten könne. Redner widerlegt nun in Kürze einige Bemerkungen deS Ministers. - Nach dem sehr eingehenden Schlußwort des Ref. vr. Panitz
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder