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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.09.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187009114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700911
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700911
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-09
- Tag1870-09-11
- Monat1870-09
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.09.1870
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1 err. »m- ria- s'or fest. V-; Nh« v.r rw., rehl lster 'eud tes im- B. uß). Upl. Zair vraS v/., Gatr ruft. loco G.; ept.» ^G.; Lhlr. ester. ubr.» irühj. »G-i rliner emder «urde dem durch , uud Jacob Hrrr :u deS Sh be- Sürger thrung i. Er- eiueS ck der m Ja» illigkeit erasteu ht ver- rmiiten Besten zufolae Sumale und be- bei der Kamen- werdeu, , wieder rn Bau- e Pacht- lad Be- l solcher Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. X'O 254» Sonntag den 11. September. 1870» Bekanntmachung, das Verbot deS AbbrennenS von FeuertverkSSörpern, sowie deS Schießens mit Fenergewehr betreffend. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß in den jüngsten Tagen, insbesondere bei der Siegesfeier vom 3. September d. I., durch Abbrennen von Schwärmern, Raketen, Kanonevschlägeu und sonstigem Feuerwerk, sowie durch Abschießen von Feuergewehren nicht blo- vielfache Belästigungen verursacht, sondern auch nicht unerhebliche Beschädigungen an Personen und Eigenthum verübt worden sind. Wir bringen deshalb in Erinnerung, daß daS Abbrevnen von Feuerwerk jeder Art ohne vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß nirgends gestattet, daS Schießen mit Feuergewehren aber in der Stadt und deren nächster Umgebung schlechterdings verboten ist. Wir warnen demgemäß vor erneuten Überschreitungen der dieSfallstgen Vorschriften und machen darauf aufmerksam, daß bei ähnlichen Vorkommnissen jede Zuwiderhandlung mit Geld- oder Gefänguißstrafe zu ahnden sein wird. Wir hegen indessen die Befürchtung nicht, daß wir genölhigt sein werden, gegen dergleichen Excesse strafend einzuschreiten, son dern geben uuS der Hoffnung hin, daß diese ernste Mahnung genügen wird, um deren Wiederholung vermieden zu sehen. Die Ein wohner unserer Stadt werden begreifen, daß durch gesetzwidrige- Gebahren, sei dasselbe auch von böslicher Absicht völlig frei und nur der falschverstandeue Ausdruck der Freude, die Siege unserer deutschen Heere nicht gefeiert, sondern nur vrrunehrt werden, und daß auch der Leichtsinn um so härter geahndet werden muß, wenn er, wie im vorliegenden Falle, für Leben, Gesundheit und Eigen thum unserer Mitbürger Gefahr bringend ist. IaSbefondere aber fordern wir, da vornehmlich von Knaben und jungen Leuten solcher Unfug getrieben worden ist, Ellern, Lehrer, Lehr- und Dienstherren auf, die ihrer Obhut untn stehende Jugend auf daS Unzulässige solcher Excesse ernstlich hinzuweisen. Leipzig, den 10. September 1870. Der Rath und daS Poltzeiamt der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rüder. Heinke. Bekanntmachung. Um die Buch- und Rechnungsführung unserer Gasanstalt über das an den Privatcousum abgegebene GaS mit den, nach Anordnung der Norddeutschen Maaß- und GewichtSordnung vom 17. August 1868, eimufübrenden Maaßen, deren Anwendung schon jetzt nachgelassen ist, möglichst bald in Einklang zu bringen und die aus gleichem Grunde höchst wünschenSwerthe rasche Um wandelung der Gaszähler auf daS Metermaaß ohne zu schwere Belastung der Consumenten thunlichst zu fördern, haben wir mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten beschlossen: 1) Allen Privatconsumenten, welche sich Snh'scher Gaszähler bedienin und dieselben bis zum 3!. December 1872 der Gasanstalt zur Umwandelung auf daS Metermaaß übergeben, wird die Hälfte der Umwandelungökosten aus der Casse der Ga-anstalt gewährt, und 2) sofort «ach Ausstellung der auf das Metermaaß eingerichteten Gaszähler wird den betreffenden Consumenten daS GaS zum Preise von 22 Pfennigen für daS Kubikmeter (anstatt 22^/iooo Pf.) berechnet. Leipzig, den 6. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Ocffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 14. September s. v. Abends */,7 Uhr im Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: Gutachten deS Ausschusses für Schulen und Stiftungen über: a) Anstellung eines Assistenten bei der Schul- gelder-Eiuvahme s. w. d. a.; d) Begründung einer provisorischen Lehrerstelle für Mathematik an der Realschule; e) Erhöhung de- GlockenstiftungSfondS; ä) Rechnungsprüfungen. Eventuell: weitere Vorlage». Bekanntmachung. Die Erd- und MaurerarbeiLeu eiuer ovalen 755 Ellen langen Schleußt 2. Classe auf dem linken Parthenufer in Keil- Grundstück bis zur Pfassendorker Straße, sollen au einen Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeite» zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, Zeichnungen und Bedingungen im RathSbauamte eiuzuieheu, wo AuschlagSformulare gegen Copialgebühr zu erhalten und bis Donnersrag den 15. Sept. Abends 6 Uhr mit eingesetzten Preise» versiegelt abzugeben sind. Leipzig, den 10. September 1870. ^ DeS RathS Bau-Deputation. sschen in tatiouen. die tra ten weht 818". 14. ir 13'. nttagS Rach». und 5. Bekanntmachung. Die kür de» Johanni-ho-pitalnenba» erforderliche Blitzableitung soll in Submission an geeignete Unternehmer ver geben werden und liege» die «öthigen Zeichnungen im Baubnreau zur Einsichtnahme aus, woselbst auch ArbrilSvrrzeichnisse und Bedingungen gegen Copialgebühr zu erhalten find. Die Abgabe der versiegelten uud mit NamenSunterschrift versehenen, auSgefÜllte» Arbeit-verzeichnisse sind mit der Bezeichnung: » Offerte znr Uebernahme der Blitzableitung deS IohanaiShoSpitalneubaueS" vis Sonnabend den 17. September Abends tt Uhr im Baubureau deS IohanniShoSpualneubaueS abzugeben. Leipzig, den 11. September 1870. DeS RatheS Bau-Deputation. Bekanntmachung. Bei Wiedereiulösung der unS übergebenen Pfänder berechnen wir die Zinsen für die gewährte» Darlehne, daferv letztere in unseren Schuldscheinen zurückgezahlt werden, nur bis «rm Tage der Rückzahlung. Erfolgt dagegen die Einlösung in baarer Casse, so sind die Zinsen bis zum Verfalltage de- ausgestellten Solawechsels voll zu zahlen, und zwar auch dann, wen» di» Einlösung vor dem Verfalltage bewirkt wird. Leipzig, den b. September 1870. Die DorschußbanV der Stadt Leipzig.
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