Johann Ambrosius Bach. 137 nach so kurzer Dienstzeit einer Sonderzulage von 20 fl. für Not zeiten erfreuen. — Bach hatte, wie öfter üblich, für einige Zeit freie Wohnung versprochen bekommen. Die in dem Anstellungsvertrag genannte Frist von 3 Jahren ist eingehalten worden. Jedesmal empfängt der gleiche Hauswirt, der Oberförster Balthasar Schneider, laut Rech nungseintragung die Summen von 10 fl. Von 1671—1674 dürfte also Bach mit Weib und Kind im Schneidcrschen Hause ein an nehmbares Unterkommen gefunden haben. Nacb dem „Schoßregisicr" 1679/80 des Eisenacher Stadt-Ar chivs — die entsprechenden Jahrgänge liegen leider nicht vor — wohnte BalthasarSchneider im Bezirk „Frauenberg-Rittergaste". Er mußte für sein Haus 1 fl. 3 g. 2Pfg. Schoß entrichten. Schneider war Oberförster und ist aus Oeckershausen (d. i. das einige Kilo meter südlich Eisenachs liegende Eckardtshausen) gekommen. Er ist unterm 4. Januar 1672 mit Frau und Sohn als neuer Bürger eingetragen worden. Der Schoßhöhe nach war sein Haus recht stattlich, — Bach zahlte später für sein eigenes nicht die Hälfte, — wir können annehmen, daß Schneider es vom Zeitpunkt seines Hierseins an bewohnt hat. Es dürfte das als „Bachhaus" bekannte Gebäude am Frauenplan sein. Vom guten Einvernehmen zwischen HauSwirt und „Einmietling" zeugt der Umstand, daß Schneider 1673 im März beim ersten in Eisenach geborenen Kinde des Am brosius, Balthasar, Gevatter wurde. Bach hat sich dann, nachdem ihm keine freie Wohnung mehr zur Verfügung stand, ein eigenes Anwesen erworben. Wann das der Fall war, läßt sich nicht fcststellen, es fehlen die Häuserbücher gänzlich, die Steuerregister größtenteils. In dem schon erwähnten Schoß register 1679/80 findet er sich unter den Anwohnern der „Fleisch gaß", d. i. die heutige Lutherftraße, die vom „Bachhause" zum Markte führt. Seine neue Wohnung liegt also unweit der alten, dem Rathaus aber etwas näher. Er zahlt seine Steuern von 6 g. pünktlich; sehr viele Bürger sind als Restanten geführt. Er ist hier klar als Hausbesitzer zu erkennen, denn die Einmietlinge folgen bei jedem Steuerregister gesondert. Das nächste vorhandene Verzeichnis ist vom Jahre 1686, da werden eine Reihe von Sondersteuern auferlegt. Es waren zu zahlen: