2. der Bierfiedler wegen, „daß ich mit denselben immer zu zanken habe, indem sie fast niemals an meiner Austeilung auf Hochzeiten, wenn derselben etliche zugleich einsallen, wollen zufrieden sein, sondern es läuft einer hier, der andere dahin zu denen Hochzeiten, den Vorzug vor anderen zu erlangen, welches mir dann nichts als Verdruß erwecket." Ferner bittet er um einen Beschluß im Sinne seiner ersten Ein gabe, er hat noch keinen Bescheid auf sie erhalten, wohl aber wöchentlich Schreiben von Erfurt mit der Aufforderung, sich dort zum Dienst einzufinden. Auch diesen Umstand dürfen wir wohl dahin deuten, daß den Erfurtern, denen doch die Tüchtigkeit deS Ambrosius bekannt war, sehr viel an seiner Person lag. Doch der Eisenacher Rat dachte nicht anders als die Erfurter; zwar liegt eine unmittelbare Antwort an Ambrosius nicht vor, wohl aber der Entwurf für ein Schreiben an den Rat zu Erfurt: „Nachdem nun berührter Bach in seinen Diensten sich bisanhero also erwiesen, daß nicht allein unsere Hochfurstl. gnad. Herrschaft, als auch ge meine Stadl mit ihm wvhlzufricden sein können...t) denken Fürst wie Rat nicht daran, ihn aus seiner Pflicht zu entlasten und bitten die Erfurter, hinfort nicht mehr in ihn zu ringend. Bach bleibt also gezwungenermaßen in seinem Dienste. — Sein Plan aber, nach Erfurt zu gehen, hatte sich herumgesprochen, denn es liegen um den Stadtpfeiferposten vom April 1684 zwei Be werbungen vor, die natürlich hinfällig geworden sind; eine von Heinrich Eckardt, der sich für seinen Sohn Jeremias, jetzt zu Heidel berg, „so sich von Jugend auf der Musik beflissen", bewirbt, die andere von Hanß Heinrich Jöller, welcher von sich sagen kann, daß er „bey dem Organo Musico und anderen bei gemeiner Stadt vorgesallenen neuen ExpeditionibuS nicht allein sondern auch bey hochfürstl. beliebter Hoff Capelle" an die fünfundzwanzig Jahre mit aufgewartet hat. — Für den enttäuschten Bach aber dürfen wir eö als ein Zeichen der Anerkennung auffaffcn, daß der Haus mann für jeden Hochzeitsfall „1 fl. Marckwehrung zu behufs seines geringen salarii und erhaltung der gesellen" während der Landes trauer bewilligt erhält. Schon Bachs Vorgänger Schmidt hatte „bey Hofe aufzuwarten" ') Eisenacher Kirchenarchiv XXV B 1.