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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188008256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18800825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18800825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1880
- Monat1880-08
- Tag1880-08-25
- Monat1880-08
- Jahr1880
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1880
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Grscheiut täglich früh 6^/. Uhr. LtSscN«» «rprStttiM JohanniSgafle 83. stPettd-midta trr 8ckac»to»r vormittags 10—12 Uhr. Nachmittags 4—« Uhr. GM »« «ückgadr »in,rzaiidtrr «,md» jitttzu »»cht «ch di, «rdaclton »ich» »rrvi üblich. Auuatzme der für die nächst, »olorndr Nummrr bestimmten Kmernte an Wochentagen bi» »vtzr Nachmittags, an Sonn- >«d Kesteagen früh bis V.v Uhr. 2« »e» /Male« für Z»l. A»a«h«r: Otto Klemm, Umoerfitätsstr. 22, Pont« Lösche. Katharmenstr. 1 d,p. nur bis '/^r Uhr. Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 16.15V. rv»»an»t»t§prri, viertelt. 4',ML, incl. Bringerlohn S E durch die Post bezog« « ML Jede einzelne Nummer 2L Pf. Belegexemplar l v Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefvrderung SS ML «tt Postbefvrderung 48 ML 2»ser,te bgesp. Petttzeile 20 Pf. Größere Schriften laut unsere» Preisverzeichniß.—Tabellarisch« Say nach höherem Tarif. »«tmm, m»rr »k« Ürvac1tm»ßrtch die Spallzeile 4« Pf. Inserate find stets au d. ««chvton zu senden. — Nabatt wird nicht gegeben. Zahlung oder durch Postvorschuß. LK3. Mittwoch den 25. August 1880. 74. Jahrgang. Bekanntmachung, pneumatische Bierdruckapparate betreffend. Da- Königliche Ministerium de- Innern hat zur Vermeidung von GesundheitSnachtherlen die mit dem Genüsse von mittelst pneumatischer Bierdruckapparate verschärften Bieren in Folge ungeeigneten Material-, «angelnder Reinlichkeit, unzweckmäßiger Aufstellung rc. verbunden sein können, Folgende- angeordnet: 1) ES dürfen die Rohrleitungen, insoweit da- Bier damit in Berührung kommt, weder au- Kautschuk, noch auch au- solchen Metallen bestehen, welche bei ihrem möglichen Uebergange in das Bier, durch Auf lösung mittelst der in letzterem enthaltenen oder unter gewissen Bedingungen sich darin bildenden Säure, dem viere gesundheitsschädliche Eigenschaften ertheilen würden, also namentlich nicht aus Blei, Kupfer, Messing, Zink, vielmehr lediglich aus reinem Zinn oder «las. 8) ES ist dafür Sorge zu tragen, daß das im Fasse enthaltene Bier nicht mittelst einer rückläufigen Be wegung in den Luftkessel treten kann, weil es, dort hineingelangt, sich daselbst zersetzen und dadurch der in diesem Gefäße enthaltenen Luft, wenn diese auch ursprünglich von reiner und guter Beschaffenheit war, ge- fundheitSnachtheilige Eigenschaften ertheilen würde, die auch auf daS in dem Fasse enthaltene Bier bei dem Betriebe de- Apparates nicht ohne üblen Einfluß bezüglich seiner Qualität bleiben würden. Eine solche rückläufige Bewegung tritt leicht bei stark moussirenden Bieren ein, sobald nämlich der Druck der in ihnen sich entwickelnden Kohlensäure größer wird, als der in dem Luftkeffel enthaltenen Lust. Die an den Kesseln und zwar an deren Böden jetzt vielfach zu dem Zwecke angebrachte Vorrichtung, um dieselben öffnen, daS eingedrungene Bier entfernen und den Kessel hierauf reinigen zu können, ist deshalb wenig empfehlenSwerth, weil daS Orfsnen und das nachherige luftdichte Verschließen des Kessels an der betreffenden Stelle eine viel zu umständliche und zeitraubende Operation ist, die nur von sachkundiger Hand unter nommen werden kann, und deshalb und weil auch mit Kosten verbunden, viel zu häufig unterlassen wird. 3) ES ist aber nothwendig, daß die Bierrohrleitunaen mtndcstenS alle acht Tage einmal gründlich gereinigt werden» um den in ihnen aus dem Biere sich allmälig absetzenden Schlamm zu entfernen. Am gründlichsten und zuverlässigsten erfolgt diese Reinigung mittelst Durchleitung von unter starkem Druck stehenden Wafferdampf und durch Nachspülen von kochendem, später von kaltem Wasser. Wo eine derartige Einrichtung nicht beschafft werden kann, empfiehlt eS sich, eine Lösung von kohlensaurem Natron in heißem Wasser (in dem Verhältnisse von 1 Kilogramm Soda auf KO Liter Wasser) mit darauf folgender Nach- spülunq mit kaltem Wasser zur Reinigung zu verwenden und zwar am zweckmäßigsten und einfachsten auf die Weise, daß der sogenannte Stehhahn m ein Faß, welches mit der heißen Sodalösung gefüllt ist, ein geschraubt, bierauf diese Lösung durch die Bierrohrleitung mittelst der Luftpumpe getrieben und schließlich auf dieselbe Weise die Nachspülung mittelst kalten Wassers bewirkt wird. 4) In Bezug auf die Aufstellung der betreffenden Apparate ist darauf zu sehen, daß dem Apparate stet- eine reine Luft zugeführt werden kann. Entweder ist daher die Lupfpumpe an einem Orte aufzustellen, der an sich schon diese Gewähr bietet, oder es ist, wenn sich wegen localer Verhältnisse solches verbietet, an der Luftpumpe ein Saugrohr anzubringen und dieses bis an einen solchen Punct zu leiten, daß die Zu führung reiner Luft möglich wird. Solches wird sich daher überall dort nöthig machen, wo die Luftpumpe, z. B. in dem Keller, in der Gaststube oder in einem sonstigen zur Luftentnahme ungeeigneten Raume aufgestellt ist. 5) Bei den Kohlensäureavparaten fällt nur die Sorge für Reinheit der zugeführten Luft hinweg. Da gegen haben die übrigen Vorschriften in Bezug auf daS Material der Rohrleitungen und die Reinhaltung der Apparate auch bei der vorgedachten Art von Apparaten zu gelten. Nus Grund der Generalverordnung der hiesigen königlichen KreiShauptmannschaft vom 30. vorigen Monats wird hiermit allen hiesigen Schankftatteninhadern, die sich pneumatisch« vterdruckapparate tepteuen, die genaue Beobachtung der vorstehenden BorstchtSmatzregel« zu Vermeidung von Geld strafen bi» zu ISO für jeden Zuwiderhandlungsfall aufgrgeben. Unsere Rathswache wird darüber, daß dieser Anordnung nachgegangen wird, durch öftere Revisionen gehörige Aufsicht führen. Leipzig, «m 14. August 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Kretschmer. Bekanntmachung. Für den Termin Michaelis d. I. sind vier Ausstattungsstipendien im Betrage von 77 8 «7 45 ^ und zweimal 40 47 an hiesige unbescholtene arme vürgerstöchter, welche sich fett Michaelis v. I. verhetrathet haben, von uns zu vergeben und sind schriftliche Gesuche darum unter Beifügung der «heschltestungs-vefcheintgung eines von zwei hiesigen Bürgern bei Bürgerpflicht aus gestellten ZeugntsscS über die Unbescholtenheit und Bedürftigkeit der Bewerberin sowie, was daS eine, nur an ehelich Geborene zu vergebende Wiederkehrer'scbe Stipendium von 40 47 ^ anlangt, einer GeburtSbescheiutgung bis zum 31. August d. I. auf dem Rathhause, 1. Etage, Zimmer Nr. 15 einzureichen. Leipzig, den 18. August 1880. Der «ath ber Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Bekanntmachung. Wegen Vornahme deS Schleußenbaues wird die Plettzengasfe vom Dienstag, den 24. d. M., an auf die Dauer deS Baue- für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 21. August 1880. Der »ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Logisvermiethung. In dem UniverfitätSgrundftücke «oethestratze Nr. 6 soll ein LogiS in 4. Etage rechts, bestehend aus Borsaal, 3 Stuben, Süche sammt übrigem Zubehör, von Neujahr 1881 an auf drei Jahre meist- bietend, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, anderweit vermiethet werden. Reflectanten haben sich hierzu Sonnabend, den S8. August d. I., vormittags 11 Uhr im Universitäts Rentamts (Vorder-Paulinum, Nordfl. 1. Etage) einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die Licitationsbedingungen liegen daselbst zur Einsicht auS. Leipzig, am 20. August 1880. UniverfitStS-Nentamt. Graf. Gewölbevermirthung. In dem UuioersitStSgruudstücke UuiversttStSftrahe «r.18 soll daS »weite, recht- vom HauSeingange befindlich« Gewölbe nebst »elllerrau« und 1 Bodenkammer vom 1. April 1881 ab auf drei Jahre im Wege der Licitation, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietern, anderweit vermiethet werden. Reflectanten werden ersucht, sich Mittwoch, de« 1. September d. I. vormittag» 11 Uhr. im Universität--Rentamt« (Vorder-Paulinum, Nordfl, 1. Etage) einzufinden und ihre Gebote abzugeben. Die Licitationsbedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus. Leidig, am 24. August 1880. U«t»erfit«ktS.»e«ta«t. Graf. Bekanntmachung. Für da- der btadtgemeinde und zu den Parcellen Nr. 2081, 8033 de- Flurbuch» für die Stadt Leipzig gehörige vauareal auf der Oftsette der Jacobsstiatze haben wir in Gemäßheit 8 k der Ausführung-« Verordnung vom 8. Juli 1883 zu dem Gesetze, da- wegen polizeilicher Beaufsichtigung der Baue zu beobach tende Verfahren betr., vom nämlichen Tage die nachstehenden Bauvorschriften als obrigkeitliche» Vau» regulativ festgestellt. Leidig, den 13. August 1880. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Eeruttt. Vorschriften für die Bebauung des der Stadtgemetnde Leipzig und zu Parcellen «r. 2021, SÜSS de» Flurbuches für die Stadt Leipzig gehörigen «auarrals aus der vstseite der Jaeobsstratze. Die Bebauung der einzelnen Bauparcellen hat im Allgemeinen nach Maßgabe der bezüglichen (schraffirten) Einzeichnung in dem vom Rathe der Stadt Leipzig mit Zustimmung der Stadtverordneten sestgestellten, im Raths-Riß-Archive unter Nr. 2215 eingewiesenen ParcellirungSplane für daS in der Ueber- schrift benannte Bauareal (Nr. 45S de- Rathsbauamtes. Tiefbauverwaltuna) zu ersolaen. Abweichungen hiervon bedürfen der besonderen Genehmigung deS RatheS der Stadt Leipzig und der Zustimmung der Stadtverordneten. 2. Jede Verkleinerung der einzelnen Bauparcellen ist untersagt. 3. Gewerbliche Anlagen, deren Betrieb mit für die Umgebung störendem Geräusch verbunden ist, »der welche durch Entwickelung von Rauch, Ruß oder üblen Gerüchen eine Belästigung für die benachbarten Grundstücke herbeiführen, sowie Dampfkeffelanlagen dürfen auf dem eingang-gedachten Bauareale nicht errichtet werden. 4. Für die Gebäude an der Straßenfront wird die Fluchtlinie vom Rathe der Stadt Leipzig als Baupolizeibehörde vorgeschrieben und sind alle Gebäude im Straßenniveau aufzusühren. 5. Die zu errichtenden Gebäude dürfen nur auS Erdgeschoß (Parterre) und drei Stockwerken bestehen und die Höhe von siebzehn Meter bis zur Oberkante des Hauptsimses nicht überschreiten. Mansarden sind nur bei Häusern mit Erdgeschoß und einem oder zwei Stockwerken gestattet. Die Herstellung von Dachwohnungen an Vorder- und Rückfront — mit Ausnahme des EinbaueS einer HauSmannswohnung an letzterer — sowie die Einrichtung von Wohnungen, Werkstätten und Verkauf-- localen im Keller oder Souterrain ist nicht gestattet. Die Rückfronten der Gebäude sind durchgängig mit Fa?aden zu versehen. 6. Hofgebäude dürfen auf den fraglichen Bauparcellen nicht errichtet werden. Lediglich auf den Bauparcellen Nr. 11—13 des in Punct 1 gedachten ParcellrrungSplaneS sind nach Maßgabe der auf letzterem gemachten (schraffirten) Einzeichnung Seitenflügelanbaue zulässig. Diese sind in der Höhe des Vorderhauses zu halten. Sollten sie niedriger erbaut werden, so sind deren Schornsteine so hoch aufzuführen, daß sie mit der Simskanre des Vorderhauses gleiche Höhe erlangen. 7. An der Straßenfront der Bauparcellen ist längsten- binnen zwei Jabren von dem erfolgten Verkaufe einer jeden derselben. wenn aber die Parcelle innerhalb dieser Frist bebaut wird, sofort nach Beseitigung der Bauplanke der Fußweg mit Trottoir von Granitplatten und sonst in der vom Räthe der Stadt Lerpzig vorzuschreibenden Weise herzustellen. Das Eigenthum an diesem Trottoir (Granitplatten, Anpflasterung und Schwelleneinfassung) ist an die Stadtaemeinde Leipzig ohne jede Entschädigung abzutreten und wird die Uebernahme für dieselbe seilen des RatheS der Stadt Leipzig den dieSfallsigen Bestimmungen gemäß erfolgen. 8. Die Einführung von Privatschleußen in die Hauptschleußen ist nach Vorschrift de- RatheS der Stadt Leipzia und gegen Ausstellung deS üblichen Reverses gestattet. Der Anschluß an die Hauptschleußen ist jedoch durch daS RathSbauamt, Tiefbauverwaltung, auf Kosten deS betreffenden Bauparcellen-Erwe: bers zu bewirken. Bekanntmachung. DaS von NicolauS Schlautiz, Bürger zu Leipzig, im Jahre 1512 gestiftete Stipendium von jährlich 39 13 ist von Michaelis d. I. ab an einen Studirenden auS dem Geschlechts der Schlautiz, in deren Ermangelung an hiesige BürgerSsöhne, von uns auf 2 Jahre zu vergeben. Diejenigen Herren Studirenden, welche sich um dieses Stipendium bewerben wollen, veranlassen wir, ihre Gesuche nebst den erforderlichen Bescheinigungen bis zum 1. September d. I. schriftlich bei unS einzureichen. Spätere Bewerbungen können Berücksichtigung nicht finden. Leipzig, den 30. Juli 1880. Der «ath Ser Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Bekanntmachung. Da es wünschenswerth ist, daß dem Nattonalfesttage Deutschlands, dem 8. September, in unserer Stadt auch äußerlich ein festliches Gewand gegeben werde, so richten wir an die Bewohner unserer Stadt das Ersuchen, an diesem Tage die Gebäude rn würdiger Weise «tt Alaggenschmuck zu versehe«. Leipzig, am 33. August 1860. Der «ath der Stadt Leipzig vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Sämmtliche städtische Verwaltung-- und Laffeuexpedtttoueu bleiben am 2. September d. I. ge schloffen. Leidig, den 83. August 1880. Der «ath der Stadl Leipzig vr. Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Wegen der Feier deS SedantageS wird der auf Donnerstag, den 8. September d. I. fallende hiesige Wochenmarkt aus Mittwoch de» 1. September b. I. hiermit verlegt. Leipzig, am 83. August 1880. Der «ath der Stadt Leipzig vr Georgi. Harrwitz. Bekanntmachung. Am 8. September d. I., dem deutschen «attoualsesttage, bleibt die vörse geschlossen. Leipzig, den 85. August 1880. Der v-rse«porstaud. Grrvy, Gambetta und Freyciurt. Die Rundreise de» Präsidenten Grevy, die Feste, welche mit derselben vnklüpft waren, haben in ganz Frankreich lebhaften patriotischen Widerhall gefunden. Wir sind den damit verknüpften chau vinistischen Kundgebungen anfangs mit Besorgniß gefolgt, wir möchten aber dennoch unsere Leser warnen, sich dahin schlüssig zu machen, daß da- heutige Frankreich revanchebedürstig sei. Trotz einiger Taktlosigkeiten Gambetta's, «ne» Manne-, der nun einmal den Mund voll z» nehmen pflegt, wenn ihn die Erinnerung an seme ehemalige Dlc- tatur befällt, scheint uu» die Lage in Frankreich eine durchaus normale zu sein. ES ist za richtig, daß unsere unruhigen Nachbarn die meisten po- litrschen Umwälzungen in der Neuzeit herbeigeführt haben, fie sind norarum lermn cuMi, d. h. revo lutionäre Köpfe; aber ebenso fest steht auch, daß die Republik al- definitive Staatsform au- all den Stürmen, wir glaubm zum Segen de- Lande-, hervorgegangen ist. Wir sagen ausdrücklich die definitive Re publik, denn die wahrhaft großartige Popularität, deren sich die Mitglieder der gegenwärtigen fran zösischen Regierung im ganzen Lande erfreuen, beweist doch vor allen Dinaew, daß die Franzosen von den alten Dynastien, die so kläglich abgewirth- schastet haben, nicht« mehr wissen wollen und daß sie sich die Toga, da- republikanische Gewand, so ziemlich paffend zurecht geschneidert haben. Daß damit eine Aera catonischer Büraertuaenden für Frankreich hcrbeigeführt worden sei, soll freilich ungesagt bleiben: denn die volle Verkörperung eine» Staat-ideale- wird ja nirgend- gesunden. Man kann über Republik und Monarchie denken wie man will, da- Selbstbestimmung-recht der Völker muß unangetastet bleiben; auch die Franzosen haben da- Recht, sich diejenige Staatsform zu geben, die ihnen am passendsten erscheint. Wenn sie sich nun die Republick wählen, so haben wir, wenn wir die Sache vom deutsch-nationalen Standpunkte und au- Gründen der Utilität auf saffen, nur darnach zu fragen, welche StaatS- sorm in Frankreich unS am ehesten den Frieden mit diesem Lande verbürgt. Und da muß man sich denn sagen, daß die- diejenige Regierung», form ist, mit welcher die Franzosen selbst am besten auszukommen vermögen. Die Reactivirung der früheren Dynastien würde in Frankreich nur Ver wirrungen herbeifUhren oder Bürgerblut fließen machen; Bourbonen, Orlean» und Napoleoniden bedürfen kriegerischen Ruhmes, de- schillernden Heiligenscheine- der Gloire, um den Thron be haupten zu können; die Republik bedarf dessen, e» sei denn daß ein selbstsüchtig-ehrgeizig« Prä sident seine Amtsgewalt einmal mißbrauche, keines wegs. Sie wird ohne KriegSruhm existiren kön nen und Deutschland wird nicht z» befürchten haben, angegriffen zu werden, wenn in Frank reich der innere Frieden wiederhergestellt ist. Daß dies« Frieden-zustand ein sichere« Funda ment gefunden hat, auf dem « sich «heben und befestigen kann, da- scheint unS dn Ministerpräsi dent Freycinet, trotz de- chauvinistischen Hauche-, d« seine Reden auSzeichnet, neuerding- bewiesen zu haben. Dieser einsichtige und maßvolle Staats mann bemüht sich allerorten, den schlechten Ein druck zu verwischen, den einige unkluge Tiraden Gambetta's, welche den Frieden zu compromittiren drohten, dieSscit und jenseit des Rheine- hervor- gerusen hatten. Freycinet warnte davor, den Ge-
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