Die mütterlichen Verroanöten Johann Sebaftian ßachö tn Erfurt Ergänzungen und Berichtigungen zur Bachforschung Von Fritz Wiegand (Erfurt) Die Eltern Johann Sebastian Bachs sind in Erfurt geboren, hier schlossen sie ihre Ehe, und hier wurden ihre beiden ältesten Kinder geboren. Die Großeltern väterlicherseits wohnten fast io Jahre in der Stadt, die mütter licherseits über 45 Jahre. Die das Erfurter Musikleben des 16. Jahrhunderts beachtlich beeinflussen den väterlichen Verwandten Johann Sebastian Bachs hat die Forschung eingehend gewürdigt. Nicht so die mütterlichen Vorfahren, die Lemmer- birte. E r st Hugo Lämmerhirt in Leipzig hat sich mit ihnen in seiner Arbeit Bachs Mutter und ihre Sippe 1 näher beschäftigt. Die an sich verdienstvollen Untersuchungen enthalten allerdings eine Reihe von Unstimmigkeiten und nicht zutreffenden Vermutungen. Sie mußten entstehen, da Hugo Lämmer hirt die örtlichen Verhältnisse nur ungenügend berücksichtigte und eine Reihe beweiskräftiger Archivalien überhaupt nicht benutzte. Wenn diese trotz ihrer Lücken besonders in den Pestjahren 1626/27, 1635 —1637 und 1683 herangezogen worden wären, hätten manche Fehler vermieden werden können. In den Jahren 1619 bis 1623 zogen in Erfurt mehrere Familien Lemmerhirt zu. Es ist anzunehmen, daß alle aus Guhrau in Schlesien kamen, obwohl in den vorliegenden Quellen nur bei einigen der Herkunftsort angegeben ist. Von den Familienangehörigen erwarben nach der Kleinen Mater 2 das Bürger recht 3 a) Valentin Lemmerhirtt, Kürschner aus Guern am 10. Jan. 1619 4 b) Hans Lämmerhirtt aus Guraw 29. Aug. 1620® c) Matthes Lämmerhirtt aus Guraw 29. Aug. 1620 5 d) Valten Lämmerhirtt 31. Aug. 1620 5 e) Tobias Limmerhirtt 17. Sept. 1621 6 f) Valtin Lemmerhirt 3. Juli 1621 7 1 In: BJ 1925, S. 101—137. 2 Die Kleine Mater ist ein Einnahme- und Ausgabebuch zur Stadtrechnung. Auf sie mußte zurückgegriffen werden, da Bürgerbücher für die in Frage kommende Zeit nicht vorliegen. In der Kleinen Mater sind aber fast alle neuaufgenommenen Bürger angegeben, es fehlen nur solche, die unentgeltlich aufgenommen wurden, wie Söhne von Ratsmitgliedern. Nach der Kleinen Mater wurde 1951—1962 ein Bürgerverzeichnis für die Jahre 1444—1666 angefertigt, StadtA Erfurt 2/1)0—14. 3 Nach der Regimentsverbesserung von 1510— StadtA Erfurt o—i/l—ii4, Bl. 24t — sollte jeder männliche Einwohner, der 16 Jahre alt war und länger in Erfurt wohnen wollte, das Bürgerrecht erwerben. 4 StadtA Erfurt 1— i/XXII— 1, Bd. 64, Bl. 24r, bezahlt 1 Sch. 3 gl. 0 Ebenda, Bd. 65, Bl. 26, bezahlt je 1 Sch. 3 gl. 6 Ebenda, Bd. 66, Bl. 25, bezahlt 1 Sch. 3 gl. 7 Ebenda, Bd. 66, Bl. 24t, bezahlt 1 Sch. 1 gl. I