146 Alfred Dürr Herstellung der Dubletten, die Nebenschreiber am Ausschreiben von Erstkopien aus der Partitur beteiligt sind. Die im nachfolgenden angewandte Bezeichnung „Hauptschreiber“ besagt daher nicht mehr, als daß der betreffende Kopist über die Herstellung der Dublette hinaus wesentlich am Abschreiben des Stimmenmaterials beteiligt ist. Zu Hauptkopisten wurden dann diejenigen Schreiber zusammengefaßt, die in mindestens zwei Werken als Hauptschreiber in Erscheinung treten. Überall dort, wo ein Kopist nicht als Hauptschreiber vermerkt ist, werden diejenigen Stimmen, an deren Herstellung er beteiligt ist, in Klammem angegeben. Auf eine genaue Kennzeichnung der Duplierstimmen mußte jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet werden. Desgleichen sei ausdrücklich daraufhingewiesen, daß der Anteil, den der betreffende Kopist an der genannten Stimme hat, verschieden groß sein kann; auch hier wurde auf eine Kennzeichnung, ob es sich um die gesamten Stimmen oder vielleicht nur um einige wenige Zeilen daraus handelt, verzichtet. Einzelangaben werden den Kritischen Berichten der NBA zu entnehmen sein.