Das „Bachische Collegium Musicum“ 7 mens-Fest Sr. Königl. Maj. . . . eine zu dem Ende neu verfertigte Music Nachmittags um 4. Uhr“ aufführen wird, nicht mehr der Name Bach ge nannt. Dagegen wird am 8. Oktober 1737 mit wünschenswerter Deutlich keit angekündigt, daß „wegen des gestern eingefallenen hohen Geburts- Tags Ihro Königl. Maj.. . . heute Abends um 8. Uhr von dem Gerlachischen Collegio Musico ein besonderes Drama auf dem Zimmermannischen Coffee-Hause in der Catharinen-Straße aufgeführet werden“ wird. Am 8. Januar und 28. April 1738 wird gemeldet, daß „ein Collegium Musicum . . . durch H. Gerlachen . . . bev dem Wein-Schencken Riedel im Salz- Gäßgen gehalten“ und damit „künfftig alle Messen die Woche 2. mahl . . . continuiret werden“ soll. Unter dem 6. August 1738 wird zum „hohen Nahmens-Feste . . . das ge wöhnliche Gerlachische Collegium Musicum“ mit „einer solennen Music . . . im Zimmermannischen Garten“ angekündigt. Am 8. Oktober 1738 wird mitgeteilt, daß „das Gerlachische Music-Concert vor Cavaliers und Dames bey dem FIof-Traiteur Riedeln im Salz-Gäßgen seinen Anfang nehmen“ wird und daß „diese Messe durch in den sonst gewöhnlichen Tagen damit continuiret werden“ wird. Schließlich vermeldet die Zeitung für den 7. August 1739 die Aufführung eines „Dramas von dem Gerlachi schen Collegio Musico im Bäuerischen Garten vor dem Ranstädter-Thore . . . wegen des hohen Nahmens-Fests Sr. Königl. Maj.“ Diese Zeitungsnachrichten lassen keinen Zweifel darüber, daß Gerlach das ehemals „Bachische Collegium musicum“ mindestens von August 1737 bis August 1739 selbständig geleitet hat, wobei die „gewöhnlichen“ Musizierstunden wie bisher in Zimmermanns Lokalitäten, die „außer gewöhnlichen“ Veranstaltungen in anderen Konzerträumen durchgeführt wurden. Bei der Frage, wie diese Tatsache mit der Nachricht Johann Elias Bachs vom 28. September 1739 in Einklang zu bringen ist, stoßen wir auf einen Übertragungsirrtum Pottgießers, durch den die richtige (und naheliegende) Lösung bisher verzögert worden ist. Pottgießer (und jeder Nachdruck) liest im zweiten Nebensatz (s. u.) das versigelt geschriebene (und andernorts mehrfach so wiederkehrende) Wort „wieder“ als „wird“, wodurch die wichtige Feststellung verlorengeht, daß Bach das Collegium musicum nunmehr wieder in seine Hände genommen hat. Die Wichtigkeit des Dokuments rechtfertigt einen nochmaligen (korrekten) Abdruck: „... daß er wegen überhäuffter Arbeit diesesmal nicht selbst in einem Brieff- chen sich bedancken können, indem er auf innanstehendem Freytag das Collegium Musicum wieder (sic!) anfangen und in der ersten Meß Woche auf den Geburths-Tag Ihro Königl. Majestät eine Music aufführen wird, sie wird gewiß werth seyn, daß man sie anhört, und wenn der Herr Bruder könnte abkommen, solte es ihm nicht gereuen, einen auditorem abzu geben“. Der „innanstehende Freytag“ war der 2. Oktober 1739, un< l genau für dieses Datum liefern die „Leipziger Zeitungen“ die einwandfreie Bestäti-