174 Andreas Glöckner der junge Bewerber „mit einer guten reprimande abzuweisen, ja er solte auch nicht einmahl wenn Kuhnau gleich das Directorium nicht mehr haben wolte, darzu angenommen werden.“ Allerdings mehrten sich die Stimmen gegen Kuhnaus weitere Amtsführung, zumal dieser in der Paulinerkirche „nun etliche mahl der Music nicht bey gewöhnet“ habe. Gegebenenfalls könne man Fasch auf eine künftige Anstellung hoffen lassen. Am Ende der Debatte blieb jedoch alles vorerst beim Alten. Kuhnau sollte - zumal er den Orgelbau in der Paulinerkirche mit zu beaufsichtigen hatte - das akademische Musik direktorat noch so lange behalten, bis er es überhaupt nicht mehr ausüben könne. Allerdings war allen Anwesenden bewußt, daß die Paulinerkirchen- musik nur von Studenten übernommen werden konnte. Eine Änderung behielt sich das Konzil ausdrücklich vor. 51 Freilich blieb der Grundkonflikt weiterhin ungelöst: Die Studenten wollten Kuhnaus Direktion nicht anerkennen. Ein erträgliches Einvernehmen mit dem Kantor war somit unmöglich. Spätestens im Sommer 1713 beendete Fasch sein Jurastudium und verließ Leipzig. Vielleicht erfolgte sein Fortgang bereits im Frühsommer 1711, nach dem sich die Chancen, das Amt des Akademischen Musikdirektors zu er langen, durch den Beschluß des Konziliums vom 31. März 1711 wohl end gültig zerschlagen hatten. Obgleich Kuhnaus Witwe Sabina Elisabeth auf Bachs Veranlassung später (1725) schriftlich bezeugte, ihr Mann habe seit 1710 die „Musiqvtn“ in den „Neuen Gottesdiensten" ohne eine finanzielle Zulage „gleichfalls dirigiret“, bleibt offen, auf welchen Zeitraum ihre Aussage zu beziehen ist und mit welcher Regelmäßigkeit solche Aufführungen über haupt stattfinden konnten. Wie aus einer späteren Stellungnahme der Uni versität (vom 29. Oktober 1725) hervorgeht, 52 hatte sich Kuhnau „grösten theils ... durch SubstituirXt Vicarios“ vertreten lassen müssen. Mit jenen Helfern, „deren Dienst und Beyhülffe“ sich die Universität „zu Bestellung der Music bey dem neuen Gottes-Dienst bedienen“ mußte, kam es zu „wider wärtigen dijficultceten und Verdrießlichkeiten“, 53 weil sie sich vom Thomas kantor nicht dirigieren lassen wollten und dieser bei den Aufführungen ohnehin nur ausnahmsweise zugegen war. Dessen ungeachtet wurde Kuhnau für die Musik in den „Neuen Gottesdiensten" zusätzlich zu seinen Ein künften für die Musik im Alten Gottesdienst und bei den „Quartaisorationen" aus den Mitteln der Universität ein „jährliches gratial“ von 12 Gulden ge währt. 54 51 UAL, Rep. III /// I S // 4, fol. 11 lr-114r. 52 Dok I, Nr. 12 (S. 44). 53 Ebenda. 54 Aus den Jahren 1713 und 1714 sind einige Zahlungsbelege erhalten, in denen Kuhnau den Empfang von 3 Gulden im Quartal quittiert; UAL, Rep. IIIIIII B112, fol. 47r, 50r.