186 Andreas Glöckner Aufwand, den die regulären Kirchenmusiken an Sonn- und Feiertagen ver ursachen konnten. Wie mühsam deren Organisation und Finanzierung war, belegt beispielsweise ein Gesuch Görners vom 24. Februar 1739: Wann aber ... gedachte Kirche kein eintziges musicalisches Instrument hat, und ich dahero dieselbe jederzeit auf meine Kosten damit versorgen und diese an Sayten und andern Nothwendigkeiten, nicht weniger einen besondem Instrumenten-Träger, solche hin und her zu schaffen, auf eigene Kosten unterhalten, auch denen Studiosis. wenn zur Ehre Gottes eine feine Music aufgefüret werden sollen, aus meinen Mitteln eine Ergötzlichkeit reichen, mithin das jenige, was mir als ein ordentliches Solarium aus- gesetzet worden, wieder aufwenden müßen; Als ergehet an Ew. Magnifi. Hochwürd. und Hochedelgeb. Herrl. mein gehorsamstes Bitten, Sie wollen dieses in hochgeneigte Überlegung ziehen und nach dero weitgepriesenen Gütigkeit mir zu meiner Besoldung annoch einige Zulage hochgünstig angedeyhen laßen. 100 Das Konzil bewilligte dem Akademischen Musikdirektor nach 18jähriger Tätigkeit erstmals eine Zulage von acht Gulden, die er allerdings als ein widerruflich gewährtes Recht (und ohne Anspruch auf Bewilligung) in jedem Jahr neu beantragen mußte: Der Director Chori Musici Gömer, soll jährl. als ein Precarium, eine Zulage von 8 Gülden erhalten, darum er aber alle Jahr um Michaelis in einem Schreiben ansuchen soll; dem Instrumente n-Träger aber soll jährlich 1 Gülden gegeben werden. 101 Um seine musikalischen Helfer endlich mit einem ordentlichen Salär ab- finden zu können, wandte sich Gömer im April 1755 erneut an das Konzil und forderte, ihm für jede Kirchenmusik grundsätzlich 2 Taler zu bewilligen. Er benötigte die Zuwendung für seine „22 öffentlichen Kirchen-Mtrsfcken“ und jene „Studiosos. welche die Instrumental- und Vocal-Music bestellen“. Am 16. April 1755 bewilligte ihm das Konzil eine Zulage von lediglich 12 Talern. 1 " 2 Aus Görners Antrag ist zu ersehen, daß nicht an allen Sonntagen des Kir chenjahrs in der Paulinerkirche musiziert wurde. Die 22 öffentlichen Kirchenmusiken erfolgten vermutlich an Festtagen und während der Messen (zu Neujahr, Ostern und Michaelis), wogegen an gewöhnlichen Sonntagen offenbar keine oder allenfalls ausnahmsweise Figuralmusik erklang. Diese Annahme deckt sich auch mit Christoph Emst Siculs Mitteilung über die Gottesdienste in der Paulinerkirche aus dem Jahre 1717. 103 Anscheinend war die Aufführungssituation der in der Neukirche vergleichbar. Auch dort wurde 100 UAL. Rep. /I XVII 136b. fol. 128r-129r. 101 Ebenda, fol. 130r-132v; im Dezember 1726 wurden dem Instrumententräger Caspar Wassermann „vor bißherige Herbeyschaffung derer Instrumente zur Music in der Pauliner Kirche“ erstmalig 2 Taler gezahlt. 102 UAL. Rep. 1 \ XVII / 39. fol. 83v-84r. 103 Vgl. Fußnote 56.