J. S. Bach und die Universität Leipzig - Neue Quellen 189 21. Februar 1743 darüber abgestimmt werden sollte, welche Antragsteller dank eines Zinsüberschusses 113 in den Genuß eines Benefiziums kommen könnten, wurde beschlossen. „Es solle vorhero ob die Petenter in Choro adstantisiret untersucht werden.“ 114 Die Forderung, einen solchen Nachweis beizubringen, war vermutlich der Anlaß, nunmehr auch vom Thomaskantor ein Zeugnis einzuholen und zwar über die Mitwirkung der Stipendienbewer ber im „Choro musico“. Johann August Emesti. der die Anwärter dem Konzil bislang wohl „ohne Concurrenz“ des Kantors präsentiert hatte, 115 mußte sich dieses Recht fortan mit dem mißliebigen Thomaskantor Bach teilen. Viel leicht war die Neuregelung auch ein Ergebnis des Präfektenstreits, 116 dessen Ausgang in den erhaltenen Ratsakten nicht dokumentiert ist. Auf die Archivalien zum „Flammerischen Stipendium“ wurde ich im Juli 2008 durch das Studium der Protokolle des Concilium Dominorum Decemvirorum aufmerksam. In den bisher noch nicht ausgewerteten Akten beständen befinden sich unter anderem Zeugnisse der Thomasschulrektoren Johann Heinrich Emesti, Johann Matthias Gesner, Johann August Emesti, des Konrektors Johann Christian Hebenstreit, des Thomasschullehrers Johann Heinrich Winckler sowie der Thomaskantoren Johann Friedrich Doles, Johann Adam Hiller - und bemerkenswerterweise auch Johann Sebastian Bach. Bachs erstes Zeugnis stammt vom 18. April 1743 und ist dem Stipendien gesuch des Baalsdorfer Bauernsohns Christian Beck beigefügt (siehe Abb. 1-2): 117 Daß Vorzeiger dieses H. Christian Beck von Baalsdorff, in die acht Jahr als Alumnus die Schule zu S. Thomas frequentiret. und in diesen Jahren sich als ein fleißiger der Mus/c-geflißener bezeiget, in deme ihn so wohl zur Vocal- als Instrumental Musique nützlich gebrauchen, dahero auch ihme das Amt eines Prcefecti in die 4 Jahr sicher anvertrauen können, er auch solchem Amte fleißig vorgestanden; wird hiermit eigen händig von mir attestiret. Leipzig, den 18. April. 1743. Johann Sebast: Bach. auch externen Schülern bewilligt. In der Regel erhielten es jedoch Alumnen der Thomasschule. 113 Dieser belief sich 1743 immerhin auf 100 Gulden. 114 UAL. Rep. 11 XVII 141. fol. 146v-147v. 115 In den unvollständigen Akten zum „Hammerischen Stipendium“ sind aus der Zeit vor 1743 zumindest keine Zeugnisse von der Hand des Thomaskantors enthalten. 1,6 Siehe Dok I. Nr. 32-35 und 39-41, sowie Dok II, Nr. 382-383. 117 UAL, Rep. III I // I II H I 8 (Testimonia der Hammerischen Stipendiaten de Ao 1739 seqv.), fol. lOr. Becks Gesuch vom 25. Juli 1743 befindet sich ebenda, fol. 4r-5r.