194 Andreas Glöckner vier Monate später verstarb. Nach Aussage Carl Philipp Emanuel Bachs ver fügte sein Vater noch bis zu jenem verhängnisvollen Eingriff über muntere „Seelen- und Leibeskräfte“. Lediglich das Sehvermögen war stark beein trächtigt. Eine Vertretung im Amt wäre somit zumindest am Karfreitag 1750 wohl noch nicht erforderlich gewesen. Nach der ersten Augenoperation konnte Bach sein Amt möglicherweise sogar noch einmal für kurze Zeit ausüben, zumal er die „völlige Schärfe seines Gesichts wieder bekommen“ haben soll. 146 Eine zweite Operation erfolgte zwischen dem 4. April und 8. April 1750. Dann aber wurde aufgrund der chirurgischen Eingriffe Bachs „im übrigen überaus gesunder Cörper ... durch hinzugefügte schädliche Medicamente, und Nebendinge, gäntzlich über den Haufen geworfen“. 147 Es kam zu einer fieber haften Infektion, an deren Folgen er letztlich verstarb. Nach Aussage unseres Dokuments war Bach spätestens zu Pfingsten 1750 außer Stande, seinen Dienstverpflichtungen nachzukommen, weshalb Johann Adam Franck die „Music“ am Pfingstsonntag (17. Mai) 1750 nicht allein im Akademischen (alten) Gottesdienst der Paulinerkirche, sondern auch in den anderen Stadtkirchen (St. Nikolai und St. Thomas) aufzuführen hatte und den erkrankten Thomaskantor bis zu dessen Ableben im Amt vertrat. Auch nach Bachs Tod war Franck weiterhin für die Figuralmusik am Thomaskantorat zuständig - jedenfalls bis Gottlob Harrer zu Michaelis (29. September) 1750 seine Antrittsmusik (vormittags in der Nikolai- und nachmittags in der Thomaskirche) zur Aufführung brachte. 148 Als Präfekt der ersten Kantorei hat Franck vermutlich auch die Musik zu Bachs Begräbnis am 30. oder 31. Juli 1750 besorgt - ganz sicher aber hat er im Auftrag der Witwe Anna Magda lena die Amtsgeschäfte des Verstorbenen noch bis zur Amtsübernahme des Nachfolgers weitergeführt. Ob Anna Magdalena Bach das Gnadenhalbjahr nicht nur vom Leipziger Rat, sondern auch von der Universität gewährt wurde, ist den Beschlußakten des Konzils nicht zu entnehmen. 149 Nach Kuhnaus Tod hatte dessen Witwe Sabina Elisabeth um das „halbe Gnaden Jahr ihres verstorbenen Ehemanns Salarii angesuchet“, welches ihr am 28. Juli 1722 ohne weiteres von der Universität bewilligt wurde. 150 Konsequenterweise hätte auch Anna Magdalena Bach im Herbst 1750 dieselbe Zuwendung erhalten müssen. Nach Aussage unseres Dokuments spricht nichts dagegen, daß Bach die Figuralmusikaufführungen in St. Nikolai und St. Thomas zumindest bis zum 146 Dok II, Nr. 598. 147 Dok III, Nr. 666 (S. 85). 148 Dok II, Nr. 624. 149 Leider sind die Protokolle des Konzils für das Jahr 1750 nur sehr lückenhaft über liefert. Die regelmäßigen Zahlungen der Universität an den Thomaskantor liefen allerdings ohne Unterbrechung weiter. 150 UAL, Rep. 11 XVII / 30, fol. 13r.