218 Joshua Rifkin Treten wir schließlich von den Einzelheiten zurück und betrachten das Ge samtbild, so zeigt sich beim Vergleich mit den anderen von Kobayashi auf 1746/47 angesetzten Manuskripten ein nicht zu übersehender Unterschied. In BWV 664 lassen die Halbenoten eine bemerkenswerte Instabilität hin sichtlich sowohl der Gestalt des Notenkopfes als auch der Plazierung des Halses feststellen; auch die wenigen erst am Ende des Stückes auftretenden Ganzenoten weisen in verschiedenem Maße spitzere oder rundere Formen auf. Mit der zu erwartenden Ausnahme von BWV 769 zeigen die übrigen Quellen ein deutlich regelmäßigeres Bild: Außer den in der Mitte gehalsten ovalen und rechtsgehalsten runden Halben der lange vorherrschenden Art kommt so gut wie keine andere Notenform vor. 55 Ein ähnliches Schwanken wie in BWV 664, freilich allein auf den Halsansatz bezogen, scheint jedoch für mehrere von Kobayashi in die Zeit von 1740 bis „um 1742“ datierte Handschriften - darunter, wie bereits angedeutet, die spätesten Eintragungen im Autograph des Wohltemperierten Claviers II - charakteristisch. 56 BWV 120 vgl. die Abbildung in NBA 1/32.2 (C. Fröde. 1994). S. X (Satz 5, T. 4f„ Violino 1), ferner die nicht abgebildete Stelle Satz 2, T. 49, Tromba 2. Zur Datierung von BWV 120 vgl. NBA 1/32.2 Krit. Bericht. S. 81 f.. Dok II, S. 194 (Nr. 264), sowie zum in P 871 verwendeten Papier Weiß 65 oben, Fußnote 19; die Aufforderung zur Ratswechselmusik 1742 erhielt Bach am 22. August, der Gottesdienst fand am 27. August statt. Als Entstehungsjahr von BWV 120 käme auch 1743 in Frage; das von Fröde (NBA 1/32.2 Krit. Bericht, S. 82) ebenfalls in Betracht gezogene Jahr 1744 dürfte jedoch wegen der Schriftformen ausscheiden. 55 Vgl. etwa die Abbildungen in NBA 1/13 (D. Kilian. 1959). S. XI (aus BWV 34); NBA III/l (K. Ameln, 1965). S. XI (BWV 118); oder NBA 1/41 (A. Glöckner. 2000). S. XIII (BWV 1083). 56 Vgl. Kobayashi Chr, S. 46-51. unter BWV 120 (Linkshalsung nicht angemerkt; vgl. jedoch oben, Fußnote 54), BWV 240 (zur nicht angemerkten Linkshalsung vgl. die Abbildung in NBA II/9. S. VIII, insbesondere T. 3, Basso und Continuo, sowie T. 20, Tenore), BWV 870/1 (bei Kobayashi Chr. S. 46. nur in der Mitte an setzende Halsung angemerkt; Linkshalsung jedoch in T. 13 und 26, Rechtshalsung mit „Standard“-Noten in T. 12, 26f. und 32f., in T. 4 Rechtshalsung mit schrägem langgestrecktem Notenkopf wie in BWV 68/1. T. 18). BWV 870/2 (Linkshalsung T. 19, 23 und 50f„ rechtsgehalste „Standard"-Note T. 62), BWV 1027. BWV 1080 (Sätze 1-9). BWV Anh. 25. Anh. 30 und Anh. 188 (= Fk 10), ferner das Magnificat C-Dur von Caldara und die Missa sine nomine von Palestrina (Linkshalsung bei Kobayashi Chr nicht angemerkt; vgl. jedoch in der Abbildung bei Wolff Stile antico. S. 224f.. Kyrie, T. 13, 29 und 34, oder Gloria. T. 1.99 und 111). Von diesen Quellen hat, wie bereits angemerkt, BWV 120 den terminus post quem 22. August 1742, das Sanctus BWV 240 und, wie ebenfalls bereits angemerkt, die Palestrina-Messe den terminus ante quem März 1743 (vgl. oben, Fußnote 32 und 54, sowie Kobayashi Chr, S. 50f.). Das Papier der Missa BWV Anh. 25 bedingt den terminus post quem 31. Mai 1740 (vgl. Kobayashi Chr, S. 15 und 46), der wohl auch für das Caldara- Magnificat zu gelten hat (ebenda, S. 16).