Ein neues Dokument zu Bachs Instrumentenverleih Durch Quittungen aus dem Nachlaß des Grafen Eugen Wentzel von Würben 1 2 (aus dem Jahr 1747) und eine ominöse Zahlungserinnerung des Thomas kantors an einen gewissen Herrn Martius (ebenfalls 1747) : ist dokumentiert, daß Johann Sebastian Bach in den späten 1740er Jahren gelegentlich Claviere aus seinem reichen Fundus 3 zu verleihen pflegte. Im folgenden soll ein weite rer diesbezüglicher Beleg vorgestellt werden, der aus dem Jahr 1750 stammt und in den Gerichtsprotokollen der Leipziger Universität überliefert ist. Zu nächst bedarf es aber einiger Bemerkungen zu dieser Quellengruppe, die wie wenige andere Archivalien Einblicke in das studentische Alltagsleben in Leipzig zur Bach-Zeit gewährt und aus der bislang mit Blick auf musik wissenschaftliche Fragestellungen noch nicht geschöpft wurde. 4 5 Die niedere Gerichtsbarkeit über die Leipziger Studenten oblag dem so genannten Concilium Nationale perpetuum, einem aus dem Rektor, ver schiedenen Professoren und anderen Angehörigen der Universität zusammen gesetzten Gremium, das in wöchentlich abgehaltenen Sitzungen die Streitigkeiten unter den Studenten schlichtete und deren Vergehen bestrafte. 3 Die Protokolle zu diesen Zusammenkünften sind bis weit ins 17. Jahrhun dert zurück nahezu lückenlos überliefert. In ihnen sind die Anhörungen der Kläger und Beschuldigten bis hin zu den Urteilen des Konzils dokumentiert. Pro Jahrgang umfassen die Bände meist 200-300 Blätter. Die Themen der verhandelten Auseinandersetzungen sind verschiedenster Art: Dauerthemen 1 Siehe Dok I, Nr. 130-132 und 134-135 sowie Dok V, A 134. 2 Dok III, S. 627 (N I 45c); siehe auch T. Schabalina, Zur Echtheit von zwei Briefen aus dem Glinka-Museum in Moskau, BJ 2007, S. 179-196, und Fußnote 9 des vor liegenden Beitrags. 3 Siehe weiter unten. 4 Die städtischen und universitären Gerichtsprotokolle werden derzeit vom Bach- Archiv Leipzig im Rahmen des Forschungsprojekts Expedition Bach: Systematische Erschließung von Bach-Dokumenten, gefördert von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, systematisch ausgewertet. Der vorliegende Beitrag bietet eine Zusammenfassung der als bedeutsam erachteten Dokumente aus den Gerichtsproto kollen der Universität. 5 Siehe hierzu beziehungsweise allgemein zur damaligen universitären Gerichtsbarkeit die Darstellung bei K. M. Alenfelder, Akademische Gerichtsbarkeit, Baden-Baden 2002 (Bonner Schriften zum Wissenschaftsrecht. 7.), S. 106 und 111 ff.