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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187901094
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-01
- Tag1879-01-09
- Monat1879-01
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1879
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ich ev. Ml- Tepedttt«, SG»»»tSg»ff« »3. Wprechßaad«« -er Nedaclt«,: > SuüuAagS lv—12 Uhr. Nachmittag- 4-6 Uhr. AMr U» itnok^andtkr M<uur- f^Ne »»cht sich dir Nrdacrtou nichl »«dt»dUch. ^tzer für die nächst- Nummer bestimmlrn « wachentagen bi» Nachmittags, au Souu- esttageu früh dis'/.S Uhr. >« de» BlUtte« für Z»l. A»«ltz»r: Ott» Ulk»». UmverfirälSstr. 22, L»»t-Löschr.La1harrn«ustr 18,p. «ur bts'/^ Uhr. MWgtr TagcblaN Anzeiger. OM» für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. «»«»,r 1L.S»». Ad»,»» »1,»rtt, viertel». 4 V.Mk, incl. Bnngrrlotm 5 Mü. durch die Post bezogen 6 Mt. Jede einzeln« Nummer 25 Pf. Belegexemplar 10 Pf. Kebübrcn für Extrabeilagen »hne Postbefvrderung 36 Dtt. mit Postdesdrderung 4L Btt. Inserate 5gesp Petrtzeil« 2» Pf ldrdtzere Schriften laut unserem PrciSverzeichniß. —Tabellarischer Satz nach höherem rares. Le Name« unter de« Uedaetti »»strich die Spaltzrile 40 Pf. Inserate find stets an d. Lkpedtti», zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung pr«enuw«r»»ä» oder durch Postvorschuß. DormerStag den 9. Januar 1879. 73. Jahrgang. Nutzholz-Auction. Ikahk/chU^^t, sollen von Bonnittagst 8 Uhr an t« Forstreviere Eonnewitz auf dem ca. 87 eichene, 38 buchene. 27 aborne, 84 eschene, 174 rüstern«. 100 ellerne und 2 kaftaniene NutzNötze, sowie 374 eschene, 20 rüfterne, 8 ahorne Schirr tzal-er und 36 eschene Schirr- ftaugeu tmter den an Ott und Stelle öffentlich auSgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den verlauft werden. »kuuft: auf dem Kahlschlage im Stempel am Streitteich« bet Lonnewitz, am 16. December 1878. De» »«Uh» Farfttzeputatta«. Holzauktion. Mtttwach, den -st. Jauoar ». e. sollen von vormittag» 9 Uhr an i» Forstreviere Burgau auf dem Mittelwaldschlage in Abthttlung 8 am sogenannten großen -«rode in der Rav« der Forsthausest und der alten Linie ca. 120 starke Abraumtzaufe« und 100 - Laughausen unter den an Ott und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verlauft werden. auf dem Mittelwaldschlage ln «btheilung 8. zig. am 7. Januar 1879. re« «attz» FarKtzeputitIa». Holzauktion. Maut»», tze« 20. Januar ». c. sollen von Vormittag- 9 Uhr an im Forstreviere Burgau auf dem Mtttetwaldschlage in Abtheilung 8 am sogenannten großen Serode in der Nähe des ForsthauseS und der alten Linie 4 Raummeter eichene Nutzschelte, 111 Raummeter eichene, 37 Rmtr. buchene, 17 Rmtr. rüsterne, 2 Rmtr. ellerne, 9 Rnttr. linden« und 10 Rmtr. astpene vrennfchette unter den an Ott und Stelle öffentlich ausgehangenen Bel Meistbietenden verkauft werden. Kusammeakanft: auf dem Mittelwaldschlag« in Abtheilunq 8. Leipzig, am 7. Z< Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den lanuar 187». Le» »attz» Farfttzeputatta« Bekanntmachung. kanntmachunaen vom 12. Mi Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachu «^estchsMage» betr^ ^Süvoru und Kläranlage' für -loset- üud Gruben den ». Januar 187». ärz und 28. Mai vor. I., die «ater- vorgelegte ..«Itzelmtz-Tuch'i bi- auf weiten- zuzuiaffeu. Ser «artz tze» --Atzt vr. Georgi. L Ui,». ,u. Bekanntmachung. Da» vom Stift-rathe vr. J»ha»u Fra«, v»r« für einen in Leipzig geborenen, die Rechte stud - rendea Sohn ») eine» Beifitzer» der hiesigen Juristenfacultät, oder, da deren keiner vorhanden, b) eine- Beifitzer» de- vormaligen hiesigen Schöppenftuhle», oder, da ein solcher auch nicht wäre, ei eine» RathSherrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden. 4) eine- hirfigen Bürger» gestiftete Stipendium im vettage von 41 3 ^ 3 ^ 123 ^l 33 ^ ist auf die Jahre 1879 und 1880 zu vergeben. Der Empfänger diese- Stipendii hat jede- Jahr am 12. Juni über ein „»rgowentow jmiäieum" zu peroriren und diese Oration schriftlich nebst einem auf de» Stipendiaten Kosten zu druckenden Programm de» Herrn Ordinariu» der JuristenfacuitLt bei un» ei mureichen. wir fordern diejenigen Herren Studirenden, welche auf obioe» Stipendium Anspruch machen wollen, hierdurch auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftung-gemäßen Qualifikation bi- zum 18. Februar d. I. schriftlich bei un» anzumelden, widrigenfalls sie die-mal unberücksichtigt bleiben müßten. Leipzig, den 7. Januar 1879. »er »attz »er Stützt Leipzig. '. Mef vr. -eorgi. tefferfebmidt. Städüsche Gewerbeschule. Diejenigen Eltern und Pflege-Eltern, welche gesonnen find, ihre Söhne und Pflegebefohlenen nächste Ostern der städtische« «ttaertzeschule zur VuSbtldung und lvartzereituug für tzas Gewerbe zu über geben, werden ersucht, bi- Eutze Februar v. die Anmeldung derselben bewirken zu wollen. Zugleich ergebt auch an diejenigen Schüler tzer tzieftgeu KortbtltzuugSschule, welch« au» derselben am Ende diese- Winterhalbjahre- gesetzlich auSscheiden und die Absicht haben, den genossenen Fortbildung-, unterricht von nächste Ostern ab in den «beatzcursen tzer ftätzitsche« Gewerbeschule fortzusetzen. hier durch Aufforderung, sich deshalb ebenfalls rechtzeitig anzumelden. Bemerkt wird hierzu, daß der Abeub- unterricht der städtischen Gewerbeschule sich auf gewerbliche vuchsührung, technische Gewerbekuutzc, Maschinen Lonftruettanen und Mechanik, sowie auf Hebungen im gewerblichen Kachzeichuen und M»tzelltren erstreckt, also ganz besonder- Rücksicht auf da» Handwerk eine» jeden Schüler- nimmt. Zur Entgegennahme von Anmeldungen sowie zur Erlheilung von Auskunft, den Unterricht und Bildungsgang der Lehrlinge betreffend, bin ich Sonntag» und Wochentag» von 11 bi» 12 Uhr im Schul locale, Grimma'scher Steinweg 17/18, bereit. Leipzig, am 8. Januar 1879. Der Dtreetar ber städtischen Gewerbeschule. Aumerkung. Der Eintritt in die städtische Gewerbeschule befreit von der der allgemeinen städtischen Fortbildungsschule. Nieper, Prof. Vcrpi erpflichtung de» Besuch- Höhere Schule für Mädchen. Die Anmeldung neuer Schülerinnen auf da» Schuljahr 1879—80 erbitte ich mir an folgenden Tagen; Für die Elasten X und IX lerste- und zweite» Schuljahr), D»»»er-tag, tze« 14. Januar, für dt« Elaste Vll (viertes Schuljahr), Freitag, tzeu 17. Januar, für die übrigen Eiaffen Montag» tzen 20. Jaonar, von 10—1 Uhr. Zur Ertheilung näherer Au»kunft bin rch täglich von 11—12 Uhr bereit. Leipzig, den 6. Januar 1879. vr. w. Nältzeke. Jur Reform des Gewerbes. Die preußische Regierung widmet seit einiger Zeit der Reform de- Gewerbe» eine ganz vefoudere Aufmerksamkeit, die mit Unterstützung der betheiligten Kreise eine verheißungsvolle Zu kunft verspricht. Daß nicht auf einmal und nach I«der Richtung Wandel zu schaffen ist, wo so viel versäamt und verträumt wurde, ist Jedermann klar, der theoretisch oder praktisch wirthschaftlicheu Fragen näher getreten ist. Neben einer rationellen Reform mnß auch da» Uebel symptomatisch be kämpft werden. Erfreulich besonder- ist die lebendige Thätigkeit, die der preußische Handels- Minister Maybach entfaltet. Er hat neuerdings au die Regierungen eine hochbedeutsame Ver fügung Uber die Wiederbelebung de- Innungsweseu» erlaffen. Er csnstatrrt, wie die Auffassung, daß da-Handwerk zu seiner ge deihliche« Entwickelung emer Wiederbelebung der Innungen bedürfe, in immer weiteren Kreisen Boden gewonnen habe, und fährt fort: „Nicht« desto weniger fehlt e» bi-her fast ganz an praktischen Versuchen in dieser Richtung. Statt dessen wird «eisten» die Forderung erhoveu, daß zunächst eine Neform der Gesetzgebung eintrete, durch welche tzen Innungen wieder eine festere Grund lage und eine einflußreichere Stellung gesichert werde, dabei aber übersehen, daß die Gewerbe ordnung vom 21. Juni 1869, wenn sie auch die ihre- Charakter- als öffentlich, rechtlicher Corporation«: im Wesentlichen ent kleidet hat» dennoch den Vereinigungen der Hand- Werker eine sichere Grundlage gewährt, aus wel- eine kräftige Entwickelung sehr wohl möglich Wem nicht- desto weniger die au- früherer -»»«»-«» kaum irgendwo t haben, die Aufgalen, welch Letzen tzer Gegenwart an di keit der verufßgeuaffen stellt, welche die Gewerbe- ortzvung varzttchuet. zu erfüllen, und wenn bis vor Kurze« noch seltener neue Innungen zu die fe« Zwecke «bildet sind, so wird der Grund weu^er i» Mängeln der Gesetzgebung, als in autzeru Verhältnissen gesucht werden müssen. Mit uneingeschränkter Genugthuung erkennen wir in diesen Ausführungen den Standpnnct wi^er, den auch wir in der Beurtherlung dr ehen Werthe- der Innungen, sowie der chkeit ihrer ersprießlichen Neubelebung in den Forme» der Gewerbeordnung eingenommen habe». Und mit nicht geringerer Genugthuung dürfe« wir darauf Hinweisen, daß da- O-na- brücker JnuungSstatut, welche- der Handel«- »iuister als Muster empfiehlt, da- Werk eines Führers der vatioualliberaleu Partei, de- Abgeord neten Mta « el, ist. Die Verfügung de- Minister-, daß tzie Behörden überall zur Reubelebuag der Jmruugt» anregeo sollen, wird sicherlich vielfach Z?. Zeit ^ Na Bechuchmmtzcht da- gewäiWche Leb» gemeinsame Thätigkeit vr den freieren Formen, welche als eine dem Staate nicht zuflehende Einmischung bemängelt werden. Wir unsererseits glauben die- Vorgehen de- Minister- als durchs»« berechtigt sowohl wie zweckmäßig betrachten zu sollen. Auf der anderen Seite bereitet die Verfügung allen Denjenigen eine Enttäuschung, welche bereits eine Revision der Gewerbeordnung in entschieden reac- tionairer Richtung gesichert glaubten Herr Maybach hat ferner an die königl. Eisenbahu-Directionen ein Schreiben ge richtet. in welchem er ihnen die Ausbildung von Lehrlingen in Eisenbahn-Werkstätten em- Pfiehlt. Die „Post" ist in der Lage, den Wort laut diese- für die Arbeiterwelt bedeutsamen Schreiben« zu veröffentlichen. Wir entnehmen demselben als eine Musterleistung klarer Einsicht in die betreffenden Verhältnisse den folgenden Entwurf. Grundzüge über die Art der Ausbildung von Hand werks-Lehrlingen in den Reparatur-Werk stätten der Etaat-eisenbahnen. 1) Die Eisenbahn-Verwaltungen haben e- sich an' gelegen sein zu lasten, in ihren großen Reparatur« Werkstätten Lehrlinge für die hauptsächlichsten Hand» werk-branchen de» Eisenbahn-Derkstättenwesen- au-' zubilden. 2) Die Lehrlinge sollen nicht lediglich zu Arbeitern r„ den betr-ffrnden Werkstätten erzogen, sondern m^ 'lichst vollkommen und vielseitig rnnerhalb ihre» Handwerk- auLgetzildet werden. 3) Bei der Einstellung der Lehrlinge — in der Regel nicht mehr alt 8 — 10 jährlich in jeder großen Werkstättr — solle« die Söhne der niederen Eisen- bahnbeamten und der dauernd beschäftigten Arbeiter vorzugsweise berücksichtigt werden. 4) Mit den Vätern resp. Vormündern der Lehr linge sind schriftliche Lehrverträge abzuschließen. Die Lehrlinge sollen btt der Aufnahme nicht unter 14 und nicht über 1« Jahre alt sein, tzie Elementarschule vollständig absolvirt haben und confirmitt sein. Die selben haben sich über über ihren Gttundhttt-zustand durch tt« ärztliche» Attest auSzuwttsen. Während der Lehrzeit haben sich di« Lehrling« in der Wohnung ihrer Eltern auftuhalten oder Unterkommen in soliden Familien zu suchen. Die Verwaltung hat da- Recht und die Pflicht, sich hiervon Ueberzeugung zu ver schaffen. Die Eltern resp. Vormünder übernehmen die Verpflichtung, die Lehrlinge während der Lehrzeit angemessen LU unterhalten. 8) Die Verwaltung übernimmt nicht die Ver pflichtung, die Lehrlinge nach vollendeter Lehrzett in den betreffenden Werkstätten Wetter zu beschäftigen. Dieselben sollen jedoch unter sonst gleichen Umständen von sämmtlichen Reparatur-Werkstätten der Staats- eisenvahnen vorzugsweise beschäftigt werden; ebenso sollen dieselben jedoch btt verkästen der Arbeit wäh rend de Lehrzeit ohne Neberttnkommen von stimmt» lichen Werkstätten der Staat-ttienbahnen au»ge- schloffen sein. 6) Die Lehrling« erhalten ein Tagegeld von höch st ms 80 Pf. während des ersten Lehriahr«-, welche». der betreffenden Branche erreichen darf. Die Lehr linge treten den Arbeiter-Krankencaffen bei; da- Krankengeld soll nicht unter 60 Pf. pro Tag betragen. 7) Die Beschäftigung der Lehrlinge soll während der gewöhnlichen TageSzeit 10 Stunden dauern. Uebernunden, Sonntag-- und Nachtarbeiten find un statthaft. Der Schulunterricht — 2 Mal wöchentlich — soll innerhalb der sonstigen Arbeitszeit fallen; ein ""Zug findet hierfür nicht statt. Ungerechtfertigte »ulversäumniß hat den Verlust de» ganzen Tage- elde- zur Folge und »iebt bei öfterer Wiederholung ie Entlastung nach sich. 81 Die Lehrzeit beträgt 4 Jahre. Die erste Hälfte dieser Zeit soll dazu verwendet werden, den Lehrlingen die Manipulationen ihre» Handwerk» beiiubringen; während der letzten Jahre sollen die Lehrlinge in den einzelnen Werkstatt-abtheilungen mit den verschiedenen vorkommenden Arbeiten beschäftigt werden. 9) Die Au»bilduna der Lehrlinge während der ersten Jahre soll in kleinen, besonder- einzurichten den Lehrwerkstätten erfolgen, welche mit Jnven- tariert und Werkzeugen so vollständig auSzurüsten sind, daß alle bez Arbeiten selbstständig daselbst auSgeführt werden können. In diesen Lehrwerk stätten sollen die Lehrlinge unter steter Anleitung und Aussicht alle zur möglichst vollkommenen Aus bildung m dem betreffenden Handwerk erforderlichen Manipulationen, die Behandlung-weise der verschiede nen Materialien, die Kenntniß der Werkzeuge rc. er langen; dieselben sollen befähigt werden, die ein fachen Derheuge selbst zu fertigen und zu repariren, einfache Arbeitsstücke sauber und kunstgerecht anzu- fettiaen. Dies« Kenntniß soll durch Anfertigung eine» Probestücke» nachgewiesen werden. Demnächst find die Lehrlinge nacheinander den verschiedenen Werkstatt-abtheilungen zu überweisen und mit den verschiedenen vorkommenden Arbeiten, sowie an ver schiedenartigen Werkzeug-Maschinen »u beschäftigen. Die Lehrlinge sind hierbei möglichst zuverlässigen Arbeitern berzuaeben: dieselben sind sorgsam amu- leiten und zu beaufsichtigen: btt der Art ihrer Be schäftigung Ist ihre prakusche Weiterbildung stet» zu berücksichtigen. 10) Der Schulunterricht soll dem praktischen Fott» schretten der Lebrling« anaepaßt sttn. Dieselben sollen während der Lehrzttt mcht mit Dingen beschäftiat werden, wttche außerhalb de- Bereich» de» üandwerk» liegen; die Fortbildung strebsamer junger Leute nach Beendigung der Lehrzeit muß Vorbehalten bleiben. Es wird daher beim Unterricht wen,ger auf Viel seitigkeit, als auf Gründlichkeit der Kenntnisse hinzu wirken sttn. In technischer veüehung soll Hand in Hand mit der praktischen Beschäftigung di« Erklärung der Werkzeug« und der Eigenschaften der Materialien, auch di« Beschreibung und Erklärung einfacher Arbeit»- und Werkzeug-Maschinen gegeben werden. Die Lehrlinge sollen dabin gebracht werden, einfach« Gegenstände auf dem Papier oder der Tafel bildlich darzuftellen, Zeichnungen vrn MaschinentbeUen rc. zu verstehen, nach denselben die für die Anfertigung erforderlichen Schablonen zu construiren, sowie die für di« Ausführung nothwendigen Materialien an zugeben. 11) Dir Lehrwerkstätte steht unter der Leitung eine- tüchtigen Handwerksmeiste,»; derselbe muß nicht nur in seinem Fach vollkommen durchgrbiidet und erfahren sttn, sondern auch durch Solidität, lia zu überwachen, sie an Fleiß zu ge- ,nd zur Sparsamkeit in der Material-Ber- anzuyalten. Die Lehrlinge dürfen nur im Bildung und Charakter vorzug-weise befähigt sttn, seinen verantwortung-vollen Wirkungskreis au-zu füllen. Dem Lehrmeister liegt die Pflicht ob, die rhm überwiesenen Lehrlinge in allen Manipulationen de- Handwerk- zu unterweisen^ die Thätigkeit der selben stetig wöhnen und Wendung an Jrtereste der Verwaltung beschäftigt werden. 12) Der Lehrmeister steht im verhältniß «ineS Vor arbeiter» und kann nach Bewährung zum Werkmeister ernannt werden. Derselbe »st direct dem Werkstätten- Borsteher untergeordnet, welchem unter der allge meinen Leitung de» WerkstattS-MaschinenmeisterS die obere Aufsicht über die Lehrwerkstätte obliegt. Je nach Anzahl der Lehrlinge ist in der Lehrwerkstätte eine entsprechende Anzahl erprobter Gesellen zu beschäftigen. 13) Die Arbeiten — soweit anfänglich Neuarbeiten. Magazin - Vorrathsstücke rc. — sind dem Lehrmeister direct vom Werkstätten Vorsteher ,u Überwerfen' die selben sollen dem Zweck angepaßt und möglichst so beschaffen sttn, daß sie in der Lehrwerkstätte allein, ohne Zuhülfenahme anderer Weikstattsabtheilunge» fertig gestellt werden können. Die Führung der Bücher, der Empfang und die Verrechnung der Ma terialien und Werkzeuge erfolgt durch den Lehrmeister nach den geltenden Bestimmungen. Die Arbeiten dürfen nur in Lohn auSgeführt werden; e« ist zu erwägen, ob dem Lehrmeister in geeigneter Form eine Tantieme gewährt werden kann; die Annahme von Geschenken rc. ist zu verbieten. 14) Der Schulunterricht ist frei und soll nach be stimmtem Plan durch geeignete Elementarlehrer er- theilt werden. Für den technischen Unterricht werden sich technische Beamte der Werkstätten bereit finden lassen. 18) Da» Verhältniß der Lehrlinge zur Verwaltung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen über da- LehrlingSwesen. Nach Beendigung der Lehrzeit er halten die Lehrlinge ein Zeugniß. 16) E» ist zu erwägen, ob es zweckmäßig sein möchte, v»n de« Tagegeld der Lehrlinge einen kleinen Betrag — etwa 10 Procent — ttnzubehalten. Der selbe würde den Lehrlingen nach erfolgter Ausbil dung als Spargrosche» zu überweisen sttn, bei eigen mächtigem Verlassen tzer Lehre jetzoch, bei Entlastung wegen schlechter Führung rc. der Krankencastc anyttmfallen. polMsche «eberstcht. Leipzig, 8. Januar. Zwischen der deutfchenRegierung und de» schweizerischen Bunde-rakh ist, um die Ber^ Wallung der Rechtspflege beidersert» zu er leichtern, eine Vereinbarung getroffen worden, nach welcher tzen deutschen und schweizerischen Gerichtsbehörden der unmittelbare Ge schäftsverkehr in allen Fällen gestattet ist, in welchen nicht der diplomatische Verkehr durch Staats- Verträge vorgeschrieben ist, oder in Folge besonderer Verhältnisse r ätblich erscheint. Diese Vereinbarung ist, wie der „R -A." meldet, am 1. Januar t b?9 in Wirksamkeit getreten und bleibt in Kraft di- nach
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