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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-02-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187902067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-02
- Tag1879-02-06
- Monat1879-02
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.02.1879
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Erschein rägltch früh 6»/. Uhr. sedettte» eud <r»rKtt»» Ivhauui-gasic 33. HPrrchßmltrii »n Red«utt»,: LormtttagS 10—12 Uhr. Rackmisttag» 4—« Uhr. M »t, mae^d« »I^k1«ndtrr «»NU- ^ kch du NrdacN«» n,chl »rrdindlich. der für die nächft- Rmnmer brfttmmien au Wochentagen bis RachMttagS. an Lonn- früh bis'/.V Utzr. ledt» Vitale» fiir Z,s. Xoiahmr. Ott» stemm. Universität-str. 22. ttuts Lösche, satharinenstr. 18. p. Mir bi- Mir. .« n. Anzeiger. drqan kür Politik, Lvcalgeschichte, Handklö- und Gcschästßdnkebr. Donnevstag den 6. Februar 1879. «uflaze LüHLO. ^ö«»anne»t»urtt» viertelt. 4»/,ML, inet. Brmgerlobn L Lin., durch di« Post dezoqen 6 Mk. Jede einzeln« Nuouner 2L Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Exrradcilagv ^ ohne Postbefvrderung 3« Pit. mit Postdesörderung 4L PN- Zusrrate ügesp PrtUzeile 20 Ps. ^rdtzere Lchnfien laut unseren, Preisverzeichnitz. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Nettamr» anler de» ttrb«tt»»»ltrtch di« Spaltzeil« 40 Pf. Inserate sind stets an d. swedttt», zu senden. — Rabatt wird uudt gegeben. Zahlunapr»«ou»«r»n<to oder durch Posivorfchntz. 73. Jahrgang. Sir seben unS veranlaßt, auf 8- 18 de- Reichsgesetze- gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Scialdnnokratie vom 31. Oktober 1878 besonder- aufmerksam zu machen: »er für et»e« vertzvtene» Verein »der für eine »erdateue versammlnn- «äuwlt»- ketten tzer-tedt, wtrtz »tt «esSn-ntsß »au einem Monat dt» ,u eine« Zähre deftraft. Das bergeben von Räumlichkeiten für einen verbotenen Verein od«r eine verbotene Versammlung bezieht sich zunächst auf Räumlichkeiten, in denen die BereinSgenossen oder die zur Versammlung Berufenen mr Beförderung der Vereins- bez. Bersammluna-jwecke zusammenkommen. ES find hierunter ebensowohl Räum« in Privat« al» in Gasthäusern und ähnlichen Etablissement- zu verstehen; auch Gärten und gleiche abgeschlossene Räume gehören hierher. Endlich findet die Bestimmung in 8- 18 auch auf solche Räumlich keiten »nwendung, die zur Verbergung oder doch zur Aufbewahrung von Gegenständen, Utensilien u. s. w. de- Verein- hergegeden werden, so weit nicht, wenn sich ehemalige Mitglieder eine- verbotenen Verein- defsen schuldig machen, diese der in 8- 17 angedrohten Geldstrafe bis zu Fünfhundert Mark oder Gefängniß bil M drei Monaten verfallen. Sechzig, am 5. Februar 187«. Da» Poltzet-Amt »er Gtatzt Leipzig. vr. Rüder. Nutzholz-Auction. Freitag, den 7. Kevrnar a. e. sollen von Vormittags v Uhr an im Forstreviere Eonnewitz auf dem Mtetwaldschlage in Abtheilung 89 ca. 51 eichene, 88 buchene, 1 ahorner, 17 maßholderne, 3 eschene, 43 rüsterne, 1 apfelbaumener und 8 ellerne «utzkl-tze, sowie 85 eschene Schirrh-l-er unter den an Ort und Stelle öffentlich auSqehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Hnsammenknnst: auf dem Holzschlaqe in der Rönne, am Nonnenwege und der nassen Wies«, unweit Kt Schleußiger Wege». Sechzig, den 18. Januar 187«. De» Raths Ferstpeputatien. Feld-Verpachtung. Ein unterhalb de» alte« ExercirvlatzeS bei Gohlis hinter den dortigen Pachtgärten gelegene-, 78 — 14.4 Ar enthaltende- Krltzftück von der Parcelle Nr. 8694 der Etadtflur, welch«- zeither al- Grabeland benutzt worden ist, soll vom laufenden Jahre au aus neun Jahre anderwett verpacktet »erden und liegen die BerpachtunqSbedingungen sowie ein Situation-plan in unserer Oekonomie-Jnspection im alten Johanni-ho-pital« zur Einsicttnobme aus. Pachtgebote find mündlich oder schriftlich bei unS zu thun. Leipzig, den 3. Februar 187«. Ger Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Eerutti. Bekanntmachung. Da- vom Etiftsrath« tzr. Jahaun Franz Var« für einen in Leipzig geborenen, di« Rechte studi- renden Sohn ->) eine- Beisitzer- der hiesigen Juristenfacultät, oder, da deren keiner vorhanden, d) eine3 Beisitzers de» vormaligen hufigen Echöppenftuhle-, oder, da ein solcher auch nicht wäre, c) eine- Rath-herrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, «l) eine» hiesigen Bürger- gestiftete Stipendrum im Betrage von 4l 3 ^ 3 --- 133 33 ist auf die Jahre 187« und 1880 zu vergeben. Der Empfänger diese» Stipendii hat jede» Jahr am 18. Juni über ein „argumentum zvnöieaw" zu peroriren und diese Oration schriftlich nebst einem auf de- Stipendiaten Kosten zu druckenden Programm de- Hern Ordinarius der Juristenfacultät oei unS einzureichen. Wir fordern diejenigen Herren Studirenden, welche auf obiae» Stipendium Anspruch machen Wells n, hierdurch auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftung-gemäßen Qualificatton bi- zum 15. Februar d. I. schriftlich bei un» anzumelden, widrigenfalls sie die-mal unberücksichtigt bleiben müßten. Leipzig, den 7. Januar 187«. Der Rath der Stadt Leipzig De. Georgi. Mefferschmidt. Bekanntmachung, die Rnmeldung schulpsttchtiger »Inder betreffend. Nach §. 4 de- Gesetze- vom 8«. April 1873 hat jede» Kind die Volksschule seine-Aufenthaltsorte- acht Jahre lang, vom vollendeten sechsten bts zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre, ununterbrochen zu besuchen. ES find daher diejenigen Kinder, welche bi» zu« 1. April d. I. das sechste Lebensjahr vollende«, zu Ostern diese- Jahre- der Schule zuzufübren und vom 10. bis zu« 15 Februar d. I Vormittag- 10 bi» 18 Uhr und Nachmittag- 8 bi» 4 Uhr bei dem Direktor der Bürger- oder Veztrk-schule, lvelche die Kinder besuchen sollen, anzumelden. Dabei rft für jede- anzumeldende Kind ein Tauf« od.r Geburt-zeugniß, sowie ein Impfschein und von Seiten der keiner Religionsgesellschaft angehörenden Dissi denten erne schriftlich« Erklärung darüber vorzulegen, in welcher Religion-lehre die Kinder unterrichtet werden sollen. Wer für sein Kind die Befreiung vom Besuche einer städtischen Volksschule in Anspruch nehmen und dasselbe einer höheren Unterricht-anstalt. einer concessiomrten Prrvatschule überweisen oder von einem geprüften Privarlehrer unterrichten lassen will, hat solche- dem EchulauSschuffe an»uieigen. Sollen gebrechliche, kränklich« oder geistig unreife Kinder vom Besuche der Schule über da- gesetzliche Eintrittsalter hinaus zurückgehalten werben, so ist die Genehmigung dazu bei dem EchulauSschuffe unter Beibringung ärztlichen Zeugnisse» schriftlich nachzusuchen. Wer diesen Vorschriften zuwider handelt, hat sich der gesetzlichen Maßnahmen zu gewärtigen. Leipzig, am 1. Februar 187«. »er Sckulausschntz »er Stabt Leipzig. vr. Panitz. Lehnert Dir StluLlio» in Frankreich. — Paris, 1. Februar. Der Mkckfter lenßern (ist jetzt auch Ministerpräsident ge worden. D R.), Mr. Waddington, der, vet- läufig bemerkt, fester i« Sattel sitzt. als je, war heute in der Lage, dem nenen Präsidenten der Republik auf Grund feiner Besprechungen mit den ThesS der hiesigen diplomatischen Missionen und der chm von den Vertretern Frankreich» im Aus lände zugegangeuen Berichte anzuzeigeu. daß die allseitige Anerkennung der neuen Regierung (da- deutsche Reich voran. D. R) nicht dem geringsten Anasel unterliegen kann. Man hatte hieraus »it Bestimmtheit gerechnet, ohne sich zu verhehlen, daß der Rücktritt de- Marfchaüs Mac Mahon a» »ehr al- einem Hofe mit lebhaftem Be dauern ausgenommen werden würde. Wir körnen sogar eine Stadt nennen, in welcher zwei Höfe diese Empfindung theileu werden: e« ist die- Rom, wo der Herzog von Ma genta sowohl im Quirinal al- rm Batican venou» grutissima war. Daß die Ersetzung eine- MarschallS von Frankreich durch eineu auch noch so ehren wer lhen Mann von bürgerlicher Herkunft uud Stellung die Cabinete nicht eben mit Bc- arifternug erfüllen werde, konnte man leicht voraus- sthen: die guten interuationaleu Beziehungen Frankreich- haben aber dadurch keineswegs ge litten. Europa wird der jaugen und mächtigen Republik gegenüber nach wie vor eine wohl wollende und achtnogsvolle Reserve beobachten. Dir- ist, wie versichert werden kann, der wahre Sachverhalt und m diesem Jdeevgange haben sich anch die Unterredungen bewegt, welche Fürst Hohenlohe. Graf veust, Fürst Orloff, ÄkarquiS v. Mol in- gestern und heute mit dem Nmister de- Acnßern, Mr. Waddington, ge- -floge» haben. Inzwischen beginnt die neue Re- gnrnng sogleich mit einer MinisterkrisiS. (Ist »»umehr beendet. D. R.) Man muß es beklagen, daß Herr Dnfanre die Last der Staat-geschäfte nicht länger tragen mag; aber man wird es nach den Erfahrungen de- letzten Monats nnr allzu- »ohl begreifen, anch wenn man da- hohe Liter dieses als Parlamentarier gerade;« «nersetzlichen Staatsmannes nicht in Betracht zieht. Da» Ministerium wird diese Lücke, wen» sie, wie man hoffen darf, die einzige bleibt, aus den Reiben der fortge schrittenen Linken ersetzen müssen, wofern e» sich auf «inen nur etwas längeren Bestand Rechnung machen will. Die Präsidentschaft müßte nach der Ln- ciennttät und wohl anch nach dem Verdienste Mr.Löon Gav znfalle«, der indeß der Majorität der Kammer nicht sehr sympathisch ist »nd dem anch seine ansgesvrochen freihändlerifchen kendenzen bei derselben Majorität, deren schütz- zölluerische Neigungen für Niemand mehr ein Go heimniß find, eioinnnuaßeu im Lichte stehen dürften Wahrscheinlicher ist rs. daß Mr. Waddington mit der Reconstruction des Eabiuetes beauftragt werden dürfte. (Letzteres ist seither einaetreten. D. Red.) Bieimmer indeß da-Eabmrt reformirt werden mag, es darf sich auf Schwierigkeiten aller Art gefaßt wache», vielleicht gerade nicht sowohl in den Fragen, von denen heute Ichermana spricht, wie Amnestie, Minrsterproeeß, Rückkehr der Kammern nach Panis, als in den rein geschäftlichen Angelegenheiten, dann» »»-»»»achlcha ännger roerveu kau». Dahin gehffr» einige von Mr. Frey einet ge- fchlossene Eisenbahn-Conventionen, von denen eine ganz «»zweifelhaft in der Minorität bleiben wird: da- für die Wortführer der Linken viel zu zahme Bolksunterrich-s - Gesetz Herrn Bardo ux; die Verjüngung de- Staat-rathe- >md de- Rickter- personals; Re neue Organffkung de- Gen- darmeriewefens u. f. w. Eine leichte Erbschaft hat der Marschall Mac Mahon seinem Nachfolgov SR» »ich- hdnlerlaflen und der verhüllte Rückzug, welchen Gambetta, wie der offen«, den gerade aus dem Gipfel seine- politischen Ansehen- Dufaure angetreten, sind für die nächste Zukunft auch nicht von allz» günstiger Vorbedeutung. Die Lage hat sich in Frankreich unstreitig geklärt undver- einfacht; aber gerade die einfachsten Gegensätze sind oft diejenigen, welche am schwersten au-zu- gleichen find. * * * Wir lassen einige telegraphische Meldun gen dem Berichte des Herrn Correspondenten folgen: Pari-, 4. Februar. Gutem Vernehmen nach ist da- neue Ministerium nunmehr definitiv conftituirt wie folgt: Waddington Eonseilpräsident und Aus wärtige», de Marcöre Innere-, Löon Sah Finanzen, Leroyer Just»,, Gre-ley Krieg-minister, Pothuau Marmemmister, Freycinet öffentlich« Arbeiten, Lepöre Landwrrthschaft, Jules Ferry Unterricht. Das Lultu-mimsterium ist bis jetzt noch nicht besetzt, da Bardoux die Uebernahme desselben abgelednt hat. — Präsident Grevy empfing heute den päpstlichen Nuntiu», sowie den portugiesischen Gesandten und machte den Botschaftern Gegenbesuche. — Der Lice-Admiral und See-Präfect in Brest, Bouraeois, hat folgenden Tage-befehl veröffentlicht: Ofstcter«, Matrosen und Soldaten der See- Arme«! Der Marschall de Mac Mahon, Herzog von Magenta, hat seine Entlassung eingereicht. Der Senat und die Deputirtenkammer. die al- Kongreß zusammen getreten waren, erwählten zu seinem Smchfolger den «hrenwerthen Herrn Jule- Grevy, Präsident der Deputirtenkammer, welcher sofort von der Exekutivgewalt Besitz ergriff Un sere Achtung wird den unerschrockenen Soldaten, den Helden von Malakow. dessen Name in alle unsere Siege und llnglück-säll« gemischt war, be gleiten. Uber Nicht- ist geändert in unseren Pflichten gegen da» Land und die Regierung der Republik. Diese Pflichten werdet ihr mit der nämlichen Opfer- Willigkeit erfüllen, indem ihr der Beobachtung der Gesetze getreu und unter der Fahne den politischen Kämpfen fern bleibt, indem ,hr in euren Reihen die strengste Mann-zucht aufrecht erhaltet, und in dem ihr mit Eifer arbeitet, um besser die große und edle Aufgabe zu erfüllen, welche euch eine» Tage» zufallen kann, nämlich die, den Boden und die Interessen de- Vaterland«- und di« Ehre der Flagge oder der Fahne zu vertheidigen. Die Lkafgewall -es Reichstages. Berlin, 4. Februar. Die Meldung, daß der Bnndesrath nicht eher über da- Straf gesetz für Reichstagsabgeordnete Beschluß fassen werde, als bi- der R«tchßtag versammelt sei und sich gezeigt habe, daß von diesem lyzne Initiative zu erwarte» ist, wird in U-«emch«ten. kreisen alS nicht unwahrschchnlich hmgefl-llt Die Anregung zu dieser Verschiebung soll von Würt temberg auSgegangen sein, während es sich be stätigt, daß Bayern und Baden sich von vornher ein al- Gegner de- gesetzzebettschen Planes des Reichskanzler- bekannt haben. Wird di« mit Spannung erwartete Bunde-rath-sitzung i» der That hinausgeschoben, so steht Die- mit der nahe bevorstehenden Rückkehr de- Reichskanzler- im Zusammenhang, der seinen Emfluß auf die be züglichen Beschlüsse ausznüben gedenkt. Ja den ersten Tagen der neuen Session wird sich dann zeigen, ob der Reich-tag wirklich eine Ergänzung und Verschärfung der jetzt »n Gültigkeit befindlichen geschäft-ordnungsmäßigen Bestimmungen für nöthig hält. Bisher scheint die Majorität Vieser Ansicht noch nicht zu sew, wenn auch dem vernehmen nach ein Antrag vou conservativer Seite eingebracht werden soll. Der Ausschuß de- Bende-rath- für Justiz- Wesen hat den Gesetzentwurf inzwischen, die defini tive Plenar-Berathuna vorbereitend, einer Ab änderung unterworfen «nd beantragt, der Buude-rath wolle dem Entwurf » dieser Fassung die Zustimmung ertheileu. Die Abänderung be trifft folgend« Punkte: Die Berufung an den Strafrichter ist ganz be seitigt; die Au-schließung von der Wählbarkeit ist gleichfalls in Wegfall gekommen und endlich sind anch die Strafen -«ändert worden. Der Entwurf lautet in seiner so veränderten Fassung folgender, maßen: 8- 1. Dem Reichttag steht eine Etrafgewalt g-gen seine Mitglieder wegen einer bei Au-übung ihre» Berufe» begangenen Ungebühr zu. 8- 2 Diese Strafgewalt wird von einer Commission ausgeübt, welche au» dem Präsidenten, den beiden Licepräfi- denten und zehn Mitgliedern besteht. Letztere wer» den bei dem Beginn jeder Session tttr die Dauer derselben unmittelbar nach erfolgter Wahl des Prä sidenten gewählt. 8- 3. Di« Ahndungen, welch« die Commission verbängrn kann, sind, je nach der Schwere der Ungebühr: 1) W«H»n- vor versam meltem Hause; 3) verweis vor »MjMmeltem Haus«; 8) Ausschließung au- dem Reicksmge aus «me be stimmte Zeitdauer. Diese kann vis »um Ende der Legi-laturpenode erstreckt werden, ß. 4. Wird die Ahndung (8- 8) wegen einer A«uß«n»ng oder wegen des Inhalt- einer Rede au-gesproche». s» kann zual«tch die Aeußerung und die ganz« od«r der betreffend« Tbeil der Rede von der Aufnahme in den stenographischen ve- richt ausgeschlossen werden. In eine« solchen Falle ist auch jede andere Veröffentlichung durch di« Press« ver boten. 8- ü. Die Wirksamkeit der Lomunsston tritt ein, wenn 1) der Präsident sie anerdnel oder 8) min desten» 80 Mitglieder de» Reich-tag- st« bean tragen. Die Anordnung (Nr. l) oder der Antrag (Nr. 8) muß innerhalb dreier Lag«, nachdem di« Ungebühr vorgekommen ist, erfolgen, tz. «. Die Lommisston verhandelt und entscheidet unter dem Borsitz de- Präsidenten und in deffen Verhin derung dem de» nächsten Bicepräsidenteu in der Mindesturhl von sieben Mitgliedern. Du» Ver fahren wird durch em« Ordn- ng geregelt, welch« von der Eommission entworfen wird und der Geneh migung de- Reich-tag- unterliegt. 8- 7. Di« Eom- imssion entscheidet endgültig. Lautet jedoch die Ent scheidung auf Ausschließung au- dem Reich-tag (8- 3 Nr. 3), so kann der Ausgeschlossene innerhalb acht Tagen nach erfolgter Veikündiaung schriftlich die Entscheidung de» Reich-tag- ar.rusen. 8- 3. De. Präsident ist berechtigt, ungebührliche Aeußerunaen der Mit-lwder vorläufig v«a der Aufnah«« in den stenograpäischen Bericht au-zukchtießen, sowie jede aatgjp Veröffentlichung derselben durch die Presse V«sWfig zu untersagen. Eine solch« vorläufige An ordnung erlischt, wenn nicht wegen der betreffenden Aenßerung innerhalb dreier Tage die Entscheidung der Eommission (8. 5) angeordnet oder beantragt wird. 8- 9. Zuwiderhandlungen gegen da- in 8- 4 enthaltene Verbot, sowie gegen die in 8- 3 bezeichnet»! vorläufige Anordnung de» Präsidenten werden mtt Getängniß von drei Wochen bi» zu drei Monaten bestraft, sofern nicht nach Maßgabe des Inhalt- de: erfolgten Veröffentlichung eine schwerere Straf« ver wirkt ist. 8- 10. Di« an die Commission gelangten Angelegenbeiten, welche bei dem Schluffe einer Session nicht erledigt sind, gehen in der Lage, in der sie sich befinden, auf die Commission der nächsten ReichStagösession über. Die Aufhebung -es Artikels V -es Prager Friedens. Den Nachrichten über die Aushebung de- Ar tikels V deS Prager Friedens ist die Bestä tigung auf dem Fuße gefolgt. Der Reich-- «nd Staat».Anzeiger enthält in seinem amtlichen Theil den mit Oesterreich abgeschlossenen Ler trag. Derselbe lautet: Nachdem die in Artikel V de» »wischen Sr. Majepät dem deutschen Kaiser und König von Preußen und Er. Majestät dcm Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen und apostolischen König von Ungarn, am 33 August 1863 zu Prag abgeschlossenen Frieden- enthaltenen Bestimmungen in Betreff der Modalität einer Retrocesston der nörd lichen Distrikte Schleswig» an Dänemark z«r ver tragsmäßigen Durchführung noch nicht gelangt stutz; nachdem Se. Majestät der deutsche Kaiser und König von Preußen den Werth zu erkennen gegeben hat, welchen Er auf die Beseitigung dieser Modalität de- Frieden- legen würde; andererseits Se. Majestät der Kaiser von Oester reich und Aönig von Ungarn tzi« Schwicrrgkeiten würdigt, welche sich der Durchführung de» in jenem Artikel niedergelegten Principe- rntaegenftellen: nachdem endlich Se. Majestät der Katter von Oester reich und König von Ungarn einen Beweis Seine- Wunsche- zu geben gewillt ist, die zwischen den beiden Mächten bestehenden freundschaftlichen Band« noch enger zu schlreßen: so haben die Hohen Eontrahenten übereinstimmend für nothwendig erkannt, «ine Revision de- oben be- »eichneten Artikel» eintreten zu lassen. S«. Majestät der deutsche Kaiser und König von Preuße» und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn haben zu diesem Zwecke zu Ihren Ver tretern ernannt: Se. Majestät der deutsche Kaiser und König von Preußen den Prinzen Heinrich VlI. Reuß, Allerhöchst Ihren Botschafter und General-Adjutanten rc., Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn den Grafen Julius Andrassy von Esik-Szeni- Kiruly und Kra-zna-Horka, Allerhöchst Ihren M - nifter de» Kaiserlichen Hause» und de» Aeußern rc, welche nach Vorlegung ihrer in guter und richtig«r Form befundenen Vollmachten über nachstehende Artikel sich vereinigt haben.
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