Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187902199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-02
- Tag1879-02-19
- Monat1879-02
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1879
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint Üigtich früh 6'/, Uhr. 4tt-iN«» m»t 4r»k0<1to» Johannisgas»« »3. -0ttslßi»itt> »er Ucsartt-o- BormittagS «t—1»! Ulir Nachmittags t—6 Uhr. d^r RtU»adr »mgttandrrr M«nt sich dir Rrdactt»» mch« »rrdindNch. »e der für die nächst- Nummer destlmmten an Wochentagen bis Nachmittags, an Lonn- und -est«agen früh dis V.S Uhr. Ai-eoKUate, für Ins . Htto -lemm. Universttätsstr. 22, Louis Lösche. Sathariuenstr. 18,p. nur bis '/Z Uhr. KiMger Jagkblall Anzeiger. Organ für Politik. Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anflüge Ldin»e«r»t»prki§ Viertels. incl. Bringerlobu 5 Mt., durch di« Post bezogen K Mt. Jede einzelne Nummer 25 Ps. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesörderimg 36 Mk. mit Postbesbrderuug 45 Mk. Inserate 5gefp. Petttzeile 26 Pf Größere Lchnfteu laut unsere» PreiSverzelchuiß. — LadeLarilcher Satz nach höherem Tarif Nectawru uotcr dnu »rdsttlMUMt» die Spaltzeile 46 Pf. Inserate sind stets an d. «rpedttla» zu senden. - Rabatt wird mchr gegeben Zahlung prassawonuu^- oder durch Postvorschuß. F 5V. Mittwoch den 19. Februar 1879. 73. Jahrgang. Bekanntmachung. Nachdem Rath und Stadtverordnete in gemeinschaftlicher Sitzung am 18. vor. Mon. 8 Mitglieder deS kcholischen SchulausschusseL ernannt haben, sind nach 8- 8 der ortsstatutarischen Bestimmungen über den ltttzolticke« Schuta«»sch«st noch 4 Mitglieder de« «uSschusseS von de« katholtsche« Hausväter«, «eiche fähig find, et« bürgerliches «emetudeamt Zu dekletde«. aus deren Mitte ,u wählen. Indem wir daher die Wahl »o« 4 kathvltsche« Hausväter« für de« kathvltschen Schulaus. Mil auf Mittwoch, de« 1V. Februar d. I anberaumen, laden wir die Stimmberechtigten ein, die Stimmzettel, auf denen Rame und Stand der vier pl wählenden HauSväter vollftLndig und deutlich bezeichnet sein muß, an genanntem Tag« «achmittag von 1 dtS 4 Uhr im Saale der 1. Bürgerschule abMgeben. Die Lifte -er Stimmderechttgteu liegt auf unserer Schulerpedition, RathhauS 3. Etaqe, Zimmer Nr. 8, vom 13. bis 15. Februar von früh 8 bis 12 Uhr und Nachmittag von L b,S « Uhr Sffentltch aus und eS wird über etwargen Einspruch gegen die Lifte biS zum 17. Februar Entschließung gefaßt, die Liste aber selbst am 18. Februar aeschloffen werden, mit Berluft des Wahlrecht» bet der diesmalige« Wahl für Diejenige«, welche «tcht «nsnahme »artn gefunden habe« Leipzig, den 11. Februar 187«. Ser «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Bekanntmachung. Die Lieferung der zu den diesjährigen Schleußenreparaturen voraussichtlich erforderlichen und nach stehend »uv T verzeichnrten Materialien soll an einen oder mehrere Bewerber verdungen merden. Die Bedmgungen für diese Lieferungen liegen in unserem Bauamt, RathhauS 2. Etage Zimmer 18 inS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift: ..Schleutzeubaumatertalte« betreffe«-" rerseheu ebendaselbst und zwar bis zum 1. März d. I. Nachmittags 5 Uhr einzureichen. Leipzm. am 18. Februar 187«. Der »ath der Stabt Letprt« vr. Tröndiin. Wangemann. T s- circa 30,000 Stück Mauersteine, v. » 300 Hectoliter Altenburger Traukalk, 0. - 84 Tonnen Stettiner „Etern '-Cement, 0. - 180 Cbm. durchgeworfener feiner, scharfer Mauerfand. L. an SteinzeugrShren: 1) circa 640 ifd. m. gerade Rohre, 3) . 110 Stück Knrestücke. k'. an Eteinmetzarbeiten: 1) circa 85 Stück Schleußeneinfallrinnsteine von Granit, L) - 85 - Schleusieneinfallmundsteinr von Granit. 3) - 84 « Schleußendeckfteine von Granit, 4) - 5 > Sandfteinplatten von MarmSdorfer Sandstein zu de« Bekanntmachung. Unter Aufhebung de- erste« Absätze« unter II unserer Bekanntmachung v. 30. v. MtS., einige Vorsichts maßregeln wegen AuSbruchS der Rinderpest in Lützen betreffend, verordnen wir, da sich die an dieser Stelle -«fttmmt-n Echlachtzeiten für Rinder und Kälber im hiesigen Echfachthofe und Pfaffendorfer Fettviehhose nicht bnvährt haben, daß alle hier etngebrachte« Rinder ««b Salber »am 17. »a»fe«-e« ManatS ab dn veterinärpolizeilichen Control« wegen an diesen Orten nur zu be« nachdemerkte« DageSzette« ge- schischtet werbe« bürse«: L. im Schlachthoke: Montag und Freitag von 1—6 Uhr Nachmittag-, DienStag, Mittwoch und DonnerStaa von «—13 Uhr Vormittags und 3—8 Uhr Nachmittags und Sonnabend von 3—8 Ubr Nachmittags. ». i« Psaßenbvrser FettvtatztzÄr: Montag, Mittwoch und Freitag von 1—6 Uhr MftbmittagS und Donnerstag und Sonnabend von 3—7 Uhr Nachmittags. DaS Schlachten dieser genannten Thiere in Privatschlächtereien bleibt daher auch fernerhin noch verboten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehend« Bestimmungen werden mit Geldstrafe biS zu 150 X und im llnvermögenSfalle «rt Haft oiS 8 Wochen geahndet werden. Leipzig, am 18. Februar 187«. Der R«1H der Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Kretschmer. Die Zimmerarbeiten zu dem Neubau eine- Laboratorium- mit Nebengebäude bei der landwirth- schastlichen Versuchsstation zu Möckern bei Leipzig sollen nach Verordnung de- König!. Ministerium- de» Innern zu Dresden mit Einschluß der Materialien im Wege der Submission unter Vorbehalt der Auswahl und der Entschließung in der Sache an Unternehmer verdungen werden. Die Lutographien, BlankettS und LuSführungSbestimmungen liegen bei dem Baurath Locher in Leipzig, JohanneSgaffe Nr. 6, II. zur Einsicht bereit und können gegen Deponirung von 1b in Empfang ge nommen werden. Diejenigen Baugewerken, welche hierauf zu reflectiren gesonnen find, werden ersucht, ihre Forderung unter Beifügung de- auSgefüllten und vollzogenen BlankettS nebst Autographien versiegelt und unter der Aufschrift „Neubau deS Laboratorium-" bis zu« 2. März RbeudS V Uhr einzureichen, worauf ihnen die deponirten 18 zurückerstattet werden. Bekanntmachung. Denjenigen Grundstücksbesitzern beziehentlich Garleninhabern, welche ihre Bäume, Ettäucher, Hecken rc. biS jetzt nicht oder nicht genügend haben von Raupen säubern lassen, wird hierdurch unter Hinweis aut die Bestimmung in 8. 388,3 de- Strafgesetzbuches bei Vermeidung von Geltzftrafe bis zu sechSztg Mark oder entsprechender Hast aufgegeben, ungesäumt und längsten« «iS Gnbe Februar dieses Jahres ge- hörig raupe« sowie die «aupeunester vertilge« zu lassen. Leipzig, den 13. Februar 187«. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Georai. Richter Bekanntmachung. Tie am 6. dies. Mon. zur vermiet-»«« versteigerte« «btbetluuge« «r. 8. 2S, 24 der -letsch. Halle am Hvspttalplatze sind den Höchftbteter« z«geschlage« worden und die übrigen Bieter daher in Gemäßheit der BerfteiqerungSbedingungen ihrer Gebote, wie hiermit geschieht, zu entlassen. Leipzig, dm 18. Februar 1878. Der Rath Her Stabt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. ThomaSschnle. Die zur Aufnahme in die Sexta und Quinta anoemeldeten Knaben aus Leipzig haben sich zu der Prüfung Mittwoch 5. März 8 vtzr vormittags nnt Schreibmaterialien einzufindcn und dabei ihre Censuren, Tauf- und Impfscheine, soweit die« noch nicht geschehen ist, vorzulegen. vr. Lvbotol». Bekanntmachung. Der erforderliche Bedarf an Kartoffeln und Mohrrüben in der Zeit vom 1. April biS 30. September 187« bei dem Garnison-Lazareth Leipzig soll im Wege der Submission vergeben werden. Lieferanten, welche darauf reflectiren, wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift .Kartoffeln- und Mohrrüben-Lieferung betreffend" bis zum 2S. Februar er. vormittag» 11 vtzr an da- unterzeichnet- Lazarerh, Exercirplatz bei Gohlis, Zimmer Nr. I6, portofrei einsenden, woselbst auch die Bedingungen von heute an eingesehen werden können. Leipzig, den 17. Februar IST«. KäntgltcheS »ar«tso«-La,arelb. 30 Centner Roggenmehl, Submission. Die Lieferung der vom 1. April 187« biS 1. April l880 beim Garnison-Lazaretb Leipzig erforderlichen Naturalien, als circa S Centner ReiS, 8 - Nudeln, 24000 Pfund Brod U. Sorte. 3000 - Semmel. 100 Centner Rindfleisch, 9 - Hammelfletsch. 9 - Schweinefleisch, eine geringe Quantität Kalbfleisch. 180 Hectoliter Braunbirr, 1400 brS 1700 Portionen echt Baverisch Bur, soll im Wege der Submission vergeben werden. Reflektanten wollen ihre Offerten versieaelt und mit der Aufschrift „Naturalien-Lieferung betreffend" biS zum 38. Februar cr., Vormittags '/,12 Uhr, an da- unter zeichnete Garnison-Lazareth, Zimmer Nr. 86, portofrei einsenden, weselbst auch die Bedingungen von heute an zur Einsicht auSlugen. Leipzia, den 17. Februar 187«. Königliches «arvtson-Lazareth. » « « s 13 8 Erbsen, weiße Bohnen. Linsen, feine Gräupchen. Buchweizengrütze, Gerstengrütze, Hafergrütze, vir Strafgrwalt -es Reichstages. Der Gesetzentwurf, betreffend die Strafge walt de- Reichstag» über seine Mit- alieder, wie er jetzt vorliegt, zeigt ein erheblich srruMcherrS Gesicht, als in der Gestalt, in wel- chy er unS vor sechs Wochen überraschte. Da mals trug er, mit der Einfügung de- ordentlichen Strafrichter- u. A., den Charakter einer bedroh liche» Herausforderung. Diese Schärfe ist ihm durch den B«ndeSrath genommen. Dennoch bleibt er schon durch die bloße Thatsacb« seines Dasein- für da- Verhältniß zwischen Reichstag und Reichsregierung ein bedauerliches Symptom. Die Motive erkennen au-drücklich an, daß die Vorlage eine theilweise Abänderung de- Art. 27 der Reich-Verfassung enthalte, nach welchem Artikel der Reich-tag seine Di-ciplin durch eine Geschäfts ordnung regelt. Wären die Beziehungen zwischen der Regierung und der Mehrheit de- Reichs tag- derart, wie man sie unter normalen con- Ablttionellen Verhältnissen vorauSsetzt, so würde die Schere in einer, eine verfassungsmäßige Präro gativ« der Volksvertretung berührenden Frage doppelt darauf gehalten haben, zuvor Fühlung um der Majorität zu gewinnen. Statt Dessen weiß >w, wie der Reich-tag, die öffentliche Meinung, »an sagt sogar die verbündeten Regierungen, durch st- Erscheinen de- Entwurf- in den osficiSseu Aütteru „brüskirt" wurden. In denselben Blätter« stt man dann mit verwunderter Miene die Frage «rsgeworfen, wie sich der Reich-tag beleidigt fühlen ' staue, wenn man ihm eine Erweiterung ferner N-ciplinargewalt entgegenbringe. Eme derartige ßorlage, a»S der Imitative der Regierung ohne alle Fühlung mit den parlamentarischen Kreisen bnvoratgangen, ist und bleibt eine Mißtrauen» kiradgevung gegen den Reichstag. Durch die er wähnte Bestimmung de- Art 27 der Verfassung ist deutlich genug erklärt, daß dem Reichstage allein da» Recht zusteht, die zur Aufrechterhal tung seiner Würde erforderlichen Anordnungen zu treffe». Ru- der Natur der Sach« ergiebt sich, daß dabei dem Reich-taae völlig freie Wahl geraffen sein muß, diejenigen DiSciplinarmittel an zuwenden, durch welche allein der beabsichtigte Zweck wirksam erreicht werden kann. Ohne Zweifel geht die bestehende Geschäftsordnung in ihren DiSciplinarbestimmungeu bei Weitem nicht bis an die Grenze de- Möglichen. Der Reichstag würde also jeden Augenblick, sobald er Die- für nölhig fände, eine Verschärfung jener Bestimmungen eintreten lasten können. Wenn nun trotzdem dem ReiLStage ganz ohne seinen Wunsch von Seiten der Regierung eine „erweiterte gesetzliche Unterlage" einer DiSciplinarbesugmffe ausgedrängt werden oll, so heißt D«- mit anderen Worten: der ReichS- ag hat es bisher nicht verstanden, seine Würde aus eigener Kraft genügend zu wahren. Dieser Vorwurf liegt in dem jetzigen Entwürfe deS BundeSrath- ebenso sehr wie in der ursprünglichen Vorlage des Reichskanzlers, und deshalb wird der Reichstag um seines eigenen Ansehens willen jenen ebenso zurückweisen müssen wie diese. Dabei erwächst dem Reichstage allerdings die Verpflichtung, die Nation darüber zu ver gewissern, daß dem wirkliche« Bedürfnisse im Rahmen der Geschäftsordnung vollauf genügt werden kann. Die Thronrede bezeichnet als nächsten Zweck der Vorlage, „dem Reichstage die Möglich keit zu gewähren, die Ehre der Mitbürger, welche dem Reichstage nicht anaehören, gegen die Aus schreitungen einzelner Mitglieder zu schützen." Wir verkennen nicht, daß der Mangel jeder Be- stimmung, welche gegen ungerechtfertigte Angriffe auf Dritte Remedur zusichert, wiederholt empfunden worden ist . wir sehen aber nicht ein, warum nicht durch die Geschäftsordnung ein Organ de- Reichs tag» geschaffen werden könnte, welche- etwaige Beschwerden Außenstehender zu vrüsen und i« nach dem Ergebniß da» betreffende Mitglied des Hauses zum öffentlichen Widerruf zu zwingen hätte. Ferner soll durch den Gesetzentwurf nach der Thronrede dem Reichstage die Mög- lichkeit gegeben werden, „seiner eigenen Autorität da, wo sie verkannt wird, vollen Nachdruck zu ge währen " Auch hier kann nicht geleugnet werden, daß innerhalb wie außerhalb de- Parlament- schön öfter der Gedanke erwogen worden ist, schärfere RepressionSmittel gegen Exceffe zu schaffen, alS sie bisher zur Verfügung stehen Auch hier aber ist wiederum nicht abzusehen, warum die im Rahmen einer Geschäftsordnung gegebenen Möglichkeiten nicht auSreichen sollten. Man kann sich diese Möglichkeiten ziemlich mannichsaltig construiren. Der vorliegende Entwurf enthält alS äußerstes Mittel Ausschließung au- dem Reichs tage auf eine bestimmte Zeitdauer, welche bis zum Ende der LegiSlaturperiove erstreckt werden kann. In den Motiven wird die Ansicht ausgesprochen, daß die Frage, ob aus der dem Reichstage durch Art. 27 der Verfassung gewährten Autonomie die vesugniß abgeleitet werden könne, ein Mitglied auch nur zeitweilig von der Teilnahme an den Verhandlungen au-zuschließen, sich rechtlich in Zweifel ziehen laste. AlS Anlage ist aber ein Bericht der VerfassurrgScommisfioii der preußischen zweiten Kammer von 1849 beigesügt, nach welchem die Letztere auf Grund ver gleichen DiSciplioar- aewalt, wie sie dem Reichstage beiwohnt, ein stimmig zur vorübergehenden Erclusion eine- Mit gliedes für befugt erklärt wurde. Nach unserer Meinung ergiebt sich aus der DiSciplinargewalt de- Reich-tag- ganz von selbst, daß dem Reichstage, wenn einem unbot mäßigen Mitglied« gegenüber alle anderen Mittel versagen, auch da- letzte und sicher wirkende Mittel, die AnSschießung, zustehen muß. Fraglich dünkt un« nur, ob diese Maßregel in der Form der Aus schließung von der Theilnahme an den Sitzungen auf eine bestimmte Zeitdauer statthaft wäre, oder ob sie nicht vielmehr in der Form der Mandats entziehung zu erfolgen hätte Im ersteren Kalle würde der Wahlkreis deS Betreffenden auf die gleiche Zeitdauer seiner Vertretung beraubt wer den, waS im letzteren Falle durch beschleunigte Anordnung einer Ersatzwahl vermieden werden würde. Jedenfalls aber ist klar, daß durcb die Geschäftsordnung genügende Mittel zur Bcrfüguug gestellt werden können, um der Autorität de« Reichstag- da. wo sie verkannt wird, vollen Nach druck zu gewähren, und man darf zu der Ver tretung der Nation gewiß da- Vertrauen hegen, daß sie von diesen Mitteln, soweit eS erforderlich, auch Gebrauch machen wird. Auf der andere, Seite aber wird man begreiflich finden, wenn der Reich-tag gegenüber dem möglichen Mißbrauche welchen eine zufällige Majorität mit weitreichenden DiSciplinarhandhaben treiben könnte, diese Fragen mit äußerster Vorsicht behandelt. Ganz außerhalb der Zweckbestimmung, welche die Thronrede dem vorliegenden Gesetzentwürfe gab, steht die in demselben geplante Beschränkung der freien Veröffentlichung der Sitzungsberichte Diese würde sich allerdings nur durch einen, Art. 22 der Verfassung ändernden Act ver Gesetzgebung er reichen lasten. Aber sie wäre nicht allein Überhaupt unverträglich mit der verfassungsmäßig garantirten Oeffentlrchkeit der Sitzungen, sondern sie wäre auch schlechterdings unausführbar, wenn nicht jede ge ordnete Berichterstattung unmöglich werden sollte Bereit- Ende dieser Woche soll der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Krac tionen werden — so wird auS Berlin ge meldet — in den nächsten Tagen bereit» über ihre Stellung zu der Angelegenheit in Berathung trete«. Die Verwerfung de- Gesetzentwurf» durch sämmtliche Parteien, mit Ausnahme der Conser- vativen, kann keinem Zweifel unterliegen; es kann sich nur darum handeln, ob durch eine freiwillige, aus der Initiative de- Reich-tag- hervorgehende Aenderung der (Geschäftsordnung dem „berechtigten Kerne" der Vorlage Rechnung getragen werden soll, und in dieser Hinsicht lasten sick auch unter den nationalliberalen Abgeordneten viele bejahend« Stimmen vernehmen. Man wird jedoch jedenfalls den Conservativen den vortrilt in dieser Frage überlasten und abwartcn, welcherlei Anträge von Vieser Seite au-gehen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite