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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187902283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-02
- Tag1879-02-28
- Monat1879-02
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1879
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Gchhedtt tSgNch ftüh 6'/. Uhr. I«»««»« »t <k»etzvt«, Johanui-gafie 83. Hym-stiitr» srr Lkdattt«,r vormittags 10—1« Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. «r »te NüUzad« rtn„kjand«kr Maas- jcä»tt «acht sich die Redackt«» nicht »er»tndl>ch. i>r der für dir nächst- »e Nummer bestimmten lltr an Wochentagen vis Nachmittags, an Sonn- «d Krjttagen früh bis V,2 Uhr. z, ko Maie« für Jas.-Aunahme: Ott« Klemm, Universität-,sir. 22, ÜetltS Lösche. Kathonnenstr. 18,p. nur dis '/»lt Uhr. SS. WpMr.TagMM Anzeiger. LWN für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Freitag den 28. Februar 1879. Anflüge 15,550 Ts»»»e«e»t«prri, viertelt-4V, Mt,. iucl. Bringcrlobn L Mt., durch die Post dezo.cn « Mt. Jede einzelne Nur mer 2k Pf. Belegexemplee lü Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postdesürderuug 36 Mt mit Postdeförderung 4L Mt Zaferate kgesp Petitzeile 20 Pf Größere Schriften laut unsere» Preisverzeichniß — Labella nieder Sah nach höherem Tarif Lrctarricu uoicr drw Utdacttonoßn« die Spaltzcile 46 Pf. Inserat« sind stets an d. Lroedttto, zu senden. — Rabatt wird mldr gegeben Zahlung pr»oanlosr»«t, oder durch Postvorschuß. 73. Jahrgang. Brennbolz-Auction. Ko»»er«»«, tzr» ü. Mörj » e. sollen von BormittagS 9 Uhr an im Forstreviere Lonaewitz auf dem Mtelwalds chlage in Abtheilung 45 s und d ca. 20 «llruum- und 88 Laughaufe«, sowie »0 Bund Lornea an Ott und Stelle unter den öffentlich au-gehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Lusammenknnft: im sogen. Ritterwerder an der Plagwitzer Straße, unmittelbar vor Plagwitz. Leipzig, am LI Februar 1879. De» «ath» AorftSeputatto«. Bekanntmachung. Durch unsere Bekanntmachung vom 11. Decencker 187k ist den Grundstücksbesitzern aufgegeben worden, bei Schneefällen das «bwerfen des Echnees aus die «leise der Pferdebahn zu vermelde«. Dieser Anordnung ist bei den neuerlichen Schneefällen nicht allenthalben nachgeganaen worden, und vir bringen dieselbe daher zur Abwendung der durch Störung deS Betriebes der Pferdebahn für den öffentlichen Berkehr erwachsenden Nachtheile hierdurch in Erinnerung. Leipzig, am 2«. Februar 1879. Der Lath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Richter. Bekanntmachung. Di« »lempuer-, Schieferdecker-, «laser- und Maler- und «nftretcherarbetteu, sowie die Herstellung der vltüablettang für den Neubau der VH. Bürger- und der VH. BezirkS-Schule im großen Johannis- gatten sollen vergeben werden. Die Angebote können sowohl auf eine, als beide Schulen zusammen «folgen Die Anschlagsformulare und Bedingungen können bei Herrn Hofbaumeifter Otto Brückwald. Nürn berger Straße Nr. 44. 2 Etage, entnommen werden und wird daselbst auch jede weitere gewünschte Aus kunft erthrilt. Die Offerten sind unterschrieben, versiegelt und portofrei und mit der Aufschrift: , Vll. Bürger und VU. Vezirkö-Schule" und Bezeichnung der betreffenden Arbeit versehen, bis spätestens de« 3. Mürz er. Abends S Uhr auf dem Bauamt, RaihhauS, 2. Etage abzugeben. Leipzig, den Ll. Februar 1879. Die Baudeputatta« des NathS Bekanntmachung Durch die t« de« letzte« Tage« etngetretene« «ngewShaltch starke« Sch«,«fülle ist ta höhere» «rade. als t« aaheren «tntern, die «esahr herbetgefützrt »varden, dah durch »au de« Dächern herabstürzende Schneemaffev. namentlich dann, tvena diese in Folge Ttzauwetters zu« T-eU t» «ts verwandelt sind, aus den Stratzen verkehrende Persvnen beschSdtgt werde« können. Indem wir aus diese «esahr hierdurch besvnders ausmerksa« machen, svrdern wir die Hans- befitzer dringend aus, überall da, wo Schneemassen von de« Dächer« herabzustürzen droben, bie« durch «usftellung von Latten ober anbere« «arnnngSzeichen aus de« Straße« bemerkbar z» «achen, auch, soweit möglich, solche Schnee««ssen unter «nwenbnug ber nöthige« vorstchts«atz- regeln, insonderheit unter Ausstellung von Leute«, weiche die vorübergehende« warne«, herab- stoßen zu lasten Leipzig, den 27. Februar 1872 Der «atb ber Stabt Leipzig Ar. «eorgt. »retschmar. Holz-Auktion. Mittwoch, den 5. März , e. sollen von Vormittag- V,w Uhr an im Forstreviere GraSdorf auf dem diesjährigen Mittelwaldschlage ca. 3 eichene, 11 buchene, 2 ahorne, 2 lindene, 1 kirschbrumener und 8 ellerne AntzklStze, sowie 4 Rmtr. buchene, 3 Rmtr. ahorne, 8 Rmtr. eichene und 3 Rmtr. lindene Scheite und 46 Stück «urzeltzansen unter den an Ott und Stelle öffentlich auSgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenknust: auf dem diesjährigen Schlage im sogenannten Staditz. Leipzig, am 2«. Februar 1879. Des «aths Korstbepntatio«. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Beiordnung vom 10. Februar 1870 machen wir hierdurch bekannt, daß der Kirchen- Lorstand zu St. Thomä derzeit aus folgenden Mitgliedern besteht: Bekanntmachung. Zum Behuf der siegen daS Ende jede- akademischen Halbjahres zu haltenden Revision der UniversitätS- Bibliothek werden diejenigen Herren Studürenden, welche Hücker auS derselben entliehen haben, auf- qrsordett, diese während der Zeit vom 27. Februar — 1. März gegen Zurückgabe der EmpfanqSbe- ichemigungen abzultefern. Die Ablieferung wird in der Weise zu geschehen haben, daß Diejenigen, deren Namen mü einem der Buchstaben von bis llll. anfanaen, am 27. Februar (früh von 10 bis 1 Uhr), Die, deren Namen von ll. bis llll. beginnen, am 28. Februar (früh von 11 bi- 12 Uhr und Nachmittags 2 b»S 4 Uhr) und die llebrigen am 1 März (früh von 10 bi- 1 Uhr) abliesern. Alle übrigen Entleiher werden aufgeforbert, die an sie verliehenen Bücher am k . 7. oder 8. März l während der gewöhnlichen veffnung^standen) zuräckzugeben. . ' Während der R«vifi»»S»itt (27. Februar — 1». Mürz) kann eine AuSickhung von Büchern nicht Statt finden. Ebenso wird während derselben daS Lesezimmer geschloffen blecken. Leipzig, den 24. Februar 1879. Die Dtrecttaa ber «atversttätS-vibltothek. vr. Ärvdl. Dr. «. v Lrchler. Pastor, Borsitzender, Herrn Justizrath E F. Anschütz, Bicevorsitzender, . vr. F. A. Eckstein, Professor, - vr. E. «ünther, Advocat, - «. «ruuer, Kaufmann, - vr. meü. Ttz Kirsten. prakt- Arzt, - E. LtPftuS, Baurath. - Ar. L. Metzger. Buchdruckereibesitzer, Leipzig, den 24 Februar 1879. Herrn D. A. Dehler, Echloffermeister, - vr. v Schill, Advocat und Notar, « S. Thteme. Kaufmann, - vr. F. «. Valevttner. ArchckiaconuS. - vr. A. Th. Wagner. Professor, « M. «. Lenker, Kaufmann, « A. Ltnketfen, Advocat »trchenvvrstaud zu St. Ttz»«ü o. Lechler. Sum «enbau eines -lügels an be« Schultzause zn Sellerhausen sollen di« Erd- und Maure», Zimmer-, Steinmetz-, Eikenconstructioits-, Klempner-, Dachdecker-, Glaser-, Tischler», Schlosser-, Maler» und Anstreicher-Arbeiten aus dem Wege öffentlicher Submission, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitantrn vergeben werden. Diejenigen Herreu Baugewerken, welche gesonnen sind, sich zu betheiligen, können beim Herrn Gnneindevorstand Thiel« in Sellerhausen die Zeichnungen einsehen und argen Er legung von 1,80 ^ die BlanquetS in Empfang nehmen, welche versiegelt und mit der Aufschrift der be treffenden Arbeit versehen bis 17. März Mittag 12 Uhr ebendaselbst zurückzugeben sind. Der Schulvorstand Ludwig Avthe, Diac. Die parlamentarische Berichterstattung. ES wird bald Mimische Debatten geben. Der Gesetzentwurf, betreffend die Strafgewalt de» KeichStags über seine Mitglieder, sieht nunmehr r» der Schwelle der parlamentarischen Berathun- -en. Wir haben wiederholt betont, daß es zur Verschärfung der DiSciplinar mittel deS Reichstags eure» LorgehenS im Wege der Gesetzgebung nicht bedarf, daß die verfassungsmäßige Autonomie deü Reichstages den Eilaß aller zur wirksamen Auf- rechtnhaltunz der DiSciplin erforderlichen Maß regeln ermöglicht, daß somit für den Reichstag keinerlei Veranlassung vorliegt, auf diese Autonomie zn verzichten. Ein Punct freilich in dem Gesetz entwürfe liegt außerhalb der ausschließlichen Com- peteoz deS Reichstages: Die geplante Beschrän kung der BerösfentlichungSfreiheit der Sitzungsberichte. Und gerade auf diesem Punct scheinen jetzt die Freunde der Vorlage denHauptnach- drnck legen zu wollen. DaS Uebel, sagen sie, das eS in erster Linie zu bekämpfen gelte, liege in der vieltausend- sältigen Verbreitung ungebührlicher Reden durch dir Presse. Deshalb gelte eS, die Bestimmung de» Art. 22 der Reichsverfassuna, wonach wahr- hrit-getrene Berichte über Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen de- Reichstag- von jeder Verantwortlichkeit frei bleiben, entsprechend abzu- Lndern. Der Entwurf bestimmt in dieser Be ziehung zunächst, daß, wenn im Zusammenhänge mit ewer auf Grund diese- Gesetze- ergangenen Ahndung zugleich die gerügte Aeußerung oder die ganze oder der betreffende Tbeil der Rede von der Ausnahme tu den stenographischen Bericht ausge schlossen werde, auch jede andere Veröffentlichung durch die Presse verboten sein soll. Die Ahn düngen werden ausgesprochen durch eine Com mission, deren Wirksamkeit auf Anordnung de- Präsidenten oder auf Antrag von mindesten- zwanzig Mitglieder« de- Reichstags eintritt. Beides, Unordnung sowohl wie Antrag, muß innerhalb drei Tagen, nachdem die Ungebühr vor «kommen ist. erfolgen. Nun vergegenwärtige man sich die Herstellung«weise der für die Presse be stimmte» parlamentarischen Berichte. Das In stresse der öffentlichen Meinung sowohl wie die Loucurrenz der verschiedenen Blätter bedingt die äußerste Schnelligkeit. Noch während de« Verlaus« der Sitzungen gehen die einzelnen Berichte stück weise in die Druckerei, auf die Post in Briefform oder auf den TÄegraphen. Kommt e« doch nicht selten vor. daß mau noch vor dem End« der Sitzung de» Bericht Über den ersten Lheil derselben in den Berliner Blättern findet. vaß soll v», geschehen, wenn einen, zwei, so ff« drei Tage spater der Lutrag auf Uhudung ttaer i» dem Berichte enthalteneu Leußernng ge stellt wird? Die Verbreitung ist nicht ungeschehen zu machen; ebensowenig kann man daran denken, dem Veröffentlichung-Verbote rückwirkende Kraft beizulegen. Kür alle die Fälle also, in welchen der AhndungSantrag nicht unmittelbar nach der begangenen Unmebühr eintritt, ist die Beschränkung der VerössentWlznngSfreiheil vollständig wirkungs los. Dem wird nur vorgebcugt, wenn der Präsi dent von dem ihm dnrch tz. 8 der Vorlage ringe- räumten Rechte einer voriäufigen Ausschließung ungebührlicher Aeußerungen von der Aufnahme in den stenographischen Bericht und von der Ver öffentlichung durch die Presse Gebrauch macht. Die- würde allerdings je nach der Persönlichkeit deS Präsidenten ein sehr wirksames Unterdrückung« mittel gegen die einzelne Ungebühr sein, ohne daß dem Berichterstatter wie überhaupt der Presse al- solcher, da der Präsident die zu unterdrückenden Stellen genau zu bezeichnen hätte, eine Ungelegen heit daran- erwachsen könnte. Fraglich bleibt indeß doch, ob der beabsichtigte Zweck erreicht würde. In sehr vielen Fällen wird e- sich schlechter dings nicht vermeiden lassen, daß die folgenden Reoner in polemischer Weise auf die „Ungebühr" zurückkommen; nicht selten hat ja ein derartiger Zwischenfall ber Verhandlung eine ganz neue Wendung gegeben, ist er der Mittelpunkt einer laugen Debatte geworden. Wie soll in solchen Fällen vermieden werden, daß die „Ungebühr" nicht doch in die Oeffentlichkeit gelangt? Will man die Ve- sugniß de- Präsidenten so weit erstrecke«, daß er die Veröffentlichung einer ganzen Reihe von Reden untersagen könnte? Sodann aber erwäge man: die Untersagung soll erlöschen, weun nicht wegen der betreffenden Aeuße rung innerhalb dreier Lage die Entscheidung der Tommission ao-eorduet oder beantragt wird; d. h. also, wenn die Entscheidung angeordnet oder be- antragt wird, so bleiot die Uatersaguug aufrecht erhalt«. Die uothwendige Folge davon ist, dag, wenu eine Lhnduna'eiutritl, auch die Entscheidung», gründe nicht veröffentlicht werden dürfen. Zu welchen Widersprüche« mit den Grundlagen de» bestehenden ReqtS aber würden wir dadurch ge- langen! Wir schreiben die vollste Oeffentlichkeit vor für da- geringste Strafverfahren und da, wo e- sich möglichenfalls um die thalfächliche Man datSentziehung, um die Ausstoßung einet Mit aliede» auS dem Reichstage, d. h. um der deukbar schärfsten Ehrenstrafen handelte, da, wo eS sich unter allen Umständen um ein eminente- öffent licheS Interesse bandelt, sollten wir den Grundsatz der Oeffentlichkeit «»»schließen? Man braucht die Frage nur »uszvsprechen, um zu erkennen, daß ein solche- Verfahren »m de- Reichstags selbst wie um der Wähler de- zn Bestrafenden willen schlech terdings unmvglich »äre. Ein namhafter Criminalist, Prof. Heinze in Heidelberg, hat in Anbetracht der Unhaltbarkeit der RegierungSvoischläae dem Uebel auf andere Weise beizukommen versucht. Er will daS Privi- egium der Straflosigkeit der Sitzungsberichte ganz aus zehoden und den Verbreitern derselben eine sehr künstlich construirte strafrechtliche Verantwortlich keit auferlegt wissen. Wer sich auf den Stand punkt der praktischen Erwägungen stellt, sieht leicht ein, daß dadurch die ganze parlamentarische Berichterstattung, wie sie heute besteht, un- möglich gemacht werden würde. Schon die oben erwähnte Herstellung-weise läßt eine derartigeVer- antwortlichkcit nicht zu. ganz abgesehen davon, daß kein Redacteur der Well im Stande ist, überall zu beurtheilen, ob eine Aeußerung anfechtbar ist oder nicht. ES Hilst Nicht-, man drehe uud wende sich, wie man wolle — eS giebt nur eine Alter native: entweder volle Freiheit der wahrheits getreuen Sitzungsberichte von jeder Verantwort lichkeit. oder gar keine Berichterstattung. DaS Letztere wäre nur erreichbar mit der Preisgabe deS PeincipS der Oeffentlichkeit der Verhandlungen überhaupt. WaS aber wäre der Reichstag ohne Oeffentlichkeit, waS wäre er ohne die Wiedergabe semer Verhandlungen in der Preffe? Deutscher Reichst«-. * Berlin, 2« Februar. In den oberen Re gionen weht ein übtrau- friedlicher Wind. Der Reichskanzler soll sich im Pcivatgespräch dahin geäußert haben, daß er auf die Annahme de- Ge setzentwurfs über die parlamentarische Straf gewalt keinen großen Werth lege, daß er aber allerdings die Erwartung hea«, der Präfideat de- Reichstag- werde Ähnliche Redecxerffe, wie sie in der vorigen Session durch die fociaidemokra« tischen Reichstags Mitglieder und de» Abg. Brüel in seinen bekaunten Aeußeruugen über die „Fremd herrschaft" in Hannover stattgefundeu hätten, in Zukunft energischer zurückweffen, uud, fall» die Geschäftsordnung hierfür nicht auSreiche, werde dieselbe einer angemessenen Revision unterzogen «erden. Auch die Officivsen haben Ordre, etwaige ,^Friktionen" seiten« der RetchSregieruna mit dem Reich-tage zu leugnen. So schreibt «. A. die heutige „Provinzialcorrespondeur" gelegentlich einer Betrachtung über den „Antrag Fritzsche- Hasselmann": Bon einem versuche, die Rechte de- Reich-tage- zu beeinträchtigen, kann bei dieser Lage der Sache in Wahrheit nicht die Red« sein, vielmehr hat seiten- der Regiernng die strenaste Beachtung von B rfaffung und Recht und ebenso di« volle Rück sich! nabme auf di« Stellung und die Rechte de« Reichstage- ftattgefuude«. Durch die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkett der Ablehnung deS Anträge- de« StaaiSanwaltS durfte die Regierung sich nicht abkalien lassen, den selben dem Reichstage zu übermitteln. Die Ab lehnung an und für sich hat die Regierung kaum überraschen können, überraschend und befremdlich war nur die Erregung über die angeblich verletzte Würde deS Reichstages und die überwiegende Be tonung diese- GefichtsouncteS, durch welche bie Erinnerung an die großen gemeinsamen Interessen von Staat und Gesellschaft, welche vor Kurzem bei der Bereindarung deS SocialiftengesetzeS den Reichs tag mit der Regierung verknüpft hatte, in den Hintergrund gedrängt wurde. Bon dem ullramontanen Abgeordneten Peter Reichensverger wird, wie die „Germania" mittheilt, dem R-ichStage demnächst ein Autrag. betreffend den Wucher, vorgelegt werden. Da» Eentrum wird selbstverstäudtich den Antrag unter stützen. Die Nachricht, daß bereit- Verhandlungen zwischen dem Centrum und der Rechten schweben, erklärt da- klerikale B^ott für irrig; die „Ger mania" hofft jedoch, daß die Rechte den Antrag unterstützen wird. Der eben verstorbene Reich-tagffabgeordnete Frhr von Halkett, welcher sich selbst zur „deutsch, hannoversche« Partei" und zu den Hospitanten de- Centrum- zählte, war im ehemaligen Königreich Hanuover eme Art von Militairbevollmächtigter und biS an sein Ende einer der Vorkämpfer der Welfenpartei. AlS Vertreter derselben war er denn auch Mitglied der Gcatulanten-Deputation zur Vermählung de- Herzog- von Cumber- land in Kopenhagen. Er lebte al- peusionirter Oberst in Celle. Seit der Berufung de- Reich tage» vor Monatsfrist ist die- übrigen« schon der zweite Tode«full unter feine» Mitgliedern. » 10. Sitzung vom 2«. Februar. DaS Hau» beschäftigt sich mü der Interpellation de- Abgeordneten Freiherrn v. Hertling, bahn lautend: 1) Sind von Seiten der verbünd.len Regieruneen Erhebungen darüber angestellt worden, in welcher Weis« eine Abänderung de« Gesetzes vom 7. Juui 1871 vorzunebmen sei, um einerseits di« veftnn- munaen de» Gesetz«- auf sämmtliche, mit besonderer Gefahr für Leben und Gesundheit verbundene Ge werbebetriebe auSzudehnen, andererseits die verani wottlichkeit de- Unternehmer», sowie die Beweislast in einer der Natur der einzelnen Gewerbebetrieb« entsprechenden Weise zu regeln? 2) Wird dem Reichstage in dieser Session eine darauf bezügliche Vorlage gemacht werden? Nachdem sich der Präsident de- ReichSkanzler-AmteS, Hofmann, zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt, erhält da» Wort Abg. Frhr. v. Hertling: Die bisher im Reichs tage ausartretenen Bestrebungen zur Ausdehnung d«S HastpflichtgesetzeS insbesondere auf die vaugewerke
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