2928 Iiiiil. Itnipp r. jgleili« W.M8KV Hrrk. Bekanntmachung. Hierdmch bringe'ich zur Kenntniß, daß ich schon am 1. April 1880 die noch im Umlaufe befindlichen 22' , Mtllionm Mark Obligationen der von mir im 1874 contrabirten Anleihe vollständig zur Rückzahlung bringen werde. Dagegen habe ich durch Vermittelung der Deutsche« Bauk zu Berlin eine neue, lediglich zur Tilgung der alten Schuld bestimmte Anleihe von 22'j, Millionen Mark contrahirt, welche nach Maßgabe der Einlösung, bezw. Tilgung der bisherigen Anleihe anSaegkben wird. Essen, den 14. Mm 1879. Unter Bqngnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Firma krt«6. Lropp in Essen fordern wir hierdmch alle Inhaber von Parttal-Obligationen der im Jahre 1874 seitens dieser Firma aufgenommenen Anleihe, welche converttrm »olle«, ans, ihre alten Stücke zur Abstempelung btt nachstehenden Stellen ttnznrttchm: »«IvrüOlL Lv« 4L T)« j «vrll», L^UI»L« «Lvr »««tsvlnvi» ZD»nI^, ZL»inv»rK, «ssvr «rnnnlL, und werden wir denjenigen Inhabern, welche dies bis zum 14. Juni 1879 bewirken werden, sofort bei der Einreichung eine CouverttruugSpräme von Zwanzig Mark für jede Obligation vergüten, auch seiner Zeit dm Umtansch gegm die neuen Stücke kostenfrei bewirken. Die Obligationen der nmm Anleihe find ttngethttlt in «SIN», 150 8erie«, .jeilv 8ene r» 250 Oblixslisiisil » 600 Mrk. Dieselben werden jährlich mit 5 Procent in halbjährlichen Termine» am 1. April und 1. October jeden Jahres ver zinst und sind mit einem Amortisations-Zuschlag von 10 Procent oder im Ganzen mit 660 Mark pro Stück rückzahlbar. Die Rückzahlung erfolgt an die Deutsche Bant zu Berlin, oder an deren Ordre, nach Maßgabe des nach stehenden TilgnngSplaneS. Die Firma krlsä. Lrapp bleibt indessen berechtigt, die Tilgungsrate zu verstärken oder zu anticipiren. Zur Sicherheit der Theil-Obligattoneu wird eine CautionS-Hvpothek bestellt mit allen für die Anltthe von 1874 ver pfändeten Realitäten, nämlich: 1) dem Etablissement Gußstahlfabrik zu Essen mit allen Zubehörungen, insbesondere auch dem an der Ruhr belegmen Wasserwerk , 2) dem Etablissement Johanneshütte in der Gemeinde Duisburg , 3) dem Eisenhüttenwerk zu Sayn im Kreise und Regierungsbezirk Koblenz, bestehend aus dm Hüttmanlagen zu Sayn, Mühlhofen und Oberhammer;