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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-05-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187905298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790529
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790529
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-05
- Tag1879-05-29
- Monat1879-05
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.05.1879
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Gr1cht1»1 ILgltch ffckh 6»/, Uhr. <i»eRrto, AvhamnSgafl« SS »yachßmat'i »« V»vintta<>1 IS—12 Uhr NachmMazS 4—6 Uhr »Uk tzi» NLÜralx «n^iandrrr »»chl »ich« Aumchmr der für dte nächst- hRgenor Nummer bestimmten «Arnttr an Wochentagen dis 8 udr NachmtnaaS. an Loun- nNdMtagrn ftüt, bis '/.v Uhr. >, »n FiUatt» für Ins. Lnnahwr: Otto lvemm. UuwerfltLtspr. 22. S«iS 8-sche, Katharmcnstr. 18.v- um Ins '/,3 Ubr A»fl«-e 15.900. L»«mm»e»i^rri, vierlüt. mct. Brinaeriohn » Mk.. durch dir Post bezogen 6 Mk. Jede einzelne stummer 24 Pf. Belegexemplar 10 Pf Gebühren für Lxtradeituzro ohne Potzbcsörderung 30 Mk. mit Postbesvrderuag 4b VN. Inserate Sgesp. Petitzrik 20 Pf. Größer« Schriften laut unsere» PreiSverzeichniß —Tabellarische Satz nach höherem Lans Reclawen anter Sem LrSaeltaniGrtch die Spaltzeile 40 Pf. Aaserate stad stets an d. «cheSttto, zu senden. — Rabatt wird mcht gegeben Zahlung pnumuwariiul-, oder durch Postvorschuh 14S. Donnerstag dm 29. Mai 1879. 73. ZahrganA Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage erfolgten planmäßigen AuSloosung LeipziGer Stsdtschnldschetne find ge igen worden von tzer «nlethe des Jahre» 1850 Sie in Serie 75 enthaltenen Nummern: je 150« Mark lat. X. Nr 871, 373, 373, 374, 375, le 8«« Mark l.it. 8. Nr. 1111, 1118, 1113, 1114, 1118, 111«, 1117, 1118, 111», 1180, 1181, 1188, 1123, 1134, 1188, 1« 15« Mark lat. 6. Nr. 1481, 1483, 1483, 1484 1468, 1488, 1487, 1488, 1469, 149«, 1491, 1493, 1493, 1494. 1498, 1496, 1497, 1498, 1499, 1800, von der «nlethe des Jahres 185« je z«« Mark Nr. 320 , 380 . 870 , 448 , 488 , 631, 633, 788, 1006, 1061, 1144, 1488, 1740, 1880, 3030, 3348, 8688, 3688, 3883, 3877, 8961, 3014, 3344, 3391, 3443, 3483, 3984, 4188, 4366, 4400 , 4877 , 4843 , 8066 , 8383 , 5481, 6334 , 6481, 6417 . 6883 , 6608, 6774, 8797, 8811, 6997, 7301, 7849 , 7866, 7910, 8319, 8887, 10043, 10046, 10076, 10713, 11133, 11168, 11436, 11477, 11980, 13214, 18424, 18488, von der «nlethe des Jahres 18Ü4 je 15V« Mark Nr. 84. 837, 377, 410 und f« r«« Mark Nr. 13949, 18968, 13059, 13800, 13838, 13400, 13420, 13471, 1378«, 13766, 13978, 14481, 14800, 14908, 14936, 14988, 18008, 15180, 18833, 18480, 18491, 18798, 18847, 18902, 18933, 18938, 16180, 18139, 18348, 18363, 18380, 16588, 16835, 16837, 16845, 16985, 17071, 17379, 17404, 17411, 17433, 17843, 17677, 17717, 17817, 17989, 17971, 18373, 18411, 18877, 18881, 186771, 18868, 19043, 19048, 19839, 19477, 19617, 19683, 19838, 80013, 80111, 80518, 20839, 30719, 81014, 81466, 81518, 81835, 21658, 81888, 81834, von der ««leihe de» Jahre» 18«5 (Theateravlrthe) j« 5VV Mark Nr. 860 , 889 , 898 , 938, 1066, 1135, 1818, 1605, 1638, 1972 , 8019, 3467, 2837, 3803, 3819, 8680, 8684, 8711. 3737, 8917, 2948, 3068, 8260, 3874, 3390, 3860, 3896, 4085, je 15« Mark Nr. 4183 X, 41338, 4188 X, 4188 8, von der ««leihe des Jahres 1868 je 15«« Mark Nr. 31, 171, 196, ie »«« Mark Nr. 839. 331, 468, 860, 1643, 3114, 8144, 3063, 3884, 8411, 3861, 4037, 4787, 4913, 8466, 8841, 8894, 5990, 6408, 6128, 6880, 7188. Der Nominalwerth dieser Schuldscheine gelangt gegen Rückgabe derselben nebst den dazu gehörenden Talon» und Coupons vom S1. December dieses Jahres ab, «st welchem Tage die Berzinsung der Kapitalien aushört, bei unserer Etadtcaffe zur Auszahlung. Hier nächst werden die Inhaber der bereit- früher auSgeloosten Schuldscheine der «»leihe de» Jahres 185« zu 300 Mark Serie 55 Nr. 813, 1« 15« Mark Serie 81 Nr. 817. 830, Serie 35 Nr. 887, Serie 5» Nr. 1081, 1088.1084,1091. 10S2, 1094, 1100, der ««leihe »es Jahres 185« 1« 8«« Mark Nr. 1230. 1286, 1889. 1614, 1738, 1889, 2191, 3348, 3850. 4706, 4886, 8078, 5873, 8748, 6784, 8966, 7601, 7659, 7948, 7998, 8418, 880«, 8983, 8977, 9001, 9190, 9470, 10291, 10489, 10834, 11083, 11431, 13184, der ««leihe des Jahres 1864 ,e 3«v Mark Nr. 12SS2, 18990, 13048, 13342, 14848, 14944, 14883, 15118, 1K303, 15820, 15783, 16034, 16180, 18370, 18567, 18763, 18764, 16848, 16996, 17088, 17189, 17887, 17783, 17867, 19553, 31848, 81646, 21957, der ««leihe des Jahres 1865 (Theateranlethe) je 3«« Mark Nr. 1408. 1918, 2088, 8485, 3711, e 15« Mark Nr. 4130 X. 4130 k. der ««leihe des Jahres 1868 zu 3«« Mark Nr. 1517 wiederholt aufgefordert, den Betrag dieser seit ihre« NückrahluvgStermtne vo« der Verzins«»» aus- «eschiossenev Schuldscheine zu erheben. Leipzig, den 87. Mai 1879. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Seidemann, Stadtcassirer. Bekanntmachung. Mit Bezug aus unsere Bekanntmachung vom 3. März 187» wird d»S Lbwersen von Bauschutt, «sche ««d ander« «dran« auf und an den im Bau befindlichen neuen Straßen im Stadtbezirke hier durch wiederholt verboten. Dieses verbot wird auf alle der btadtgemeinde gehörigen Grundstücke, welch« nicht zur Schuttablagerung ausdrücklich angewiesen find, hiermit erstreckt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe dtS zu «« Mark oder Hast dtS ,u 14 Tage« geahndet werden. Schutt und anderer Abraum kann biS auf Weitere- in der ehemaligen Sandgrube an der Eutritzscher Straße gegenüber der Gasanstalt abgeworfen werden. Leipzig, am 21. Mai 1879. Der «ath der Stadt Leipzig. kr. Georgi. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit in der Emilienstraße hier Echleußenneubauten vorzunehmen und fordern wir daher unter Verweisung auf unsere Bekanntmachuna vom 39. März d. I. tue Besitzer bez. Administratoren der an genannte Straße angrenzenden Grundstücke auf, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 60 oder der sonst in gedachter vekanntmachuug angedrohten Nachtheile die Unterführung der Dachtraufen mittelst besonderer Fallrohrschleußen, sowie die etwa nöthig werdende Einführung der Privat- beischleußen gleichzeitig mit auSführen zu lassen, und deshalb rechtzeitig und spätestens dtS z«« 15 Juni d. I. die erforderliche Baugenehmigung bei unS nachzusuchen. Leipzig, am 84. Mai 1879. »er N«th der Stadt Leipzig. l>r. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Die von unS zur Submission ausgeschriebene Herstellung von KieSfußwegen in der Kaiser-Wilhelm- Straße und in der Kronprinzstraße ist vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herrn Sub mittenten ihrer Offerten hiermit entlassen. Leipzig, am 3«. Mai 1879. »er «ath per Stadt Letpzt«. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Di« von unS zur Submission ausgeschriebene Lieferung von Granitschwellen und Trottoirplatten, sowie die Herstellung der Pflasterarbeite« in den daS Grundstück des StaatSgymnasiumS hier umgebenden Straßen tracien ist vergeben und werden die unberücksichtigt gebliebenen Herrn Submittenten hiermit ihrer Offerten entlassen. Leipzig, am 87. Mai 1879. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Stockholzauction. Mittwoch, den 4. Juni e. sollen von Nachmittag- 3 Uhr an im Forstreviere Connewitz auf de« Mittelwaldschlage in Abth. 48 ,. b. ea. 200 Haufen klein gemachte» Stockholm unter den im Termin öffentlich auSgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meist bietenden verkauft werden. Zusammenkunft: im sogen. Ritterwerder an der Plagwitzer Straße unmittelbar vor Plagwitz. Leipzig, am 31. Mai 1879. De» «aths Forstdrputatto«. Brennholz-Auction. Freitag, Sen «. J««i ». e., sollen von Vormittags 9 Uhr an im Forstreviere Connewitz auf dem Mittelwaldschlage in Lbtheilung 40» ea. SV« «aummeter eichene »re»«schette unter den im Termin öffentlich auSgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meist bietenden verkauft werden. Zusammenkunst: aus dem Holzschlage in der Nonne, unweit deS Eckleußiger WeaeS. Leipzig, am 2l. Mai 1879. Des «ath» Forstpeputarton. Politische llebersicht. Leipzig, 38. Mai. Dem BundeSrathe ist nunmehr der mit der Regierung der Samoa-Inseln abgeschlossene Vertrag zugegangen. Begleitet ist derselbe von einer »mfangreichen Denkschrift und vielen Acten - stücken, Karten «nd statistischen Tabellen. Bekannt lich haben auf den Samoa-Inseln sowohl wie aus den benachbarten Inselgruppen, namentlich auf den Tonga-Inseln, schon seit längerer Zeit deutsche Handel-Häuser, zuerst daS HauS Godeffron in Hamburg, welche« noch jetzt den größten Theil de- deutschen Handel- in Händen hat, festen Kuß gefaßt. Der deutsch« Handel aus den Südsee- Insäu ist gegenwärtig, Dank der energischen Tä tigkeit unserer LandSIeute, dem aller anderen Na tionen überlegen. Die ReichStagS-Commission zur Be ratung der Anträge gegen den Wucher gelangte in ihrer Montag-- Sitzung mit ihren Arbeiten siemlrch weit vorwärts. ES wurde zunächst der m der letzten Commissionssitzung angenommene tz », welcher den Begriff de- WucberS feflstellen soll, dcchin ergänzt, daß der einfache Wucher mit Ge- simgniß viS zu 8 Monaten oder mit Geldstrafe biS » 1500 Mark bestraft werde. Sodann wurde olgender § d genehmigt: Ser sich oder einem Dritten die wucherlichen BermögenSvortheile verschleiert, oder wechselmäßig, «der unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Be theuerungen versprechen läßt, wird mit Gefängnis bi- ru eine«Lahre oder mit Geldstrafe bis zu 3000^» bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Ver lust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Li« noch aeuaner zu redigirender tz. e soll nach de« Beschlüssen der Commission bestimmen, daß dieselbe» Strafen (HZ. n «vd k) Denjenigen treffen, «elcher in der Absicht, die wucherlichen vermögen-- vortheile geltend zu mache», eine durch ein wucher- UcheS Geschäft entstandene Kordernng an sich bringt nnd selbst geltend macht oder weiter veräußert. Ferner »ahm die Commission folgenden H «l an: Wer den Wucher (Z8. »—e) gewerbS- oder gewöhn- beitSmäßig betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten und mit Geldstrafe von 180 bis zu 8000 bestraft. Zugleich kann aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Endlich sprach die Commission sich noch dahin a«S, einen tz de- Inhalts beizusügen, daß die Be stimmungen der Hß. a—ä auf Pfandleiher »nd Rückkauf-Händler nur dann Anwendung finden sollen, wenn sie den ihnen durch die bestehenden Verordnungen gestatteten Zinsfuß überschreiten, und daß in Ansehung deS Zinsfüße- für Rückkaufs- Händler in Ermangelung besonderer Bestimmungen die für Pfandleiher bestehenden Verordnungen gelten. Die meisten Beschlüsse wurden in der Commission mit großer Stimmenmehrheit ge faßt. Eine Subcommission, bestehend auS den Abgeordneten vr. v. Schwarze, ». Geß, v. Goß« ler und Reichensperger (Olpe), soll die Eudredac- tion der vorgeschlagenen und noch vorzuschlagenden Bestimmungen vornehmen. Die Commission wird sich hauptsächlich noch mit zwei Fragen zu be schäftigen haben, nämlich, ob und in wie weit die gegen den Wucher gerichteten Bestimmungen auch auf kaufmännische Geschäfte Anwendung fiudev sollen, und ob für die civilrrchtliche Behandlung von Wuchergeschäften besondere gesetzliche Vor schriften zu geben feien. Zum Berichterstatter der Commission ist im voraus Abg. vr. von Schwarze gewählt. Zwischen der zweiten »nd dritten Lesung der Tarifvorlage «nd ihren Anhängen wird gutem Vernehmen nach eine Pause eintretev müssen, um für die Verhandlungen der Majorität-Parteien unter sich »nd mit den verbündeten Regierungen Raum zu gewinne«. In dieser Zwischenzeit be absichtigt der Präsident de-Reich »tage-, die in dessen von den Commissionen vorbereiteten Gesetz entwürfe mindeste»- einer zweiten resp. einer dritten Lesung entgegenzuführev. Dazu ist auch ». A. der Gesetzentwurf, betreffend die Anträge von Setzde witz «nd Gen. auf Abänderung ver Gewerbe ordnung, bestimmt. In der vorigen Com- missionS Sitzung verhielt sich der anwesende Re gierungscommissar schweigend inmitten einer äußerst lebhaften Debatte über die vom Abgeordneten von Hertling vorgeschlagene Resolution. Dieselbe betonte, daß die Bildung korporativer verbände nothwendia für die Abhülfe von Mißständen im Grwerbeleben sei und daß diesen Corporationen gewerbliche Befugnisse auf dem Wege der Gesetz- aebuug zugewiesen werden müssen. Nach derselbe« Resolution soll der Reichskanzler ersucht werden, zu Tit. VI. der Gewerbeordnung ein dahin gehendes Abänderungsgesetz vorzulegen. Gleichzeitig wurde resolvirt, der Regierung den Antrag von Seydewitz sowie die bezüglichen Petitionen als Material zu über weisen. Der RegierungS-Commissar stellte in der Commissionssitzung am Montag die Vorlage eine- solchen Gesetzentwurf- in Aussicht. In Betreff de« Beschlüsse- über die Petitionen wurden soeben von den Abgg. von Hertling und vr. Müller die Referate abgegeben. Sodann trat man in die verathuna von Nr. III der Anträge von Seyve- Witz und Gen., welche verlangt, daß da» Gewerbe der Auktionatoren nur vou Personen betrieben werden d«rf, die als solche von den verfassungsmäßig dazu befugten Staats- und Communalbehörden oder Corporationen bestellt und coucefsionirt find. Der Abg. von Helldorf führte a»S, daß die Con- eessionirung der Auktionatoren »othwendig sei, wen« den bestehenden Nebelständen abgeholfen werden soll. Aba. vr. Zimmermann dagegen hob hervor, daß dieselbe weniger helfen könne, als die Aufstellung gewisser polizeilicher Vorschriften, »nd daß eS bedenklich sei, wen» die Behörden durch Concesfionirung da- Publicum in ein falsche- vertrauen einwiegten. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. AuS Börsenkreiseu erhalten wir die hochinter essante Mittheilung, daß eine in der ganzen Welt bekannte Agentur für Neuigkeiten, die Pariser „Agence HavaS", welche beinahe ausschließlich die politische französische Presse, die Pariser wie die departementale, mit Neuigkeiten versieht, von ihren EigenthÜmern zu einem sehr hohen Preise verkauft worden ist; man spricht von 8—9 Mill Franc». Denn man den in politischen und Finanz kreisen circnlirenden Gerüchten Glauben schenken darf, würde eS sich hier nicht um einen gewöhnlichen verkauf handeln. Die Agentur, von welcher wir sprechen, würde sich durch die stattgehabte Verände rung in den mächtigen Händen befinden, welche bereits fünf SechStheile der Agentur Reuter besitzen «nd einen überwiegenden Einfluß auf die „Neue Freie Presse" m Wien auSüben, ohne da- Wolss'sche Tele- graphen-Bureau (Continental-Telegraphen-Actieu- Compagnie) und andere, weniger bekannte Unter nehmungen zu rechnen. Schon vor einiger Zeit waren von gewissen Unterhändlern Verhandlungen angeknüpft, fallen gelassen und ohne Erfolg wieder ausgenommen werden. Diese- Mal soll ein direkter Agent glücklicher gewesen sein. Er hätte Paris am DienStag Abend mit einem Vertrag verladen, welcher am Donnerstag ratificirt worden wäre. Die politische Tragweite des Ankaufs der „Agence HavaS", welche unter Anderm die euro päische Presse mit hochofsiciösen Correspondenzen und Leitartikeln in allen europäischen Haupt sprachen versorgt, dürfte nicht zu unterschätzen sein. Die „Magdeb. Zeit." schreibt: Minister Frie denthal hat durch seine Abstimmung gegen die Verdoppelung de- vorgefchlaaenen NogqenzolleS männlich bekräftigt, wie er sich von Anfang al» preußischer Minister und als Fachmann zu dieser Frage verhalten hat. Weiter al- bis zu 25 Pfg. für .den Centner höchsten-, erklärte er schon n« Februar dem Reichskanzler in FriedrichSruh und nachher befreundeten Abgeordneten, könne er für seine Person auf keinen Fall gehen. Er durfte ja nach feiner ganzen bisherigen Haltung auch diese« Zugeftändniß nicht machen; aber so weit hat er ein Opfer gleichwohl bringen zu können geglaubt. In jenem Sinne war den« auch, wie eS heißt, sein Vertreter in der Zoll tarif-Commission, Geheimrath Roth«, inflruirt. E» ist nun deutlich, daß Er vor Allen mitgemeint war, als der Reichskanzler in seinem Bnese an den Agrarier Thüngeu sich über die chm wider strebenden Minister der Einzelstaaten beklagte. Aber waS dem Fürsten BiSmarck hier mißfällt, DaS dürfen wir dem Minister Friedeuthal all desto
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