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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187906122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-06
- Tag1879-06-12
- Monat1879-06
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1879
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Erscheint tL-ttch früh S'/. Uhr. »MrUm, «d «Mt»«-, JohamnSgaff« »5. t«Mi»öe» «er Ur«mNs»r bcrmrttag« 10—12 Uhr. nachmittag« 4—« Uhr »r M »tS,Ld« »N^»9l«M»r «»»». »»ch'- ft» »V Ntvaett«« »ich« mrbmdlich. Douch« dm für die nächst. Rummn drsttmmrrv ! au Wochentagen dt« AachmtttaaS. an Sonn- ^Magen früb dts '/.il Uh, H,V-tüatt« str Ins. Auvahim: ^ lveunu. UmversttätSttr 22. DBidk'chr Katbarrarnstr tb.P. »v, VtS -/,tz Ud, tipMr TagMM Anzeiger. drW für Politik, Localzcschichte, Handels- nnd TcschästSvcrkcbl. A«fl«§e 16.0-». Ldonnemnrwvrri» viertelt. 4^/,. racl. Brinaerlohn b Mk.. durch die Post bezogen « Vft. Jede einzelne Nummer 2t Ps Belegexemplar 1v Vf. Gebühren tür Exttadel tagen ohne Postdetörderung 36 Mt «tt Pofchesvrderuug 45 Mk Jasrrvlr Lgefp Petttzeil« 20 Pf Größere Schriften laut nufere« Preisverzeichn,ß — Ladellar,, Satz nach höherem Larif Lrclamc» »uler de« Nröiulto^tnir die Spaltzeile 40 Pf Inserate find stets an d. LepeKttm zu senden - Rabatt wird mcht gegeben Zahlung pr»«niu»«r»l:w oder durch Postvorschuß 6. ' a? l«r. Donnerstag den !2 Juni 1879. 73. Iabrgom ^«8 Bekanntmachung, die Einsühruug nachstehender Bestimmungen detresten» Nach der gegen Ausgang deS JabreS 1877 vorgekommenen Erkrankung einer Anzahl hiesiger Einwohner durch Trichinen, die sich nachweisbar, wenn auch in geringer Menge, in einer von auswärts bezogenen, hier Sollte der verpflichtete Fleischbeschauer bei der Untersuchung eines Schweines wabrnehmen, daß dasselbe mit Finnen behaftet ist, so hat er davon ebenfalls sowohl dem Schlachtenden, als auch der Ratbswache un verzüglich Anzeige zu machen. 8 7. Der verpflichtete Fleischbeschauer hat über seine Tbätigkeit nach dem Muster >»i> « des Anhangs eine Liste zu führen, in welcher Tag deS ScblachtenS, Bezeichnung des geschlachteten Schweines nach (Ae- «iner Zuziehung von Aerzten und anderen Sachverständigen die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit von Schuß-! ^ ' ^ m ^ benu iken sind. «akreiielii dip in ni'rnnpn und nnnmekr im (Tinveriländink I ? Elk ^,ls1e i^l d(M aus dorzullgen. ^ ^ ^-tek>. 6. -p.1,1 ?s '-p.1/4 17 >-pt/1 7. V.P M't «rßregeln gegen die bezügliche Ansteckungsgefahr in Erwägung gezogen und nunmehr im Einverständmß de- Herrn StadtbezirksarzteS und nach Gehör des inmittelst eingesetzten gemischten Ausschusses für öffent liche Gesundheitspflege, sowie der Herren Stadtverordneten nachstehende Bestimmungen getroffen, welche in nicht obligatorischer Weise eine Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen durch Mikroskopiker, die hierzu aus Wunsch nach 8 36 der Reichsgewerbeordnung vereidigt und vorher einer geeigneten Prüfung unterzogen werden, ermöglichen und insoweit, als hiervon Gebrauch gemacht wird, zugleich dem Publicum sor der durch die Finnenkrankbcit der Schweine drohenden Gefahr Schutz gewähren sollen. Wir bringen diese Bestimmungen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß durch die Verpflich tung der Fleischbeschauer in keiner Weise eine Garantie dafür, daß die von ihnen untersuchten und Nicbmensrel befundenen Schweine auch wirklich trichinentrei sind, übernommen werden kann und daß allein eme geeignete cuiinarische Behandlung alles Schweinefleisches durch gehöriges Zöchen, Braten, Einsätzen oder Räuchern Sicherheit vor Trichinenkrankhcit bietet. Solche, welche am Grund nachstehender Bestimmungen die Verpflichtung zum Gewerbebetrieb als Kleischdeschaucr nachsuchen wollen, haben ein diesbezügliches schriftliches Gesuch unter Beifügung eines von der Polizeibehörde ihres Wohnortes ausgestellten Nachweises über ihre Unbescholtenheit bei uns einzureichen u»d sich sodann unserer Bescheidung hieraus, dez. vorher der Einladung des Herrn Stadtbezirksarztes zu der mit ihnen anzustellenden Prüfung zu gewärtigen. Auch bei Denjenigen/welche schon bisher ein solches oder ähnliches Gesuch bei uns gestellt gaben, bedarf es unter den tbeilweise.veränderten Voraussetzungen' :r Erneuerung desselben unter Beifügung des Unbe- fchostmbeitsnachweises. Zu Ablegung der erforderlichen Prüfung wird in der Regel die vorherige Absolvirung eines kurzen praktischen Eursus im Mikroskopircn bei einem darin geübten Arzte oder Thierarzte nicht zu umgeben sern; zur theoretischen Belehrung der Fletscbbeschauer ist aber empfehlenswert!): Niemeher's Trichinen-Katechismus, Genthin 1870, Tiemann'S Leitfaden für die praktisch-mikroskopische Untersuchung deS Schweinefleisches, Breslau 1875, Virchow, Die Lehre von den Trichinen, Berlin 1866 (dritte Auflaae), Elaus, Ueber die Trichinen, Vortrag, Wien 1877, eventuell auch das Studium der weiter eingehenden Abhandlungen von: Geilack, Die Trichinen. Hannover 1866, Pagenstecher, Tie Trichinen, Leipzig, erste Auslage 1865, zweite (satt unveränderte) Auslage 1866. Leuckart, Untersuchungen über Tritt,ins *pir»ti«, zweite Auflage Leipzig und Heidelberg 1668. oder: Menschliche Parasiten. Bd. », S- 509—609, Leipzig 1876. Zur sicheren Erreichung der bei der neuen Einrichtung im Auge gehabten Zmeckc finden wir uns end lich zu dem für Alle, die es angeln, hierdurch zur Nachachtung bekannt gemachten Verbote veranlatit. daß Niemand der ein Schwein zum Verkauf deS Fleische« schlachtet und dasselbe durch einen verpflichteten Fleischbeschauer aus Trichinen untersuchen läßt, das geschlachtete Schwein eher zerlegen oder verkaufen darf, US bis sich die Bescheinigung über das Nichtaufsinden von Trichinen in seinen Händen befindet, und zwar bei Vermeidung einer Polizeistraie bis zu 50 Leipzig, den 3. Juni 1879. Der Rath «er Eta«t Leipzig. vr. Seorgi. Kretschmer. Bestimmungen über die «ikr»skoptsche Fleischheschan t» «er Stadt Letp-tl. 1. Personen, welche die mikroskopische Fleischbeschau gewerbmäßig betreiben wollen, können hierzu r Ansuchen nach Maßgabe der nacbstebenben Bestimmungen obrigkeitlich verpflichtet werden, wobei tue «b A angchängte EideSnotul anzuwcnden ist 8 2. Dieselben haben nachzuweisen: ^ ». daß sie unbescholten sind, K. daß sie ein Mikroskop besitzen, welches scharfe und klare Bilder liefert, und eine schn>Lchere wie stärkere Vergrößerung (von 18 bis LOfacher Lmearvergrößerung bis zu 80 bis lOOfacher) zuläßt, e. daß sie im Gebrauche des Mikroskops und der Herstellung mikroskopischer Präparate die erforderliche Geschicklichkeit und Uebung besitzen, auch die bei Untersuchung des gesunden sowohl, wie auch deS trichinigen Fleisches in Sicht kommenden mikroskopischen Bilder gehörig zu deuten verstehen, ä daß sie mit der Natur und der Entwickelung der Trichinen (und Finnen) bekannt sind. Z 3. Zum Zwecke des Nachweises unter c und 6 des 8- 2 werden die betreffenden Perionen einer Prüfung durch den Herrn Stadtbezirksarzt oder einen anderen vom Rathe zu bestimmenden Sachverständigen unterstellt, nach deren Bestehen dieselben vom Rathe der Stadt Leipzig eidlich verpflichtet werden. 8 8. Für die Untersuchung der zu einem Schweine gehörigen Fleischtheile und für die Ausstellung der Bescheinigung «»t> darf nicht mehr als I beansprucht werben. 8 9. Ehe ein Fleiscbbcschauer verpflichtet wird, hat derselbe sich einer (Konventionalstrafe bis zu 150^1 nach dem Ermessen des RatheS wegen jeder Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen rn 88 4—8 zu unterwerfen. 8 10. Unter Einhaltung des in 8 54 der Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Verfahrens kann die in der obrigkeitlichen Verpflichtung eines Fleischbeschauers liegende Autorisation zurückgenoinmen werden, wenn aus Handlungen oder Unlerlassungen des Verpflichteten der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei der Zulassung zur Verpflichtung Obigem nach vorausgesetzt werden mußten, klar erbclli. 8 II. Für die Prüfung und Verpflichtung, sowie die damit zusammenhängenden Arbeiten hat der Nach suchende die taxinäßigen Gebühren zu entrichten, auch die Jnsertionskosten für die Belannlinachnng, sowie die antbeiligen Kosten für das scbematisirle Papier zu erstatten Leipzig, am 3. Juni 1879. Der Ratd «er Stadt Leipzig. v,. Georgi. Kretschmer. 4. EtöcS«»tul, nach welcher die Fleischbeschauer zu verpflichten sind: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich unter genauer Beobachtung der Bestimmungen über die mikroskopische Fleischbeschau in der Stadt Leipzig das von mir erwählte Ge werbe als Fleischbeschauer nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, meine bierbei M machenden Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und meine Gutachten, meiner Kenntnis; und »reiner Erfahrung gemäß, nach sorgfältiger Prüfung gewissenhaft abgeben werde: io wahr mir Gott helfe. ». Daß daS am geschlachtete, deni gehörige Schwein, Geschlecht ...... Race: von mir beule in der Zeit von . . Uhr bis . . . Uhr vorschriftsmäßig auf Trichinen untersucht worden ist und daß ich bierbei in demselben Trichinen nicht vorgesundcn bade, bescheinige ick. Leipzig, am 18 Der verpflichtete Fleischbeschauer 's Datum Bezeichnung des Schweines nach Geschlecht Nace Angabe deS OrteS. woher daS Schwein bezogen ist. Namen c>es Auftrag gebers. Wohnung desselben 'Namen deS Abholers. Tag und Stunde der »ntroskopi scheu Unter suchung Ergebniß der Unter suchung Besondere Bemerkung»« Bekanntmachung. 1^1,1 7L Die erfolgte Verpflichtung wird im Amtsblatte bekannt gemacht. 8 4. Der verpflichtete Flc ^ ' " ' ' lcischbcschaucr bat die auf Trichinen zu untersuchenden Fleischstücke, falls eS sich um ganze Tbiere handelt, von dem Zwerchsellmuskcl, den Bauchmuskeln, den Halsmuskeln, insbesondere den Kehlkoptmuskeln und den Kopsmuslein persönlich zu entnehmen, oder durch eine zuverlässige Person ent nehmen zu lasten und von jedem dieser T beste mindestens vier Präparate genau zu durchmustern Bei der Untersuchung eines Schinkens ist besonders das Fleisch in der Näbe der Sehnenansätze zu berück sichtigen. Die Zahl der Präparate wird in Fällen, wo nicht ein ganzes Thier der Untersuchung unterliegt, aus 10 bis 12 festgestellt. Wurstwaaren und gehacktes Fleisch sind als Untersuchungsgegenstand ungeeignet. Die betreffenden Fleischstücke sind bis zum Schluß der Untersuchung für jedes Schwein tresp. jeden Schinken) isolirt zu ver wahren und mit einer Nummer zu versehen, die auf das zugehörige Thier hmweist. DaS Resultat der Untersuchung ist, wenn Trichinen nicht gefunden worden sind, dem Besitzer des Schweines resp. Schinkens in Form einer mit der Unterschrift des verpflichteten Fleischbeschauers zu ver sehenden Bescheinigung nach dem Schema «ui. i; des Anhanges unverzüglich mitzutheilen. Dabei hat der verpflichtete Fleischbeschauer daraus zu sehen, daß die Zerlegung und bez. der Verkauf deS Schweines durch Denjenigen, welcher ein solches zum Verkauf des Fleisches schlachtet, nicht eher erfolgt, als bis von ihm die Bescheinigung über das Nichtausstnden von Trichinen gegeben worden ist. und, falls er findet, daß der Schlachtende das Schwein dock vorher zerlegt oder verkauft hat, beim Rathe hierüber Anzeige zu machen. 8 5 Vom dem als trichinenhallig befundenen Fleische sind die Beweisstücke der Rathswache und durch diese dem Stadtbezirksarzte zur Verfügung zu stellen 8 6 Sobald die Anwesenheit von Trichinen bei einem Schweine oder Schinken constatirt ist, hat der Neischbescbauer Dieses dem Eigenthümer oder Besitzer sofort bekannt zu machen, auch schleunigst bei der Nathswache Anzeige zu erstatten. Das unbefugte Betreten deS vormaligen Botanischen Gartens wird hiermit wiederhslt »erhole«. Zu widerhandlungen werden mit Geldstrafen biS zu 6st oder Haft biS zu l4 Tagen geahndet werden. Letpztg, am k. Juni 1879. Der «ath «er Sta«t Lrt-zt, vr. Georgü Richter Bekanntmachung. Im Hinblick auf vielfach bei der Gräberpfl ge vorgekommene Unzuträglichkeiten sehen wir unS veran laßt. für die unter unserer Verwaltung flehenden Friedhöfe folgende Bestimmungen zu treffen: 1) Zur gewerbmäßigen Ausschmückung und Pflege der Gräber bedarf eS einer ausdrücklichen Gklaubniß der Friedhof-Verwaltung, welche rein persönlich und jederzeit widerruflich ist. 8) Diejenigen, welche die Eclaubniß zur gewerbmäßigen Ausschmückung und Pfl-ge der Gräber erlangen wollen, haben sich innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich unier Angabe ihrer bis herigen Beschäftigung und, dafern sie außerhalb Leipzigs wohnen, unter Beifügung eine« obrigkeitlichen Führungszeugnisses bei Herrn FriedbofSinspsctor Hevae zu melden. 3) Nach Ausfertigung der Erlaubnißsch eine wird der Tag bekannt gemacht werden, mit welchem die Bestimmung unter 1) in Kraft tritt. Leipzig, am 6. Juni 1879. Der «attz «er Sta«t veipzt« vr. Georgi. Bekanntmachung. Nach den Messungen deS Herrn Geh. Rath Professor vr. Kolbe betrug die Leuchtkraft deS städtischen Leuchtgases im Monat Mai dieses JahreS daS 15 fache von der der Normalwachskerze mit 0.492 speci- fi chem Gewicht. Leipzig, den 10. Juni 1K79. DeS «aths Deputation zur «aüanftalt. Bekanntmachung. Die am 2« vor. Mon. anderweit zur vermiethung versteigerten Lncalitäten: 1 Gewölbe nebst Niederlage in dem Hause Reick-strafie Nr. 50. 1 Niederlage im Hofe deS HauseS RerchSstraße Nr. 51, 2 Niederlagen im Hofe deS HauseS Salz'.Lßchen Nr 1, sind den H-chftvtetern r»seschlageu worden und werden daher die übrigen Bieter ihrer Gebote in Ge mäßheit der BersteigerungSbedingungen hiermit entlasten. , Den Zuschlag der gleichzeitig mit zur Bermiethung versteigerten Lokalitäten der 1. Etage der Häuser Hei der mittelst Bekanntmachung vom 1. Februar 1866 Demjenigen, welcher nachweislich in einem hier I RerchSstraße Nr. 50 und Saftgäßchen Nr. 8 nebst Zubehör haben wir adgelehnt. aniaeschlachteten, aber nicht rum Verkauf oder Verbrauch gelangten Schweine Trichinen aufsindet, zu-1 Leipzig, den 10. Juni 1879. Der «tat« «er Stadt Letpzti. gesicherten Belohnung von 30 vis 60 hat es sein Bewenden. I vr. Georgi. Eerutti ^-1701»L Lin Franzose über Deutschland. Während in Dentschland eine Anzahl von Leuten »och immer nicht den Muth finden kann, der gegen wärtigen politische» Lage ins Gesicht zu sehen, ja mit einer gewissen EntrUstnvg darznlegen sucht, daß die Bedingungen de« biSherrgen Verhältnisses zwischen de« Reichskanzler und der nntionalliberalen Partei unverändert seteu, lautet da« Urtheil de« tuSlandr« erheblich ander«. Soeben bat ein Artikel de« hervorragendste« italienischen Blatte«, der „Opinione". die Rund« durch die Presse gemacht, von nicht geringerem Interesse ist eine Auslastung de« bedentendsten pnblicistischen Organ« von Frank reich. der „Revue de« deux Monde« " Sie sagt: Die heutige Entwickeluna der BiSmarck'schen Politik m von einer besonderen Wichtigkeit und von unver meidlichen Eonseq nenzen, welche vielleicht über die Grenzen Deutschlaud« hinauSgehen. Wie immer man sie deuctheile, die Allianz deS Berliner Kanzler« mit den Katholiken de« Reichstag« ist offenbar ein erster Schritt zum kirchlichen Frieden, zum End« deS Eultur- kämpfe«. Der Kanzler wird deswegen nicht nach Lanosta gehen, da er ja versprochen hat, nicht dorthin zu gehen; aber sein College Falk dürste wohl daS SultuSministerium verlosten, wo seine Anwesenheit an ein« Zeit der Consticte erinnert. Anderer seits bat diese stark conservative Haltung, welche der mächtigste unserer Zeitgeno sen ;m Mitt-lpunct« Europa- annimmt, eine allgemeine Y.deulung, über welche sich Halbweg« vorauZsichtige Verster nicht täuschen können. Ohne nolhwendig zu unmit telbaren und in die Augen fallenden Resultaten zu führen, ist fie doch geeignet, Denen zu denken zu geben, welche alle Symptome mit Aufmerksamkeit beobachten, besonders aber Denjenigen, welche ein Interesse daran haben, alle ve -egungen der deutschen Politik zu vnfotgrn: fie schafft eine Situation, wo Alle- schwierig w.rdcn kann, selbst in den Handel! beziehun«en. welche sich »u bilden haben werden, wo jeden Augenblick das Auseinandergehen der Ideen, der Richtung und der Interessen Schwierigkeiten herbeiführen kann, welche die einfachste Klugheit zu überwachen gebietet. Mit einem Worte, Herr v. BrSmarck nimmt Stellung nach seiner Weise, sowie e« ihm augenblicklich paßt; er stellt sich an dre Spitze einer Bewegung deS polürschen EonservatiSmuS und deS wrrtk/chaftlichen Schutzzoll-. Seine heutige Tbätig keit, welche vielleicht ebensowenig eine endgültige »st wie all, anderen W mdlungen, die er in seinem Leben durchgemacht bat, ist wenigsten- im gegenwärtigen Augenblicke daS Zeichm eine» gewissen europäischen Zustande», den man nicht auS den Lugen ver lieren darf. W:r geben diese Auslastung der französischen Zeitschrift wieder, ohne sie überall zu unter schreiben. Selbstverständlich betrachtet der Fran zose die inneren Vorgänge unseres StaatSlebenS mit anderem Auge al» wir selbst. Aber die außer ordentliche Wichtigkeit, welche man im Ausland« den hier in Frage stehenden Vorgängen beilegt, sollte doch Diejenigen einigermaßen bedenftich machen, welche um jeden Preis die Bedeutungs losigkeit d.rselbe» beweise» möchten p-ltttsche Uebersicht. u, Juni. Berlin, 10 Juni. Kürst BiSmarck ist zur Zeit auf allen Gebieten der inneren Poli tik ein Anderer, al« er vor wenigen Jahren dem deutschen Volke nnd den preußischen Ministern er schien. ES giebt keinen festen Punct mehr in der Regiernna Gegenwärtig ist eigentlich Alle« „offene Frage", falls nicht die Minister alle Wandlungen ihre» Cbes« mitmachen wolle« Die nächste Zu kunst muß darüber Klarheit schiffen. Vielleicht vaßvie Herren Falk, Hobrrcht und Frtedenlhal nur diegolvene
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