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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187906183
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18790618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18790618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1879
- Monat1879-06
- Tag1879-06-18
- Monat1879-06
- Jahr1879
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1879
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Orfttzetiü ÜWch ft« «'/. »hr. »«»««»« «a »moumn s-h-mürga«« -L. tz^,chß»»li» Nr Art««»»« »«»ittags 10-12 Uhr «»chmtttogs 4« Uhr IL72?LMr!LL?8: der für die nächst- bummer bestimmten n» Bocheutage« bis Maas, an Somr- frichhiS'/.Sllhr. D» n» NUul«, stk Lus. Amuchwe: Otto Mem». Uotversttätsstr. 22, PMÜs Lösche. Aathcwweustr. 18.P. «« btt ^ Uhr. MWgrrIaMtt Anzeiger. Orzm str MM, Lscalgeschichk, Handclk- md TrschiMrrkrhr. Auflage tml. durch dir Post byogeo 8 ÄL Jede «tuzelu« Nummer 2t Pf. Belegexemplar 10 Pf. Gebühr« für Extrabellag» ahne Postbesvrdrrimg SO VS. Ml Popbeförderuog 4t VS. »»ftrutr tarfp Petit-eü« 20 Pf. V^her« Schnfteo laut aukrr» Satz nach höherem »ary. NerMme« mckrr NmSeknÜonchktch dt« «paltzeik 40 Pf. Inserate find stets and.Depebtlku zu staden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung I««aa»»»<1o »der durch Postvorschuß. 16S. Mittwoch den 18. Juni 1879. 73. Jahrgang. Bekanntmachung, hie Eiuführn«, uachfteheuher vestimmnuge« betreffend. Nach der gegen AuSgang deS Jahres 1877 vorgekommenen Erkrankung einer Anzahl hiesiger Einwohner durch Trichinen, die sich nachweisbar, wenn auch in geringer Menge, in einer von auSwärtS bezogenen, hier zu» Verkauf gelangten Art sehr wenig geräucherter Servelatwurst befunden hatten, haben wir von Neuem unter Zuziehung von Aerzten und anderen Sachverständigen die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit von Schutz maßregeln gegen die bezügliche Ansteckungsgefahr in Erwägung gezogen und nunmehr im Einverftändmß des Herrn StadtbezirkSarzteS und nach Gehör des inmittelst eingesetzten gemischten Ausschusses für öffent liche Gesundheitspflege, sowie der Herren Stadtverordneten nachstehende Bestimmungen getroffen, welche in nicht obligatorischer Weise eine Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen durch Mikroskopiker, die hierzu auf Wunsch nach 8 36 der Reichsgewerbeordnung vereidigt und vorher einer geeigneten Prüfung unterzogen werden, ermöglichen und insoweit, als hiervon Gebrauch gemacht wird, zugleich dem Publicum vor der durch die Finnenkrankheit der Schweine drohenden Gefahr Schutz gewähren sollen. Wir bringen diese Bestimmungen mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß durch die Verpflich tung der Flerschbeschauer in keiner Weise eine Garantie dafür, daß die von ihnen untersuchten und trichmenfret befundenen Schweine auch wirklich trichinenfrei find, übernommen werden kann und daß allein eine geeignete kulinarische Behandlung alles Schweinefleisches durch gehöriges Kochen, Braten, Emsalzen »der Räuchern Sicherheit vor Trichinenkrankheit bietet. Solche, welche auf Grund nachstehender Bestimmungen dre Verpflichtung zum Gewerbebetrieb als schbeschauer nachsuchen wollen, haben ein diesbezügliches schriftliches Gesuch unter Beifügung eines von Polizeibehörde ihres Wohnortes ausgestellten Nachweises über ihre Unbescholtenheit der uns einzureichen und sich sodann unserer Bescheidung hierauf, bez. vorher der Einladung des Herrn StadtbezirkSarzteS zu der «nt ihnen anzustellenden Prüfung zu gewärtigen. Auch bei Denjenigen, welche schon bisher ein solches oder ähnliches Gesuch bei uns gestellt haben, bedarf es unter den theilweise veränderten Voraussetzungen der Erneuerung desselben unter Beifügung des Unbe- scholtenheitsnachweifeS. Zu Ablegung oer erforderlichen Prüfung wird in der Regel die vorherige Absolvimng eine- kurzen praktischen CursuS im Mikroskopiren bei einem darin geübten Arzte oder Lhierarzte nicht zu umgehen sein; zur theoretischen Belehrung der Fleffchbeschauer ist aber empfehlenswerth: Nlemeyer's Trichinen-KatechiSmus, Genthin 1870, Tiemann'S Leitfaden für die praktisch-mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches, BreSIau 1875, Virchow, Die Lehre von den Trichinen, Berlin 1866 (dritte Auslage), El aus, lieber die Trichinen, Vortrag, Wien 1877, eventuell auch das Studium der weiter eingehenden Abhandlungenlvon: Gei lach, Die Trichinen, Hannover 1866, Pagenstecher, Die Trichinen, Leipzig, erste Auflage 1865, zweite (fast unveränderte) Auflage 1866, Leuckart, Untersuchungen über Tru-Kia» üpirsti«, zweite Auflage Leipzig und Heidelberg 1866, oder: Menschliche Parasiten. Bd. II, S. 509—609, Leipzig 1876. Zur sicheren Erreichung der bei der neuen Einrichtung im Auge gehabten Zwecke finden wir unS end sich zu dem für Alle, die es angeht, hierdurch zur Nachachtung bekannt gemachten Verbote veranlaßt, daß Niemand, der ein Schwein zum Verkauf des Fleische- schlachtet und dasselbe durch einen verpflichteten Meischbeschauer auf Trichinen untersuchen läßt, das geschlachtete Schwein eher zerlegen oder verkaufen darf, att vis sich die Bescheinigung über das Nichtaufsinden von Trichinen in seinen Händen befindet, und zwar bei Vermeidung einer Polizeistrafe bis zu 50 ^l. Leipzig, den 9. Juni 1879. Der «ath Der Etabt Leipzin. vr. Georgi. Kretschmer. Bestimmungen über Die mikroskopische Fleischbeschau t« der Stabt Leipzig. 8 1. Personen, welche die mikroskopische Fleischbeschau gewerbmäßig betreiben wollen, können hierzu auf ihr Ansuchen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen obrigkeitlich verpflichtet werden, wobei die «u» A angehängte Eidesnotul anzuwenden ist. 8 2. Dieselben haben nachzuweisen: ,. daß sie unbescholten sind, b. daß sie ein Mikroskop besitzen, welches scharfe und klare Bilder liefert, und eine schwächere wie stärkere Vergrößerung (von 18 bis LOfacher Linearvergrößeruna bis zu 80 bis lOOfacher) zuläßt, e. daß sie im Gebrauche des Mikroskops und der Herstellung mikroskopischer Präparate die elfforderliche Geschicklichkeit und Hebung besitzen, auch die bei Untersuchung des gesunden sowohl, wie auch des trichinigen Fleisches in Sicht kommenden mikroskopischen Bilder gehörig zu deuten verstehen, 4. daß sie mit der Natur und der Entwickelung der Trichinen (und Finnen) bekannt sind. 8 3. Zum Zwecke des Nachweises unter c und ä des 8- L werden dre betreffenden Personen einer Prüfung durch den Herrn Stadtbezirksarz't oder einen anderen vom Rathe zu bestimmenden Sachverständigen unterstellt, nach deren Bestehen dieselben vom Rathe der Stadt Leipzig eidlich verpflichtet werden. Die erfolgte Verpflichtung wird im Amtsblatte bekannt gemacht. 8 4. Der verpflichtete Fleischbeschauer hat die auf Trichinen zu untersuchenden Fleischstücke, falls es sich um ganze Thiere handelt, von dem Zwercbfellmuskel, den Bauchmuskeln, den Halsmuskeln, insbesondere den Kehlkopfmuskeln und den Kopfmuskeln persönlich zu entnehmen, oder durch eine zuverlässige Person ent nehmen zu lassen und von jedem dieser Theist mindestens vier Präparate genau zu durchmustern. Bei der Untersuchung eines Schinkens ist besonders das Fleisch in der Nähe der Sehnenansätze zu berück sichtigen. Die Zahl der Präparate wird in Fallen, wo nicht ein ganzes Thier der Untersuchung unterliegt, auf 10 bis 12 festgestellt. Wurstwaaren und gehacktes Fleisch sind als Untersuchungsgegenstand ungeeignet. Die betreffenden Fleischstücke sind bis zum Schluß der Untersuchung für jedes Schwein (resp. feden Schinken) isolirt zu ver wahren und mit einer Nummer zu versehen, die auf das zugehörige Thier hmweist. Das Resultat der Untersuchung ist, wenn Trichinen nicht gefunden worden sind, dem Besitzer des Schweines resp. Schinkens in Form einer mit der Unterschrift des verpflichteten Fleischbeschauers zu ver sehenden Bescheinigung nach dem Schema «ul» lt des Anhanges unverzüglich mitzutheilen. Dabei hat der verpflichtete Fleischbeschauer darauf zu sehen, daß die Zerlegung und bez. der Verkauf d«S Schweines durch Denjenigen, welcher ein solches zum Verkauf des Fleisches schlachtet, nicht eher erfolgt, als bis von ihm die Bescheinigung über das Nichtaufsinden von Trichinen gegeben worden ist, und, falls er findet, daß der Schlachtende das Schwein doch vorher zerlegt oder verkauft hat, beim Rathe hierüber Anzeige zu machen. 8 5 Vom dem als trichinenhaltig befundenen Fleische sind die Beweisstücke der Rathswache und durch diese dem Stadtbezirksarzte zur Verfügung zu stellen. 8 6. Sobald die Anwesenheit von Trichinen bei einem Schweine oder Schinken constatirt ist, hat der Fleischbeschauer Dieses dem Eigenthümer oder Besitzer sofort bekannt zu machen, auch schleunigst bei der Rath-wache Anzeige zu erstatten. Bei der mittelst Bekanntmachung vom 1. Februar 1866 Demjenigen, welcher nachweislich in einem hier «msaeschlachteten, aber nicht zum Verkauf oder Verbrauch gelangten Schweine Trichinen auffindet, zu gesicherten Belohnung von 30 bis 60 .4t hat es sein Bewenden. Politische Uebersicht. »ettrtt, 17. Juni. Nachdem der Reichstag in seiner Montag»« Sitzung zunächst den Freuodschafttvertrag mit den vamoainseln definitiv genehmigt hatte, freilich nicht, ohne daß zuvor der Ada. Prinz Radziwill abermals den Culturkampf in den Kreis der De« batte gezogen hatte, wurde die zweite Berathung d«> Zolltarife- fortgesetzt, die seit dem Wie« derzusammentritte de- Reichstages zwar Tag für Tag auf der Tagesordnung gestanden hatte, aber nie in Angriff genommen werden konnte, well die voran siebenden Nummern der Tagesordnung regel mäßig die ganze Zeit der Sitzung für sich in An spruch nehmen. Für die in Aussicht genommene Belastung von Holzborke und Berberlohe mit 0.50 >4 pro 100 Kilogr. sprach zunächst der Bnn- descommiffar königl. vreuß. Oberforstmeister Dankelmann, während Ava. Oechelhäufer bestritt, daß der vorgefchlagene Zoll irgend welchen Nutzen für die Tichenschälwald Cultur Deutschlands haben werde. Aba. v. Kardorfi vertheidigte den vorgeschla genen Zoll und nahm U. Bezug auf eine große Zahl chm zugegangener Zuschriften namentlich aus Süddeutschland, die bekunden, daß die Besitzer von Eichenschäl. Waldungen Angesicht» der schlechten Lage de- Marktes daran denken, ihre Waldungen aufzugebeu und den Getreidebau auf dem Terrain einzusühren. Der Zoll auf Gerberlohe müsse demnach bei dem in Frage kommenden Landes« cultur-Jvteresse angenommen werden, zumal der Schutz für ausländische Leder den einheimischen Fabrikaten ein genügendes Aequivalent biete. Abg. Fr aussen wollte die Loheeinfuhr über die Grenze zwischen Herbesthal und Mflingeu von der Zoll« Sollte der verpflichtete Fleischbeschauer bei der Untersuchung eine- Schweine- wahrnehmen, daß dasselbe mit Finnen behaftet ist, so hat er davon ebenfalls sowohl dem Schlachtenden, als auch der RathSwache un verzüglich Anzeige zu machen. 8 7. Der verpflichtete Fleischbeschauer hat über seine Thätigkeit nach dem Muster «ud e des Lnhangs eine Liste zu führen, in welcher Tag deS Schlachten-, Bezeichnung des geschlachteten Schweines nach Ge« schlecht, Rare und Bezugsquelle, Namen und Wohnung deS Auftraggeber-, Namen deS Abholers, Tag und Stunde der mikroskopischen Untersuchung, sowie Ergebniß derselben zu bemerken sind. Diese Liste ist dem Rathe auf Verlangen jederzeit vorzulegen. 8 8. Für die Untersuchung der zu einem Schweine gehörigen Fleischtheile und für die Ausstellung der Bescheinigung «ob X darf nicht mehr als 1 beansprucht werden. 8 9- Ehe ein Fleischbeschauer verpflichtet wird, hat derselbe sich einer Conventionalstrafe bis zu 150 nach dem Ermessen des Rathes wegen jeder Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen in 88 4—8 zu unterwerfen. 8 10. Unter Einhaltung des in 8 84 der Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Verfahrens kann die »n der obrigkeitlichen Verpflichtung eines Fleischbeschauers liegende Autorisation zurückgenommen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Verpflichteten der Mangel derjenigen Eigenschaften, welche bei der Zulassung zur Verpflichtung Obigem nach vorausgesetzt werden mußten, klar erhellt. 8 11. Für die Prüfung und Verpflichtung, sowie die damit zusammenhängenden Arbeiten hat der Nach suchende die taxmäßigen Gebühren zu entrichten, auch die JnsertionSkosten für die Bekanntmachung, sowie die antheiligen Kosten für das schematisirte Papier zu erstatten. Leipzig, am 3. Juni 1879. Der Rath Der Etabt Leipzig. vr. Georgi. Kretschmer. X. GtD e»u»tnl, nach welcher die Fleischbeschauer zu verpflichten sind: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden^ daß ich unter genauer Beobachtung der Bestimmungen über die mikroskopische Fleischbeschau in der Stadt Leipzig daS von mir erwählte Ge werbe als Fleischbeschauer nach bestem Wissen und Gewissen betreiben, meine hierbei zu machenden Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und meine Gutachten, meiner Kenntniß und meiner Erfahrung gemäß, nach sorgfältiger Prüfung gewissenhaft abgeben werde: so wahr mir Gott helfe. ö. Daß daS am geschlachtete, dem gehörige Schwein, Geschlecht: Race: von mir heute in der Zeit von . . Uhr bi- . . . Uhr vorschriftsmäßig auf Trichinen untersucht worden ist und daß ich hierbei in demselben Trichinen nicht vorgesunden habe, bescheinige ich. Leipzig, am 18 . Der verpflichtete Fleischbeschauer. c. Bekanntmachung. Die von uns zur Submisston ausgeschriebenen und die Herstellung des Gerichts»«,«- betreffenden Steinmetz-, Steinsetzer« und Erdarbeiten find vergeben und werden hiermit die unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten ihrer Offerten entlassen. Leipzig, am 14. Juni 187«. De, Math Der EtaDt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, die Droschkenstation, welche sich zeither in der Schietterstraße nach der Zeitz er Straße zu befand, in denjenigen Theil der Albertstraße, welcher »wischen der Zeitzrr Straße und dem Fsoß- platze gelegen ist, und zwar auf die linke Straßenseite zu verlegen. Zu allseitiger Nichachtung wird Dies hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, den 16. Juni 187». »er «ath Der EtaDt Leipzig. vr. Georgi. Richter. Holzauction. Eonnabend, De« 21. J««t D. I. sollen VormtttagS 10 Uhr die an dem Wege nach dem neuen Schützen bause und an der Lindenauer Chaussee befindlichen 55 Raummeter pappelne Scheite und 3 pappelne Klötze gegen Baarzahlung und unter den an Ott und Stelle bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 18. Juni 1878. Der »«ttz Der Etadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Wegen Reinigung der GeschäftSlocalien der Unterzeichneten Behörde bleiben dieselben Donnerstag. De« LL. jetzige« Monats geschlossen. Leipzig, den 17. Juni 1879. Königl. Bezirks-Steuer-Einnahme Das. SudmissionSauSschreiben. Die Lacktrer« und Maler-Arbeiten in den Neubauten des Zoologischen und Landwirthschaftlichen Institut» der Universität an der Thal- und Stephanstraße sollen an den Mindestsordernden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl unter den Submittenten, vergeben werden. Bedingungen und Ausführung-bestimmungen liegen im Universitäis > Rentamt« zur Einsicht au-, auch können daselbst AnschlaaSformulare in Empfang genommen werden. Die Herren Gewerken, welche sich hieran betheiligen wollen, werden ersucht, ihre Preisofferten unter schrieben und versiegelt unter der Aufschrift: «Lackwer- und Maler-Arbeiten für da» Zoologische und Land- wirthschaftliche Institut" bi» zn« 2S. Jnni b. I.. Nachmittag» » »tzr anher einzureichen. Leipzig, am 17. Juni 187». «ntoersttätS-Nentamt. Graf. belastung befreien, doch lehnte da» Hans einen dahin flehenden Antrag ab; die Position des Tarif» wnrde m namentlicher Abstimmung mit 140 gegen 86 Stimmen angenommen. Kür diese Unterposi tion stimmten dieselben Abgeordneten, die ihr Votum früher für die Einführung eines Holziollrs abgegeben hatten; dementsprechend setzte sich die Minorität ans den Gegnern der Holzzölle zusam men. Die Debatte wandte sich dann der Unter position 13cl (grobe Holzwaaren) zu. AuS Berlin, 18. Juni, wird uns geschrieben: Personen, die zur hiesigen russischen Botschaft in Beziehung stehen, wollen wissen, daß die Anwesen heit de» Großfürsten Michael Veranlassung ge geben habe, mit dem Fürsten Bismarck über die in Rußland einzuführenden politischen Reformen einen Austausch von Meinungen zu pflegen. Der russische Prinz habe nicht verhehlt, daß in Ruß land eine mächtige Partei den Absichte« deS Czaren entgegen sei, welcher im Augenblicke dem von manmchsachen Leidenschaften aus geregten Bolle Zugeständnisse nicht machen wolle, weil dieselben von einer im Dunkeln wühlen den Partei für ihre anarchistischen Zwecke mißbraucht werden würden. Der Großfürst habe übrigen» bei dieser Gelegenheit die Ueberzeugung gewonnen, daß man am hiesigen Hofe auf da» Verbleibe« des Fürsten Gonschakosf im Amte (der bekanntlich ein energischer Gegner der cou- stitutionellen Regierungsform in Rußland isi) keinen besonderen Werth legt. Dem Einfluß de» Fürsten Bismarck sei es zuzuschreiben, daß die Erhebung des Grafen Schuwaloff auf den russi schen Kanzlerposten am hiesigen Hofe gern gesehen wird. Indessen nimmt man in der hiesigen russi schen Kolonie an, daß Fürst Gortschakoff seinen Z L 2 Bezeichnung des Schweines nach Geschlech^ Race Angabe des Ortes, woher das Schwein bezogen ist. Namen des Auftrag gebers. Wohnung desselben. Namen des Abholers. Tag und Stund« der mikroskopi scheu Unter suchung Lrgebniß der Unter suchung. Besondere Bemerkungen ^ > st
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