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Dresdner Nachrichten : 06.08.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-191208062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19120806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19120806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1912
- Monat1912-08
- Tag1912-08-06
- Monat1912-08
- Jahr1912
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.08.1912
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SS. SIS. NtWWA.DiARIk Diek-ta-, S. «s-M 1E7 ^ >». i «« r»i, « . »»«»1«» «dend-Mn- «ben erhalten di« au»- wOrtt^i «qtcher ml» d«k >tor^n«u»n»b» «achdenck mir mit Leut- Ocher OueOenan-aL« <,!»«». Nacht.p>- Dl». — Unorrtongte Manilstripte werden nicht aufdewahn. relegramm-Adresse: »achrtchte« Dresche«. Fernsprecher: 11 » SOS« « 3S«1. HsgvünSst L8S« vm» rmd Verlag von Ltepsch L Leichardt in Dresden. NleMssninndiim«»«-- ^ fonk/sn/--c/,oco/sr/o > , L/iocoiocko c/>ir7s5ek 5ÜH Lstocoiacko 1 F»vso />»/' <4 llA. Lore 2,40 5t. 0«««^ -er Lsrlon 2, L v. 4^ 51 ^ »»nehme »on An»» dtaungen bi» nachm. 8 Uhr. Sonntag» nur Martenitrabe 88 oo» 11 dt» >/>, Uhr. Dt« einspaltige Srundmtl, tza. 8 Sitten) 80 M., WMnilienNachrtchleu »u» Dre.de» rr Ps.: dt« zweispaltige Zette auf Ter,seiie VVPs.di« »»«tspalii,« NeNaine. «tl« l.w M. — Ja Nummern noch Sonn- mid yeterlagen die etnspauige Grundzeit« 88 Pf. Familien. Nachrichten au» Dre». den die Grundzetle 80 Pf. — AuawSrltge Aufträge nur gegen Borausbezahtung. — Jedes »etegtitatt lostet u, Pf. HaaptaeschSftsftelle: Marienstraße 38 4«. »>»t kr»>5 I, Slld-r. 8ün llüll? mit Qolcimun6stüc>< .... S'/r pfxs. IlroMllir W!»I« n^nn^ 6-/2 uncl IO ptz. l.t»dttng,-ri»»r»tt, Sr. »c»l,,rl. u. tlüntgl. Notl.I« et« »lronprtnran. 0l8/»rstts Oompsv^, Ssrlla b4W. 7 Uatro — SrO«,I — Uoneton S.L.— prantelur« »Vdt.. vadodok-ptatr 10. , Is»I ^pll V-Itaumteltullg St. Iwut« IS«.. «-«2» I«»0S»»S> Keinkanlt upolt vresilen; SeleiikUtiW Sesenttliiille :: für jocko I.iclitart. :: 8>>s«rtigung Ieil5»tg8W«rbIiokvr gelsuotitungi-Xorpsr. Orössto Lusivstil. Violo kiokorooxon. Julius SokLclllok, ^drrr »«« I«. I^w^erwp^seil»«»^ Il le». ltNiMtigü «I!8mtil lioeli spsttLk llsMllsn!>> l? ll liovoa Uokf IlaneMi'. 20, L Uvll^üL vll. yEigii. rtsSlig roliüs Ms. surssfofüsntlicli billig Ppslrs. «' ^ ^ Aüv eittgo ^tosev. Mutmaßliche Witterung: Abkühlung, zeitweise iRegcn. Der König hat auch in diesem Jahre am Geburtstage Ger verstorbenen Königin Carola eine gröbere Zahl 'Carola-Medaillen verliehen. Das beim Brückcneinsturz in Binz gerettete Fräulein Asimann auS Blasewttz, dessen Mutter bekanntlich er trunken ist, ist seht an den Folgen des erlittenen Unfalls gestorben. Der unter dem Verdachte der Spionage verhaftete ^russische Oberleutnant Nikolski ist gegen Stellung einer Kaution sreigelassen morden. In Ecker nförde sind am Sonnabend fünf Eng länder unter dem Verdachte der Spionage ver haftet worden. Der französische Ministerpräsident hat Montag früh von Dünkirchen aus aus dem Panzer kreuzer „Condö" die Fahrt nach Russland angetretcn. Der türkische Senat hat beschlossen, einige Para graphen der Verfassung so auszulcgen, das, die Legislatur periode der Kammer als beendet anzusehen sei. Daraufhin ist am Montag die Kammer aufgelöst worden. Dürch eine Jrade des Sultans wurde über Kon- Oantinopel der Belagerungszustand verhängt. Reichranwall Dr. Nagel — Sachsens neuer guftizminifter. Das amtliche „Dresdner Journal" meldet unter dem 'gestrigen Tage: Se. Majestät der König habe» Allergnädigst gernht, dem bisherige« Rcichsanwalt Dr. Paul Arthur Nagel unter Ernennung zum Staatsminister die Leitung des Justiz ministeriums z« übertragen, sowie den Auftrag in Lrnn- xollois zu erteilen. Als Nachfolger des am 26. Juli verstorbenen Ministers Dr. v. Otto hat Se. Majestät der König, wie schon kurz ge meldet, Herrn Reichsanwalt Dr. Nagel in Leipzig an die Spitze des sächsische» Justizministeriums berufen. Damit ist die von uns ausgesprochene Vermutung, dah die Ent scheidung über die Besetzung dieses wichtigen Postens nicht mehr lange ans sich warten lassen werde, sehr schnell zur Tatsache geworden. Im Lause des Sonnabend-Vormittags war Se. Majestät der König von Juist zuriickgekchrt, am Sonntag bereits war der neue Minister ernannt. Mit der Berufung Dr. Nagels ist die Erfahrung, das; die Wahl eines neuen Ministers nach des Königs eigenster Entschlicsmng zu erfolgen pflegt, von neuem bestätigt worden. Wie stets beim Freiwerden eines Ministerpostens, waren auch diesmal von mehr oder weniger gut unterrichteter Seite verschiedene Rainen genannt worden, der Name Dr. Nagels war aber nicht darunter. Seine juristische Laufbahn hat der neue Minister fast ansschliestlich in Leipzig zurnckgelegt. Er wurde am 11. August 1856 i» Dresden als Sohn des früheren lang jährigen Professors der Geodäsie an der Dresdner Technischen Hochschule, des verstorbenen Geh. RegicrungSratS Nagel, geboren. Seine Studienzeit verbrachte er ansschliestlich in Leipzig. Der Beginn seines richterlichen Vorbereitungs dienstes führte ihn am 1. August 1877 nach Dresden. Ein Jahr lang war er auch im Verwaltungsdienst tätig, »nd zwar bei der AmtShauptmannschaft Maricnberg. Im Jahre 1884 kam er als Staatsanwalt an das Landgericht Leipzig, wo er am 1. Oktober 1866 zum Vorsitzenden der Kammer sür Handelssachen ernannt wurde. Der 1. April 1894 brachte ihm die Beförderung zum Landgcrichtsbircktor, dann führte ihn seine juristische Laufbahn noch einmal nach Dresden: am 1. April 18N7 wurde er als Obcrlandcs- gcrichtsrat an das Obcrlandcsgericht berufen. Doch war seines Bleibens in dieser Stellung nicht lange. Schon am 1. Februar 1898 kam er als Htlssarbeiter an die ReichS- anwaltschaft »ach Leipzig, wo er bereits am 1. Mai 1899 zum Rcichsanwalt ernannt wurde. Diese rasche Beförde rung spricht für die hervorragende juristische Bedcntnng des neuen Justizministcrs, dem auch andere Anerkennungen nicht versagt blieben. So ist Dr. Nagel Ritter des sächsische» Verdienstordens 1. Klasse »nd Komtur des sächsischen ÄlbrechtsordcnS 2. Klasse. Ferner besitzt er den prenstischen Kronenordcn 3. Klaffe und den Roten Adlerorden 3. Klaffe mit Schleife. Es ist das erstemal, dast zum Leiter des sächsischen Justiz ministeriums ein am obersten Gerichtshöfe tätiger Jurist berufen worden ist. Schon in seiner Stellung als Staats anwalt hat sich Dr. Nagel durch energische Amtsführung und durch eine glänzende Beredsamkeit einen Namen gemacht. Besonders bemerkenswert ist, dast Dr. Nagel in den Jahren 1903 bis 1905 der Kommission für die Neuregelung der Strafprozcstordnung in Berlin angehört hat. In dieser Eigenschaft hat er Gelegenheit gehabt, mit den führenden Kreisen des Reiches in nähere Beziehungen zu treten, ein Umstand, der auch für den Juslizminister eines deutschen Bundesstaates von besonderer Bedeutung ist. In erster Linie ist der Iustizministcr natürlich Ressortminister, und es wird für Herrn Dr. Nagel als solchen von großem Vorteil sein, daß er aus allen Gebieten selbst tätig war und einen Einblick in den gesamten praktischen Dienst gewonnen hat. Der Jnstizminister ist aber auch gleichzeitig ein Glied des für die Negierung und Verwaltung des Landes vcrantwvrtlichen Gcsamtministe- rinms und hat in mannigfacher Weise Gelegenheit, sich in solchem Sinne zu betätigen. Daß Herr Dr. Nagel auch nach dieser Richtung nicht versagen, sondern staatsmännischc Ein- und Umsicht betätigen wird, darf bei einem Manne, der in so reichem Maße Geist, Energie und Charakter in seiner Person vereint, als selbstverständlich vorausgesetzt werden. 3um KMtel der ReichsbesMelier. In einem vor einigen Tagen an dieser Stelle er schienenen Artikel, der sich mit der Frage der Bcsitzsteucr beschäftigte, wurde zum Schlüsse der Ucbcrzeugung Aus druck gegeben, daß bei allscitigem, gutem Willen in den Rethen der bürgerlichen Parteien sich schließlich auch ein Weg finden lassen werde, der zum Ziele führe. Dies darf aber nicht so verstanden werden, als ob nun jedweder Weg, der irgendeine Besitzstcuer verwirklicht, als eine gedeihliche Lösung des Problems bewertet werden müßte. Die Sache liegt vielmehr so, daß gewisse Formen einer Bcsitzbesteuerung aus zwingenden Gründen des all gemeinen nationalen Interesses als schlechterdings un brauchbar erklärt werden müssen, so daß sic vom Stand punkte einer gesunden Finanzpolitik bei der Erledigung des Baisermann-Erzbergerschcn Besitzsteucrantrages nicht in Betracht zu ziehen sind. Es kann also nur zur Klärung der Situation dienen, wenn diejenigen Wcae. auf denen sich der erstrebte Zweck nicht erreichen läßt, im Anschluß an die bereits während der Kümpfe um die Reick,Ssinanz- resvrm geführten Erörterungen nochmals ganz klar und »»zweideutig festgestellt werden. In erster Linie steht auch heute noch unerschütterlich der Grundsatz fest, daß eine R e i ch s e i n k v m m e n- steu er und gleichermaßen eine Ncichsve rm ögen s- stener, ohne Unterschied, ob es sich um allgemeine oder um spezielle Steuern dieser Art handelt, als Besitz best euerungssor men gänzlich ausgeschlossen sind. Sie widerstreben dem bundesstaat lichen Charakter des Reiches schlechthin und waren sür die Bundesstaaten ebenso wie für die Gemeinden und Gemcindeverbände mit ihren um fassenden Aufgaben unerträglich. Nachdem das Reich alle anderen Stcnergcbictc fast ausschließlich an sich gezogen hat, kann und darf de» Bundesstaaten und ihren Gemeinden nicht die letzte Stencrguelle, die sie zum eigenen Leben brauche», unterbunden, dürfen Bundesstaaten »nd Gemeinden nicht von Reichs wegen finanziell leistnngS- nnd aktivnSunfähig gemacht und damit vor die Existenz frage gestellt werden. Den Schaden davon müßte das ganze deutsche Volk haben, das in seiner gesamten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung die Folgen einer solchen grund falschen Finanzpolitik zu kosten bekäme. Auf die fort dauernde Unmöglichkeit einer Reichscinkvmmcn- und Rcichsvermögcnsstcuer als ans den ruhende» Pol in der Erscheinungen Flucht gerade jetzt wieder nachdrücklich hin zuweisen, erscheint um so notwendiger, als die links- liberalcn und sozialdemokratischen Befürworter der be- zeichnctcn Maßregeln sich offenbar in dem Glauben wiegen, daß dir Aussichten dafür gestiegen seien, nachdem die Staatsmänner, die seinerzeit in diesen Fragen den bundesstaatlichen Standpunkt mit hervorragendem Geschick und iinermüdlicher Energie verteidigten, der preußische Ftnanzminister von Rhcinbabcn und der sächsische Finanz- minister Dr. von Rüger, inzwischen vom Schauplatze ab getreten sind. Mit diesem Personenwechsel ist keineswegs ein Wechsel in den grundsätzlichen Anschauungen der einzel- staatlichen Finanzvcrwaltnngen eingetretcn: das kann nicht oft und nicht scharf genug betont werden. Auch heute noch stehen die verbündeten Regierungen einmütig fest auf dem Boden der Auffassung, daß ein Eingriff des Reiches in die finanzielle Selbständigkeit der Bundesstaaten, wie er mit der Einführung einer Neichscinkommcn- und NeichsvcrmögcnSsteucr verbunden wäre, einfach undisku tabel ist. Jeder Vorstoß des Reichstags nach dieser Rich tung würde vom Bundeörat von der Schwelle aus zurück- gewiesen werden. Wenn dem so ist, so können auch solche Vorschläge keinen Anspruch auf Beachtung machen, die mittelbar aus den gleichen Irrweg führen würden. Das ist mit der viclberufenen N c i ch s - D i v i d e n d c n st e u c r der Fall, die unvermeidlich sich zur Reichskapitalrcnten- stcuer auswachscn und in weiterer Folge die Neichsein- kommensteuer hinter sich herzichcn müßte. Es würde also auch hier die Gefahr der Schaffung von Zuständen ge geben sein, die aus dem Boden des deutschen Bundesstaates unhaltbar sind. Des weiteren scheidet bei der Verwirklichung des Besitzstcuergcdankcns die von manchen Seiten befürwortete E rh ö h n n g-d er M atri k u l a r b e i t r ä g c aus. Auf einen solchen Vorschlag können nur diejenigen zukommen, die in der ewigen Kostgängerei des Reiches bei den Einzel staaten überhaupt nichts Bedenkliches sehen, sondern die ungedeckten Matriknlarbeiträge, die von den Einzcl- staaten an das Reich ohne Ausgleich durch entsprechende Ueberweisungcn gezahlt werben, als einen dauernden Faktor in der Reichssinanzgcbarnng beibchaltcn wollen. Die verbündeten Regierungen und mit ihnen alle aufrichtig bundesstaatlich gesinnten Politiker halten dagegen an der Ucberzeugung fest, daß das ganze System der Matritular- betträge je eher desto besser beseitigt werden muß, wie denn ja auch tatsächlich die Matrikularumlagen ursprünglich nur als vorübergehender Notbehelf von den Schöpfern der Reichsverfassung gedacht worden sind. Wenn es nun auch den Bemühungen Bismarcks und Herrn von Miguels nicht gelungen ist, die Aufhebung der Matriknlarbeiträge unter völliger finanzieller Selbständigmachnng des Reiches zur Tat zu machen, so haben doch die verbündeten Regierungen dieses Ziel niemals aus den Auge» verloren. Solange aber das Ideal nicht erreicht werden kann, muß wenigstens dafür gesorgt werden, daß die ungedeckte Matriknlarlast nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten über steigt, ein Fall, der unzweifelhaft gegeben wäre, wenn mau die Besitzstencrsrage durch einen einfachen Ruck an dem Hebel des Matrikularautomatcn „lösen" wollte. Aus ein solches Verfahren würde in vollem Maße der bittere, aber nur zu wahre Ausspruch des bekannten Berliner Staats rechtslehrers Professors Bornhak zutressen: „Erhöhte Matriknlarbeiträge sind gegenüber direkten Reichs- stcnern bloß eine anständigere Form. Sie entsprechen un gefähr der Zusendung einer seidenen Schnur, damit die E i n z e l st a a t e n sich selbst umbringen, statt daß das Reich sie durch direkte Rcichsstencrn erdrosselt." Das trifft den Nagel auf den Kopf. Nus der gleichen Stufe steht der Plan, die direkte Neichsvermögcnsslcucr dadurch zu umgehen, daß man den Einzelstaaten eine Besteuerung des be weglichen und unbeweglichen Vermögens auferlcgt mit der Verpflichtung, den Betrag an das Reich abzuliesern. Der Antrag Gnmp, der das seinerzeit in Vorschlag brachte, wurde von den Fachavtoritäten, der nationalen ösfentlicbeu Meinung und den verbündeten Regierungen übereinstim mend znrnckgewiesen, so daß ihn schließlich auch die Kom mission einstimmig ablehnte, mit der Begründung, daß die inneren Widersprüche und die zu erwartenden bösen Folgen einer solche» Besitzbesteuerung zu schwerwiegend seien., WaS bleibt demnach übrig? Der Antrag Bassermann-e Erzbergcr, der durch die Reichsfinanzresorm zum Gesetz! erhoben worden ist, verlangt bis zum :!v. April 1913 die Vorlegung eines Gesetzentwurfes an den Reichstag, der „eine allgemeine, den verschiedenen Bcsitzformcn gerecht, werdende Besitzstcuer" vorschreibt. Bcsitzstencrn sind' Steuern, die den Besitzenden treffen. Allgemeine Besitz- stencrn sind solche, die den Verinogensbesitz, das Vermögen in seiner Gesamtheit trcsse». Da nun die verbündeten Regierungen unerbittlich daran scsthalten, daß cs unzu lässig ist, die Einkommen und Vermögenssteuer, sei es allgemein oder in einzelnen ?! barten, dem Reiche dienstbar^ zu machen, da eine Erhöhung der Matrituiarbciträge, eine Divioendcnsteuer und ähnliche AuskunftSmiltcl auch nicht gangbar sind, so bleibt sür eine allgemeine Rcichsbesitzn
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