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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187201155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-01
- Tag1872-01-15
- Monat1872-01
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1872
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<x>V. OK'/.. or'// loo'/. 185. >4'/^ «rscheiut täglich früh 6'/, Uhr. Lrtaclloa uad Sepe-ilioa Johannisgassc SS. I-erantw. Redacreur Fr. Hüttner. Sprechstunde d. Redaction Lormmag« von N—tr Uhr Rachmillag« von 4—L Uhr. Ilimadme der für die nächst- I«»l,rndr Rümmer bestimmten fziierare in den Wochentagen dis 3 Uhr Rachmittags. W IS. Anzeiger. Amtsblatt bcß Könizt. BczirWrichts und des Raths der Stadt Leipzig. Montag den 15. Januar. Auslage 9400. /Uwnnrmkntrprri» PierteliLdrli» l Tblr. 7'/, Ngr., inet Bringerlodu l Thlr. 10 Ngr. Jede einzelne Rümmer 2'/, Ngr. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbefbrdcrung !» Lblr. niit Postbcförderung 12 Thlr. Znscrate die Spalrzcile l'/, Ngr. «ectamen unirr d. Urdactiourlirich die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale: ttto Klemm. UniversttLtSstr 22, Local-Comptoir Hamstraße21, 1872. 14.80, narkt.) Mtiger !anisch«. fanuar» MLrz. *«old- IVO'/. w. pr> Boiitl mwelli, Mali Nr 12 chrigstn m loe, k'/.».. ili-Jmii Spiritus 1 s Sgr, mg: 1. S Sar-, Mr. r. Mai- kündig 48 tl. ea hier izetcheu mmen. eigener ion ge« efforen he »ii. >t«blatt neuu- r böh- t. Die! zieruoz Bekanntmachung, die Anmeldung Mtlttatrpfiichttger zun» Eintrag tn die Gta«»r»Ie« betr. Nach den Bestimmungen der MilUair-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom Ire. März 1868 find für zeden Ort im Königreich Sachsen Verzeichnisse aller MMatrp süchtigen Stammrolle») ru führen und e- liegt für die Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der I aulrrzeichnrten Behörde ob. In die Stammrollen find eivzurragen: 1) Milkairpfliihtig», welche in Leipzig geboren sind; 2) Militairpflichtia«, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben ; 3) Milttairpflichtige, welche, ohne tn Leipzig geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, alS Studenten, Gymnasiasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten, als Dienstboten, Hau-- und Wmhsckatt-beamle. HandliiungS- diener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als ander« in ähnlichem Ver- hälrntß stehende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aufhalten. Dergleichen Milttairpflichtige haben sich im betreffenden GestellungSjahre, soweit sie in Leipzig an»,send sind, in der Zeit vom 15. Januar biS 1. Februar bet der mit Führung der Stammrolle brauftragten Behörde »um Behuf der Eintragung tn dieselbe unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugntffe persönlich anzumelden. Sind solche Milttairpflichtige während der Anmelduugsfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Eltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehrherrrn oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bi- zu 10 Thalern, im Me de- UuvermHzenS mit entsprechender Haft bestraft. Luch können Miülcurpsüchtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosuvg Theil zu nehmen und unter Verlust de- au- etwaigen Reclama- l ll-ll-gründeu erwachsenden Anspruch- auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairoievste, vor- jtySweise »u demselven heranzogen werden. Mr fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähnten Strafen und unter Hinweis aus die außerdem eintretenden Nachtheile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1852 «Korea sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit, deren Eltern, Vormünder, Dienstherren, Pnvcipale, Lchrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: zu bewirken. Solle«-: Personen au- früheren Geburtsjahren, welche ihrer Milttcrirpfiicht noch nicht Genüge > geleistet, sich hier aufhalten, so haben auch dies», sowie di« bei vorige* Musterung ZrnückgeßeSte«, » der nämlichen Weise sich anzumelden. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche im Laufe de- Jahre-, tn dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich arnumeldcn haben, ihren Wohnort > oder Aufenthaltsort tn einen andern Musterungsbezirk verlegen, die- sowohl der betreffenden Behörde de- Ort-, welchen sie verlassen, alS der Behörde threS neuen Wohu« oder Aufenthaltsorte- behuf- Berichtiguna der Stammrolle ohne Verzug spätesten- innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der oven- Ierwähnten Strafen und sonstigen Nachthetle anzuzeigen verbunden sind. Leipzig, den 10. December 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Lamp Or. Koch. recht. Bekanntmachung, die Anmeld «nae« z« de» Beztrk-schule» für Ottern L872 betreffend. Diejenigen Eltern, Psiegeeltern und Vormünder, welche Kinder oder Pflegebefohlene, dt« zu Ostern 1872 schulpflichtig werden, tn eine der hiesigen BrztrkSschulen dringen wollen, werden hier« durch veranlaßt, ihre Kinder oder Pflegebefohlene unter Vorstellung derselben von jetzt ab und bi- spätestenS zum 15. Februar 1872 bet den betreffenden Herren Armenpflegern anzumelden und diesen zugleich Geburt-bescheinigung und Impfschein de- anzumeldenden Kinde- vorzulegen. Die Bestimmung darüber, welche der gedachten Bezirk-schulen jede- der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben wird, bleibt Vorbehalten. Leipzig, am 28. December 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Wilisch, Res. Erste Bürgerschule. Zur Annahme von Anmeldungen neuer Schüler und Schülerinnen für das nächste Schuljahr bin ich DienStag den 18., Mittwoch den 17. und Donnerstag den 18. d. Vormittag- von 8—10 Uhr bereit. Die Vorlegung eine- Tauf- oder Geburtsscheine- ist erforderlich. H. Dritte Bürgerschule. Die Anmeldungen der nächste Ostern aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen erbitte ich mir in der Woche vom 15.—20. Januar, und zwar in den NachmittagSflunden von 2—5 Uhr. Betzu bringen sind Tauf- und Impfschein. Dir. vr RamShorn. Bekanntmachung. Diezentgen Grundstücksbesitzer, welche einen Beifchlrutzeucanon an die Sladtcasse zu zahlen ben und damit pr. Termin Weihnachten 1871 und Neujahr 1872 im Rückstände ge- lieben sind, werden zu besten sofortiger Berichtigung aufgcfordert. Leipzig, den 13. Januar 1872. De» RathS Finanz-Deputation. Holz-Auction. Montag am 22. d. M. sollen Vormittag- von S Uhr an in Vnrgauer Revier und zwar an der s. g. alten Linie in der Nähe der Wahrener Grenze, und darnach in der Näh» de- neuen SchützeuhauseS an der verschlossenen Brücke 52 eichene, 128 buchene, 4 maßerlene, 10 rüsterne, 8 lindeue, 31 erlene und 1 a-pener Klötzer, 6 eichene Kahnkniee, 3 rüsterne Schtrrhölzer, 4 rüßerve Schirrstangen, 460 rüsterne Hehebänme und 1890 haselne Stangen, unter den im Termine an Ort und Stelle öffevlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft »erde». Zusammenkunft: auf dem Schlage an der alten Linie. Leipzig, am 12. Januar 1872. D«S Rath» Forst-Deputation. Bekanntmachung und Dank. Herr Dominte Grafft Hierselbst hat zum Gedächtniß und im Sinne seiner verstorbenen Schwester, der Frau Paultne verw. vr. von der Beöke geb. Grafst der hiesigen RalhS- officianten-Wtttwen- und Waisencaffe ein Geschenk von Vtu Tausend Thaler in dreiprocentigen Leipziger Stadtschuldscheinen von 1865 überwiesen, wa- wir hierdurch mit dem AuSdrucke unsre- aufrichtigsten Danke- zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, am 13. Januar 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. ha bli ahlunj en nkom- Nairgel !g vrr- Zerhör- :dau ist le Villa Bischof kamb. mb mn. London. und . vre«da !tbe'« lmbamo. »tel »eM aschwktz« 5t. LN,. I 4 Ha-ß«. Steuer-Mscellen. i. Iv alte» Zeiten waren Steuern in Sachsen in den übrigen deutschen Provinzen unbekannt. - Regierung der Landgrafen in Thüringen und lMarkgrafen zu Reißen war ebenso einfach, al lzu StaarSbedürfuiffe gering. Für den Regenten 1 rächte der Ertrag der beträchtlichen, ihm rigen- tchtnilch gehörigen Güter, di« Zinsen der »«Mittel« Idar» Uuterthanen, Zölle und Geleite hin, de» s rchche» Hof, einen Kanzler, Rentmüster u. s. w. ««erhalten. Amtleute und Vögte hielten I Snchügnit über di« Uuterthanen sowie Bischöfe, Ihm» und Ritter über die ihrigen, auch di« Ivadttäthr über die Bürger unter dem Einfluß IliMSHerrlicher Bögt«. Stehend« Heere gab e- Iiicht; traten Fehden ein, so saß die Ritterschaft if, die Städte stellten Fußvolk und beide Theile Ren die vothwrvdigen Kosten de- Feldzug». Wenige Jahrzehente später reichten für den Irrkgrafen zu Meißen die Kammrreinkünfte nicht ehr auS, noch weniger bei der fortschreitenden »Wickelung der Landeshoheit, wie der Selbst- ' ' feit de- Staate-, wo durch kostspieligere ltgev, Errichtung stehender Heere in Folge mg derselben in den benachbarten größeren in, durch Anlegung von Festungen, Anstel- von Lande-collegien, Errichtung von Schu lt»,'Einführung der Gesandtschaften die Bedürf te des Fürsten wie de- Lande-sich mehrten, o ' aufänalich Ritterschaft und Städte um Bet ern gebeten werden mußten, zu welchen sie da- natürliche Staat-recht wegen Genuß Schutz und Sicherheit für ihre Person wir Agtttthum verbunden waren. Dieser durch "emnen und Verträge eingeführten Verhlvd- it, zu den Lasten de- Staate- nach Verhält- > Genüsse- von Schutz und Sicherheit bei- A». gaben später die ReichSgesetze ihre volle om» jkaft, und schon die Reich-verorvnungcn »»lHtz und 1489 hielten die Uuterthanen zu Renn, an. Di« ersten freiwilligen Beiträge der Ritterschaft »d tziidte hießen Bete (Bede), wurden durch kizelne Verträge und Receffe auf mehr oder we- lger Jahre bewilligt und in Jahrrenten verwan- u. Da- Land gab di« sogenannte Landbete, älteste Spur von Beten in Sachsen well man > im li. Jahrhundert finden, und sie dauerten Anfang de- 15. Jahrhundert-. Bei der steten Zunahme der Bedürfnisse, wo die Jahrrenten der Städte wie die Landbeten immer ungenügender wurden und der Landesherr größere Forderungen an die Landschaft stellte, vereinigten sich die Lehn-leute, alle Ritterguts besitzer wie Städte und hielten Versammlungen, welche wohl att Ursprung aller nachfolgenden wie gegenwärtigen Landtage zu betrachten sein dürsten. Die vorerwähnten Beten, welche «l» »»deut liche, außerordentliche, gemei«« und besonder« Land- und Gtadt«V»te» «in-e» fordere wurden, waren gewissermaßen Gnmdemf- lagen und unterschieden sich nicht allein in >m« Steuern. Letztere waren aus den Land- oder Au-schußtageude«Lande-berr»»«einer bestimmten Ausgabe auf gewiss« Zeit bewilligte Lande-abgaben von sehr verschiedener Art, anfänglich wohl Ver mögenssteuern, und begannen im 15. Jahrhundert. Der Hussitenkrieg nöthigte damals Kaiser und Reich zu außerordentlichen Mittel», zwang auch die Regenten unsere- Lande-, für die Berthei« diaung desselben bedacht »u sein; hierzu kamen spater Uneinigkeiten zwischen den verschiedenen sächsischen Linien, alle- Kämpfe, welche al- be kannt vorauSzusetzen sind, welche aber Ursachen wurden, daß die Steuern sich häuften und seit- dem verewigt haben. Ueber die Mittel, leere (Lassen zu füllen und den steigenden Forderungen gerecht zu werden, war man — wie noch heutigen Tage- — lange tn Zweifel, man fiel auf ConsumtionSabgaben, Per sonen-, Grund- und Vermögenssteuer. In der ersten Periode der Beten, welche lediglich zu den Bedürfnissen de- Fürsten wie zur Tilgung ihrer Schulden dienten, war natürlich von Concurrenz der Landschaft bei Einnahme und Ausgabe der bewilligten Steuer keine Rede, erst später in den Jahren 1451 bi» 1552 nahm dieselbe bald mehr balv weniger Theil an der Au-gabe zu ReichS- hülsrn und der LandeSnochdurt' Auf den verschiedenen Landtagen zu Leipzig, Meißen ,c. in den Jahren 1376 bi- 1469 wurden bewilligt Zinsen zur Bete, Kopfsteuer, der Bier- »ehnte; in den Ländern der Albertinischen Linie seil der Theclung von 1485 auf den Landtagen zu Dre-den, Leipzig, Döbeln, Oscbatz. (Lhemnitz rc., in dm Jahren 1486 bi- 1550 Vermögenssteuer, Personensteuer, Bier- und Weinsteuer, die Türken- hülfc rc. Auf dem Landtage zu Leipzig den 9. Januar 1438 wurde die erste EonsumtionSabgabe — Ztse genannt — dem Kurfürsten Friedrich und Herzog Wilhelm bewilligt, um die Kosten de- Hussiten kriege- zu bestreiten. Die erste Vermögenssteuer wurde auf dem Landtage zu Dre-dm 1488 dem Herzog Albrecht zur Bezahlung der Lande-schulden bewilligt, wel cher von jedem Hundert Vermögen 2 Gulden, von de- Gesinde- Lohn dm 20. Lben, von müßigen Leuten 4 Gr., von solchen, die keine Handthterung oder andere Nahrung gehabt, 1 Gulden rc. er heben ließ. In der Holge wurde da- Vermögen weniger nach Gulden al- nach Schocken tn Be rechnung gezogen. Im Jahre 1469 kam zuerst die Biersteuer auf, vom Faste 5 Gr., wurde öfter als große oder kleine Tranksteuer bewilligt, und später zur allgemeine» Tranksteuer erhoben. AlS besondere Periode bezeichnet man da- Jahr 1537, insofern auf dem Landtage zu Oschatz die sogenannte Bausteurr verwilligt wurde. Sie wurde auferlegt allen Bürgern und Unterthanen der Ritterschaft al- Abgabe nach Schocken von lie genden Gründen wie der werbenden vaarschaft und war wahrscheinlich die erste Steuer, deren Fuß für lange Zeit beibehalten wurde, welche den Namen einer Landsteuer erhielt und später in die allgemeine Land- und Schocksteuer überging. Die erste Türkensteuer scheint 1495 aus dem Landtage zu Leipzig verwilligt worden zu sein, von 1000 Gulden — 1 und von 500 Gulden — Gulden. Diese Bewilligungen wiederholten ich in den Jahren 1523 bi- 1556. Herzog Moritz chrieb 1541 eine solche au-, wo bei der Ritter- chaft außer Gütern, werbender Baarschaft auch StlbergesHirr, goldene Kelten, Kleider, Pferde und Harnische belegt wurden. In den Jahren kurz vor 1570 wurde daS kur- sächsische Steuercollegium auSgebildet und erhielt in genanntem Jahre eine neue Or züalich seiner Rechte wie gehörten damals nur Land dasselbe und wurde Einnahme wie Au-gabe von hierzu verordnet«!, adeligen Obersteuereinnehmern geführt. Eine Deputation der Stände prüfte die Rechnungen dieser Obersteuereinnebmer und mußte im Namen der Landschaft quiturrn, wobei sie vom Kurfürsten verpflichtet wurden, alle ihnen gemachte Eröffnungen geheim zu halten. Zu auogeorrorc uno rryrcu neue Organisation be- seineS Ansehen». ES v- und Tranksteuer vor Deputirten waren anfänglich 5 von der Ritter schaft, 1 auS der Kur, 1 auS Thüringen, 3 auS Meißen, wie die Bürgermeister au» Leipzig, Witten berg, Salza und Dresden erwählt uno späker wurden diese Deputirten in ständige verwandelt. In diesem bezüglich der Abgabenverhältniffe oberflächlich durchlaufenen Zeiträume bildete sich daS Terrttorial-SkaatSrecht in so weit auS. daß die Einkünfte der Kammergütrr der Lande-herr zu seinen persönlichen Bedürfnissen verwenden konnte, wogegen umgekehrt die von der Landschaft bewilligten Steuern dem Lande und zu dessen Be dürfnissen gehörten. Mit dieser Uebrrweisung der Steuern erhielt aber die Landschaft die Mittel zu Sicherung ihrer Existenz und ihrer Rechte für die Zukunft. Dp. Luthardt's erster Vortrag. Am Freitag Abend eröffnete Herr Professor Or. Luthardt vor einem sehr zahlreichen Publicum den unlängst angekündigten CycluS von Vorträgen über die Moral de« ChristenthumS. Mit dieser Darlegung der sittlichen Wahr heiten de- ChristenthumS schließt sich der KreiS der früher von dem Herrn Prof. Lulhardt über die allgemeinen Grundwahrheiten uno über die eigentlichen HetlSwahrhriten de- ChristenthumS gehaltenen Vorträge zu einem Ganzen ab. Und wenn die gegenwärtigen Vorträge nickt, wie irne früheren, im besondern Sinne „apolo getische" genannt sein wollen, so haben doch auch sie eine apologetische Bedeutung. Denn der Beweis deS Lebens und der Thal ist der letzte und der durchschlagendste Beweis. Man wirft dem christlichen Glauben mit Un recht vor, er sei nur eine Sache deS Gefühl-. — Er gehört vielmehr dem Willen an und ist eine Thatsache de- Leben«. Man sagt ferner, da- Christenthum sei nur eine Theorie; und man stellt eS somit in die Reihe der vergänglichen Philosophien. Aber der Beruf deS ChristenthumS ist ein anderer alS der der Philosophie; während diese die Welt zu er klären sucht, so hat jenes bewiesen, daß rS die Macht der Erneuerung der Welt ist. Im Zeitalter der Philosophie vor dreißig oder vierzig Jahren hielt man daS Christenthum si nne Vorstufe derselben im Gewandt de- reli giösen Volksglauben-. Im gegenwärtigen Zeit alter der Realitäten sieht man eS auch als eine
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