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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187201309
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-01
- Tag1872-01-30
- Monat1872-01
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1872
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Erschein tS-ltch früh 6'/, Uhr. Let-clioa,at twelittoa JohanniSgaste ZZ. vrrantw Redakteur Fr. Hiltarr. Sprechstunde d. Redaktion Bonmilag« von N—>2 Uhr »achmtllag« «vll 4—L Uhr. Imahmk der für die nächft- ftlzmde Nummer beftimmten Aürratr tu den Wochentagen dts 3 Uhr Nachmittags. W Z«. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Dienstag den 30. Januar. Auflage V4vff. Al>oaaemt»t§prei« Vierteljährlich , Thlr. 7'/, Agr.) incl Bringrrlohn 1 Thlr. 10 Ngr. Jede einzeln« Nummer 2'/, RgN Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrfvrderung t» Thlr. mit Postbefördrrung 12 Thlr. Inserate die Spaltzeile 1'/, Ngr. »eclamen unter d. ardartionnsirtch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale: Ltto Klemm, UniverfltätSstr. 22, Loral-Comptoir Hainstraße2l. 1872. Bekanntmachung, di» Beschaffenheit der Gchankglaser betreffend. Nachdem durch Verordnung d«S Königlichen Ministerium des Innern vom 12. August l. I. verfüar worden ist, daß auch nach dem Inkrafttreten der Maaß- und GewichtSordnung vom 17. August 1868 e- der örtlichen Regultrung überlasten bleibe, Bestimmung zu treffen, ob und in miewrit Gefäße, welche für den Ausschank von Wein und Bier in Wirtschaften bestimmt sind, mit einem äußerlichen Kennzeichen ihre- Maaßinhalt- versehen sein sollen, so haben wir beschlossen, daß amd für die Zukunft da- AuSschenken drS Biere- in gesichten Schankgläsern zu erfolgen hat, und verweisen die Schankwirthe deshalb auf die nachstehend abgedrucktev tztz. 2, 3, 4 unter d, 5 bis 7 uud S der obgedachten Verordnung vom 12. August 1871, indem wir best 1. Juli 1872 alS Zeit punkt. von welchem ab nur noch die Benutzung den Bestimmungen der neuen Maaßordnung ent sprechender gesichter Bierschankgläser gestattet ist, festsetzen. Diejenigen, welche den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandeln, werden in Gemäßheit tz. 369 de- deutschen Strafgesetzbuch- unter 2 mit Geld bis zu Dreißig Thalern oder mit Haft dck zu Bier Woche» bestraft werden. Leipzig, den 23. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Kock. Reickel, Rfdr. Verordnung, die Beschaffenheit der Schankglafer betreffend, vom 12. August 1871. rc. rc. re. § 2. Zulässig sind für den genannten Zweck nur solche Gefäße, deren Sollinhalt einer der von der Maaß- und GewichtSordnung vom 17. August 1868 für den öffentlichen Verkehr zuge- lossenen Maaßgrößen (s. tz. 5 der Anordnung vom 16. Juli 1869) entspricht. Z. 3. Die Bezeichnung der Gefäße hat zu erfolgen durch einen äußerlich eingeschlifsenen, ein- gesLmttenen oder eingebrannten Strich, welcher bei der Aufstellung de- Gesäße- auf einer horizon talen Ebene den Sollinhalt begrenzt. Schankgläser von '/i, '/, und '/i Liter bedürfen keiner weiteren Bezeichnung ihreS Inhalts Andere nach der Maaß- und GewichtSordnung zulässige Größen sind durch Einschleifen, Ein- schneiden oder Einbrennen einer Bezeichnung de- Inhalt- nach Liter in der von der Anordnung vorgeschriebenen Weise besonder- zu bezeichnen. tz. 4. Der Strich, welcher den Sollinhalt begrenzt, muß a) rc. rc., d) bei Schankgefäßen für vier wenigstens 1 Centimeter, e) rc. rc., mter dem oberen Rande liegen. tz. 5. Den Wirthen ist freigestellt, diese Bezeichnung ihrer Schankgefäße selbst vorzunehmen oder durch wen immer vornehmen zu lasten. Sie find für deren Richtigkeit verantwortlich. tz. 6. Jever Wirth ist verpflichtet, Exemplare vorschriftsmäßig gesichter uad gestempelter FlÜsstg- keitSmaaße von dem seinen Schankgefäßen entsprechenden Jnhatte nn Schanklocale bereit zu halten, seine Schankgefäße vor dem Gebrauch damit zu untersuchen, auch die seinen Gästen und Kunden verabreichten Quantitäten, im Falle dies verlangt wird, damit nackzumeffen. H. 7. Bei der polizeilichen Visitation der gesichten und gestempelten FlüssigkettSmaaße (tz. 6) find auch von den vorhandenen Schankgefäßen beliebige Stücke herauszugreifen und der Prüfung zu unterstellen. H. 8. rc. rc. Vas Leipziger Schulwesen. Beleuchtet von I)r Bock. III. DaS Directorat. Zeder nur halbwegS Gebildete weiß, daß Volks » wohl und VolkSfreihett nur von der Volk-, bildung abhängig sind und daß diese ohne gute Volksschulen nicht zu erzielen ist. — Dessen scheint man bei unS in Leipzig, wo für daS Wohl de» Volke- allerdings sehr viel und sehr liberal «redet wird, doch nicht immer eingedenk zu sein. Denu sonst würde die Leitung unserer Schulange- lnerheiten nicht fort und fort in Händen von pädagogisch nicht gebildeten Laien bleiben uud eS würde die Anstellung von Lehrern und Schul direktoren in einer Weise vor sich gehen, daß wohl die Tüchtigkeit, nicht aber eine gute Empfehlung da- Maßgebende wäre. Gäbe rS bei u»S öffentliche Proben oder Con- curse um erledigte Schulstellen und zwar vor Sachverständigen, dann könnte jeder Aspirant zeigen, wa- er im Vergleich mit Anderen zu leisten un Stande ist, dann würde e- nicht mehr Vor kommen, baß ein tüchtiger Pädagog, vom Stadt- rathr einstimmig alS fähig zu einem Direktorate erwählt, von den Stadtverordneten alS ganz un fähig verworfen wird, und noch dazu auS Grün den, du. weil in geheimer Sitzung vorgebracht, vom Venachtheiligten, dem man dadurch seine ganze Existenz untergraben hat, nicht einmal als haltlose widerlegt werden können. Gäbe »S öffent liche Coocurse, vanu würde e- ferner nicht Vorkom men, daß man dem einen vor auswärtigen Lehrer ck>e Probe, zu der er eigentlich gar nicht verpflichtet V, anfzwtnat, »ährend fie nnnn anderen ohne Heitere- auf di« Empfehlung eine- Stadtverord- «rn hin erlastev wird. — ES würde auch nicht »»kommen, daß man zur Kränkung unserer het- Aschen Lehrer, unter Venen sich doch gewiß auch, Ksie ,a vom Stadtrathe angestellt wurden, tüch- tin pädagogische Kräfte finden müssen, von auS- wiul für unsere höheren Sckulstellen Männer Ittch, die alS Pädagogen durchaus nicht berühmt Dkd und von denen mancher nur alS großer Tmmfreund bekannt war. — ES würde sodann Acht Vorkommen, daß Lehrer, weil sie im Hause etnei Mächtigen unserer Stadt Privat stunden gaben, mit hohen Schulämtern belohnt unv an deren Lehrern mit größeren Verdiensten vorgezogen werden. — Auch würde eS nicht Vorkommen, daß »an einem Theologen, der sich nie um daS BolkS- Mwesen bekümmert hatte, anstatt einer Pkarr- st-Le eine Dirertorfielle an einer Volks?»ule giebt Soll unser Schulwesen^ gedeihen, so muß die Leitung desselben durch Sachverständige und die Wahl der Lehrer und Direktoren durchaus ge wissenhafter alS jetzt vor sich gehen. — Von einem Schuldirektor hat man aber zu fordern, daß er eben so wohl alS Mensch wie als Lehrer und Leiter der Schule tüchtig sei. — Als Mensch hat sich ein Direktor der äußersten Humanität zu befleißigen, seinen Lehrern nicht schroff gegen über zu treten und stets zu bedenken, daß er in seinem Lehrerkollegium sich immer nur unter seines Gleiche« befindet, primus inter pureg, der erste unter den Hauptlehrern, nicht aber der Herrscher über dieselben. Er sollte sich nie in eine solche Selbstüberschätzung hineinarbeiten, daß in seinen Augen der Lehrer einem ungleich niedrigeren Stande alS er selbst anzugehören scheint. Sein Umgang mit seinen Collegen darf niemals einer gnädigen Herablassung gleichen; überhaupt hat er sich wohl zu hüten, daß der Schulmeisterdünkel in seinem Directorenkopfe nicht zu solch einem Grade steigt, daß er sich in seiner Directoren- wetSheit hoch über den Lehrerstand erhaben und alS den Mittelpunkt dünkt, um welchen Alle- in steter Bewegung und Bewunderung kreisen muß. Leider verfuhrt seine Stellung manchen Director, in Folge deS Streben- nach größtmöglicher Aus dehnung seiner AmtSbefugniffe, zur vollständigen Verkennung seiner Stellung und zu Uebrrgrifsen, welche ihn seinem Lehrercollegium sehr verhaßt machen. Die- ist aber um so verächtlicher, wenn sich mit einem hochmütkiaen Benehmen gegen die Lehrer eine feige Nachgiebigkeit gegen eirflußreiche und Vorgesetzte Persönlichkeiten, so wie eine Be vorzugung speichelleckender, katzbuckelnder Collegen vrrvinvet. Zu verwundern ist eS freilich nicht, wenn Schuldirektoren wie andere hohe Herren eine ganz falsche Meinung von ihrer Person und ihrer Macht bekommen, da sie häufig genug von Leuten umgeben sind, die vor lauter Devotion gegen den gnädigen Herrn Director allerunterthämgst er- sirrben möchten. Hinter dem Rücken desselben führen freilick manche dieser Herren eine ganz andere Sprache, und fragt man einen solcken Birrbank-Raffoniieur, warum er gegen seinen Di rector nicht eben so offen mit der Sprache herauS- gehe, so erhält man die Antwort: „eS hilft ja doch nichts, und Sie glauben gar nicht, wie man sich dadurch schaden kann." Auch alS Lehrer uud zwar alS Mustrr- leh rer, an welchem sich die anderen Lehrer ein Beispiel nehme« können und sollen, muß ein Dtrectpr in seiner Schule aufzutreten im Stande sein. De-Halb hat man von ihm nicht nur eine gründftcke Vntrau'heft mit der. Grundsätzen der 3 Acker — Qu.-R. - 1 Hekt. 66,«> 2 - 80 - -- 1 s 25,i 1 - 239 , — — s 99,i 2 - — — i s 10.7 1 - 2 - ----- » 55.7 8- 9. Alle mit Abstrichen nach andere« Maaße, als dem nach 8- 2 allein zulässigen, ver sehenen Schankaläser sind vom 1. Januar 1872 ab zu beseitigen — oder die Aichstriche unkenntlich zu machen. Diese Vorschrift gilt auch in denjenigen Orten deS Lande«, für welche eine Bestimmung der im tz. 1 erwähnten An nicht getroffen worden ist. Dresden, am 12. August 1871. Ministerium de- Inner». v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Bekanntmachung, Wiesen- und Frldverpachtuug betreffend. Von den am 1l. December v. I. zur Verpachtung versteigerte», der Stadtgemeinde ^ ^ Wissen, Gräseret und Feld sind nur folgende * ^2t> ! der Ranstädter Viehweide, Parthenwirse, Parzelle Nr. 2769 der Stadtflur, Adthetl. 21 der Connewitzer Vauerwiesen, Gräsern auf dem Begräbnißplatz deS vormaligen JacotShoSpitaleS für die darauf gethanen Höchstgebote zugeschlageu worden, wogegen wir den Zuschlag be- zügltck der.übrigen versteigerten Wtesen und des Feldstückes abgelehut haben. Es werden daher in Gemäßheit der Versteigerungsbedingungen mit Ausnahme der Inhaber der vorge dachten Höchstgebote, für welche der Zuschlag erfolgt isi. alle übrigen Bieter ihrer Gebote hiermit entlasten. Die nickt zuaeschlaaenen Wiesen bez. das Feldstück, nämlich in der Etadtstur Abtheil. 2 der Alten Pfingstwiesen an der Lindenauer Chaussee (JobanniShoSpital resp. in 2 Parzellen von 4 Acker 134 Qu.-R. -- 2 Hekt. 46,t Ar und 4 Acker 133 Qu.-R. -- 2 Hekt. 45,s Ar Flächeninhalt, Abtheil. 3 der Ranstädter Viehweide, » 6 - - - in Lindenauer Flur die Kietzwiese an der kleinen Luppe (JohanniShoSpital), Feld, das sogen. Rodeland, Thcil der Parzelle Nr. 768 deS neuen Flurbuchs, in Leulscher Flur .die Krumme Wiese sollen anderweit an RathSstelle Donnerstag den 8. Febrnar d. I. voa DornrittagS LL Uhr an ans die U Jahre 1872 diS mit I88V an die Meistbietenden verpachtet und zwar wird die unter Nr. 1 aufgeführte Abtheil. 2 der Alten Pfingstwiesen in doppelter Weise, zuerst im Ganzen und daun noch einmal in 2 Parzellen (s. oben) gelheift auSgeboten werden. Die BersteigerungS- und VerpachtungSbedingungen sowie die bezüglichen SituationSpläne liegen in der Expedition der Ockonomie-Inspection im Johannishospitale zur Einsichtnahme auS und wird daselbst auch sonst etwa gewünschte Auskunft erlheilt werden. Leipzig, den 27. Januar 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Koch. - Ccrutti. 3 Acker s l ü Ou.-R. ch c Hekt. Ar i 8 267 4 92» 2 5 278'/, 3 28.» 3 — 214', — 39.8 4 4 270 2 71.» 5 3 246 2 N« 6 4 20t» 2 59,g wissenschaftlichen Pädagogik zu fordern, sondern auch die Befähigung, diese Grundsätze auf jeden Unterrichl-zweig in erfolgreicher Weise zur Anwen dung bringen zu können. Er muß nicht nur alle Gebiete der Pädagogik wissenschaftlich durchdrungen haben, sondern eS muß ihm auch selbst eine lang jährige eigene Erfahrung und Uebung zu Gebote stehen. Ein guter Leiter der Schule kann der Director nur dann sein, wenn er Pädagog von Fach und dieS mit Leib und Seele ist, wenn er bei tiefer pädagogischer Einsicht und bei richtigem pädagogischen Tacte nicht nur selbst ein guter Lehrer, sondern auch ein humaner Mann zu sein vermag. Ganz unerläßlich ist aber, daß beirhm. damit er daS leibliche und geistige Wohl ebenso der Schüler wie der Lehrer zu wahren und zu fördern im Stande ist, die SchulgesundbeNSlehre in Fleisch und Bein übergegangen sei oder daß er, sich seiner Schwäche darin bewußt, die Anstel lung eine- GesundheitSrathe- (ärztlichen Schul- inspectorS) beantrage. — Ganz unerläßlich ist eS ferner für einen Direktor, daß er sich nicht für unfehlbar hält und die Schulangelegenheiten ganz eigenmächtig, nur nach seinem Belieben ordnet. DaS Lehrerkollegium (die Conferenz) hat die in der Schule geltenden Gesetze und Anordnungen zu treffen, der Director aber darüber zu wachen, daß dieselben genau durchaeführt werden. Die Conferenz ist die Seele der Schule, und für letztere ist ein Conferenzbeschluß stets heilvoller als eine willkürliche Directorialverfügung; der Beschluß der Schulconferenz muß jederzeit Uber dem Be lieben deS Direktor- stehen. Freilich können die Conferenzen nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die Lehrer darin nicht vom Director terrorisirt werden. Dieser darf Conferenzen nicht erst ansctzen, wenn es ihm gerade behagt; er darf in den Conferenzen seinen Kopf nicht um jeden Preis dnrchzafttzen suchen, Einwände der Lehrer nicht mit Achselzucken entgegennehmen, offenen Wider spruch nicht mit Unwillen und Geltendmachung seiner ganzen Autorität zurückweisen. Wohl aber muß er die Conferenz dazu mit benutzen, um Gegenstände der wissenschaftlichen Pädagogik zur Besprechung zu bringen und so seine Lehrer am Schlaffwerden zu hindern. Ein gewissenhafter Director, dem daS Wohl seiner Schult am Herzen liegt und dem diese- über Alle- geht, der in echt pädagogischem Geiste sich immer nur als Lehrer fühlt und die natür lichen Rechte seiner Collegen zu achten und zu wahren weiß, der die Einigkeit uud Berufsfreu digkeit sowie daS wissenschaftliche Streben im Collegium zu nähren und mit Festigkeit nach außen und nach oben aufzutreten versteht, ein solcher Director wird niemals danach streben, Alleinherrscher im Schulfache zu werden und den Behörden gegenüber ein dtenstlhuender Schulrath zu werden. Auch wird er nicht willkürlich über LectionSpläne und Lehrbücher verfügen, sich nicht in die Behandlung und Beurcheilung jede- ein zelnen Schülers mischen, nicht jede Kleinigkeit vor seinen Rickterstuhl ziehen, nicht selbstständig mit Eltern und Behörden über Lehrerangelegenheiteu verhardelrr, nicht Lehrer vor Schülern oder deren Eltern compromittirrn und so die Autorität der selben untergraben. Wohl aber wird er ebenso die praktischen wie theoretischen Leistungen seiner Lehrer einer eingehenden pädagogischen Beaufsich tigung unterziehen. Die prakttschrn Leistungen eine- Lehrer- sind aber in seiner Classe zu erkennen und deshalb muß der Director hier öfter- als Hospitant erscheinen. AlS solcher muß er aber auch die gehörige Zeit in der Classe verweilen, aufmerksam zuhörrn und dann dem Lehrer, frei lich in cvllegtalischer Weise und nicht etwa vor den Schülern, über etwaige Mangelhaftigkeiten tm Unterrichte seine Meinung eröffnen. Auch die theoretische Befähigung der unter ihm wirkenden Lehrer zu prüfen ist des Direktor- Pflicht; er muß Nachsehen, ob und nach welchen pädagogischen Grundsätzen sie handeln, ob tu den verschiedenen Classen nach einem Plane unterrichtet wird, und wie vertraut der Einzelne mit der fortschreitenden pädagogischen Wissenschaft sich zeigt. Thul die- nun rin Schuldirektor —und will er ein gewissen hafter Director sein, so muß er dies thun — dann bleibt ihm freilich keine Zeit zum Dtrigiren mehrerer Lehranstalten übrig. Betrachten wir nun die Direktoren unserer Leipziger Volksschulen, so ergiebt sich zunächst, daß kein einziger seine Befähigung zum Direktorat durch eine öffentlicke Probe dargethan hat, soll- drrn daß alle auf diese oder jene Empfehlung hin angestellt wurden. — ES findet sich ferner, daß fast alle unsere Direktoren theologisch gebildete Männer sind, die allerdings in der langen Reihe von Jahren, wo sie dem Lehrerstande anaehören, zu Pädagogen geworden sein mögen, aber doch immer noch mit einer gewisse» Vorliebe au der Theologie hängen und deshalb die Anstellung junger Theologen, die eben erst die Universität verlassen und sich pädagogisch noch gar nicht ge übt haben, zum Nachthellt der Schule begünstigen, ja diesen, auch ohne vorherige Probe, gar nicht selten den Unterricht in Elasten übertragen, denen sie gar nicht gewachsen sind. — Ein Haupt vorwurf sodann, der unseren Direktoren zu machen in, betrifft daö G.'sundheitlicke der Tckule «gh
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