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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187202143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-02
- Tag1872-02-14
- Monat1872-02
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1872
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Erscheint täglich früh 6' r Uhr. Ml» tkprdilloa godamiisgasie 33. jk<ni-!w Aetackur Fk Oüitnkr. rynchsnmtc d. Redaclion »kmuu-t von I I-ir M r »chwin-g« von 1—L Ubr. Ißoitme dcr für die »ächil- WM Aummer bestimmleit i^rnitr in den Wochrnwgm Ns 3 U»r Aachminags. TallMaü lnzeiger. M 4L. Amtsblatt des Kvaigl. BezirkSMichts und dcß Raths der Stadt Lchziz. den 14. Februar. Auflage S450. Abünnruitnlsorci» Picrtcljäkrllch , ri>,r Ngr.. incl Vringerlot',, i Tt-lr. tu Ngr. Icke einzelne Nimimcr 2'/, Ngr. Siel'itt'ren für tk-trabcilaqcn ohne Postdetörtcrung 9 L<tr. mit Posldesörkcruiig 12 Trtr Znscrale die Spaltzeile l'/„ 'Ngr. Nerlamrn unter -. ttedaellonsllrle, die Spaltzcile 2 Ngr. Filiale: Ltto Klemm. Universttätsstr. 22, Local-Comptoir Hainstraße 21. 1872. Bekanntmachung. l- Dir diesjährige Leipziger -OfterZneffe beginnt am IS. «prtl «der mit dem 4. Mai. 1) Während dieser drei Wochen können alle in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten I nd Aewerblreibende öffentlich hier feil halten. i) Außer voraedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Ver- Üiserü bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 1) Jedoch ist das AuSpacken der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern lob de» in Buden ausstehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche Mlet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche !nlh der Aahlwoche nachaesehen wird. i) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen Berkaufslocales wird, außer Iin sofortigen Schließung desselben, jedeSmal, selbst bet der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichmch I «l einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. 1 S) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das Auspacken daselbst Iwr dem Donnerstage in der Borwoche, also vor dem 11. April, bei einer Geldstrafe bis zu I» Thalern verboten. 7) DaS Hausiren jeder Art bleibt auf die Meßwoche beschränkt. h Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung deS WaarenverschlusseS an > U an Tnde der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Wig, am 13. Februar 1872. Der -tath der Stadt Leipzig. Schlei vr. Koch. -Meißner. Holz-Auktion. Montag am I«. Februar d. Z. sollen -rachnetttag- von 2 Uhr an in «urgauer Revier hinter dem neuen Schützenhause ca. 4VV Stockholzhanfe« unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meist bietenden verkaufe werden. Leipzig, am 1. Februar 1872. D«S Math- Forst - Deputation. Realschule. An»»eld«ogen neuer Schüler für Ostern d. I. werden DonnerStag den 15.. Freitag den 16, Sonnabend den 17. Februar Nachmittags 3—5 Uhr und Sonntag den 18. Februar Vormittags 10—12', Uhr gegen Vorzeigung deS Tauf- oder Geburtsscheins, veziihentlich b«S Eonfirmaltonv- scheinS, sowie eines Schulzeugnisses oder der letzten Schulcensuren in meinem Amtszimmer (1 Bürger schule rechter Hand 1. Stock- von mir angenommen. Zu der Aufnahmeprüfung haben sich darnach die angrmeldtten, in Leipzig oder besten nächster Umgebung wohnhasien Schüler Mittwoch den 21. Februar, früh 8 Uhr, mit Schreib-Papier und Federn versehen, einzufinden. In die 5. Elaste oder in eine der über dieser stehenden Elasten können nur Diejenigen zure- laffen werden, welche außer anderen Erfordernissen auch die Element» der lateinischen Sprache sich angeeignrt haben. Prof. IIi». AVaztziivw, Direktor. Steuer-Misccllen. IV. z» fast allen Staate« unseres Deutschen Reiches I iß der biedere Steuerzahler mit den direkten Ab- pkil and den einschlagenden Bestimmungen der Mt. Sn Preußen z. B. hat sich derselbe in du Grind- und Gebäudestruer, in die vom Ge mse ru entrichtende Abgabe, in die Claflenstruer ^ ck cktvsificirte Einkommensteuer so eingelebt, daß a einvild seiner Einschätzung sich entwerfen und selch« dem heilen kann. In Sachsen sind ' G die Kteinverhältnifse terra iucognita. DemÄrund- -Mbesltzer genügt eS in den meisten Fällen, Uh ihn str sein Befitzthum gewisse Einheiten «ferlegk sind oder werden, für deren jede er fir genchnlich 9 Pfg. alljähilich Steuer zu ent richte» hat; dem Gewerbe- und Perso- »slßellerpfltchtigen dagegen, wenn im hol de» Mhlillg die Steuerschwalbe den neuen Steuer- zeltei mit keiner wesentlichen Erhöhung bringt, iiis Grund deren er zu reclamiren gezwungen »trd. -»lldgebungen über ru niedrige Besteuerung plrozen selten in die Oeffentlichkett. Die bestehende Steuergesetzgebung, wonach die TniiidstMbesttzer wie die Gewerbe- und Perso- lalstulerpflichtigen einer unter sich gleich »rzizen Besteuerung unterworfen werden solle», fand ihr Entstehen durch die Kammer- «rhMimgen von 1833/1834 Die Leitung zur krrbereitilng der durch daS Gesetz vom 9. Sep- enbcr 1843 eingeführten Grundsteuer ward der dwalige» Cevtralcommisstou überwiesen. Aach früherer Anschauung war die Grundsteuer lediglich Ertragsteuer, auf dem Grund iere beruhend, sämmtliche Grundstücke del Lande- nach ihrer Ertrag-fähtgkeit Sellmißia zur Mitleidenhert zu ziehen. Zvea wollte man erreichen durch die Ber- Lonitirung, Ermittelung der Reinerträge mb Wellnna der Steuereinheiten. Alt Xeaß str di« Landesvermessung aalt der Mische Icker zu 300 Q.-Ruth«u, al» Längen- M-1 die Ruthe ,« 7 Ellen 14 Zoll. Die Ber- »ßi»I jeder Fl« war eine doppelte — etn- «i nach dem äußeren Umriß, der sogenannten Airzreize mit den vorhandenen Grenzmark- ßet»e» (Maaßstab 200 Elle» 1 Dresdn. Zoll), soda» «tt Inbegriff sämmtlicher einzelner Par- pH», bte Detailvermessung (Maaßstab 15 Ruthen I Dntdv. Zoll). Letztere bewerkstelligte man an läßlich mit der Kette; allein die Unsicherheit, da Äaiael, der größere Zeitaufwand nöthigt« illd zur Aufnahme mtt den erforderlichen Meß- icknnoruteu, so daß gleichzeitig eia Bild aller jlchfisch« Fluren geschaffen wurde. Durch die öamkss»ng stellte man daS Eigenthum ber Be- ßpr fest und setzte de» früheren Grevzstreittg- liüa ei, wirksames Ziel. -lisßabe der Bonitnuug war es, alle nutzbaren Me», entsprechend der Culturart, welcher sie 1« Akt der Abschätzung angehörtrv, nach den ffvichchaun Graden ihrer Ertragsfähigkeit in lme bttnffmdru Elaffen rinzuordnen, zu welchem "tM allgemeine Classification aller im »de »erdmmtnve» Bodenarten ausgestellt war. TrttagSfLhigkeit beurtheilte man nach gewiffen "kmaleu, als Beschaffe»heit und Tiefe der Acker- , Beschaffenheit de« Untergrund«-, dem Feuch- stande re., anßerdem war durch skono- »nrchnun- »ach Beschaffenheit der Boden- ktong resp. der zur Bearbeitung erforderten -lturkst«» (ans Grund der Bewtrthschaftung LLndnrü, nach dem Dreifeldezlyftem) im sraus ein Reinertrag (generell und in Roggen- rch, ernztttelt und bestimmt, welcher dvrck, be- «rtliche Umstände, al« NimaiisLe «er- »zß«, Näh, bevötterter E?Sdte u. s. w. ab «r geändert und in den Reinertrag (definitiv und in Geldwerth) verwandelt wurde. Zu Feststellung deS SteuercapitalS für den Acker in Rozmenwenh hatte man daS Land in 45 Districte getheilt und al- Normalpreis den 10jährigen Durch schnitt der 14 Jahre 1822 bi- mit 1835 — nach Ausscheiden der zwei wohlfeilsten und zwei theuersten Jahre — angenommen. Die Abschätzung der Gebäude geschah nach dem wirklichen oder möglichen NutzungS- ertrage oder derN utz un gSf ähigkeit, welcher dnrch Bermtethung zu erzielen, andererseits nach der Bodenfläche, welche die Gebäude einnehmen. Der mittlere Mirthertrag der Gebäude 18 31 Li mit 1836 bezeichnete den Bruttoertrag, sowie nach Abzug d«S Durchschnitt-Betrags an Reparatur- uud Verwaltung«kosten, ingleicken allmäligen Ersatzes deS BetriebScapitalS den Reinertrag. Durch Multiplicir«» des dtfinitiven Reinertrag- mit dem Flächeninhalt ermitteln sich die Steuer einheiten, insofern auf je 10 Ngr. dirsis Rein ertrags eine Steuereinheit gelegt war. Die gewonnenen Resultate überfühne man in die Steuerdocumente, und enthält daS Flur buch die einzelnen Parzellen mit Besitzern, dir Flächen, Culturarten, Bonität, generellen und definltiven Reinertrag, sowie die Steuereinheiten. DaS auf da- Flurbuch gegründete Kataster ist dagegen ist eine «ach dem Besitzstand geordnete Zusammenstellung aller Steuerobjrcte zur Er hebung und -«gleich öffentliche Urkunde, auf Grund dessen all« Grundbesitzer sogenannte Besitz standSverzeichuiff« zugefertigt erhalten. Nach damaligen statistische» Notizen war Sachsen in 3516 Fluroezirken vermessen. Die Zahl der Grundstücke betrug 215,369, der PayellenI,779,710, der Gebäude 217,589 und die Srsammtfläche »xcl. der «nermittelte» Gebäude, Grundfläche, Hof- räume rc. 2,861,244 Acker 290 O.-Ruthen, »elche sich vertheilte Mt: 18,096 Acker 267 Q.-R. auf Sebändeflächeu, 1,835,221 . IS . . Ackerland, 75,124 . 79 - - Gärten, 295,399 - 206 . - Wiesen, 54,350 - 187 - - Weiden, 562,360 - 21 - - Waldungen, 18,192 - 32 - - Teiche, 5,500 . 79 - - Weinberge, Stein- brüch«, Sand- und Lehmgruben rc. Der Mirthertrag aller Gebäude war 4,618,801,665 Thalrr, wobei Bezirk Leipzig mit 1,079,070 (Stadt 918,116 Thlr ), Dresden 883.202 Thlr., Zwickau 296,180 Lhlr , Chemnitz 256,675 Thlr. rc. betroffen war. Dt« Gesammtsumme der Steuer einheiten beziffert« sich auf 48.299,677,»» jetzt 58.400,000 in runder Summe. Bet 10 Ngr. oder 100 Pfennige Reinertrag für die Steuereinheit giebt die ausgeschriebene Anzahl Pfennige das Procentvrrhäitniß der Grund steuer »um Reinertrag, so daß die Auferlegung von 9 Pfg. pr. Steuereinheit 9 Proc. d«S Rein ertrag- verlangt. Seit 1844 »nrden von der Steuereinheit er- hoben: 11 Pfg. in d« Sichren 1850, 1851, 1852, 1854, 1867. 10 „ „ „ „ 1849, 1853, 1855, 18?6, 1857, 1859, 1868, 1869. 8 „ „ „ „ 1846. 1847, 1848, 7 ,, „ ,, ,, 1845, 9 in allen übrigen Jahren. Gleichwie am Lager eine-hoffnungslosen Krank»« die Arrzte r«hl»S da- Wesrn der Krankheit zu erforschen suchen, dem Patienten Hilf« aber nicht darbtet", so dieGrlrhrten beim Hinscheiden unserer Grundsteuer, welche sie als Rente, der Ablösung bedürfend, unv gegentheilig zu definiren suchen Bet so getheiiten Meinungen, wo der Streit für die Besteuerung ziemlich unwesentlich, muß jede Erwägung deS Für und Wid«r völlig unnütz er scheinen. Allseitig ist wohl festgrstellt, daß die Grundsteuer der Ablösung nicht bedarf, und in Betracht, daß unter Grundrente gewiß nur eine für den StaatSfiScuS auf dem Areale haftende unlösbare Reallast zu verstehen, daß der Staat durcbZahlung der hohenSumme von4,026,699Thlr an Rittergüter, Städte, Gemeinden, Kirchen, Schulen rc. sich da- Recht drr Belastung neuer (bisher freier) Steuerobjecke erkaufte, ferner bei der oben bezetchneteu wechselnden Erhebung, der fortlaufenden ErhöHAng, wie dem Zutritt neuer Steuereinheiten der Grundsteuer der Charakt»r einer Steuer, nicht aber einer Rente gesichert ist. Der Schwerpunkt war seit Jahren verlegt in die Mehrbelastung deS Grundbesitze- gegenüber den Gewerb- und Prrsonalsteuerpflichtigen. Der Kampf blieb ohne befriedigende- Resultat und ist mit Geschick das neue Resormgesetz alS EriSapsel unter die streitenden Parteien geworfen, nach welchem der Grundbesitz entlastet und Handel wie Gewerbe überlastet werden soll. Die Beweis mittel für allgemeine Grundsteuerermäßtguna sind aber trügerisch und liegt der Schwerpunkt in der unglaublichen Ungleichheit der Grundsteuer in sich. Die Grundsteuer fußt aus Verhältnissen auS den dreißiger Jahren und früher, und bei den gänzlich veränderten Verkehrswegen, der Zunahme der Bevölkerung, dem Auf blühen von Handel und Gewerbe re. zst, ganz ab gesehen von der erhöhten Nachfrage nacki den Bodeverzeugniflrn, dem fonwährenden Steigen der Preise derselben, der Werth de- Grund uud Boden- wie der Gebäude in einem steten, jedoch t» allen LandeSthetse« nicht gletchneäHtge» Steige« begriffen ge wesen, so daß jeder aufgestellte Proceutsatz drr Besteuerung im Allgemeinen unrichtig und nicht »u begründen ist. Die Grundsteuer sollte fixirt bleiben »ach den damals festgesetzten Grundsätzen ohne Rücksicht auf Beränderungen in der Rentabilität der Grundstücke; dabei ist aber im Laufe der Zeit die Stabilität, außer 'Nicht- beachtung der Culturverändernngen, nicht allseitig gewahrt worden, vielmehr find WerthSverände- rungen von Gebäuden auf Verlangen beachtet, andererseits, wo kein Antrag vorlag, unbeachtet geblieben. Hierzu kommt da- WachSrhum drr Städte, drr Anschluß von Dörfern, wobei hervor- zuhrben, daß bezüglich letzterer die NutzungSfähia- keit größtentheilS nach dem Klächenranm der Woh nungen rc. bemessen wurde, tu Folg« dessen seit vielen Jahren dir Würderung von Neubauten mit der früheren Einschätzung sich kaum noch in Einklang bringen läßt. Die Steuereinheit von SpeculationSbcuten wird mit 8 big lO Dblr., bei Gebäuden noch früherer Einschätzung wird mit 30 Thaler, 40 Thaler und höher bezahlt, und beläuft sich bet werthvollem Baustrllrnareal über 1000 Thaler. Der Werth der jetzigen Grundsteuer ist bet solchen Ungleichheiten gänzlich in Frage gestellt, und eS blerbt irdenfalls sehr gefährlich, dieselbe alS Unt erläge in ein neurSAd- gabrngesttz zu überführen, so daß man von Anfang an mtt unrichtigen Zahlen rechnen mutz. Jahrhunderte der Vergangenheit wie die Bei spiele anderer Staaten betonen die Nothwendia- keit der Beibehaltung der Grundsteuer. Sie ist der einzige Factor, welcher unter allen Verhält nissen leben-- und steuersähifi blerbt, den Schwan kungen des Treibens entrückt ist, gewerblichen Tre auch wegen größerer Sicherheit eine höhere Skeuer- belastung ertragen kann. Die Gerechiigkcit for dert aber Beseitigung aller Ungleichheiten, wie eine höhere Bemessung d«S SteuerfußeS der Liegen- schäften gegenüber den Gebäuden, da letztere mehr der Zerstörung, Abnutzung und anderen Chancen auSgesetzl sind. Ein ferneres Bedürfniß ist Tren nung deS TheilS vom Einkommen auS dem' Grundbesitz, welches von der Grundsteuer nicht betroffen, von der persönlichen Tbätigkrit, dem BetriebScrpitale und anderen Umständen abhängig, und Berücksichtigung dieses Einkommen-, unter Abzug der Passiosinteu bet einrr allgemeinen Ein kommensteuer, als der Steuer der Zukunft. Universität. ZV. Leipzig, 13. Februar. Morgen Mittag 12 Uhr findet im Borneriauum die Probevor lesung eineS sich in der Theologie habililirendcn hiesigen jungen Gelehrten statt, ein»- Sohne- unseres Professors 1)»-. tlwol. Franz Delitzsch, derzeitigen Decar.S. Dr. pbij. und Licertlat IohanneSDelitzsch wird morgen tm Auditorium Nr. 7 des genannten akademischen Gebäudes seine Rede halten, heule über 8 Tage aber 20. d.^ sich öffentlich in die Facultät eindiSpuliren. Diese solenne DlSputation hat zum Gegenstände eine 98 Seiten starke lateinische dogmatisch-historische Dissertation: „do Inspiration« soriptnra« sa« ra« sjnick statnerint patres apostoUci ei apologeta« secuncki saeculi." In der philosophischen Facultät habilitirtr sich Ende Januar durch die üblichen Leistungen und ei«, Jnauguralschrist „Uebereintgrchemische Vorgänge bei der Keimung von ?isum sativum" der Assistent am agriculturchnnischen Laboratorium vr. Robert Sachßr. v. Leipzig, 13. Februar. Die Juristeufaculiät begeht heute den TodeStag eineS WohlthäterS unserer Hochschule, de- Hofrath vr. Christian Friedrich KeeS, durch »ine Gedächtnißrede im Auditorium Juridicum (Pnrinnm) un) ein Ge- legrnheitSprogramm, weiche- AppellattonSrath vr. C. O. Müller, d. Z. Decan, verfaßt hat. Letztere- enthält auf 29 Seiten „Bemerkungen zu tz. 822 d»S bürgerlichen Gesetzbuches", („Verträge, welche die Uebrrtragung de« Eigen- thumS an einem Grundstücke, oder die Ueberlra- mug einer Berechtigung, welche ein Folium im Srundbuchr erhalten hat, zum Grgenstande haben, find mittelst einer von den Bethetligten vollzogenen Urkunde oder vor Gericht zu Protokoll zu schließen."- Die lateinische Gedächenißred» auf Dr. KeeS knüpft an ein deutsche- RetchSgesetz von neuestem Datum an, da- Grsrtz vom 7. Juni 1871. Neues Theater. Leipzig, 13. Februar. Seit dem Weggange de- Herrn Schmidt, welcher in Leipzig durch «ifriaeS Studium eine sehr respectable Stuke in der GesangSkunst erreicht hatte, ist die variton- frage nicht endgültig aelöst worden. Der Nach folger, Herr FranziuS, besaß zwar schöne Mittel, aber zu wenig Schliff in seinem Vor- trage, um al- zweiter Baritonist am Leipziger Stadtthealer bestehen zu tönnrn. Ikdrnfall« ist nun von Seiten der Dirrction der gut» Wille vorhanden, diese empfindliche Lücke auszukltllen und dadurch das Ensemble der Oper zu ver vollständigen. Zu diesem Zwecke gastirte gestern Herr Ernst vom Eladttheaier zu Pest aus der himgrn Bühn, und suchte nach besten Kräften die Rolle de- ..Valentin" in Gounod'S Oper „Faust und Margarethe" du-chzvsühren, um r« erproben, ob
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