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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187202181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-02
- Tag1872-02-18
- Monat1872-02
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1872
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Erscheint täglich früh 6> 2 Uhr. leNcttoi «lld Lr-kdilioa Johannisgasse 33. Rctacteur /r. Hüttner. LkreLstunti t. Redacticn «cmmag» ron 1l—>2 Ubr «-chm»iuz« von 4—L Uhr. Tagcltlall ne der für die nächst- Nummer beftimmkrn in den Wochentagen n S Uhr Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt dcS Kömgl. BtzirkSgciichtS und dcß Raths der Stadt LciW. Auftaqe ^donnrmcntsvrci» Picrtcljäl'rli^ I Ttlr. 7'/, Ngr., >ncl. Pruigcrlol'n l Tür. l«, Ngr' Jede einzelne iitnimncr 2'2>gr. ^edübren für Erlradcilagcn ohne Pvstt'e'vrtcrmiz n ^ür. mit Pvstdc'ordcrnng >2 Tl-tr. Inserate die Spaltzcile l'/, Ngr. Nectemen unter d. Uedaeiiansültlh die Spattzcile 2 Ngr. /iliate: ttto Klemm. Uiiivcrsitätsstr. 22, Local-Comptoir Hainsrrasze 21. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten »»ch de» 2t. Februar ». e. Abend- V,7 Uhr t« Saale der I. Bürgerschule. Tage-ordnuna: I. Gutachten drS BauauSschufieS Uber a) Nachfordrrungrn zum Bau der Realschule und S. BezirkSschule, d) die Kasernenbaufrage, c) Feld- und Wiesenverpachtung. ck) dtach- forderung zum Schleußenbau zwischen den Grundstücken der Moritz- und ErdmannS- straße, e) Schlrußenbauten in d-r UlrichSgaffe. k) Arealverkauf an der Thalstraße. II. Gutachten de- SckulauSschufseS über as Herabsetzung der Pflichtstunden auf 16 resp. 18 für diejenigen Lehrer an den Gymnastin, der Realschule und den höheren Bürger schulen, welche da- 6". Lebensjahr erfüllt haben, d) die Verpflichtung der Lehrer an den Volksschule» auf Erthnlung von wöchentlich 28 Stunden Unterricht. Bekanntmachung. Kür die erste diesjährige Vorstellung zum Besten de- Theater-PrnsionS-FondS haben wir gewählt: Don Juan, Oper in 2 Acten von Mozart. (Mit Original-Reettativeu) Die Ausführung wird Dieu-tag den 2V. Februar d. I. stattfinden. Da daS geehrte Publicum unserem Institut« von jeher dre freundlichste Theilnahme geschenkt dürfen wir wohl hoffen, daß auch die bevorstehende Aufführung, bei welcher die hervorragendsten Me unserer Bühne Mitwirken wollen, sich eine- recht zahlreichen Besuche- zu erfreuen haben werde, den 16. Februar 1872. Der BerwallungSauSschuH deS Theater-Pension--Fond-. Holz-Auction. .I. soll Montag am IS. hinter dem neuen len Nachmittag- von 2 Uhr an in Burgauer sebruar d schützenhause ca. Alsa Stockholzhaufen iter de» im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meist «linden verkauft werden. Leipzig, am 1. Februar 1872. De- NathS Forst-Deputation. Ven Herren Stadtverordneten ich da- nachfolgende Schreiben deS RatheS eontniß. vr. Georgt. An Stadtverordneten - Vorsteher Herrn Advocat vr. Georgt. Tw. Dvhlgeboren beehren wir unS hierdurch tzutheile», daß wir die Tage deS 19. und d. M. dazu bestimmt haben, an welchen von 6 Uhr Nachmittag- die Gutachten der Herren tadtverordneten über die Anmeldungen zur ver tu RathS- und ArbeitShauS-Freischulr ent- ^engtnommen werden sollen, und ersuchen zu- ich die betreffenden Herren Mitglieder Ihres lllegiumS, sich zur gedachten Zeit in der RathS- de einfinden zu wollen. Bezüglich der über dir Anmeldungen zur ettdler'schcn Freischule aufgenommenen sechS- htzig Fragebogen aber müssen wir die Bitte richen, unS diese besonders zu übersenden, »ir dieselben dem Directorium der Wendler- Stiftung zur Beschlußfassung haben zugehen laste». 3» größter Hochachtung verharrend Leipzig, am 16. Februar 1872. Der Rath der Stadt Leipzig, vr. Koch. Wilisch, Res. vr. ruthardt's sechster Vortrsg. dar Thema de- vorigen Vortrag- über die liche Eh« schloß sich Freitag den 16. Februar venva»dte Thema über da- christliche an. Denn Ehe und Haus gehören enge amen. Die Liebe zum HauS und der Stolz da- HauS ist ein Trbtheil der germanischen in. AuS dem Naturbodrn der Ehe erwächst HauS. Daraus entspringt auch der gemetn- Stnn, welcher die Familtengliedrr mit ein- r verbindet. Denn der Familiensinn, brr daS geistige Band der Familiengemein- '1 bildet, ist nicht ein Erzrugniß der lieber« »g oder de- Willen- oder der Gemeinsamkeit Interessen, sondern da- natürliche, vom Geiste üet deS Schöpfers selbst gewirkte Gefühl der 'ichea Zusammengehörigkeit. Dieser Sinn der Ll bildet die natürliche Sittlichkeit deS Fami- ' ltenS ; Impielät ist etwa-Widernatürliches. Pietät ist, da ist auch geschichtlicher Sinn, »m ein Heute kennen und kein Gestern ist «tk. Dieser geschichtliche Sinn gestaltet sich lkitte. Die Sitte ist der Niederschlag der heit im Leben der Gegenwart, nicht Sache der Uebereinkunft. In ihr be- »ir die Lebenserfahrungen, Anschauungen, >ke», Lebensweisheit der früheren Geschlechter überliefern sie der Zukunft. So bildet sie Baud de- geschichtlichen Zusammenhang-. !«i Saud zu znreißrn ist der Geist der Revo- », der mit der Geschichte bricht. Zu irdem dm Hau- gehört sie Sitte de- Hause-; daß Leben de- Hause- will nicht bloß auf i»g und Belieben gestellt sein; dann aber dt« religiöse Sitte de- Hause-, welche seinem ,en Leben erst die höhere Weihe und verleiht. Familiensinn bildet da- innere geistige, die " da- äußere Band, welche- die ein zelnen Glieder der Familie zur Einheit des HauseSzusammenschließt. Innerhalb dieser Grenzen aber gliedert sich da- Haus in mannigfaltigen Abstufungen. DaS nächste Verhältniß ist daS Verhältniß von Eltern und Kindern. Kinder sind eine Gabe deS Herrn, sagt der Psalmist; und unsre Sprache spricht von einem Kindersegen. Wenn in einem Volke Ktnderarmuth der Ehen zur Regel wird, so ist die- rin sehr bedenkliche- Zeichen für den moralischen Zustand des Volkes, wie unS da- Beispiel Frankreichs zeigt. Kinderreiche Ehen sind ein Zeichen auch der moralischen Gesundheit deS Volksleben-. Aber Kinder sind nicht bloS eine Gabe, sondern auch eine Aufgabe, und zwar eine ernste. Allen Rechten entsprechen Pflichten. Later oder Mutter zu sein ist das höchste Recht ,«S Menschen. Uber eS fordert auch die Erfüllung der ent sprechenden Pflichten. Die vorderste ist die Lebenserhaltung des KindeS. Diese Pflicht zu versäumen ist ein Verbrechen. DaS heidnische Alterthum sprach dem Vater oder auch dem Staate das Recht zu, über daS Leben des KindeS zu ver fügen; und noch heute übt diese Anschauung ihre verwüstenden Wirkungen unter den heidnischen Völkern. DaS Christenthum hat unS gelehrt, im Kinde nicht eine Sache, sondern eine werdende Persönlichkeit zu sehen, welche nicht bloß uns, sondern sich selbst und ihrem Gott angehörl. Dieß ist die große Bedeutung der Kin ver kaufe. Diese tst nicht bloß eine schöne Familien feier, sondern Ausdruck der Erkenntniß, daß auch da- Kind eine sittliche Persönlichkeit ist und io gut wie wir einen selbstständigen Anspruch an die ewigen Güter de- Reiches Gotte- hat. So hat sie eine große Bedeutung für die allgemeine sitt liche Würdigung de- Kindes. Die Kiudrrtaufe ist der größte Trost für die Eltern am Sterbe bette der Kinder, aber auch die ernsteste Ver pflichtung für die Eltern. Mit der Pflicht der Lebenserhaltung verbindet sich die Pflicht der Erziehung. Daraus folgt, daß alle Arbeit, also auch alle Verwendung der Kinder zum eigene» Lebensunterhalt einen er ziehenden Charakter an sich tragen muß, daß daher alle Beschäftigung der Kinder, bei welHer dieser fehlt, wie eS bei den meisten Fabrikbeschaf- tigungen der Fall ist, verwerflich ist. Die rechte Stätte der Erziehung ist daö HauS. ES ist der allgemeine Geist de- Hause-, seine ganze Atmo sphäre und Ordnung, welche erziehend wirken soll. Darin liegt die große pädagogische Bedeutung der Sitte, welche die vorderste Hülfe in der Erziehung ist. Vater und Mutter gemeinsam in dem Zu- sammenwirken ihrer verschiedenen Eigenlhümttch- keit haben die Pflicht der Erziehung, welche sie, wenn sie sich auch Hülfe dafür suchen, an Nie manden abgeben können. Aber dann müssen die Eltern auch zusammenwirken, wenn die Erziehung gedeihlich sein soll. Denn von der gemeinsamen ehelichen Liebe geht die elterliche Liebe au-, welche die Macht der Erziehung bildet. Aber nicht eine fleischliche, sondern eine heilige Liebe soll sie sein ; denn wir sollen in unfern Kindern ein« Gabe Gotte- sehen und in unserer Aufgabe gegen di« Kinder ei» Amt Gottes, da- wir im Namen Gotte- zu erfüllen haben. AuS diesem Bewußtsein entspringt sowohl jene aufopfernde Hingebung, di» wir besonder- an den Müttern so oft zu bewundrrn Gelegenheit haben, alS auch der sittliche Ernst, welcher dem Kinde mit der Autorität eines göttlichen Berufs ent- gegeruritt und Gehorsam fordert. Denn der Weg der Erziehung ist der Weg de- Gehorsams, de- unbedingten Gehorsams, mag da- Gebot ver standen werden oder nicht ; denn dem Worte der Eltern sollen die Kinder gehorchen, nicht etwa der eigenen Einsicht. Auch das Lernen hat zunächst die Forin d«S Gehorsams. Denn daS erste Lernen ist Uebung deS Gedächtnisses, nicht Uebung deS Verstandes. Denn daS Gedächtniß ist der Gehor sam deS Geiste- gegen die Sache, weiche dem kind lichen Geiste ebenso als ein Gesetz enlgegentritt, wie daS Wort der Eltern rin Gesetz für den Willen ist. Diesem Gesetz sich zu unterwerfen ist daS Erst«, eS zu verstehen erst das Zwckte. Denn der Gehorsam ist der Weg zur Freiheit. Wird er verweigert, muß er erzwungen werden durch die Strafe. Die Strafe ist die Pflicht der Liebe gegen den Ungehorsam. Ist eS aber die Liebe, die straft, und nicht die Laune oder dir Zsrn- mülhigkeit, dann braucht man nicht zu fürchten, Laß dte Strafe daS Herz deS KindeS entfremde, vielmehr sie bindet es noch enger an die Eltern Die Aufgabe der Erziehung ist nicht, ElwaS auS den Kindern zu machen nach eigenem Wunsch und Gedanken, sondern sie hmzunehmen, wie sie unS Gott gescheckt hat, und in der Anerkennung Dessen, was Gott unS mit ihnen gegeben, DaS, waS er in sie hmeingelegt hat, zur Ent faltung zu bringen. ES sind aber nicht blos natürliche Gaben, die er ihnen gegeben, sondern auch geistliche, denn unsere Kinder werden getauft -'und dadurch ausgenommen in die Gemeinschaft der göttlichen Gnade. In dieser Tausgnade sollen wir suchen sie zu bewahren, die Sünde in ihnen aber zu bekämpfen. Denn wenn wir die Kinder auch unschuldig nennen, so wissen wir dock, baß sie e- nicht sind, sondern daß in ihren Unarten die Keime der Leidenschaften v-rborgen sind, welche das Verderben ihres späteren LebenS werden können. Aber wir sollen unS vor allem Gewalt samen in der Erziehung fcrnhalten; denn nicht wir können unsere Kinder zu Dem machen, waS sie werben sollen, sondern daS Beste muß Gott thun. Wie soll daS Kind zur Religion erzogen werden'? Die Religion ist zuerst Leben, dann erst Lehre. So soll die Religion dem Kinde zunächst in der Gestalt de? LebenS enlgegentrettn, in der Ordrung, in der Sitte, in der ganzen Luft deS HauseS, die daS Kind alhmet, und im Gebet. Man kann mit dem Gebet nicht früh genug be ginnen. Sobald eS sprechen kann, läßt man eS ein kurzrs Gebet sprechen. Das Kind versteht eS nicht? Der Weg der Erziehung ist durch Uebung zum Vrrstänbntß, nicht durch Verständniß zur Uebung. Und waS daS Kind nicht versteht, tas fühlt r-, ahnt es. Die Welt der htmmlifchen Dinge ist ihm nicht eine fremde Welt und Gott der himmlische Vater ist ihm wie ein vertrauter Freund seiner Seele. Dte Nahrung deS kindlichen Geiste- ist Poesie und Geschichte. In dieser Gestalt will ihm auch die Religion nahe gebracht sein. DaS Kind lernt gern kleine Verse und hört mit EnlhusiaS- »»- dte heroischen Geschichten deS Alten Testa ment- von David und Goliath u. s. w. und mit stiller Andacht die Erzählungen vom Heiland. Man würde daS Kind de- Schönsten berauben, wenn man ihm die biblische Geschichte entziehen wollte. Man soll da- Kind weder in pietistischer Weise zu religiösen Bekenntnissen anhalten, dir bei ihm noch keine Wahrheit haben und haben können, noch in rationalistischer Weise mit Moral abspeisen und von der rnchgeschmückten Aue der biblischen Geschichten auf die h-andsteppen mora lischer Gemeinplätze führen. Lasten wir daS Kind K,nd bleiben und gönnen wir ihm seine Welt der Poesie und Geschickten! Dann erst, aber dann auch führen wir eS in den Ernst deS Kateckiömuö htnein, daß ihm dieser ftin LebenSbuch werde. Nack der Bibelübersetzung hat Luther unserm Volke Nichts geschenkt, waS gleich werlhvoll wäre wie der kleine Katechismus — nur wringe Blätter, aber Blätter von Gold. Der große Geschichtschreiber der Reformation, Leopold Ranke, sagt von ihm: „Der Ka'.echiSmuS, den Luther im Jahre 1529 herauS- gab und von dem er sagt, er bete ihn selbst, so ein aller Doctor er auch sei, ist ebenso kindlich wie tiefsinnig, so faßlick wie unergründltck, rinfack und erhaben Glückselig, wer seine Seele damit nährt, wer daran festhält. Er besitzt einen un- vergänglicken Trost in ,edem Moment, hinter einer leickten Hülle den Kern der Wahrheit, der dem Weisesten der Weisen genug lhut." Fürckten wir nicht, daß wir Knechte bilden durch den religiösen Charakter der Erziehung! Im Gegen- theil, wer vor Gott sich zu beugen gelernt hat, wird vor den Menschen aufrecht stehen ; wer aber nicht- Höhere- kennt alS menschliche Gewalt, wird vor ihr sich beugen. „Ein Volk, daS nicht glauben will", sagt Togueville, „muß dienen, nur ei» religiöse- Volk verträgt die Freiheit." Wir fordern von unserer Jugend idealen Sinn. Aber ohne die Religiosität ist da-Joeal eia Phantasie- bild, da- verweht wie der Morgennebel und dem Alltagsleben Platz mack:. Wenn wir unsere Jugend frisck, fröhlick und frei wünschen, so geht diesen drei Eigenschaften im allen deutschen Turner spruch „fromm" voran. DaS Ziel der Erziehung ist die Selbststän digkeit für den himmlischen und für den irdi schen Beruf. Tamil sie selbstständig werde, müssen wir die Jugend loslaflen auS der Hut de- elter lichen HauseS. Das sind die Zetten der Krisen und der Sorgen. Wenn alle die Stimmen der Welt auf den Sohn eindringen, ist eS nicht zu verwundern, wenn er irre wird an den religiösen Ueberlieferungen deS elterlichen HauieS. Die Jugend ist geneigter, mit Traditionen zu brechen als sie zu bewahren Sie liebt die Freiheit und sträubt sich gegen Gebundenheit, besonders wo eS sich um innere Ueberzeugung handelt. War aber dic häuSlicke Religiosität eine gesunde und lebt Liebe zur Wahrheit im Herzen veS SohneS, so können wir ihn getrost Dem befehlen, der seine Zeit hat und durch die Schule deS LebenS am besten zur religiösen Selbstständigkeit zu führen weiß. — Der Sohn soll aber auch zur Selbst ständigkeit deS irdischen Berufs erzogen werden. Welcher dieser Beruf >,i, ist gleich, wenn er nur der Begabung und Eigenihümlichkeit deS SohneS entspricht und den allgemeinen sittlichen Aufgaben der Menschheit dient. Die Kinder gehören nicht bloß dem HauS, sondern auch der Ktrche und dem Staate an. Es hat die Erziehung auch eine kirchliche und eine staatliche Seite. ES liegt im Interesse der Kirche, daß die Kinder in dem Glauben erzogen werden, auf den sie getauft sind. Und eS liegt rm Interesse deS Staate», daß dre Klndrr dereinst ihre bürgerlichen Pflichten zu erfüllen geschickt seien. Der gesunde Zustand ist der. daß keine der beiden Mächte die andere verdrängt, sondern daß sie beide im Einklang mit einander handeln und wirken. Und wenn wir in Deutschland den Vor zug deS Schulzwangs vor den anderen Völkern voraus haben, so ist der Schulzwang doch nur dann sittlich berechtigt, wenn der Geist der Schul» der reckte christliche Geist ist. Sonst wird cr für alle Christen und Gliedir der Kircke zur Tyrannei. In diesem christlichen Geiste die Entwickelung bek kindlichen Geistes zu leiten und zu fördern ist rer schöne und wichtige Beruf der Lehrer, mit welchem sie ebenso der Kirche und dem Staat« dienen, wie sie die Aufgabe der Eltern unterstützen. Aber auch die Alten überhaupt, insbesondere die Alten im HauS. haben einen Brrnf gegen die Kinder, einen um so verantwortungsvolleren, ie scharfsichtiger die Augen der Jugend für alle Schwächen und Blößen sind, und ie mehr eS die Kinder in Scheu und Anhänglichkeit gerade zu den Alten zieht Dem entsprechen nun die Pflichten der Kin der in Ehrfurcht und Vertrauen, in Gehorsam und Dankbarkeit, und wenn die Eltern gestorben sind, tm dankbaren Gedächtniß. Unter den Geschwistern aber haben die Schwestern den Beruf, durch ihre stillere und ge lassenere Art auSgleichend zu wirken und so den Frieden deS Hause« zu bewahren, d»e Brüder aber, denen sich frühzeitig die weite Welt der Geschichte und de» Geisteslebens erschließt, fördernd und bereichernd zum Leben de- HauseS beizutragen. Durch daS Hülfebedürsniß des Hause» bilden sich mannichfacke Dienstverhältnisse, von dener da» wichtigste da« der Herrschaft und deS Gesinde- tst. ES ruht aus einem Neckiöverlrag, aber eS geht darin nickt auf. sondern ist e.n per sönlichiS Verhällr.iß der Zugehörigkeit zu den Ordnungen und zum Leben de» HauieS. ES soll also auch daS Gesinde nickt so angesehen werden, als habe eS sich mit seirur Zeit und Kraft rer kauft, sondern alS Glieder, wenn auch als vor übergehende, des Hauses, lheilnehmend an fernen Freuten und Leiden und am religiösen Geist und der religiösen Sine deS HauseS und alS frere sich selbst angehörige Persönlichkeit. Verde Theile, Herrschaft und Gesinde, sind für einander verantwortlich. Jede» HauS trägt ein etgenthümlrckeS Gepräge soll es wenigstens an sick tragen, toll aber zu gleich im Verkehr m»t der Außenwelt steheu, wie der Einzelne die doppelte Ausgabe hat, im leben digen Verkehr deS Nehmcnö und Gebens zu sieben und zugleich seine Eigenihümlichkeit zu bewahren. Auf Viesen Verkehr bat zunächst die Verwandt schaft Anspruch, aber auch der weitere Kreis, mit welchem unS Gott in Beziehung gefetzt hat Aber wenn wir die Thürrn und Fenster deS HauseS öffnen, daß der frscke Strom de» LebenS durch dasselbe hindurchgehe, so sollen wir doch da» Hrilrglhum unseres HauseS nickt vretSgeden und sein eigenthümlicheS Leben durch Lem Verkehr nickt schäbigen, sondern fördern. Der näcksir Portrag soll dem Leben des Christen im Staate gewidmet sein.
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