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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187203036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Textverlust vorhanden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-03
- Tag1872-03-03
- Monat1872-03
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1872
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ktatzt. ta. Erscheint täglich früh 6' r Uhr. ttiNtii nt trpritlioa Jvhamnsgasie 3S. . Netactcur /r HSltvrr. 'kfm-stunte d. Redaction 0m»Mag« k°>> N—12 Ul>r »«chmnij« vo» 4—L Uhr. UchMer der für dir nächst- Rnmmrr brstimnurn Ipicrete in den Wochentagen ' Nie 3 llhr Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt des Kvmgl. Bezirksgerichts und des NathS der Stadt Leipzig. Auflage st.itttt. ^lwnncmenlrprci» T-ierteljäk'rlich l Tl'lr. 7'/, Nqr., i»cl. Bniigcrlvdn t Thlr. 10 Ngr. Jede rinzelite Nummer 2'/, Ngr. Gebühren tiir Extrabeilagen otme Poslbetörderimz 9 Lhlr. mit Postbcfördcrung 12 THlr. Zuserate die Spaltzcile 1'/, Ngr. Kcclamen »ater !>. UedacttonsIIcich die Spaltzeile 2 Ngr. /Male! Otto Ulemm, lliiivcrsitätssir. 22, Local-Eomptoir Hainstraße 21. V 63. Sonntag den 3. März. 1872. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten U,tt»»ch -e» S. Marz ». «. AbeindS */,? Uhr t« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: I. Gutachten de- Ausschusses zur Gasanstalt über ». Erbauung eine- neuen KohlenschupperS für die Gasanstalt; d. Vermehrung der Beleuchtungsanlagen auf dem AugustuSplatz; e. dergl. in der Bayerischen Straße ; ck. Höherlegung der GaSröhre in der Parlhenstraße; e. Anlegung eine- Brunnen- in der Gasanstalt. II. Gutachten de- SchulauSsckufseS über die Erklärung de- Rath- auf die Anträge wegen ». Aufhebung dt- Schulgelde-; d. Bearbeitung einer Schulstatistik; c. Wegfall der Begutachtung der Aufnahmegesuche in die Bezirksschulen; ä. Gleichstellung de- Schul gelde- für alle Classen einer Schule ; e. gleicher Einrichtung aller Volksschulen in Lehr ziel und Lehrmitteln, und l. über Schulgeldbefreiung der Geistlichen und Lehrer, sowie g. über Nachforderung zur Ausstattung für di« Mcolaischule. c L/ Bekanntmachung! NachdemA'Herr vr. Otto Günther da- Amt eines StadtralhS auf Lebenszeit freiwillig aiedergelegt hat, ist an dessen Stelle heute der bisherige Siadtschreiber Herr Philipp SchleiAner alS Stadirath auf Lebenszeit verpflichtet und eingewiesen worden. Leipzig, am 2. März 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Da- zur Erledigung gekommen« Amt de- Stadtschreiber- haben wir dem zeitherigen ersten RathSassessor Herrn Karl Georg Mechler übertragen und denselben heule dazu verpflichtet. Leipzig, den 2. März 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Kock. Cerutti. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen da- Ende jede- akademischen Halbjahre- zu haltenden Revision der Universitätsbibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher entliehen haben, aufgefordert, diese an den drei ersten Tagen der bevorstehenden Woche am 4., 5', 6. März, alle übrigen Herren Entleiher dagegen an den drei ersten Tagen der darauf folgenden Woche, am 11., 12., 13. März gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzulirfern. Leipzig, am 29. Februar 1872. Die Verwaltung der Universitätsbibliothek. Bekanntmachung. Nach drn Messungen de- Herrn Prof. vr. Kolbe betrug die Lichtstärke de- städtischen Leucht- M na Monat Februar d. I. durchschnittlich da- Zwölffache der Leuchtkraft der Normalwachskerze hi einem durchschnittlichen specifischen Gewichte von 0,46. petpjig, den 2. März 1872. D»s Raths Deputation znr Gasanstalt. »i-«ud gela-gc» vi». je <7. ,tze tt. »d »ge»> -rttl- > S«»ich^ März wif de«, v. «. »ev. Mn- <s lüin. inä bei n- sann^ ran I 0. V. t r«, «ülkoomensl rntbn »Ke» »»<> Ler Feinj spätch«4 keim«! raß« Sk. »,> tachwahl. er»,r8gch»> vrudrr Her»! wmitanMs . Frbr. M j elasi««». uo< d«l»> «irrdurchU»! füllt vqchns und -t» , u»d Fm. mperatm kl lassirß L' ar nngeletckj elche dir S» «n vnla»»j usen, HntM lfltr., «d a« Hotz unbmg.S«.I g. «t. , r. H«ßc j «ißer echmr u« WchNail an« vldM^I .dePmfk. l. H-ecs ör^nbü ß.I eo. «rMa i vr. Luthardt's achter Vortrag. ln achte Bortrag vr. Lulhardt'S — de- Buß- Mi »egen am DonnerSrag den 29. Februar ge- «e» — halte zum Thema daS Leben deS Fristen im Staat. Air die Kirche da- Gemeinwesen der Gnade nd die Familie die Gemeinschaft der Pietät ist, s» ist der Staat da- Gemeinwesen de- Recht-. Ilis dem Rechte ruht er und die Aufrechterhal- Mg u»d Handhabung de- Recht- ist sein Beruf. Lai Recht muß Recht bleiben auch gegenüber dm Widerspenstigen. Darin beruht die Pflicht der Strafe. Die Strafe ist nicht ein Mittel der Fester«-, wenn auch die Besserung sich mit ihr nadindel, sie hat auch nicht bloS die Bedeutung derMrelkung, wenn sie auch unwillkürlich etwa- vschreckmdr- hat, sondern ste ist die nothwendige Knau» de- Recht- gegen seine Verletzung. Denn d»d Sicht muß Recht bleiben, entweder in der F»r» der Erfüllung oder in der Form der Ahn- dmg. Hat Gott da- Recht gewollt, so bat er M, die Verletzung de- Rech:- auch die Strafe ßt»oül. Also hat die Strafe ihren Grund nicht » menschlichen, sondern im göttlichen Willen. Lim« ruht auch die Berechtigung der Todes strafe. Drvn die RechtSahndung muß der Recht-- «rlgnrig entsprechen. Wie es ein AeußersteS im «l wider die Menschheit giebt, über welche- RichtS möglich ist, so muß eS auch ein st»t> der ganzen menschlichen Gesellschaft; denn Illeben ist da- Grundrecht de- Menschen und die Voraussetzung aller Güter de- Leben- ; diese- Dusterste ist daher die Strafe am Leben de- FrwlerS. DaS Recht zu handhaben, ist die Obrigkeit reardnet; sie ist also, wie da- Recht selbst, eine Ordnung de- göttlichen Willen-. Die- spricht sch an- in der Bezeichnung „von Gotte- Gna den", — ein Wort nicht der Anmaßung, sondern der Demuth, welche- nicht ein Recht der Person, sondern die Autorität de- Amte-, und nicht den - etroa unbeschränkten — Inhalt und Umfang, sondern di» göttliche Grundlage seiner Be- fngmß bezeichnet. Obrigkeit und Unterthanen »ich«» den Staat auS. Weder ist der Fürst der tztaat, so daß er sagen könnte I'Stat e'est «i, »och ist da- Volk für sich souverain; son der» beide zusammen bilden den Staat Wern die Träger der Obrigkeit sich vom Volk isolire», statt die StaatSidee in ihm lebendig n»d activ zu machen, so nennen wir da- bureau- kransch. Aber so levendig die StaatSidee im volle sein mag und so wert verbreitet da- poli tische Berständntß, so hat die Obrigkeit doch Ein- «oranS, die amtliche Berechtigung, und diese for. drrt Gehorsam. Jene- berühmte Wort de- stpostel Paulu- Röm. 13: „Jedermann sei unter- >ba» der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn iS ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo ober Lbrigkttt ist, die ist von Gott verordn«. Der fick nun wider die Obrigkeit setzet, der wider strebet Gotte- Ordnung; vre aber widerstreben, nnden über sich ein Unheil empfangen" — tritt An revolutionairen Gedanken und Gelüsten ent- ssti»en entgegen. Und e- war nicht ohne Er sitz. SS hat nie grausamere Verfolgungen und nchltmivrigere Mißhandlungen gegeben, alS wie ste dir Christen der ersten Jahrhunderte von der ionischen Obrigkeit zu erleiden hatten, jemandem l»a die Versuchung der Auflehnung und de- vstiderstande- näher alS jenen. Sie haben diese Versuchung überwunden, und Gott hat ihre Sache z»» Siege geführt. Unser» Kirche verwirft mit «Irr Entschiedenheit da- Recht de- activen und bewoFneren Widerstande-. ES mag für den Christen Pflicht werden, gotlwidrigen Befehlen der Obrigkeit den Gehorsam zu weigern, aber ' > hat er tzuch die Folgen diese- Ungehorsam- 8 alS ein von Gott verhängte- Leiden ruhig über sich ergehen zu lassen. Nur innerhalb de- Be rufe- giebt eS ein Recht oder eine Pflicht de- Widerstande- gegen rechtswidrige Anordnungen der Obrigkeit — es giebt eine legale Opposition — aber wo der Beruf dazu feh'.t, wirb dieser Widerstand zum Ausruhr; und Aufruhr ist stets verwerflich, und Revolution ist unter ollen Um ständen Sünde, denn sie ist Anmaßung einer Gewalt, die man nicht besitzt, und sie gefährdet den Staat selbst. Sie kann auch nützliche Folgen haben: aber diese werden reichlich ausgewogen durch die schlimmen Folgen, die mit ihr ver bunden find. Revolutionen sind immer ein Un glück, und sie sind schlimmer alS die Mißbräuche, gegen die sie gerichtet sind. Aber wenn die StaatS- umwälzungen von unten verwerflich sind, so find eS die Staatsstreiche von oben nicht minder; denn sie find ebenfalls Verletzungen der recht lichen Ordnung. Diese aber ist in jedem StaatS- wesrn da- Höchste, und die Obrigkeit ist nur dazu da, die Rechtsordnung aufrecht zu erhalte», nicht aber zum Umsturz derselben oder zur Willkür. Schwieriger aber ist es, die christlichen Gewissen u bescheiden, wenn eS sich nicht um einen Con- ict zwischen Obrigkeit und Unterthanen, sondern zwischen Obrigkeit und Obrigkeit, d. h. um die Frage der Legitimität handelt. Wie weit reicht die Pflicht gegen die frühere, wann beginnt die Pflicht gegen die neue Obrigkeit, die etwa durch innere Bewegungen oder durch äußere Ge walt zur Herrschaft gelangt ist? Diese Frage ist nicht vom Herzen, sondern von der bürgerlichen Pflicht. Da- Herz kann noch lange gebunden sein in dankbarer Liebe und Anhänglichkeit, während bereit- neue Pflichten im Gewiffrn binden. So lange die alte Obrigkeit angefochten ist, ist eS Pflicht eine« Jeden, in jeder Weise für sie ein- zutreten. Wenn aber die neue — und die- ist da- Entscheidende — in die Handhabung der Rechtsordnung etngetrek»» ist, so daß sie Trägerin de- Rechte- geworden ist, dann bindet unS viel leicht zwar nicht Neigung, aber Pflicht und Ge wissin an die neue. ES mag dem Herzen schwer werden; aber der Christ hat auch in dirfrm.Hchweren dann Gotte- Fügung und Führung anzuerkeunen und sich darunter zu beugen. ES wäre nicht Er füllung, sondern Verletzung der staatlichen Pflicht, etwa da- entthronte Fürstenhaus noch alS eigent ltche Obrigkeit anzuerkeunen, während eS die- doch thatsächlich nicht mehr ist. Aber zwischen beiden Zeiten können längere oder kürzere lieber gangözeuen liegen, in denen da-Recht nicht mehr oder noch nicht klar liegt, und in denen dem Christen wohl nicht- Ander«- übrig bleiben kann, alS sich zeitweilig au- dem öffentlichen Leben zurückzuziehen, an dem er sia> ohne Sünde ni oetheiligen könnte — während sonst diese vethe! ligung Pflicht ist. Die staatliche Tugend, auS welcher alle- staat licht Verhalten hervorgehen muß. ist die Vater landsliebe oder der Patriotismus.. Sie ist nicht blos Liebe zur Heimaih, auch nicht bloS Liibe zu dem Volke, dessen Sprache wir sprechen und dessen Art wir theilen, sondern auf der höchsten Stufe Liebe zu dem staatlichen Gemeinwesen de- Volke-, drm wir angehören. Sie fällt nickt zusammen mit der Liebe zum angestammten Fürstenhaus Sie wird nickt ohne diese Liebe fein; und sie kann um so weniger ohne dieselbe sein, je mehr etwa ein Fürst seinem Volk in frommer Sittlichkeit und treuer Pflichterfüllung als Vorbild voran leuchtet. Wohl dem Volke, da- eine- solchen Fürsten sich rühmen kann! Aber sie muß aut» da sein, wo der Fürst etwa nicht lieben-werih ist oder da- Fürstenhaus wecksselt. Aber Nichts bat sie gemein mit der demagogischen Volksschmeichelei die noch widerwärtiger und unsittlicher ist als Fürstenschmeichelei. Die Vaterlandsliebe ist nickt eine Sache de- Entschlüsse-, sondern angeboren gewirkt von dem Geiste Gotte-, der in natürlichen LrbrrSordnungeu, dir von ihm stammen, gegen Z! wärtig ist. Aber sie soll zur bewußten Thal de- reien Willen- werden und rein erhalten bleiben von den Versündigungen gegen sie. Diese Ver- ündigungen sind der Egoi-mu-, der vom Staate nur Nutzen zu ziehen sucht, statt sich ihm zu Diensten zu stellen, und der schlechte KoSmopoli- li-muS, der gemeine sowohl, dem der eigene Staat zletchgültig ist, wenn er nur Geschäfte machen ann, wie der sentimentale, der da- Fremde werthsckätzt, weil eS fremd ist. Der deutsche Patriotismus aber besteht nicht bloß in der Freude am deutschen Kunfifleiß od-r im Stolz auf deutsche Größe, sondern vor allem in der Erfüllung de- besonderen Beruf-, welcher dem deutschin Volke obliegt. Dieser Beruf ist ein doppelter, ein religiöser und ein weltlicher. Ein religiöser Beruf. Denn e- ist nicht zufällig, daß die Reformation sich auf deutschem Boden vollzogen hat. Wir sind alle stolz auf sie und datircn von ihr eine neue Zeit de- deutschen Geiste-. WaS war sie für ein» Thal? Nicht bloß eine That der Befreiung von hemmenden Schranken und Fesseln, auch nicht bloß eine That de- wissen schaftlichen Gewissen-, fo»dern vor allem eine That de- religiösen Gewissens, hervorgegangrn auö der Frage nach der Gewißheit de- Heil- und der Seligkeit der Seele. Also liegen die Wurzeln der neueren Geschichte unsere- Volke- im religiösen Geiste desselben. Und von jeher steht die Religion an der Schwelle der deutschen Geschichte und ist der fromme und gläubig» Sinn ein Erbtheil Unsere- VclkeS. Der Unglaube ist von Welsch- land, von Italien und Frankreich, zu unS hervber- gekommen. Ungläubig sein heißt sich verwälschen lassen, und wer über Glaube und Religion spotten kann, ist ein entarteter Sohn unsere-'Volke-. Und da- wälsche Wesen von unS abthun, heißt vor Allem den Unglauben abthun. Unser Volk hat einen religiös«n Beruf in der Welt: Hüterin der Frömmigkeit und de- Glauben- zu sein. Und einen weltlichen Beruf: Hüterin der Treue und der Gerechtigkeit unter den Völkern zu sein. Deutsche Treue ist ein bekanntes Wort und unlös bar verflochten mit den Erinnerungen an alte deutsche Art. Und Gerechtigkeit gegen fremde Art und Weise besitzt und übt kein Volk so wie da- unsere. DaS wälsche Princip ist, da- Interesse zum herrschenden Gesetz zu erheben und nicht die Gerechtigkeit und die Treue. Die wälsche Art aber ist von jeher eine Versuchung für unser Volk gewesen, durch da- GlänzendL ihrer Erscheinung und da- Scheinbare ihrer Erfolge. ES wäre eine Verleugnung unsere- Berus-, wenn wir unS ver leiten ließen, au die Stelle einer Politik der Treue und Gerechtigkeit' eine Interessenpolitik zu setzen. Mehr al- einmal sind die flegreichen Völker geistig und moralisch von drn Besiegten überwunden worden. Möge Gott die- von unserm Volk fern halten'. Der Patriotismus schließt die sittliche Pflicht ein gegen die Sünden de- Volke- zu streiten. Die ihr Volk am meisten liebten, sind zu irder Zeit auch am strengsten und schärfsten gegen dasselbe gewesen. Aber nicht bloß die Strafrede, sondern rede sitt liche Arbeit, vor Allem an unS selber, dient zur sittlichen Förderung unsere- Volke-. Jeder Staat nimmt seine besondere Stelle ein unter den übrigen. Diese seine Wellst rllung bestimmt sich sowohl nach seinen realen Mackl- verhältniffen alS nach dem Resultat seiner Ge schichte, die er durchgemacht hat. Beide können einander ungleich sein und dieß drängt dann zu einer Ausgleichung. Diese kann aber nickt bloß durch äußere Machterweiterung geschehen, bei welcher die Frage de- Reck:- in Betracht kommt, sondern auck durch moralische Eroberungen, welch: dem Staate eine weitere BafiS in der allgemeinen Anerkennung schassen. Die einzelnen Staaten stehen im Verhältniß und im Verkehr mit einander. Auch hierfür ist nicht die Größe und Stärke, sondern da- Recht maßgebend. Alle Völker und Staaten, ob klein oder groß, Cultur- oder culturlose Staaten haben einander gleicherweise alS berechtigt avzurrkennen. Indem da-Christenthum die gleiche Herrschaft de- Etnen Gotte- über alle verkündigte, hat eS damit die gegenseitige Anerkennung gelehrt und dadurch dir rechte Grundlage de- Völkerrecht- geschaffen. Der Beruf der Völker und Staaten ist, einander anzuerkennen und zu fördern. Der Nationalhaß ist die Grundsünde im Völkerleben. Indem der Handel nicht bloß dem Erwerb und der Befrie» digung der nächsten äußeren Bedürfnisse dient, sondern Bande der Gemeinschaft unter den Völkern knüpft, bahnt er dadurch der sittlichen und geistigen Einwirkung der Völker und Staaten aufeinander und auch dem Evangelium die Wege. Aber die Geschichte der Völker ist zumeist eine Geschichte de- Krieg-. Der Krieg ist die größte Geißel der Menschheit. Und wenn er auch die guten Kräfte entfaltet, und die Luft reinigt, und Fortschritten der Geschichte im Gefolge hat, so hört er dadurch, daß Gott auch die Sünde in seinen Dienst nimmt und da- Böse zum Guten wendet, nicht auf, ein Verbrechen zu sein, deshalb ist jeder Krieg des Ehrgeize-, der Eroberung, der Rachsucht verwerflich, und nur der Krieg der Vertheidigung gegen den ruchlosen Angriff berech tigt und pflichtgemäß. Ein solche- Volk und Kriegs herr aber, da- seine nationalen Güter im auf- gezwungenen Kriege vertheidigt, ist dann der Voll strecker göttlicher Gerichte am Frevler unter den Völkern, soll aber auch den Krieg in solchem Be wußtsein führen, daß eS im Dienste Gölte- steht und seinen Willen au-richtet. DaS Christenthum ist mit der Botschaft de- Friedens in die Welt getreten, und dock ist die Geschichte seitdem nicht minder eine Geschichtt der Kriege wie vorher. Da- ist ein Beweis nicht gegen da-Christenthum, sondern gegen die Mensch heit ; denn das sagt sich ein Jeder, daß, wenn der Geist de- Evangelium- unter den Völkern herr schen würde, auch der Friede unter ihnen regieren würde. Die Theorie der Friedensfreunde ist ein schöner Traum, aber ein Traum. Die Humanität bringt nicht die Zeit de- Frieden-, denn sie ist nicht der Sieg Uber die Leidenschaften So lange aber diese unter den Menschen und Völkern eine Macht sind, wird eS auch Kriege geben, d. h. bi- zum Ende der gegenwärtigen Weltzrit. Aber auf den blutigen Bahnen de- Krieg- geht dann da- Christenthum einher, sein Werk der Barm herzigkeit zu üben und die Wunden zu heilen, dir der Krieg geschlagen. ES giebt aber auch Schwierigkeiten im Völker verkehr, welche durch die geduldige Arbeit der diplomatischen Thätigkeit beseitigt sein wollen. Wir pflegen mit dem Worte „Diplo matie" in der Regel einen bedenklichen Nebenbegriff zu verbinden und denken an Unwahrbafligkeit und Hinterlist u. dgl. Aber wenn diese Thätig keit eine nothwendige und somit gottgewollte ist, so muß ste eben so gut wie jede andere mit christlicher Gesinnung vertraglich sein. Und die populäre Weisheit „ehrlich währt am längsten" wird auch hier die beste Weisheit sein. Und eine nicht geringe Zahl christlicher Staatsmänner dient dem zum Beweis. DaS letzte Ziel alle- VölkerlebenS aber ist da- Reich GotteS. Die antike Welt stellt die ein zelnen Nationen neben einander. Aber das schroffe NationalitätSprincip ist die Permaneuzerklärung de-Kriege-. DaS Christenthum hat den Gedanken de- RercheS GotteS in die Menschheit geworfen, und trotz aller Widrrsprücbe der Wirklichkeit übt er seine verborgene und segensreiche Macbt. Wir sind erst auf dem Weg« zu diesem Ziel. Aber wir «fahren auf dem Wege schon seinen Segrn. Die- ist in dieser Wellzett daS Ideal unserer Wünsche und Hoffnungen: rin Volk, da- frei und fromm vor seinem Gott und Heiland sich beugt und in frischem fröhlichem Christenglauben die Werke seine- Berufe- verricht«, und ein Staat, der die irdischen Angelegenheiten so ordnet, daß er dem
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