Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187204165
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720416
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-16
- Monat1872-04
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.04.1872
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ö nag lu^ * er». Pe1«§ 72. Me at erlassene». «ied sauft chl - guter »agrrsLq jMM itS aüeu Inch I >igrn Rachich, j ^laffweu. Illd« tü llchj ^ eb. W lvft Nttschk viel» vmch k bei dm Tu« chwM> Lij 'rg.!«,itba, irrich» Hk erzlichwr»!. rkor» nterlaffena. ebe und TU «Ibius» nteu. «ch, iru schoiSLa. nS ftettöSü i, 13. April lS?l nebst Fm. Lieben fiird» ichen Blume. Dank, tnmp die lrsstulta n für die lqu und Fron. ipollo. nperalm t- Gaffer- 1i» SiaactarG naparlistisch, suchten, >«, et; auch hch mmten »tz« »evor. h rufen, yE kchwtcku, I, a Herlseld. kt. und r« Demuchsh, St KLnckrp H ».«.MH. s. « r»««. L H. ». Aalaa ^»tel». K«-d»> »«diss. >re»trrI1att». e rau». 3»iU Schritts». rt.ld.H.Hiußk. »d H. de Voten. pPuMtam. » ,»l»L > » t. »r. ««». »d aut a. Bassi, », und d« Küsste, t «S'odrrg. ü »»» Ma-bo> ck. St «lim». I R« vd H. ea, Hatel,» «alb«, Ranß. fflttschrr- 4. tzmnttz, Rico- 7 »itz, mch »..kl r. i. V'üdl«:. erltu vrütl »L «. »ulknch«», Mlnchun Hof. Erscheint täglich früh 6^ Uhr. -ckectt«, an» <r»rdMi, JvhaiwiSgassr 33. Wuvitw. «ebacteur Fr. -Sttnrr. Sprechstulld« d. RedacKoa oo» lt—» Uhr R«ch»UUlj. »»» 4—t uh«. W-rr TagMM >,nähme der für die nächst- s^xraht Rümmer bestimmten A»rr«tr tu dm Wochentagen »t« 8 Uhr Nachmittags. Anzeiger. EiwMatl der Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths dn Stadt Leipzig. Metz-Auflage 10,VHP«, a»ol>m»inl«»ttta «irrteljährUL l Thlr. 7«/, NgV Mel. Bringerloho l Thlr. loNgrz Jede etmelur Nummer 2'/, Ngrz Gebübren tür Extrabeltaaeu ohne Postbrsörderung 9 Thlr. mit Postbrsvrdenmg 12 Thlr. Zosrrat« «gespaltene BourgoiSzrile l </»Rgr.' Größere Schriften laut unserem PeeiSverzeichniß. Utl!a»ni imirr d. Iedacttou.tr»» dt« Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UnwerfitätSstr. i'»«' -oral-Comptoir Hatnstraßr ... M 107. Dienstag den 16. April. 1872. Gcwerbekammer. Zur Deckung de- Berwaltung-aufwande- für da- laufend« Jahr haben wir einen Zuschlag von einem halbe» Groschen auf jeden Thaler Gewerbesteuer zu erheben beschlossen. Nachdem da- NMiche Küanzmiuisterivrn deshalb da- Nvlhige an de» Krer-steuerrath verfügt hat, wird dieser Zuschlag aus Grund von tz l7 de- Gefitzt- vom 23. Juni 1868 hierdurch mit dem Bemerken au-- stürben, daß derselbe von allen zur Gcwerbekammer an sich wahlberechtigten, mit mindesten- einem Thaler ordentlicher Gewerbesteuer angelegten Gewerdtreebenden zu entrichten ist, und von den tzirundehcrdeu mit dem diesjährigen erste» Steuertermin ringehoben wird. Leipzig, den 15. April 1872. Dte Ge«erh«ka»i»er. Moritz Krause, stellv. Borsitzender. sür Leipzig vom 23. März 1870 einschließlich de- Aufwandes der Börse, für da- laufende Jahr von den für die Handelskammer Wahlberechtigten (d. h von den al- Kauflrutr oder Fabrikanten mit mindestens 10 Thaler ordentlicher Gewerdsteuer Besteuerten in Leipzig und den Gericht-LmlerA Leipzig I und II) «t»«e» Zuschlag vo» 1 -kgr. S Pf. auf de« Thaler Gewerbesteuer zum ersten Hederrrmtne erheben zu lassen und wird derselbe, nachdem da- Königlich« Fin:nz4 Ministerium an den KreiSsteuerrath da- Erforderliche verfüat har, hierdurch ausgeschrieben. Leipzig, Anfang April 1872. Die Haudel-kaenneer. E Becker. vn. Gensel. Bekanntmachung. Sttun-Zilschlaz zur Decken- des Aufwandes drr Handelskammer. Lus Grund von tz. 17. Punct 2u und 8 de- Gesetze- vom 23. Juni 1868, die Abänderung mehrern Bestimmungen de- GewerdegesetzeS vom 15. Oktober 1861 betr. haben wir beschlossen, zur Deckung unsere- VerwaltungSaufwande-, und zwar in Gemäßheit von tz. 7 der Börsenordnung Die Mitthzinsen für städtische Meßbuden sind bei Verlust deS MiethvertragS spätestens bi- zum Schluß der Böttcherwoche jeder Mcfl», mithin während der gegenwärtigen Ostermess, bis zum 20. I. MtS, zu berichtigen, worauf wir die Budentnhader andurch mit dem Hinweis aufmerksam machen, derß wider säumige Zahler mit Entziehung drr Bude verfahren werden wird. Leipzig, den 10. April 1872. DeS RathS MeHbudeu-Deputation. Iwritrr israelitischer Gemrindelag. * Leipzig, 15. April. Am gestrigen Tage trat in der hiesigen Synagoge drr zwette israeli tische Gemrindelag zusammen. Derselbe erledigte in zwei Sitzungen, von 10—1 Uhr und vor L-S Uhr, seine sehr umfängliche Tag-Sord- llurg. ES waren durch ihre Borsteher, beziehent lich ourch Delegnte vertreten die Gemeinden zu Hamdurg. Hannover, Nienburg, Fürth. Braun- ichwrig, Sladloldendorf, Beckum, Leipzig, Emden, Kobschütz. Aller stein. ManSfeld, Ostrowo. Würz- dmg, ytldköheim, Dessau, Neuß. Rössel, Ma- rievdnrg, DreSoen, Schöneb.ck, Oberingelheim, Reustadt a Saale, Trier, Colberg, Mellrickstadt, Aiürche», Strilia, BreSlau. Bcrnburg, Cöthrn, Hnschberg i Schl, Culm, Cassel, Bamberg, Cosel, Nordhausen, Erfurt, Neuwied, Eiklrben, Lachen, Aken, Halle, Magdeburg und Off-nbach. Unter den hervorragenden auswärtigen Vertretern be fanden sich vr. Ludwig PhiUppson auS Bonn, Professor ür. LazaruS auS Berlin u. A. Herr Kwrfmann Moritz Löhner, Vorst,her der hiesigen rSrael tische» Grmrinde. erkffvere di« Ansammlung tm Aufträge des seither bestan denen Ausschusses mit einer herzlichen Begrützung dn Anwesenden. H^rr Kohner gab einen kurzen Reche»s<lafi«bertch: über die Arbeiten d-S AuS- schrss.S sru dem ersten Gemeindrtag iw Zallre 1869, thrille die erfreuliche Lande mit, daß bis heute UL israelitisch« Grmeiudrn ihren Beitritt zu dem »u gründenden Gemeivbeduude erklärt hätten, «d legte sodann daS bisherige Mandat deS Aus schusses m dir Hände der Versammlung nieder. Ruf den Vorschlag dcß Vertreter- der Brrölauer Omewd: wurden hierauf Lurch Accla matton -nr -ohnrr zum ersten Lorsttzeadrn und Herr Abrocat Amil Lehmann aus Drnden zum »vrlttn Voisttzrudeu deS GrmeindetagS gewählt. Erster Gegenstand drr Tagesordnung war di« vtnakung deS im Entwurf vorliegenden Orga- »isationS-Statut- für den Deutsch-i-rae- littfchen Gemeindebund. Der tz. 1 wurde t» fvlgrndrr Fassurg angenommen: Zmck d«S Deutsch-israelitischen ÄrmeindedundeS ist — »oter »vSschluß aller religivsw Parteiftagen — die Lrkrtnigimg und Organisation der drutsch-iSrarlittschen -ememren (einschließlich der deutsch-vsterrrichstcken) zur valmwg ihrer gemeiusame« Interessen, die Pflege uud KLrdetuug ihres VerwaltuugS-, Bildung«- und Unter MllllgrwrsenS nach innen, uud die Vertretung dev südm nach außrn, dem Staate, wie den außerdeutsche» -laubttsgenossen gegenüber. Insbesondere werden diese Zmcke zu «reichen gesucht durch: 1) vahrnrhmung aller aemriusameu Angelegenheiteu in Bezug aus die öffentlich« Rechtsstellung der Mischen Religion uud ihrer Bekeuner in deu deutschen Staaten. 2) Vegevseitiger Austausch von Erfahrungen in der Sewetndevecwaltung. 2) Bnbesieruug deS LrmeopflegewrseuS mit vesrtti gnng der Wauderbeitelrt. 4) »vbahnonq eines einheitlichen oder doch gleich- »iLßigcll Systems drr Pensionirung von Gemeinde- braunen und der Fürsorge für deren Hinterbliebenen, d) Filterung uud Unterstützung der Bestrebungen drr »llgemeineu israelitischen Allianz t) Fürsorge für gesicherten Fortbestand deS rtnhrit- lichen RcchtSvrrbaudS der Gemeinden. Re der Debatte über den vorstehenden Para« «repsm bethetligtrn fich vr. Rahmer-Magde- »mg, welcher Lcantragte, daß man anstatt der „tausch,israelitischen Gemeinden" sage „drr israe litischen Gemeinden", damit »der nicht durchdravg, Lehmann - Dresden, Ioachtmson - BreSlau, Orte» au-Fürth, Wolf-Aken u. a. Di» übrigen Paragraphen d«S Statuts wurden ebenfalls nach läugerer Debatte t» Gemäßheit d«S vorliegenden Entwurfes und der in einer Vor dersammlung dazu beschlossenen Modifikationen »irhmigt. Wir hebe» daraus noch folgende Be st wmungen hervor. Zur Mitgliedschaft de- Geweindebundeß find tüte israelitischen Gemeinde« Deutschland- und Demsch-Oesterreich- berechtigt, welch« durch ihren Verstand drn Beitritt »klären und fich zur Lei- ßsnß de- stalnleumäßigen Beitrage- auf mindefieu- drei Jahr« verbiudlich mache, Privatpersonen W-srsrdiXVch« Mitglieder d«< Gemeinde. Kunde- «erden, wenn fie fich beim Ausschuß melden und zur Leistung eine- Beitrage- von 3 Thlr. auf mindesten- drei Jahre verpflichten. Die Einnahmen d«S Gemeind-dunde« bestehen in Beiträgen der BundeSgemeindcn, in Schenkungen, Stiftungen und letztwzlligen Verfügungen, in freiwilligen Beiträgen einzelner Förderer deS GrmeindeduvdrS und den regelmäßigen Beiträgen der außerordentlichen Mitglieder. Der regel mäßige Beitrag einer jeden dem Bunde beige- tretenen Gemeinde beträgt 1 Procenl der in der- selben zur Hebung gelangenden direclen Ge meindesteuern. Die Feststellung deS Beitrages seitens jeder Gemeinde erstlgt durch Seldstdecla. ration, wobei eS drn Groß, emeinden überlassen bleibt, drn nach dem Procenrsatz sich ergebenden Antrag nach eigenem Ermessen b.S auf den Satz von 200 Ttzlr. zu begrenzen. Die Organe des Gemeindebund«- sind der Gemeinde tag, der Vor ort, der Ausschuß und die eimeluen GesckäfiS- und Fachcommisfionev. Drr Gemeinde:ag tritt regelmäßig alle drei Jahre zusammen. Nachdem da-, Statut -durchberathen und ge nehmigt war, erklärt» der Vorsitzende Deutsch- israelitischen Gemeindebund al- covstituirt. (All- seitigrü Bravo auS der Versammlung!) ES er- griff hierauf Herr Adrocat Lehmann au< Dresden da- Wort, um dem Gemeindnag oor- zuschlageu, in dem fei-rltcken Augenblicke, wo zu dcm großen Werk der Einigung der deutschen Juden ein so bedeutsamer Schritt geschehen, eine Dankadresse an den Vorkämpfer Demschlards auf politischem und religiösem Gebiete, an den Fürsten Bi-mark zu erlaffen. Drr Redner trug den von ihm entwvlfrnen Wortlaut der Adrrff« der Versammlung vor. Der Grmrinde- tag sprach einstimmig seine Zustimmung zu dem Erlaß der Adresse auS urd beauftragte eine Commission mit der definitiven Feststellung der Fassung drr Adresse. In der NachmtttagS-Sitzung wurde -»nächst der neue Ausschuß gewählt. Derselbe besteht danach au- den Herren RcchtSanwalten JosephS- thal au- Nürnberg, Lehmann au- Dre-oen, Makower auS Berlin, Ortenau au- Fürth. Kaufmann Kohner auS Leipzig und vr. Ho nig mann au- BreSlau. Ueber die weiteren Puncte der Tage-ordnung, da- Armenpslegwesen und daS Gemeinde- Beamten-Pension-wrfen betreffend,referirte Herr Kohner-Leipzig. Derselbe faßte am Schlüsse seine- Vorträge- den Inhalt in folgenden Thesen zusammen, die vom Gemeindetag gegen wenige Stimmen genehmigt wurden: ät. Arweeeepflegewesen. Der Deutsch-iSraelitischr Gemeindebund erklärt: 1) Die Fürsorge für die Armen tu unmittelbarer Spende, wie noch weit mehr in mittelbarer Abhülfe durch Verstopfung der SrmutbSqurllrn, die werkthätigr Beseitigung der socialen Schäden, ist von Alter» her eine der heiligsten Vorschriften unserer Religion ge wesen; drr Grundsatz einer Pflicht der Besitzenden zur Unterstützung der Besitzlosen ist in der biblischen Erinnerung an Armen, Wittwen rnd Waiseo, in dem Gebote der Zehenten u. s. w. vorgeschriebe» und von deu Israeliten aller Zeiten, drn Gemeinden wie drn Einzelnen, als einer der wesentlichsten unserer Religion anerkannt und bethätigt worden. Auch der Gemetnde- bund will seine Wirksamkeit darauf bearünden, erachtet aber eine weise Organisation für erforderlich, durch welche Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Uvzuträglichkeit wie Bevorzugung deS schamlosen vor dem verschämten Armen behindert wird. 2) Drr Gemeindebund bezeichnet als leitenden Grund- satz den: daß jüdische Arme dasselbe Anrecht auf die öffentliche Armenversorguog des Staate» und drr Ge- metnde baden wie die christlichen Es ist aber Pflicht drr jüdischen Reltgionsgemriude als solch«, ») dem äußersten Maß deS Nothwrndigen. daS die öfsentliche Unterstützung bietet, einen Zuschuß hinzu- »usügen, d) eS nicht bi» zur äußersten Dürftigkeit kommen zu lassen, sondern derselben möglichst uutcr Erhaltung de» Ehr- und Selbstgefühl« vorzubrugen, und zu diesem Behuf« c) wohlthätige Vereine zu DarlrhnSzweckeu. Mieth- uutrrstützunaeu. sür Krankheit-», und Todesfälle, für Badereisen u. s. s tm Sinn uud Geist der von unserm Vorfahre» gegründeten ChewrauS zu er halten. fortzubtldrn und für steten Zufluß von Stiftungen. Legaten uud Liebesgaben für deren Zwecke zu sorgen. 3) Es ist Ehrenpflicht jeder Bundesgemeinde, für ihre Armen, so weit Staat und Gemeinde es nicht tbu-, können, selbst zu sorgen, kein Vorstand oder Beamter einer BundeSgemetnde darf seinen Armen eine Anwci- sung aus die Uulrrstützuiig auswärtiger GlaubruS- genössen in der Form von Armuthszcugrüssen ««heilen. Soweit die Kräfte einer Bundesgemrtnde nicht ans- reichen, sind BeztrkSarmenverbände zu bilden. Sind auch diese allein zu helfen nicht im Stande, so hat die Eentralcassr des GememdebundeS auf schriftliche» An suchen der BundeSgemeinde bez. de» Bezirksarmenver- dandes diesen eineu entsprechencen Zuschuß zu gewäh ren. Eine unmittelbare Unterstützung Einzelner aus der Centralcasse findet nicht statt. -I) Die Wanderdettelei, eine Plage aller jüdischen Gemeinden, eine Schmack sür Juden und Judenthum, muß aufhvren. Kein Armer darf in irgend einer Bundesgemeinde auf Un-erflützung auS deren «rmen- fouts rechnen, der lediglich zum Behuf« des BettelnS reist. Jeder arme Wanderreisende rst verpflichtet, den nächsten und kürzesten Weg zur Hin- und Rückkehr zu nehmen uud kann nur solchenfalls aus Unterstützung aus einer Bundesgemeinde rechnen. Die Reisekosten sind, soweit mckt eine diesfalls vom Gemrindebunde rmMstrebrudc Vereinbarung mit drn dem^hr» Eisen- Vahnverwaltungen möglich, etappenmäßig anzuwriseu. Eben so wenig können in drr Regel arme Stellen- suchende auf Unterstützung aus BuudrSgemeindrn rech nen, da Jnsrratrnbüreavx und Photographien derartige Reisezwtcke meist verüberflüsstgen. Je weniger dir Mittel sich in überflüssigen Retsespesen zersplittern, um so reichlicher kann der wirklichen Roth adgeholfen werden. 5) Zur Abhiiste der Roth unserer Glaubensgenossen in Rußland, Rumänien und anderen in der Cultur zurückgebliebenen Ländern soll der Gemeindebund den kort im Sinne des diesseits vom geschästSsührrndcn Ausschuß des I deutschen Gemeindetags an die Gr» meinden Rußlands und Polens erlassenen, vom Ge- meindebnud gebilligten, Kundgebungen sich bildenden und zur Einhaltung vorstehender Bestimmungen sich verpflichienden Grenzeomit«?S Unterstützungen gewähren, die in Wegfall kommen, sobald begründete Klagen der Bundesgemeinden über Wanderdetielet aus jenen Ge genden ein gehen. 6) Das Hauptgrenzcomtl«- zu Königsberg soll vom Gemeindebund auch fernerhin in seiner edlen Bestre bung zur Versorgung russischer Waisenkinder unter stützt werden 7) Der Gemeindebund betrachtet eS als Pflicht aller an Rußland angrenzenden jüdischen Gemeinden, ähn ltch« Eomiti'S, wie vaS zu Königsberg, zu gründen, welche jeden zur Auswanderung Ungeeigneten auf dem kürzesten Wege durch dirrcte Zahlung der Reisekosten an dir Bahn u. s. w zurückzuweisen, deren Vo»dringen ins Innere Deutschlaud» zu Brttelzwecken zu verhindern haben, und sichert ihnen dafür geeignete Unter stützung zu. 8) Die Centralcasse des SrmeindebundeS für Armen- pflege besteht aus ») hierzu «iolaufenden Beiträgen der Armenvereine in den Einzelgemrinden, welche durch sie entlastet werden; k) Schenkungen, Stiftungen, Vermächtnissen und Einzelspenden zu diesem Zwecke; <0 Zuschüssen au« der Tasse deS GememdebundeS nach seines Ausschusses Ermessen. «. Pe«fion-wefe». Der Gemeindebund wird durch sein Organ bestrebt sein allerorts dafür zu wirken, daß in 1. Reih« der Staat, oder Stadt- und Ortsgemeinde paritätisch mit den ReligionSbeamtrn anderer Religionen an drn gesetzlich festgefiellten Pensions- oder Unter- stützunqScasien bethrtligt werven In 2. Reihe aber, wo diese» nicht oder noch nicht oder nicht vollwirkend erreichbar, soll jede Gemeinde al« Lrtsgemrinde für Schaffung eines Local - Bramtrn- PenstonSfontS bedacht sein und zwar im Jahresbudget für diesen Fonds einen Betrag einsetzen 3. Im R'chtauSreichungSfalle sollen Bezlrksverbänve zu diesem Zwecke gebildet uud Abhülfr geschaffen werden Endlich 4. soll eine all doc zu bildende Central-Pension»- Lasse de- Äemeindrbuoves gebildet werten, um aus Befürwortung drr Local- und BezirkSvrrdandS-Vorstände subsidiär rinzutreten. Nähere Ausführung dieser Grundzüge wird eiorr Tommission überwiesen Ehe drr Gemeindetag in drr Tage-ordnung weiter voischritt, beschloß er, an zwei hochver diente und hervorragende Glauben-genossen, an deu Advocat Cremieup in Part- und an Mose- Montefiore in London, zwei Be grüßung-> Telegramme zu senden. DaS Telegrcmm an Cremieux in Pari-, dessen Wort» laut eine ziemlich lebhafte Debatte veranlaßte, lautet nach seiner vom Gemeindetag grmhmigten Fassung: „Der soeben constituirte D'Utsck-iSraelitische Ge- mrtkd.dund.welcherrkFö.d.rungalle'd.nJerael-tcu Deutschlands gemeinsamrnAngelegrnheiten bezweck^, begrüßt den ehrwürdigen Präsidenten drr segr'iö» reich wirkenden altiunco iursölite umverbelle und in ihm, als deren edelsten Vertreter, die fran;ö» fischen GlaubenSgrncssen mit dem Wunsche, daß der Patriotismus, in dem Sie für Frankreich, wir für Deutschland erblühen, die gegenseitig« Anerkennung und gemeinsame Tbeilnahme am LtedeSwerke zur Unterstützung bedrückter Glauben-» genossen nicht de ein trächtiger, möge." Der Gcmetndrrath gab ferner oem Gefühle de- Schmerz:» Uder daS Hinfchetden deS preußischen LandtagSabgeordnetrn vr. Ko sch AuSdruck und beschloß, vorläufig eine Ansprache an dir GlaubenS- gen! sscn in Elsaß und Lothringen nicht zu erlaffen. DaS Referat über den Puuct der Tage-ord nung, daS Gemeinde-BerfassungS-Wesen detr-ffend, erstaArle vr. Philtppsou auS Bonn. Nach eingehender Debatte wurden folgende Rrso» lutionrn angenommen: l) der Gemeindetag erklirt eS als heilige Pflicht aller deutsch-iSraelittschen Gemeinden, daß fie den einheitlichen Fortbestand der Gemeinden zu er halten und zu sichern haben; 2) drr Gemeinde tag giebt dem Lu-schuffe auf: a) in allen Fälle», wo in einer deutschen Gemeinde ein ernstlicher Zwiespalt, der zu Trennung führen könnte, au-» gebrochen, sich auf gütlichem Wege, ohne fich in die religiösen Parteifragru an sich zu milchen, um eine Aussöhnung angelegentlich zu vemüben; d) fall- sich die gesetzgeberischen Factoren e»ne- deutschrn Staate- dazu ar.schicken, die Gemeinde» Verfassungen der jüdischen Gemeinden zu ändern, auf jene in obigem Sinne möglichst zu wirken, daß der einheitliche RechlSoerdand drr Einzel» gemeinden gewahrt bleibe. Ueber den wetteren Gegenstand der Tages ordnung, dir Etuordnung de- jüdischen Religionsunterrichts in daS Volk-- schul wesen betreffend, rrfcrirte Herr Advocat Lehmann auS Dresden. Derselbe legte neun Thesen zur Berathung ur.d Genehmigung vor. 'Nach sehr langer und theilweise sehr bewegter Debatte wurde folgender Antrag deS Professor vr. LazaruS angenommen: „In Erwägung, daß eS die Pflicht jeder Ge meinde ist, den ReligonSunterricht auf alle Weise zu fördern, und daß dies nur durch möglichste Herstellung der Pari'ät erreicht werden kann, wird der Ausschuß eirgeladen, dem nächsten Gemeindetag Thesen m,k unbestreiibarer Motivirung vorzu- legen." In Bezug auf den letzten Gegenstand der Tagesordnung, die Errichtung iSraelitiscker Culturvereine betreffend, wurde beschlossen, daß der Ausschuß eine Commissiou ernennen soll, weiche ein: Vorlage sür den nächsten Gemeinde tag vorzubereiten hat. Mit der Wahl de- Vorort-, zu welchem die Gemeinde in Berlin bcstimmt wurde, hatte der Gemetndeiag seine Be rathung erscköpft. Der Vorsitzende, Herr Kohner, schloß den Ge meindetag mit Segenswünschen für daS geschaffene Werk, den Gemeindebund. und einem freudigen Zuruf zum Wiederseheu beim dritten deutsch- israelitischen Gemrindelag. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 15. April. AuS dem Material, welche« drr Re<ch»commisfion für Ermittelung der Leistungen der deutschen Staaten Vorgelegen, ist jctzt über dte Stärke der im französischen Kriege aufgebottnen deutschen Waffenmacht eine Zusammenstellung von Zahlenangaben an» gesrrlrgt worden, welche nicht die Werihzahlrn zur Veriheiluag der Kriea-entschädigung, sondern dte effectiv« Durchschnittsstärke in den einzelnen Monaten enthält. Leider ist dieses Brrzrichniß zu umfänglich, al- daß wir e- vollständig mit»
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