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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187204211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18720421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18720421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1872
- Monat1872-04
- Tag1872-04-21
- Monat1872-04
- Jahr1872
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1872
- Autor
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wglischn t'ukavmntz, ltnlar-ll«y. >- E-ch^I dfiihrunz yl meott«r-^i welchem ^,1 u SefLi obgleich «z 246 Stw^I toaservaii^t I durchs^ n au- Nz l der weÄch igen C^, »«kau, ' »er, «ld 'S. »- ^ oid . g-l» »,« r> Sucher». «VÄ. h^, Id Llyh». H. d. «-,fL H.,.Itr«iipich. .'nr^ig, leischer,. 1. ritz, «rütlv. tzstr. 6. kstr tc. Rnchlsk. ZI. >terg,ffe 5. chnuustc II. Peter«ftr,ß«t H-ubtitisch,!«. lchestr. 40. In-. ll. »ischr-rirr. ssr. rr. . Rillerlk. tl. Ich», !-»>»«. dlr. a. vaiii, kark r. ttz, Rtttrrstr 7. Äic»laistr.I8. >,O«keiftr 17. vrü-l Zi imerjtr. ZZ. tt Holjeiizel, tittersk. 5Z. »Uistr. 87. ! Rillerstr.lt. kicilriftr Zl. w. Schiri. « Holel. H- de Preßt. >oe« Rest >»ld. 2m. i, geld. Siet, au« Schl»-- , Rest ;gm«, Rice- euwnkt 41. Lai- «Sn. 1. sch«, greße rrstr. 44. ,Reich»str15. »eichastr. lt. w. Str 4. K. S. >4. LoohrLe' Rasste. h.z.Pal»b. iruberg. -u, Hotel, üner v««. stein, Sladt <tz and «usste. ,, Hz. Palm», l g Siahor». . vraansch». irg, g Stet. Sl Drei den. » g Tlephant. tt-opruez. vhrtn, Hotel immelmL-le, Erschet»t täglich früh 6»/, Uhr. Retactie» »»« tk»r4tUo« JohaoniSgasie 35. Vemrtw Redacteur Fr chSttnrr. Sprechstunde d. Redaction B»n«n»g» «o» ll—il udr a»a»m«,« »,» 4—4 Uhr. Mip.ügtr TiMblalt Hnutzme der für die nüchst- s^ache Lummer beftimmteo tzwenttr In den Wochentagen R« 8 Uhr Nachmittag». Anzeiger. W 112. Amtsblatt des Konizl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Sechzig. Sonntag den 21. April. Metz-Auflage 10,000. Ltonnr»«» «» et, «ertelMrltch , Thlr. 7«/, «S*. iocl. «riogrrloha 1 Thlr. lüNgr. Jede einzeln« Stummer 2'/, Ngr. »ebübrm >ür -Nradellaaen ohne Postbesörderung 9 Thlr. mit Postbesörderung 12 Thlr. Inserat« 4g«spaltene Bouraois»«ilel '/»Ngr. Giößcre Schriften lant unserem Preis verzeichnt st. Rrrla-r, „»er -. »rdactiouistrl» die Spaltzeile 2 Stgr. FiltaU Otto Klemm, UniverfltLtSfir. 22, Goral-Lomptotr Hainstraßeri. 1872. Zur gefälligen Beachtung. Mehrfach vorgekommene Differenzen zwingen uvS die dringende Bitte an da- geehrte Publicum »richte», alle Holzstöcke oder Clichjs, welch« un- zum Abdruck im Taaeblatt« übergeben werden, nach» Beendigung der Insertion swfwrt bei n«S wieder in Empfang nehme« z» lasse«, da wir nach gemachtem Gebrauch eise Tarantie für dieselben nicht übernehmen können. Bekanntmachung. Dü Ernennung der 30 Haupt, und 12 HilfSgeschwornen für die 2. diesjährige Sitzungsperiode hiefize- Geschwornrngrricht» durch LooSztehung soll Donnerstag den 2S. April l. I. Vormittag» I« Uhr i» össrnilicher Sitzung de» Unterzeichneten Bezirksgerichts im großen Verhandlung-saale nach Maß gabe ve- tz. 20 de» Gesetze» vom 14. September 1868 erfolgen. Leipzig, am 19. April 1872. Da» Dtreetoriu« de» Königliche« Bezirksgericht» das. Ilr. Rorhe. Bekanntmachung, Di« AuSführungS-Verordnung zum Schlachtsteuergesetze vom 29 März 1852 bestimmt tz. 14 dit 16 au-driickltch: daß jeder Bankfliischer, Gast- und Sprisewirth über Versteuerung seiner Schlachtstucke eia QutrtungSbuch zu halten und die Scl>lachtneuer-E>nnahmrn verbunden sind, in die, ihnen bei Versteuerungen vorzulegrndrn QuiltungSbücher über die entrichteten Steuer beträge zu guittiren und sie mit den ausgestellten Schlachtscheinrn zurückzugeben. Wenn dir genannten Steuerpflichtigen mehrseitig und zeitber wiederholt verabsäumten, den Ein nahmen zum fraglichen Zwecke bet Lösung der Schlachischeine ihr« QuittungSbücher vorzulegen, so »erden dieselben hiermit ausdrücklich auf die Gesetzesbestimmung mit dem Beifügen hingewiesen, daß in «eiteren Unterlassungsfällen gegen die Contraveuienten mit Strafen vorgegangen werden wird. Leipzig, den 14. April 1872. Königliche» Hanpt-Stener-Amt. Karudler, O-Sl.-Insp. Bekanntmachung. DaS 12. Stück de» diesjährigen Reich» Äasetzblatt-S nebst einer besonderen Beklag« dazu ist bei unS eingrgftngrn und wird H4» znm S. künft. Vt. ans dem RathhanSsaale öffentlich «nShLngen. Dieselben enthalten: Da» Gesetzblatt: Nr. 8l4. Bekanntmachung, betr«ff.nd die Ausführung deS Allirhöchsten LrlaffeS vom 16. März d. I. über den Gebrauch deS Kaiserlichen AdlrrS zur Bezeichnung von Waarea oder Etiketten. Vom 1l. April 1872. - 815. Eruenunuge» tm KonsularkorpS d«S Deutschen Reichs. Die besondere Beilage: Nachträge z«r Eichordnung vom 16. Jul» 1869 (besondere Beilage zu Nr. 32 . deS BmweDgesttzblatteS) und zu dem Erlaß vom 15. Februar 1871, betreffend die EichRng uuv Etempilung von Maaßrn und Meßwerkzeugen für Brenn» matrrioÜeu, sowie für Kalk und and«re Mmeralproducte, vom 3t. Januar 1872. Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung der Meß apparat« für Flüssigkeiten. Vom 19. März 1872. Leipzig, den 19. April 1872. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eeruttl. Dritte Bezii ksschule. DievStag den 28. April haben sich im vetsaale der dritten Bürgerschule zur Aufnahme in die drille Bezii k-schule einzustellen: 1) früh um 7 Uhr die Knabe«, welche schon Schulunterricht genoffen habe», 2) nNH «m 9 Uhr die Mädchen, welche schon Schulunterricht genossen haben, 3) Nachmittags um 2 Uhr die Kinder, welche erst in dt« Schule et»treten. Leipzig, de» 21. Aprll 1S7». vr. Heynold, des. Direktor der dritten veziik-schul«. Auch riu Jubiläum. Unser Altmeister Goethe hat gesagt: „ES erben sich Ersetz' und Rechte nie «i»e ew'ge Krankheit fort." Warum sollen daun Sesetze nicht auch chr Jubiläum haben? Ein solche- Jubiläum, und M taS 300 jährige, feint heute (21. Aprtl) «> str die gesammte sächsische Rechtspflege sehr »ichti-e-, biS in die neueste Zeit fortwirkendeS -rsetz: die epochemachende sogenannte Constitu- tienrn-Gesetzgebung, welche am 21. Aprtl >572 dmch den Druck veröffentlicht und unterm 28. April desselben Jahre- mittelst Rescripte» den Dikasterien zu Leipzig und Wittenberg noch be» snder- handschrisiltch zur Nachachtung zugefertigt »ild«. Die hohe Wichtigkeit dieser Lonstitultoneu- tzeseyebung bedarf für Juristen keine- besonderen RachmiseS. Eie enthält den ersten großen territniale« GesetzgebungSact. Die Stände halten wiederholt über ungleiche »- widerwärtige Unheil« der Schöppenstühle «d Juristeufacultäten zu Leipzig und Witten berg Beschwerde geführt. Die- veranlaßt« den istrstrsten August, von den Leipziger und Witten berger Dikasterien Gutachten über die streitigen Pmctt «tvzufordern. Dir- geschah; Wittenberg sudte 136, Leipzig 95 Rechtsfragen ein. Zur derathung dieser Recht-fragen vereiuiateu sich di« Leipziger und die Wittenberger Recht-gelehrten » llahrr 1571 zu einer Konferenz in Leipzig, tz» zweiter Convent wurde tzterauf im Jahr» 1572 tu Meißen abgrhalten, und zu diesem waren »ch »och eine Anzahl abgeordneter Mitglieder RS damaligen HofrathScollegium zugezoaen worden. Die in dieser zweitrn verathuug festgestellten Bwcte wurde» endlich i» einer dritten Eouferenz » Meißen, «» welcher auch ständische Abgeordnete i» Anfänge d«S Jahr,» 1572 z»r Vorlage gebracht. Die auf dieser Lonfrrenz ge» wonuenrn Resultate wurden vom Hofrath Vr Eracau einer Schlußrrdaction unterzogen, und so erfolgte die Veröffentlichung der Constitutionen am 21. Aprtl 1572. ES waren deren 171 und str erstreckten sich auf die Gebiete de- ProceffrS, be- Privatrecht-, de- LehnrrchtS und de- Straf recht-. Der officielle Titel lautete: Chmsürst August» Verordnungen und Constitutionen drö rechtlichen ProcesseS, auch waserwaaßen etlicher zweifelhaftlger und streitiger Fälle halber durch die be stallten und aeordneten Hvfgertchte, Juristen-FacuULten, Schvppenstühle, «wch andere Lertchte, tu Sr. Lhurfürstl. Knaren Landen zu Recht erkannt und gesprochen werden soll. <1. ä. 2t. April 1572. Die Bestimmungen der Constitutionen-Gesetz gebung sind von grundlegender Bedeutung ge wesen für die wichtigsten Theile aller spateren Gesetzgebungen, und, wenn auch mannigfach ge ändert und umgestaltrt, leben sie noch in den Gesetzgebungen neuester Zeit fort. Zur Charakteristik jeuer 300 jährigen Gesetz gebung und ihrer Zeit führen wir auS dem 4. Theile derselben die (auch für Laien tntereffante) eonstitlltio xvil, welche vouJ»j«rte» handelt, «örtlich an. Sie lautetet: „ES haben ehrbare Leute allewege da- Lrbea und tie Ehre gleich geachtet, und die Verletzung oder die Berläumdung an Ehren Häher und be schwerlicher denn LetbeSbeschädtgung aehalten. Nachdem Wir den« erinnert, daß im Sächsischen Rechte eine ganz geringe Strafe, als nicht »ehr denn dreißig Schilling« auf die Ehrenschänder ge ordnet, und mancher ehrlicher Wann Unserer Land« bis anhero Abscheu getragen, sich Ehren- fachen halber in Rechtfertigung rtuzulaffen. Wir gUichwohl auch beh UnS erwogen, daß der ordrnt- Bekanntmachung, de» Berkanf von Brod und weitze« Backtvaare» betreffend. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 4. Mai 1887 verordnen wir in Anschluß au di« Bestimmungen der tzZ. 72 flgd. der deutschen Gewerbe-Ordnung Nachstehendes: 1) Alle hiesigen und hier feilhaltenden Bäcker und B rkäufer von Brod bez. weißen Backwaaren d. i. Semmeln, Franzbroden, Dreilingen, Kümmel- und Franzosenbroden, sowie Dresdner Semmeln haben au ihren Verkaufsstellen ein deutlich geschriebene- oder gedruckte- Ber» zetchniß sichtbar und leicht erkennbar aukzuhängen, auS welchem sich ergiebt, a. zu welchem Preise sie da- Pfund oder halbe Kilogramm Brod bez. d. jede- Einzelstück von Semmeln, Dresdner Semmeln, Franzbroden, Kümmelbrot»««, Franzosenbroden und Dreilingen verkaufen und e. wie schwer jede- Einzelflück der vorbezeichneten weißen Backwaaren wiegen soll. 2) Dieser Anschlag ist RalhSwegen abzustempeln und zu diesem Behufe von den hiesige« Bäckern und Verkäufern von Backwaaren in der RathSwache, von den auswärtigen avf hbsiMN Brodmarkte feilhaltenden Bäckern und Brodvrrkäufern dem Marktvorgt in doppelten Exemplaren, von denen da- eine beim Rathe aufbewahrt wird, zu überreichen. S) Diese- Berzeichniß muß mindefierS je auf den Zeitraum von 14 Tagen festgehalten, im Uebrigen aber bei jeder Abänderung erneuert und abgrstempelt werden. 4) Jede- Brodlaib ist mit so viel Gruben zu versehen, al» eS Pfunde (halbe Kilogramme) wiegen soll. 5) Jeder auf hiesigem Brodmarkte feilhaltende Bäcker oder Brodvrrkäufer hat an seinem Stand« eine Tafel auSzuhängen, auf welcher sein Name und Wohnort deutlich un geschrieben ist. 6) Behuf- Überwachung wegen richtigen Gewicht- de- BrodeS und der unter 1b. ver» zeichneten Backwaaren werden durch unser« !mit Beauisichtigung deS Marktverkehr- beauf tragten Beamten und unsere Diener Nachwiegungen bei den Bäckern und Verkäufern von Backwaaren statlfinden. Auch ist jedem Käufer die Benutzung der in der RaibhauSwache sowie der an den Wochrnmarkttagen auf dem Brodmarkte öffentlich ausgestellten Waage zum Nachwiegen der hier erkauften Backwaaren gestattet. 7) DaS Feithaltrn von minderwichtigem Brod oder mtnderwichtigen Backwaaren der unter 1 d. verzeichn«ten Sorten wird nach tz 148 s der Gewerbe-Ordnung mit Geldstrafe biS z« Sv Thaler« oder im Falle de- Unvermögen- mit Haft bi» z« vier Woche«, sonstige Bernachlässigung dieser Vorschriften mit Geldstrafe bt» zn A« Thaler» oder mit Haft bl» zu ttz Tagen geahndet. Hierbei haben auch dir Bäcker uns Verkäufer von Brod wie Backwaaren tu jedem Falle ihre Angehörigen, GewerbSgebÜlfen und Dirnstleute persönlich zu vertreten. Leipzig, am 30. März 1872. Der Rath der Stadt Leipzig vr. Koch. leichel. Bekanntmachung. Bei hiesiger Armenanstalt hat Herr Bäckermeister Earl Jultn» Heinrich Wehrde, Grimma'scher Sletnwrg Str. 53, für di« 2. Pflege deS DiflricteS XiV, sowie Herc Kaufmann Ferdinand Kötz (Firma Aörner Sk Kötz), Nürnberger Straß« Nr. 28, für die 2. Pflege de- DiflricteS IX die Function eine- ArmenpflegerS übernommen. Leipzig, den 18. April 1872. Da» Arnrendirretortnn». Schleiß«« r. Hentschel. Bekanntmachung. Die Grsteher von Hölzer« t« de« städtische« Waldungen werden hierdurch auf gefordert, bet Vermeidung der in den LicitationSdedinzungen angrdrohlen Nachtheile ungesäumt mit dem Abfahre« der erstandene» Hölzer vorzngehe«. Leipzig, am 18. April 1872. De» Rath» Forst-Deputation. ^ Bekanntmachung. Die unberücksichtigt gebliebenen Submittenten werden hierdurch benachrichtigt, daß die unter dem 14 März l. I. ausgeschriebenen Stetnhauerarbetten bet der Neupftastrrung der Parkstraße ver geben worden find. Leipzig, am 20. April 1872. De» Rath» Straßenbau-Deputation. lichen Obrigkeit gebühret, ehrliebrnden Leuten durch geordnet« Strafe ihrer Ehren Srgetzung zu thun, und diese« allgemeinen etngeriffrnen Laster de» Schmähen», Schänden« und JvjnritrenS zu wehren. AlS wollen Wir demnach die Verord nung und Satzung de- Sächsischen Recht- in Jujnriensachen aufgehoben, abrogtrt und abge- than haben; abrogtren und heben dieselbe hiermit und kraft dieser Constitution auS Fürstl. Macht und Obrigkeit gänzlich und gar auf. Setzen, wollen und ordnen, daß rin jeglicher, wer der auch wäre, so freventlicher, vorsetzlicher und mmh- williger Weise den andern Mann oder Weibs personen an Ehren schmähen, lästern, schänden und tnjuriirrn, und derhalbrn rechtlich beklagt würde, dem beschwerten und tnjurtlrten Theil, nach Bestudung der Unschuld, einen öffentlichen Wtrderruf vor Gericht zu thun schuldig seyn soll. Darüber aber und darneben soll auch solcher mmhwilliger Schänder und Injuriant willkürlich mit einer hohen Geldbuße, mit GesängutS, oder mit zeitlicher Verweisung gestraft, oder auch, nach Gelegenheit der Person, der Zeit, der Oerter und anderer Umstände, mit Staupenschlägen de- Lande- ewig verwiesen werden." Frauen-Lildun-r-Verein. - Leipsta, 19 April. Die 7. Jahre-- und Generalversammlung de- FrauenbtldungSvereinS zu Leipzig am 17. April wurde diesmal, wie auch die Vorfitzende, Frau Otto-Peter-, bet der Eröffnung bemerkte, um einige Wochen früher abgrhalten alß vorige» Jahr, da dazu dringend« Gründe in der volkskrudergarte»angelegrnheit Vorlagen. E» handelte sich nämlich darum, der Versammlung die Frage vorzulrgen : ob str damit einverstanden sei, ei» von dem Verein brhuf» der Gründung eine» BolkSkindrr- garten» zusammen gebrachte» Capital von Ein tausend Thaleru dem Verein für Fami lien- und BolkSerziehuug al» Schenkung zu übergeben unter der Bedingung, daß derselbe rS zu keinem anderen alS dem gleichen Zwecke verwende, denselben Principien treu bleibe und die Kinder der von VerrinSmitgUrdern empfoh lenen Familien zunächst berücksichtige. Fräul. Aug. Schmidt refertrte ausführlich über diese Argelegevheit. Der Frauen-Bildung--Verein hatte gleich bet seiner Gründung 1865 Grund zu der Hoffnung gehabt, daß neben ihm hier ein Verein für VolkSrrziehung wirken und die VolkS- ktndergarlenangelegenbeit in die Hand nehmen werde, sich selbst also auf La- seinem Namen gemäße Ziel der Fraurnbtldung durch di« Adenduulerhaltungrn, Gründung einer Bibliothek und einer FortvlldnngSschule für ärmere confirmirte Mädchen beschränkt. Da jener Er- »irhuugSverrtn aber nicht zu Stande kam, beschloß der Frauen-BtldungS-verel» auf Anregung der Fra« vr. Goldsymidt 1869 auch die An gelegenheit de- BolkSkindergartenS zu der seiaigen zu mache«. AuS seiner Witte ward ein Lomitt für diese Angelegenheit gebildet, besten LHLttgkeit natürlich der Krieg hemmt». Im Frieden ward die Sach« wieder ausgenommen und vom Frauen- Bildung»-Verein eine Lotterie veranstaltet, deren Ertrag gegen 500 Thlr. rinbracht», über 400 Thlr. waren bereit- vor dem Krieg« von BeretuSmit- glirderu gesammelt und verzinslich angelegt morden, so daß jetzt mit Hülfe eine- UeberschuffeS auS der Taffe der Fortbildungsschule diese Summe gerade auf 1000 Thlr. gebracht werden konnte. Nun hatte luzwischen Frau vr. Goldschmtdt de» Verein der Ktndergärtuertnnen und spä ter mit Hülse gleichgesinnter Männer im Drcember
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